Rede von
Dr.
Victor-Emanuel
Preusker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich sehr eingehend mit den Fragen des Bundesaufsichtsamts beschäftigt. Er hat bei der Entscheidung, wie sie in dem Ihnen vorliegenden Entwurf getroffen worden ist, bestimmt nicht beabsichtigt, auf irgendwelchen „Spuren" zu wandeln, sondern er hatte sowohl im Interesse einer funktionsfähigen Aufsicht über das Versicherungswesen als auch im Interesse des Schutzes der Millionen von Versicherten einzig und allein vor, das Vernünftige zu tun. Es ist ja keineswegs so, daß etwa die Länderaufsichtsbehörden in irgendeiner Weise zu kurz kämen; im Gegenteil, bei ihnen wird nach wie vor das Schwergewicht der gesamten Aufsicht liegen. In § 3 ist ausdrücklich auch hinsichtlich der privaten Versicherungsunternehmen vorgesehen, daß der Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag des Bundesaufsichtsamts die Aufsicht über private Versicherungsunternehmen von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung auf die zuständigen Landesbehörden mit Zustimmung der Landesregierung übertragen kann. Es gibt aber — und das hat uns im Ausschuß mitbestimmt — eine Reihe von Ländern, die im Interesse einer Einsparung von Kosten durchaus daran interessiert sind, daß ihnen die schwierigen versicherungsfachlichen Aufsichtsfragen von der Bundesaufsichtsbehörde abgenommen werden, daß sie diese Aufgaben, die eine außerordentlich hohe Verantwortung vor den Versicherten bedeuten, dorthin übertragen können.
Wenn wir den Antrag, der von der Bayernpartei gestellt worden ist, darauf einmal ansehen, dann gäbe es diese Möglichkeit der Übertragung für irgendein Land, das selber nicht die notwendigen fachlichen Kräfte oder Behörden aufbauen und bezahlen kann, gar nicht mehr. Dann ist jedes Land der Bundesrepublik — alle 11 oder 12 Länder — automatisch verpflichtet, das private Versicherungswesen mit einer eigenen Aufsichtsbehörde zu kontrollieren.
Schon aus diesem Grunde wäre der Antrag der Bayernpartei in der gegenwärtig vorliegenden Form unzureichend und müßte abgelehnt werden. Darüber hinaus bitte ich aber das Hohe Haus, aus den allgemeinen sachlichen Erwägungen, die auch von dem Berichterstatter vorgetragen worden sind, hier nicht irgendwelche Prinzipien zu überspitzen, sondern an die gestellten Aufgaben zu denken und daran, wie sie am besten erfüllt werden können.