Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion bezweckt in erster Linie eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrandkohle. Er bezweckt aber auch, zu verhindern, daß ein abermaliger Versuch gemacht wird, die mangelnde Hausbrandkohle durch Brennholz zu ersetzen und auf diese Weise den deutschen Wald weiter auszuplündern, und er bezweckt vor allem auch, daß das für den Kohlenbergbau unentbehrliche Grubenholz nicht in die Öfen wandert, sondern seiner Bestimmung gemäß zu den Kohlenzechen gelangt. Wenn tatsächlich, wie es den Anschein hat, für die kommende Heizperiode pro
Haushalt eine Zuteilungsmenge von 16 Zentnern gegenüber einem erfahrungsgemäßen Durchschnittsverbrauch von 35 Zentnern vorgesehen ist, so zeigt dies, daß wir voraussichtlich geradezu katastrophalen Zuständen auf dem Gebiet der Hausbrandversorgung entgegengehen, falls nicht rechtzeitige Vorkehrungen für Erhöhung der Hausbrandzuteilung getroffen werden.
Dieser Mangel an Kohle geht in erster Linie auf die auch heute noch weit überhöhten Ziffern des unfreiwilligen Kohlenexports zurück, der sich, was die Versorgung der deutschen Bevölkerung betrifft, immer noch in den Gedankengängen des berüchtigten Morgenthau-Planes bewegt. Die Exportziffer von 6,2 Millionen Tonnen vierteljährlich und der Bedarf der Besatzung von 1,2 Millionen Tonnen vierteljährlich sprechen eine deutliche Sprache.
Was sind nun die Folgen, wenn eine derartige Mangelversorgung zwangsläufig durch Brennholz ausgeglichen werden soll? Bei einem ungedeckten Bedarf von etwa 16 Zentner Steinkohle je Haushalt ergibt sich für das Bundesgebiet bei rund 15 Millionen Haushaltungen eine Fehlmenge von etwa 12 Millionen Tonnen. Lufttrockenes Brennholz hat etwa die halbe Heizkraft wie Steinkohle. Um den Ausfall zu decken, ist daher eine Menge von 24 Millionen Tonnen Brennholz oder 38 Millionen Festmetern Holz nötig. Diese Menge stellt bereits 174 % des für dieses Jahr geplanten gesamten Einschlags dar oder über das Doppelte des gesamten Jahreszuwachses im deutschen Wald. Dazu kommt, daß in Mangelzeiten das Holz in der Regel naß verheizt wird und es daher eine ganz wesentlich niedrigere Heizkraft hat. So würde sich voraussichtlich die zu verfeuernde Menge noch sehr erheblich erhöhen, gar nicht zu reden davon, daß die meisten Öfen in den Haushaltungen auf Holzfeuerung nicht eingerichtet sind.
Nicht genug ernst zu nehmen ist die Gefahr, die sich für die Kohlenforderung daraus ergibt, daß das Grubenholz statt in die Zechen in die Öfen wandert. Während in der Heizperiode 1949 und 1950, als man gar nichts von einer Brennholznot hörte, jedes auch nur einigermaßen verwertbare Holz, sogar das Abfallholz, der Wirtschaft angedient werden konnte und auch von der Wirtschaft verwertet wurde, machte sich bereits in der abgelaufenen Heizperiode der Mangel an Heizmaterial insofern bemerkbar, als das Angebot an Grubenholz ganz wesentlich knapper wurde, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die viel zu niedrig festgesetzten Grubenholzpreise eine Abwanderung des Grubenholzes in das höher bezahlte Faserholz, in idas Stammholz und auch in das Brennholz zur Folge hatten, und zwar auch durch Weiterverkauf des Grubenholzes für die genannten anderen Zwecke. Mit einem verstärkten Run auf Brennholz für die Heizperiode 1951/52 müssen wir aber selbstverständlich, wenn nicht rechtzeitig Wandel geschaffen wird, rechnen. Jeder Festmeter Holz, der in den Ofen wandert, würde in Form von Grubenholz genügen, um die Förderung von 800 Zentnern Kohle zu ermöglichen.
Daraus geht zur Genüge hervor, welch volkswirtschaftlichen Irrsinn es bedeutet, Nutzholz statt Kohle zu verfeuern. Hält aber infolge der drohenden Brennstoffnot die mangelnde Andienung von Grubenholz an oder nimmt dieselbe noch weiter zu, so kann man sich leicht ausrechnen, welche Folgen es auf unsere Kohlenförderung haben muß, wenn nicht rechtzeitig der verstärkte Brennholzverbrauch und Brennholzeinschlag verhindert wird.
Wir müssen daher die Bundesregierung ersuchen, raschestens Vorkehrungen zu treffen, um die Hausbrandversorgung sicherzustellen und dabei die
Hausbrandversorgung ganz scharf von der gewerblichen Versorgung zu trennen, da das Gewerbe doch noch immer die Möglichkeit hat, sich zu helfen. Wir dürfen nicht übersehen, welche Verbitterung infolge der Unsicherheit auf diesem Gebiet bereits besteht; sie wird sich verschärfen, wenn nicht rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Wir bitten daher das Hohe Haus, unserm Antrage stattzugeben.