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ID0114705400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Abg. Neuburger: Augenblick! — Abg. Dr. Wellhausen: Änderungsantrag!)

    — Den haben Sie mir nicht übergeben.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Nein! Es ist sehr einfach; deswegen glaubte ich, ohne schriftliche Formulierung auszukommen! Ich habe beantragt, 500 000 durch 1 Million zu ersetzen!)

    Weiter geht der Antrag, den der Kollege Wellhausen gestellt hat: 1 Million. Ich lasse darüber abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen. Damit ist der Antrag der SPD gegenstandslos geworden; 'die Abstimmung kann unterbleiben.
    Ziffer 3 ist in der beschlossenen Fassung angenommen.
    Ziffer 4. Hier ist ein Antrag der Fraktion des Zentrums angekündigt, ebenso ein Änderungsantrag der Abgeordneten Schmücker, Stücklen und Genossen, Umdruck Nr. 210.
    Das Wort zur Begründung hat zunächst der Abgeordnete Dr. Bertram.


Rede von Dr. Helmut Bertram
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen zu einem Thema, das den Bundestag schon wiederholt beschäftigt hat, und zwar zur Frage der sogenannten Warenhausumsatzsteuer. Man spricht von Warenhausumsatzsteuer; aber dieser Ausdruck stimmt nicht ganz, denn tatsächlich handelt es sich nicht urn eine Sonderumsatzsteuer für Warenhäuser, die bisher 3/4 % höher war als beim übrigen Einzelhandel, sondern es handelt sich um eine Sonderumsatzsteuer für Großbetriebe des Einzelhandels. Der Umsatzwert dieser Betriebe im Jahre 1949 ist mit 6,7 Milliarden DM ermittelt worden. Wenn wir damit rechnen, daß im Jahre 1951 die Durchschnitts-umsatzwerte des Einzelhandels urn wenigstens 25 % über den Durchschnittsumsätzen von 1949 liegen, dann kommen wir auf Umsätze, die zwischen 8 und 9 Milliarden liegen dürften. Die Differenz zwischen der normalen Umsatzsteuer und der Zusatzumsatzsteuer betrug bisher 3/4 %. Unser Antrag bezweckt, diese Differenz aufrechtzuerhalten, indem für die Großbetriebe des Einzelhandels statt ,der normalen Umsatzsteuer von 4 % eine Zusatzsteuer von 5 % eingeführt wird. Demgegenüber hat die Regierungsvorlage die Sonderumsatzsteuer für Großbetriebe gestrichen; in der Vorlage ist bestimmt worden: § 7 Abs. 4 entfällt.
Hier wird tatsächlich eine steuerlich außerdrdentlich wichtige Frage berührt. Auch in ihrer Größenordnung ist diese Frage sehr bedeutungsvoll. Wenn wir von Gesamteinzelhandelsumsätzen dieser Betriebe — und zwar der Warenhausunternehmungen, der Konsumgenossenschaften, der Großfilialbetriebe der Lebensmittelbranche, anderer Großfiilialbetriebe, der Mittelbetriebe des Einzelhandels, der selbständigen Waren- und Kaufhäuser, der kleineren Lebensmittelfilialbetriebe, Versandgeschäfte, Einzelhandelsfachgeschäfte und von Versandbetrieben der Fabrikationsbranche, die unmittelbar an den Verbraucher versenden — ausgehen, dann würde sich bei einer neuen Steuer von 5 % statt 3 3/4 % — also Aufrechterhaltung des bisherigen Verhältnisses — für den Bundeshaushalt eine zusätzliche Einnahme von über 100 Millionen DM im laufenden Finanzjahr ergeben. Wir können damit rechnen, daß sich 100 bis 120 Millionen DM Mehreinnahmen ergeben würden, wenn wir das bisherige Verhältnis beibehalten.
Nun schreibt die Regierung in ihrer Begründung, die bisherige zusätzliche Belastung der Großbetriebe des Einzelhandels müsse in Fortfall kommen, und zwar wegen der preisregulierenden Wirkung dieser Betriebe. Die Betriebe sind auch beim Finanzministerium vorstellig geworden und haben dort erklärt, daß sie ihre bisherige Kalkulation aufrechterhalten würden. Die Behauptung klingt zunächst recht plausibel; auch ist der Satz in der Regierungsbegründung gar nicht übel zu lesen. Aber er ist tatsächlich nicht zutreffend. Würde er zutreffen, dann müßte ja bereits in ,den Bilanzen der Betriebe im Jahre 1950 oder in der Zeit von 1948 bis 1949 eine entsprechende Auswirkung zu verzeichnen sein. Dann müßten diese Bilanzen unter dem Druck der Zusatzumsatzsteuer entsprechend schlecht aussehen, wenn die Betriebe tatsächlich, äußerst sparsam und billig kalkuliert hätten. Tatsächlich haben sie das nicht getan, sondern sie haben genommen, was sie kriegen konnten, und deshalb gebe ich diesem Versprechen auch keinerlei Bedeutung.
Ich habe hier die Bilanz der Rudolf-KarstadtAG in Hamburg vor mir liegen. Aus dieser Bilanz ist zu ersehen, daß sich der Gewinn von 1949 in Höhe von 0,11 Millionen DM auf 3,41 Millionen DM in diesem Jahr erhöht hat. Nicht nur dieser Gewinn ist aber außerordentlich stark angestiegen; außerdem sind erhebliche zusätzliche Rückstellungen gemacht worden, und zwar Rückstellungen, die handelsrechtlich zulässig sein mögen, die aber steuerrechtlich nicht zulässig sind. Sie sind auch im einzelnen in der Bilanz nicht ausgewiesen worden und müssen bei rund 8 Millionen DM liegen. Das heißt also: bei einer gesamten Bilanzsumme von 100 Millionen DM im Jahre 1949 hat die Firma 0,11 Millionen, also 110 000 DM verdient; bei einer Bilanzsumme von 131 Millionen DM hat sie 3,92 Millionen DM ausgewiesen. Ich will damit nichts


