Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tatsache, daß während der Beratungen des Haushaltsplanes. für das Rechnungsjahr 1950 die Bundesregierung dem Hohen Hause zwei Ergänzungsvorlagen zu diesem Haushaltsplan unterbreiten mußte, zeigt sich der Umstand, daß während der ganzen Periode, in der wir über die Einzelheiten des Haushaltsplanes berieten, sich die Verwaltung ständig verändert bzw. erweitert hat und ihrem endgültigen Aufbau entgegengegangen ist. Die beiden Ergänzungsvorlagen lassen in ihren Einzelheiten die Tendenz dieses Aufbaus erkennen. Ich will nicht darauf eingehen, wie sich das in den Details dieser Ergänzungsvorlagen widerspiegelt, sondern möchte nur in Kürze dem Hohen Hause dartun, in welcher Weise die Vorlagen in die Haushaltspläne eingearbeitet worden sind.
Wenn Sie die Drucksache Nr. 1928, den Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über die Behandlung der Drucksachen Nrn. 1784 und 2092 zur Hand nehmen, so finden Sie darin die Vorschläge, die der Haushaltsausschuß für die Erledigung dieser Drucksachen zu machen hat. Danach ist die erste Ergänzungsvorlage bereits restlos in die vom Hause beratenen Einzelpläne eingearbeitet worden. Der Haushaltsausschuß schlägt vor, sie für erledigt zu erklären. Die zweite Ergänzungsvorlage, die umfangreicher war als die erste und die sich mit einer Reihe von Einzelplänen beschäftigte, ist vom Haushaltsausschuß so behandelt worden, wie es sich durch den Gang der Beratungen der Einzelpläne im Ausschuß und im Plenum von selber ergab. Infolgedessen schlagen wir Ihnen vor, die zweite Ergänzungsvorlage, Drucksache Nr. 2092, insoweit für erledigt zu erklären, als Änderungen der Einzelpläne IV, VI, VIII, XII, XVI, XXI, XXII und XXIII vorgenommen worden sind.
Alle diese Abänderungen sind bereits in den vom Hause behandelten Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses mit berücksichtigt worden. Dagegen sind in den Einzelplänen VII, IX, X, XI und XXVI Änderungen erfolgt, die vom Hause nachträglich zu beschließen wären. Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen vor, diese Abänderungen nach der Vorlage anzunehmen.
Ich darf nun im einzelnen zu den Abänderungen auf Grund der zweiten Ergänzungsvorlage einige Bemerkungen machen. Sie finden die Vorschläge des Haushaltsausschusses auf den Seiten 3 ff. der Anlage zum Mündlichen Bericht. Bei dem Einzelplan VII, Haushalt des Bundesministeriums der Justiz, z. B. ist für das Deutsche Patentamt, das in Kap. 5 dieses Haushalts veranschlagt ist, in Tit. 16 zu der dort vorgesehenen Mehrausgabe von 37 600 DM ein Sperrvermerk über einen Betrag von 14 000 DM angebracht worden. Dieser Sperrvermerk ergibt sich daraus, daß zur Unterbringung der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamtes ein Gebäudeteil des Dienstgebäudes des ehemaligen Reichspatentamtes benutzt wird, bei dem die Mietverhältnisse noch nicht geklärt sind. Der Haushaltsausschuß stellte sich deshalb auf den Standpunkt, daß der Betrag, der für die Miete dieses Gebäudeteils vorgesehen ist, so lange gesperrt bleiben soll, bis die endgültige Auseinandersetzung über die Eigentumsverhältnisse an diesem Gebäude erfolgt ist. Wir sind in ähnlichen Fällen ähnlich verfahren.
Bei dem Einzelplan IX, Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft, finden Sie bei Kap. 6, bei den Ausgaben aus ERP-Mitteln, eine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz insofern, als ein neuer Tit. 3 eingefügt worden ist, der zur Förderung des deutsch-amerikanischen Handels eine Mehraufwendung von 2,3 Millionen DM vorsieht, die 'aus ERP-Mitteln zur Verfügung gestellt worden sind.
