Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Die Zentrumsfraktion hat sich zunächst an den Nordwestdeutschen Rundfunk gewandt und ihn gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Nordwestdeutschen Rundfunks hat uns daraufhin mit Schreiben vom 27. Mai 1951 mitgeteilt, daß der Nordwestdeutsche Rundfunk in seiner Sitzung vom 25. April sich mit der Angelegenheit beschäftigt und sich entschlossen habe, weitere Sender im Münsterland und im Sauerland einzurichten. Der Verwaltungsrat hat danach die Forderungen eingehend geprüft. Er erlaubt sich in Ergänzung eines an die Zentrumsfraktion bereits gerichteten Briefes des stellvertretenden Generaldirektors vom 17. Mai mitzuteilen, daß er bereits im Februar dieses Jahres für Münster die Errichtung eines neuen Mittelwellensenders und eines UKW-Senders beschlossen habe. Beide Sender sind im Bau. Neben diesen beiden Sendern werden u. a. weitere UKW-Sender im Teutoburger Wald, in Siegen und bei Lüdenscheid errichtet, so daß für eine sehr wesentliche Verbesserung der Empfangsverhältnisse im westfälischen Raum gesorgt sein wird. Alle diese geplanten Sender werden aber nach den Mitteilungen, die wir von anderer Seite bekommen halben, erst im Laufe des nächsten Jahres fertiggestellt werden. Bis dahin sind insbesondere die Hörer im westfälischen Raum im Hinblick auf ihre Empfangsverhältnisse sehr benachteiligt. Es wäre deshalb die Aufgabe der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß dieses geplante Sendenetz gerade für den Raum Westfalen beschleunigt fertiggestellt wird. Die sendermäßige Versorgung des Raumes um Hamburg, um Berlin und des Kölner Raumes und des engeren Industriereviers ist bevorzugt worden, während wir eben stark benachteiligt werden. Mit dem Antrag der Zentrumsfraktion unter Ziffer 2 wollen wir also auf dem Wege über die Bundesregierung eine Einflußnahme auf den Nordwestdeutschen Rundfunk dahin erreichen, daß das Sendenetz nicht wie vorgesehen in dem Zeitraum von 1 bis 1 1/2 Jahren, sondern umgehend ausgebaut wird und daß der westfälische Hörer nicht mehr so lange darauf zu warten braucht, bis er einen einwandfreien Empfang hat.
Die zweite Forderung, die wir in unserem Antrag gestellt haben, nämlich daß ein UKW-Programm Westfalen eingerichtet wird, ist eine Frage, die zunächst nur als eine kulturpolitische Frage angesehen und für die die Zuständigkeit des Bundes bezweifelt werden könnte. Tatsächlich aber überschneiden sich gerade beim Rundfunk die kulturpolitischen und sendetechnischen Voraussetzungen so sehr, daß man sie gar nicht voneinander trennen kann. Der gesamte nordwestdeutsche
Raum ist zur Zeit nur mit einer guten Mittelwelle versorgt, und es ist natürlich nicht möglich, mit dieser einen guten Mittelwelle die Wünsche sämtlicher Hörer zu 'befriedigen. Es bleibt deshalb gar keine andere Möglichkeit, als die Mittelwellen-und die Ultrakurzwellenverteilung, auch wenn man nur die sendetechnischen Voraussetzungen überprüft, nach den kulturpolitischen Bedingungen aufeinander abzustimmen. Wir glauben, daß insbesondere der westfälische Raum, der sich ja nicht mit dem Lande Nordrhein-Westfalen deckt, sondern gegenüber Niedersachsen darüber hinausgreift, stark benachteiligt worden ist. Wir haben deshalb unter Ziffer 1 der Drucksache Nr. 2225 den weiteren Antrag gestellt.
Ich bitte, diese beiden Anträge dem zuständigen Ausschuß zu überweisen, damit dort die Angelegenheit beraten und alsbald eine entsprechende Maßnahme der Bundesregierung durchgeführt werden kann.