Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren!
Weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine
Aussprache und schlage Ihnen vor, daß wir jetzt,
bevor wir in die Einzelbesprechung eintreten, die
gestern zurückgestellten Abstimmungen zu Punkt 3
der gestrigen Tagesordnung vornehmen; das ist die
Fortsetzung der Beratung des Berichts des
Untersuchungsausschusses gemäß Antrag der Fraktionen der Bayernpartei,
CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums in Verbindung mit
a) der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Subventionen an die Industrie ,
b) der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Zahlungen der
Industrie an politische Fonds .
Ich stelle fest, daß zur Abstimmung stehen: einmal der Antrag des Untersuchungsausschusses in der Drucksache Nr. 2274. '
Meine Damen und Herren, darf ich jetzt bitten, die allgemeine Unterhaltung etwas zu unterbrechen, damit wir uns konzentrieren können! — Antrag des Untersuchungsausschusses, Drucksache Nr. 2274 auf der letzten Seite:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der vom Untersuchungsausschuß vorgelegte Bericht wird genehmigt.
Weiterhin liegt unmittelbar zu dem Untersuchungsausschußbericht der Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 214 und der Antrag der Fraktion der SPD Drucksache Nr. 2315 vor; ferner der Antrag der CDU/CSU Drucksache Nr. 2319, von der ich vermute, daß sie noch nicht verteilt worden ist.
Es handelt sich um den gestern von Herrn Abgeordneten Solleder eingebrachten Antrag; ich darf ihn zur Klärung noch einmal verlesen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, in dem Entwurf eines Parteiengesetzes gemäß Art. 21 des Grundgesetzes eine Bestimmung vorzusehen, wonach Abgeordnete keine Spende für ihre Partei annehmen dürfen, wenn die Hingabe
- Herr Abgeordneter Loritz, ich bitte Sie, mich
nicht zu unterbrechen, während ich vorlese — dieser Spende mit Bedingungen verbunden ist, die mit den verfassungsrechtlichen Pflichten eines Abgeordneten unvereinbar sind;
2. bei der Beratung des Strafrechtsänderungsgesetzes eine Bestimmung vorzusehen, wonach Abgeordneten-Bestechung zum strafbaren Tatbestand erklärt wird;
3. die Beratung des Strafrechtsnderungsgesetzes, in dem auch die politische Lüge bereits als strafbarer Tatbestand vorgesehen ist, beschleunigt abzuschließen.
Weiterhin liegt vor ein Antrag der Fraktion der WAV:
Der Bundestag empfiehlt den Abgeordneten Aumer, Freiherr von Aretin, Mayerhofer und Volkholz, ihre Mandate niederzulegen.
— Meine Damen und Herren! Es ist Ihnen vollkommen zutreffend aufgefallen, daß zum Unterschied vom Antrag der SPD der Name Schmidt hier fehlt.
Dann stehen zur Abstimmung die Anträge der Fraktion des Zentrums, die mit der Beratung dieses Ausschußberichts verbunden sind, Drucksachen Nrn. 1594 und 1595. Ich beabsichtige, über diese beiden Anträge dann abstimmen zu lassen, wenn über den Ausschußbericht und die dazu gestellten Anträge abgestimmt worden ist.
Zu dem Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 214 I, „Wahrung des Artikels 21 des Grundgesetzes", hat der Abgeordnete Reismann Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt. Trifft das zu, Herr Abgeordneter?
Ich bitte die Damen und Herren, die einer Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Überweisung ist erfolgt.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion der SPD
Umdruck Nr. 214 II, „Vorlage eines Gesetzes über
die Registrierungspflicht von Interessenvertretern".
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen.