Rede von
Dr.
Karl
Müller
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Gesetz zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf
dem Gebiete der Mineralölwirtschaft ist am 31. Mai dieses Jahres von diesem Hohen Hause beschlossen und von der Regierung in Nr. 26 des Bundesgesetzblatts vom 5. Juni 1951 veröffentlicht. In diesem Gesetz heißt es in § 2 Abs. 2:2
Die Bundesregierung oder der Bundesminister der Finanzen hat durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft und zum Betriebe von Schiffsmotoren in der Binnen-, Küsten-, Hochseefischerei und in der Binnen-, Küsten-, Hochsee-Schiffahrt zu erlassen.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat eine entsprechende Verordnung für die Fischerei und Schifferei im Haushaltsausschuß vorgelegt, lehnt es aber ab, eine gleiche Verordnung für die Landwirtschaft vorzulegen.
Aus diesem Grunde sahen sich die Vertreter der, Landwirtschaft aller Fraktionen dieses Hauses veranlaßt, den vorliegenden Antrag einzubringen.
Man könnte annehmen, daß der Herr Bundesfinanzminister seine Weigerung mit Art. 113 des Grundgesetzes zu begründen versucht; aber meines Erachtens wäre eine solche Begründung nicht stichhaltig. Der Art. 113 bestimmt:
Beschlüsse des Bundestages und des Bundes-
rates, welche die von der Bundesregierung
vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes
erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen
oder für die Zukunft mit sich bringen, be-
dürfen der Zustimmung der Bundesregierung. Ich nehme an, daß die Bundesregierung, wenn sie ein Gesetz, das von diesem Hohen Hause beschlossen ist, im Bundesgesetzblatt verkündet, damit ihre Zustimmung zu diesem Gesetz geäußert und festgelegt hat. Ich bin mit den Antragstellern der Auffassung, daß der Herr. Bundesfinanzminister dann nur noch die Aufgabe haben kann, dieses Gesetz, so wie es in § 2 Abs. 2 vorgesehen ist, zur Durchführung zu bringen und die entsprechenden Rechtsverordnungen zu erlassen.
Damit darf ich die Begründung dieses Antrages abschließen und das Hohe Haus bitten, dem Antrag zuzustimmen, um diese Frage, die die Landwirtschaft nun schon seit dem 1. April in Bewegung hält, einer endgültigen Regelung zuzuführen.