(Dr. Bertram)

darüber sagen, ob die Gewinne zu hoch sind oder nicht. Das ist ein Thema, das uns vielleicht noch im Wirtschaftspolitischen Ausschuß beschäftigen wird. Ich will nur darauf hinweisen, daß zumindest die zusätzliche Umsatzsteuer diesen Betrieben nicht im geringsten geschadet hat, sondern ihnen im Gegenteil ermöglicht hat, außerordentlich hohe Gewinne zu machen.
Durch diese Bilanz wird auch das Argument widerlegt, daß etwa die Aufrechterhaltung der bisherigen Zusatzumsatzsteuer irgendwie eine preisdrückende Wirkung haben könnte. Genau sowenig wie dies bisher der Fall war, wird eine entsprechende Wirkung in der Zukunft zu verzeichnen sein.
Unter den Betrieben, die diese 8 oder 9 Milliarden DM Umsätze gemacht haben, befinden sich auch die Konsumgenossenschaften. Die Konsumgenossenschaften werden durch diese Sonderumsatzsteuer verhältnismäßig hart betroffen, und zwar einmal deshalb, weil sie in viel größerem Umfang als die übrigen Betriebe Lebensmittel verkaufen. 40 bis 45 % der gesamten Umsätze der von den Konsumgenossenschaften verkauften Waren sind Umsätze in Lebensmitteln.

(Abg. Pelster: 70 %!)

— Ja, die Ziffern, die uns genannt worden sind, wechseln sehr stark. Ich unterstelle einmal. daß es nur 40 bis 45 % sind.

(Abg. Pelster: Es sind 70 %!)

— Wenn es 70 % sein sollten, würde sich meine Rechnung noch besser gestalten. Ich rechne also mit einer ungünstigeren Ziffer, und zwar aus folgendem Grunde: Bisher ist durch ein Versehen des Gesetzgebers im Jahre 1930 auch der Lebensmittelumsatz zu der erhöhten -Umsatzsteuer von 3 3/4 % herangezogen worden. Nach der Neufassung wird aber der Lebensmittelumsatz nicht mehr zu der erhöhten Umsatzsteuer von 4 % herangezogen, sondern nur zu der allgemeinen für Lebensmittel geltenden Steuer von 1 1/2 bzw. 3 %.

(Zuruf des Abg. Dr. Wellhausen.)

In unserem Antrag fordern wir, daß die Lebensmittelumsätze der Großbetriebe des Einzelhandels genau so wie die aller übrigen Einzelhandelsgeschäfte auch besteuert werden. Infolgedessen wird den Konsumgenossenschaften, wenn sie einen sehr hohen Lebensmittelumsatz haben, durch die von uns 'beantragte Neufassung eine außerordentliche Erleichterung gegenüber dem bisherigen Zustand gewährt.
Wir beantragen, daß sich die Steuer auf 5 % bei Unternehmungen erhöht, deren Umsatz im Einzelhandel nach § 1 Ziffer 1 und 2 im letzten vorangegangenen Kalenderjahr 1 Million DM überstiegen hat. Soweit sich die Umsätze eines Unternehmens dieser Art im Einzelhandel auf Waren des Abs. 2 Ziffer 2 und 3 beziehen, gelten hierfür die dort genannten Steuersätze. In Ziffer 2 und 3 sind die beiden Lebensmittelarten Teigwaren und Backwaren aufgeführt und jetzt, wie wir eben beschlossen haben, auch noch Wurstwaren.

