Rede von
Dr.
Hans
Wellhausen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich als Berichterstatter vorhin erwähnt habe, daß im Ausschuß teilweise die Ansicht vertreten worden ist, wirtschaftlich berechtigten Interessen einzelner Wirtschaftsgruppen dadurch Rechnung zu tragen, daß man Sonderregelungen für die Besteuerung von Organumsätzen zuläßt, so möchte ich für meine politischen Freunde jetzt darauf hinweisen, daß wir mit dem Antrag, den wir unter Umdruck Nr. 211 eingebracht haben, die Möglichkeit hierzu geben wollen. Der Antrag spricht von begründeten Einzelfällen. Er spricht von einzelnen Unternehmen, und er spricht von Gruppen von Unternehmen. Es kann nicht gut bezweifelt werden, daß bei der bevorstehenden und zum Teil in Gang befindlichen Dekartellisierung schon Bedürfnisse entstehen können, von der Begünstigung Gebrauch zu machen, die uns nur durch das Kontrollratsgesetz zerschlagen worden ist. Dennoch hat der Ausschuß in seiner Mehrheit die generelle Einführung dieser Steuerbegünstigung nicht für gut befunden. Wir wollen sie auch mit unserem Antrag nicht wieder herbeiführen. Wir wollen nur dem Gedanken, der in der Begründung zur Regierungsvorlage sehr eindeutig und meines Erachtens auch überzeugend vorgetragen ist, Rechnung tragen, daß man nämlich dadurch, daß eine solche Möglichkeit, vom Kontrollratsgesetz abzuweichen, nicht besteht, die Unternehmen geradezu zu Fusionen hindrängt, und dies Hindrängen zu Fusionen will ja, glaube ich, in diesem Hause überhaupt niemand.
Dieser sehr eingeschränkte Zweck liegt unserem Antrag zugrunde, und ich bitte Sie, ihm zuzustimmen, wobei ich darauf aufmerksam machen muß, daß sich in dem Umdruck ein Schreibfehler findet. Es darf in der dritten Zeile nicht heißen: „wenn die wirtschaftlichen und organischen . . .", sondern es muß heißen: „organisatorischen Verhältnisse es erfordern."