Rede von
Dr.
Victor-Emanuel
Preusker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Im Namen der FDP-Fraktion möchte ich zur dritten Lesung erklären, daß wir, ohne Abänderungsanträge zu stellen, dem Gesetz in der durch den Ausschuß erarbeiteten Form nur deshalb zuzustimmen vermögen, weil uns daran liegt, irgendwelche Schwierigkeiten zu vermeiden, die sonst durch einen Einspruch des Bundesrates zu befürchten wären und die zu einer Verzögerung der Arbeit des Bundesaufsichtsamtes führen müßten. Wir müssen uns aber vorbehalten, zu gegebener Zeit darauf zurückzukommen, daß nach unserer Meinung das Grundgesetz mit dem Auftrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse des privatwirtschaftlichen Versicherungswesens nicht auf die Unternehmensform, sondern auf die Form des abgeschlossenen Versicherungsvertrags abstellen wollte. In diesem Sinne wäre eine Einbeziehung der öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmen der Versicherungswirtschaft in die Unterstellung unter die Bundesaufsicht im Interesse einer Gleichmäßigkeit der Wettbewerbsbedingungen und einer Gleichmäßigkeit des Schutzes 'der Versicherten das Richtige gewesen.
Ebenso möchten wir anmerken: Wir bedauern es, daß nicht der Entschluß gefaßt werden konnte,
auch die öffentlich-rechtlichen Bausparkassen ebenso wie die privaten Bausparkassen einer fachlichen Bundesaufsicht zu unterstellen. Wir sind zwar der Meinung, daß auch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wahrscheinlich nicht die letzte geeignete Aufsichtsstelle für die Bausparkassen ist und daß diese Frage in dem Augenblick neu aufgegriffen werden muß, in dem wir — hoffentlich bald — über das Gesetz über die Rankenaufsicht zu debattieren haben werden.
Die Bausparkassen — gleichgültig ob private oder öffentlich-rechtliche — haben sich in einer für unsere deutsche Wirtschaft sehr erfreulichen Weise ständig ausgeweitet. Sie haben mit ihren Bauspareinlagen bereits Ende vorigen Jahres die Grenze von einer halben Milliarde DM überschritten und nehmen daher eine immer gewichtigere Stellung in unserer Volkswirtschaft ein. Um so wichtiger erscheint es uns, gerade im Interesse des Schutzes der Bausparer, die ja meistens ärmere oder weniger verdienende Angehörige unseres Volkes sind, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß hier keinerlei Enttäuschungen vorkommen können. Wenn wir glauben, daß der Schutz der Bausparer noch vor dem Erlaß des Bankenaufsichtsgesetzes eine gesetzliche Regelung erfordert, werden wir die Frage der Einbeziehung der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen wieder aufwerfen.
Wir stimmen dem Gesetz in der gegenwärtigen Form nur zu, damit ohne weitere Verzögerung das Bundesaufsichtsamt überhaupt erst entstehen kann.