Bei dem Einzelplan XI, Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit, hat der Haushaltsausschuß die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven auf Grund der Vorschläge der Bundesregierung als Kap. 2 in den Haushalt neu aufgenommen. Die Ausgaben, die Sie auf der rechten Spalte dieser Anlage unter der Bezeichnung „Beschlüsse des 10. Ausschusses" finden, sind im wesentlichen an den bis zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden tatsächlichen Ausgaben dieser Behörde orientiert, wie überhaupt die Beratungen des Haushaltsausschusses in der späteren Phase dadurch gekennzeichnet wurden, daß wir im Gegensatz zu normalen Haushaltsberatungen die Ausgabenansätze weitgehend an den bis zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Ist-Ausgaben für das Haushaltsjahr orientieren konnten, da das Haushaltsjahr vor der abschließenden Beratung des Haushalts im Ausschuß längst abgelaufen war. Das ist an sich ein durchaus anomaler Zustand, der aber aus den Umständen zu erklären ist, unter denen der Bundeshaushalt für das Jahr 1950 aufgestellt worden ist. Also für diese Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven gilt bezüglich der Ausgabenansätze das, was ich über ihre Annäherung oder ihre vollständige Übereinstimmung mit dem Ausgaben-Ist gesagt habe.
Beim Einzelplan XXVI, Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten, finden Sie eine Minderausgabe unter Tit. 31 für die Kosten der Invalidenversicherungsfürsorge. Auch hier gilt das vorhin Gesagte. Es handelt sich um die Ist-Ausgabe, die eben um einen Betrag von 3 Millionen DM niedriger ist, als ursprünglich veranschlagt war.
Im Außerordentlichen Haushalt entfällt die ursprünglich vorgesehene Minderausgabe von 4 Millionen DM, weil infolge der Beratungen des Haushaltsausschusses dieser Titel nicht mehr notwendig ist.
Soviel zu den Ergänzungsvorlagen. Im wesentlichen ist also die zweite Ergänzungsvorlage bereits durch frühere Beratungen des Hohen Hauses erledigt worden. Für den Rest der Ergänzungsvorlage schlägt Ihnen der Ausschuß vor, seine Vorschläge anzunehmen, wie sie auf Drucksache Nr. 1928. niedergelegt sind.
Ich darf nun mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten gleich den zweiten Teil meiner Berichterstattung anschließen, nämlich den Bericht über das Haushaltsgesetz 1950. An die Spitze meines Berichts über das Haushaltsgesetz 1950 möchte ich eine allgemeine Bemerkung stellen. Mit diesem Haushaltsgesetz wird der langwierige Prozeß der Beratungen zum Haushalt für das Rechnungsjahr 1950 in zweiter Lesung abgeschlossen. Unter normalen Umständen wäre der Abschluß der Haushaltsberatungen wahrscheinlich ein sehr dramatisches Ereignis. Wir hinken — das liegt in der Natur der Periode, die wir hinter uns gebracht haben — mit unseren Haushaltsplänen hinter dem Ablauf des Haushaltsjahres beträchtlich her. Der Haushaltsausschuß — und da darf ich alle seine Mitglieder einschließen — hat eine seiner wichtigsten Aufgaben darin gesehen, bei der Beratung des Haushaltsplans 1950 zugleich die Voraussetzungen für eine möglichst baldige Normalisierung unserer Haushaltslage zu schaffen,
nämlich dafür, daß bei den nun folgenden Haushalten die Frist zwischen dem Abschluß der Haushaltsberatungen und dem Beginn des Haushaltsjahres immer mehr verkürzt Wird, bis endlich eine vollkommene Deckung der Beschlüsse dieses Hauses mit den tatsächlichen Notwendigkeiten des Bundeshaushalts herbeigeführt wird. Insofern haben also die Beratungen des Haushaltsplans 1950 mit ihrer Gründlichkeit, mit ihrer bis in die Einzelheiten gehenden Untersuchung der Notwendigkeiten auch des Aufbaues der Verwaltung und der Stellen- und Organisationspläne die Aufgabe gehabt, für den nun folgenden Haushaltsplan 1951 die wesentlichen Grundlagen so zu schaffen, daß das Haus in Bälde diesen Haushaltsplan verabschieden kann und wir die Vorlagen für den Haushalt 1952 im Bundestag möglichst schon so rechtzeitig bekommen, daß für 1952 der Beginn des Haushaltsjahres mit dem Inkrafttreten des Haushalts zusammenfällt.
