Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Zentrumsfraktion haben wir beantragt, die Bundesregierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß ein UKW-Programm Westfalen eingerichtet wird und daß zwei weitere UKW-Sender im Mönsterland und im Sauerland errichtet werden.
Anläßlich der Beratung über das Bundesrundfunkgesetz ist die Frage der Zuständigkeit des Bundes für das Rundfunkwesen hier eingehend im Für und Wider erörtert worden. Es dürfte wohl zweifellos sein, daß, jedenfalls soweit das Grundgesetz in Betracht kommt, der Bund für die sendetechnischen Vorkehrungen zuständig ist. Unser Antrag Ziffer 2 betrifft aber ausschließlich derartige sendetechnische Vorkehrungen, für die der Bund demnach zuständig ist. Die Erwartungen, die insbesondere die westfälischen Rundfunkhörer an die Errichtung des Nordwestdeutschen Rundfunks als Anstalt des öffentlichen Rechts durch die Verordnung Nr. 118 der britischen Militärregierung am 1. Januar 1948 geknüpft haben, haben sich in keiner Weise erfüllt, ebensowenig wie die Hoffnungen, die mehr als 1 Million NWDR-Hörer in Westfalen auf die Einführung des Ultrakurzwellenfunks im Mai 1950 gesetzt haben. Die Einrichtung der Sende-
anlagen ist ganz einseitig danach erfolgt, wo die Großstädte im Sendegebiet verteilt waren. Gerade die großen Gebiete des flachen Landes, des Sauerlandes, der Gebiete um Lingen und von VechtaCloppenburg, von Paderborn, Soest, Lippstadt, Lüdenscheid bis ins Siegerland, die Gebiete des Westharzes werden sowohl vom Mittelwellenprogramm als auch vom Ultrakurzwellenprogramm außerordentlich schlecht versorgt. Es ist hier nur mit ganz hochwertigen Geräten möglich, einwandfreien Rundfunkempfang zu erhalten.