Rede von
Dr.
Harald
Koch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen mit unserem Antrage auf Umdruck Nr. 222 Ziffer 2 auf den § 7 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes zurück, der sich mit den Nahrungsmitteln beschäftigt. Bedauerlicherweise ist die Fassung, die der Ausschuß mit heißem Bemühen erarbeitet hatte, bei der Abstimmung in der zweiten Lesung — wenn ich so sagen darf — in die Wurstmaschine geraten und hat ein gräßliches Ende gefunden.
Wir möchten nun gern erreichen, daß dieses furchtbare Ende dieser Ausschußfassung wenigstens etwas Gutes gehabt hat, und wir möchten Sie fetzt bitten, meine Damen und Herren, daß wir diesen Antrag, die Umsatzsteuer für alle Grundnahrungsmittel auf 11/2 % zu senken, nicht wiederholen und uns doch nunmehr dazu entschließen, den Antrag anzunehmen, wie ihn der Bundesrat uns vorgeschlagen hat.
- Ohne die Wurst, Herr Kollege Horlacher. Sie
finden in der Drucksache Nr. 1983 die Formulierung des Bundesrates. Unser Antrag lautet entsprechend, die Steuer auf 3 vom Hundert zu ermäßigen für die Lieferungen und den Eigenverbrauch von Frischmilch, Butter, Butterschmalz,
Margarine, Konsumspeise- und Plattenfett, pflanzlichen Olen und Zucker. Das, meine Damen und
Herren, sind die preisgebundenen Artikel, die wir
schon in unserem ersten Antrag aufgeführt hatte.
Wir beantragen nunmehr, diese Nahrungmittel zu
ergänzen, um die Teigwaren, die Eier, die Kartoffeln, die Fische und die Fischwaren, entsprechend der Formulierung des Bundesrates.
Meine Damen und Herren! Wir hatten uns bei der Begründung unseres Antrages, die Umsatzsteuer auf 11/2% zu ermäßigen, auf den Lebens-
haltungsindex berufen. Da warf mir der Kollege Neuburger entgegen, wie es sich denn nun mit dem Lohnindex verhalte. Ich habe erwidert, wenn der Lohnindex auch gestiegen sein mag, so ist er bestimmt nicht so gestiegen, daß er auch diese Steuererhöhung, die Sie eben beschlossen haben, tragen kann. Heute morgen nun ging uns von der Pressestelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein Auszug aus einem Schreiben zu, das der Deutsche Gewerkschaftsbund an den Herrn Bundeskanzler geschrieben hat und in dem es heißt:
In den verschiedenen Besprechungen mit den zuständigen Ministerien haben wir gegen die geplanten Erhöhungen der Verbraucherpreise schon Einspruch erhoben und darauf hingewiesen, daß dadurch der Lebensstandard der Arbeitnehmerschaft stark beeinträchtigt wird. Die in den letzten Monaten eingetretenen erheblichen Preissteigerungen konnten durch die inzwischen durchgeführten Lohn- und Gehaltserhöhungen nur teilweise aufgefangen werden.
Meine Damen und Herren, Sie kennen die Diskussionen, die zur Zeit wegen der allgemeinen Lohnerhöhungen, die von den Anregungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes ausgegangen sind, schweben. Ich möchte hier nur eine einzige Ziffer wiederholen, nämlich die, die das Finanzwissenschaftliche Institut der Universität Köln errechnet hat. In jedem Verbraucherpreise stecken im Durchschnitt 8 bis 12 % Umsatzsteuer bei 3% Umsatzsteuer.
Wenn wir also die Umsatzsteuer um 1% erhöhen, dann kann sich jeder an den Fingern ausrechnen, daß dann die Verbraucherpreise im Durchschnitt um etwa — lassen Sie mich grob rechnen — 3 bis
5 % steigen müssen. Ich glaube, diese Preissteigerung, die wir nach der Erhöhung der dreiprozentigen Umsatzsteuer nicht mehr aufhalten können, sollten wir aufzuhalten versuchen, indem wir diesem Antrage zustimmen und diese wichtigsten Grundnahrungsmittel — ich darf noch einmal wiederholen: Teigwaren, Butter, Butterschmalz, Margarine, Konsumspeise- und Plattenfett, Pflanzenöle, Eier, Frischmilch, Kartoffeln, Fische und Fischwaren — in Zukunft mit einem Steuersatz von 3 % besteuern. Ich glaube, dagegen wird auch der Herr Finanzminister nicht viel einwenden können, denn diese 3% stellen ja nunmehr den alten Satz dar, den wir bisher gehabt haben. Stimmen Sie darum bitte unserem Antrag zu.