(Widerspruch und Zurufe: Gar nicht beschlossen! — Abgelehnt!)

— Die ganze Ziffer ist zwar abgelehnt, aber der Einzelantrag war angenommen worden.

(Abg. Dr. Wuermeling: Windei! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

— Hoffentlich wird das in der dritten Lesung berichtigt.
Das heißt also, nach unserem Antrag werden die Konsumgenossenschaften in Zukunft bei ihren Umsätzen die Umsätze an diesen Lebensmitteln nur mit den Steuersätzen zu versteuern haben, wie sie alle übrigen Einzelhandelsgeschäfte auch zu versteuern haben. Lediglich für alle anderen Waren verbleibt es bei der erhöhten Umsatzsteuer. Die Eingabe der Interessentenverbände schätzt die Umsätze an anderen Waren bei den übrigen Betrieben auf 99 %, an Lebensmitteln nur auf 1 % der gesamten Umsätze.
Die entscheidenden Argumente, die für die Belbehaltung dieser Steuer anzuführen sind, sind die gleichen, die gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer im allgemeinen sprechen. Diese Steuer hat sich eingespielt, sie hat — wirtschaftlich gesehen —eine gewisse, zwanzigjährige Tradition hinter sich, ohne daß die geringsten volkswirtschaftlichen Störungen oder Schwierigkeiten aufgetreten sind. Wenn wir jetzt auf diese Steuer verzichten und damit einen Kreis von Interessenten, die, wie die Bilanz von der Karstadt AG. beweist, außerordentlich gut verdienen und die nicht daran denken, preisdrückende Funktionen auszuüben, 120 Millionen DM im Jahr schenken wollen, dann verstärken wir noch die Tendenz zur Konzernierung, die überhaupt in der Umsatzsteuererhöhung liegt.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Es ist doch ganz klar, daß bei einer Umsatzsteuer, die jeden einzelnen Umsatzvorgang mit 4 % belastet, immer stärker die Tendenz zum Vorschein kommen muß, sich die folgenden Umsatzstufen anzugliedern, um auf die Art und Weise auf Kosten des Staates ein Geschäft zu machen, die Umsatzsteuer zu sparen; selbst der sparsamste Einzelhändler ist nicht in der Lage, eine Stufe von 4 % Umsatzsteuervorbelastung zu überspringen, wenn sein Konkurrent diese Stufe nicht zu überspringen hat.
Nun wird eingewandt, daß tatsächlich diese Umsatzsteuer nicht eine vereinfachte Mehrphasenumsatzsteuer im Sinne des § 8 sei, da ja auch der Einzelhandel unmittelbar von der Fabrik kaufen könne, Das ist vollkommen zutreffend. Auch der Einzelhandel kauft unmittelbar von der Fabrik ein und überspringt in manchen Fällen die Großhandelsstufe. Aber die eigentliche innere Rechtfertigung dieser Steuer nach § 7 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes liegt auch nicht in der Ersparung einer Umsatzstufe, sondern sie liegt darin, daß hier eine zusätzliche Gewinnbesteuerung auf dem Umwege über die Umsatzsteuer durchgeführt wird. Diese Art der Besteuerung ist zwar unsystematisch — das gebe ich durchaus zu —,aber in ihrer zwanzigjährigen Existenz hat sie bewiesen, daß sie tatsächlich wirtschaftlich tragbar ist, daß sie die betroffenen Unternehmen in ihrer Existenz nicht nur nicht gefährdet, sondern ihnen gestattet hat, außerordentlich große Gewinne zu machen. Sie stellt also einen gerechten Erfassungsmaßstab dar. Es ist ja nicht so, daß diese zusätzliche Umsatzsteuer die hierdurch betroffenen Unternehmen ernsthaft belaste. Der Fall der Konsumgenossenschaften ist von mir soeben geschildert worden, bei den übrigen beweisen es die Zahlen.
Ich bitte deshalb, diese Umsatzsteuer. die so lange besteht, die für den Bundesetat eine so große


(Dr. Bertram)

Bedeutung hat und die — das ist doch außerordentlich wichtig — keinerlei preistreibende Wirkungen haben kann, weil sie nur von einem Teil der gewerblichen Wirtschaft getragen wird, weiter in Geltung sein zu lassen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Zentrumsfraktion auf Fortgeltung dieser Umsatzsteuer dadurch zuzustimmen, daß Sie den Satz von 3 3/4 % auf 5 % erhöhen und damit das gleiche Verhältnis herstellen, wie es bisher gewesen ist, wo es 3 % und 3 3/4 % waren.

(Beifall beim Zentrum und in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schmücker.