Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der Bereitstellung von Remontagekrediten ist vom Bundeswirtschaftsministerium schon seit längerer Zeit bearbeitet worden. Mit Schreiben vom 27. Februar 1950 hat der Herr Bundeswirtschaftsminister den Herrn Bundesfinanzminister gebeten, 150 Millionen DM für Remontage-Kreditzwecke in den Bundeshaushalt für das Rechnungsjahr 1950/51 aufzunehmen. Der Wirtschaftsauschuß des Bundesrates unterstützte diesen Antrag. Der Herr Bundesminister der Finanzen lehnte den Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, ein entsprechender Betrag solle in das damals vorgesehene Wirtschaftsförderungsprogramm aufgenommen werden, das als Weiterführung des ersten Arbeitsbeschaffungsprogramms in Höhe von etwa 1 Milliarde DM gedacht war. Die Mittel dazu sollten durch Inanspruchnahme des Notenbankkredits aufgebracht werden. Das Wirtschaftsförderungs - Programm mußte aber zurückgestellt werden, weil infolge des Korea-Konflikts eine wesentliche Änderung der wirtschaftspolitischen Lage eintrat.
Als Ersatz für das Wirtschaftsförderungs-Programm wurde ein sogenanntes Engpaß-Programm in Höhe von 500 Millionen DM in Aussicht genommen. Die Mittel dafür sollten gleichfalls durch Inanspruchnahme des Notenbankkredits bereitgestellt werden. Das Programm sollte die Aufgabe haben, den dringendsten Investitionsbedarf der Grundstoffindustrien zu decken. Der Finanzausschuß des Bundesrates und der Ausschuß für Wirtschaftspolitik des Bundestages empfahlen, im Rahmen des Engpaß-Programms zunächst 50 Millionen DM für Remontagezwecke vorzusehen. Auch dieses Programm wurde nicht durchgeführt.
Die Bemühungen des Bundeswirtschaftsministeriums, den Demontagebetrieben aus ECA-Mitteln Kredite zukommen zu lassen, scheiterten hauptsächlich an den von der ECA-Mission getroffenen Bestimmungen. Kredite dieser Art kamen nur für Betriebe in Frage, die entweder ihr Produktionsprogramm auf Friedensfertigung umgestellt hatten oder die Investitionskredite nur für nicht Von der Demontage betroffene Betriebsteile oder Anlagen beanspruchten. Auch diejenigen Remontagebetriebe, die nie Kriegsindustrieerzeugnisse gefertigt hatten, konnten in diesen Plan nicht einbezogen werden. Diese Bedingungen wurden aber nur von einem geringen Teil der demontagegeschädigten Betriebe erfüllt.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht ebenso wie die Notgemeinschaft der reparationsgeschädigten Industrien die Remontage als die schnellste und billigste Maßnahme zur Produktionssteigerung, als die günstigste Form der Beschaffung von Dauerarbeitsplätzen und als eine nachhaltige Methode zur Rationalisierung der Demontagebetriebe zum Zwecke der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Auslande an.
Auf Grund der Interpellation der Fraktion der FDP vom 13. Dezember 1950, Drucksache Nr. 1703, und in Anbetracht der anzuerkennenden Notwendigkeit der Bereitstellung von Mitteln für Remontagekredite hat der Bundesminister für Wirtschaft die Angelegenheit am 24. Januar 1951 zum Gegenstand einer Kabinettsvorlage gemacht. Das Kabinett hat daraufhin am 31. Januar 1951 beschlossen, der Herr Bundesminister der Finanzen möge den außerordentlichen Haushalt des Bundes mit dem Ziele überprüfen, durch etwaige Kürzungen bei anderen Positionen einen Betrag von 25 Millionen DM für den Wiederaufbau von demontagegeschädigten Unternehmen bereitzustellen und ferner 20 Millionen DM der verfügbaren Erlöse aus dem Verkauf von überzähligem Eigentum der amerikanischen Armee bei der Bank deutscher Lander für Remontage-Kreditzwecke nutzbar zu machen.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat am 22. Februar 1951 beschlossen, in seiner nächsten Sitzung über die von der Regierung zu gewährenden Remontagekredite zu beraten. Dazu sollte das Bundeswirtschaftsministerium eine Übersicht über die bisher beantragten Remontagekredite und die bisherigen Leistungen im Rahmen der Remontage seitens des Bundes und der Länder zur Verfügung zu stellen.
Seitens der Regierung wurde auf die Interpellation der FDP betreffend Remontage vor dem Ausschuß von dem Herrn Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums geantwortet, wobei er auch das vom Ausschuß erbetene Zahlenmaterial bekanntgab. Das Bundeswirtschaftsministerium wurde aufgefordert, schriftliche Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht:
a) welche Beträge für Remontagezwecke bisher gezahlt wurden,
b) welche Beträge beantragt wurden.
Die Aufstellung sollte aufgegliedert sein nach Ländern und Wirtschaftszweigen und sollte Angaben darüber enthalten, aus welchen Quellen die Mittel bereitgestellt wurden.
Mit Schreiben vom 18. April 1951 wies der Bundesminister für Wirtschaft erneut den Herrn Bundesminister der Finanzen nachdrücklich auf die Notwendigkeit eines Einsatzes von Haushaltmitteln für Remontagezwecke hin.
Sowohl der Herr Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als auch der Herr Bundesminister für Wirtschaft wiesen in der Folgezeit nochmals auf die Notwendigkeit der Einsetzung eines Betrages für Remontagekredite in den Haushaltsplan des Bundes für das Jahr 1951/52 hin. Da eine abschließende Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zu dem Kabinettsbeschluß vom 30. Januar 1951 über die 45 Millionen DM Remontagekredite bis gegen Ende April noch nicht vorlag, hielt es das Bundeswirtschaftsministerium nicht für angezeigt, zu diesem Zeitpunkt bereits eine neue Kabinettsvorlage einzubringen.
In der Sitzung vom 11. Mai 1951 ist die Frage der Remontagekredite erneut im wirtschaftspolitischen Ausschuß behandelt worden. Das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Material zeigte, daß sich bei 243 eingereichten Firmenanträgen der vorläufige Remontagekreditbedarf einschließlich der Grundstoffindustrien auf etwa 829 Millionen DM beläuft.
5820 Deutscher Bundestag — Í46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1951
Mit Schreiben vom 25. April 1951 hat der Herr Bundesfinanzminister mitgeteilt, daß die Durchprüfung des außerordentlichen Haushalts 14950/51 gemäß Kabinettsbeschluß vom 30. Januar 1951 keine Ansatzpunkte für Abstriche zugunsten der Remontagekredite ergeben habe, so daß zur Zeit Haushaltmittel für den gedachten Zweck nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Der Nachtragshaushalt für 1951 werde die Bereitstellung weiterer erheblicher Haushaltmittel erfordern , deren Aufbringung größte Schwierigkeiten bereite. Für eine Finanzhilfe an die demontagegeschädigten Betriebe könnten daher auch im Rechnungsjahr 1951/52 hur die schon erwogenen Möglichkeiten — Bereitstellung von Mitteln aus dem Arbeitslosenstock, Bürgschaft des Bundes bzw. des betreffenden Landes — geprüft werden.
In Ausführung des Kabinettsbeschlusses vom 30. Januar 1951 ist durch den Herrn Bundesfinanzminister der Amerikanische Hohe Kommissar um die Genehmigung der Freigabe der STEG-Guthaben bei der Bank deutscher Länder gebeten worden. Das entsprechende Schreiben des Herrn Bundeskanzlers _an Mr. McCloy ist unter dem Datum des 5. März 1951 am 7. März 1951 abgesandt worden. Nach einer Auskunft des Sonderbeauftragten für die STEG im Bundeswirtschaftsministerium soll Mr. Mitchell von der Alliierten Hohen Kommission voraussichtlich in kürzester Frist die erbetene Freigabe verfügen. Sobald dies geschehen sein wird, wird durch Ankauf von Obligationen der IndustrieKreditbank AG ein Betrag von 20 Millionen DM für Remontagekredite zur Verfügung stehen.
Auf Grund des dargelegten Sachverhalts faßte der wirtschaftspolitische Ausschuß nach eingehender Beratung folgenden Beschluß:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, bei allen Engpaßinvestitions-, Sanierungs- oder Exportförderungsprogrammen — —