Das ist, so technisch es klingen mag, angesichts unserer völlig verwirrten Zeitumstände, wenn man an die letzten sechs Jahre denkt, eine große Leistung. Es ist etwas, was tatsächlich den Zustand der Normalität kennzeichnet, dem wir nun langsam zustreben.
Ich darf in diesem Zusammenhang gleich zu Beginn sagen — und ich halte mich als Vorsitzender, der ich nun zufällig gerade auch Berichterstatter für diese Fragen bin, dazu für verpflichtet —, daß im Haushaltsausschuß in allen diesen Fragen bei mancherlei scharfen Gegensätzen in der Sache stets der Versuch gemacht wurde und auch meistens gelungen ist, die Beratungen in einem Geist der Sachlichkeit, der Erkenntnis einer gemeinsamen staatspolitischen Aufgabe zu führen und dadurch eine Intensität der Arbeit und ein Vertrautwerden der einzelnen Mitglieder des Ausschusses mit der Materie herbeizuführen, das für viele die Voraussetzung für ihre künftige Arbeit auf diesem Gebiet geworden ist; denn eine großer Teil von uns war ja auf dem Gebiet des Haushaltswesens bisher Anfänger.
Das darf man hinzusetzen, weil es gerade in einer Periode, in der die Grundzüge des staatlichen Aufbaues erst erarbeitet werden müssen, gar nicht so einfach ist, diese Dinge einigermaßen ordentlich zu erledigen.
Was das Haushaltsgesetz, den Schlußstein der Haushaltsberatungen, selbst angeht, so hat der Herr Kollege Wacker vorhin bei seiner Berichterstattung über den Einzelplan XXIII schon das Notwendige zu § 1 gesagt. § 1 gibt lediglich die Endergebnisse der Beratungen des Haushaltsausschusses in Einnahmen und Ausgaben wieder. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Bei § 2 werden Sie in der Vorlage des Haushaltsausschusses die fett gedruckten Ziffern 2 und 3 finden,' die sich mit der Stellenbewirtschaftung befassen. Diese Zusätze zur, Regierungsvorlage sind in erster Linie unter dem Gesichtspunkt zu verstehen, daß sie gewissen bei den Haushaltsberatungen zutage getretenen Tendenzen entgegenwirken sollen, durch die Schaffung von Vorratsstellen eine der Kontrolle der parlamentarischen Instanzen entzogene Bewirtschaftung einzelner Stellen möglich zu machen. Der Haushaltsausschuß hat diese Vorkehrungen einstimmig getroffen, und ich glaube, daß auch die Behörden dem Ausschuß dafür dankbar sein sollten, daß er gerade in der Periode des Aufbaues durch gesetzgeberische Maßnahmen ein gewisses Maß von Erziehungsarbeit auch an der Verwaltung leisten wollte., Es ist ja nicht ganz selbstverständlich, daß Verwaltung und Parlament nach den Jahren der völligen Zerstörung einer demokratischen Kontrolle der öffentlichen Verwaltung nun reibungslos zusammenarbeiten. Es ist nicht ganz unverständlich, wenn in einzelnen Teilen der Verwaltung das Bedürfnis, sich der parlamentarischen °Kontrolle zu unterwerfen, nicht gerade überwältigend stark ist. Dem vorzubeugen, hier die Entwicklung in gesunde Bahnen zu lenken, ist Sache der Gesetzgebung und vor allem der Haushaltsgesetzgebung. Die Ziffern 2 und 3 wollen in dieser Richtung wirken. Sie sind nicht als eine ungebührliche Belastung der Verwaltung gedacht, sondern als eine Maßnahme, die für alle Beteiligten sozusagen einen Grenzstein aufrichtet, über den man nicht hinausgehen kann, ohne daß die parlamentarische Kontrolle in Kraft tritt.
Auch an § 2 a hat der Haushaltsausschuß einige Änderungen vorgenommen. Sie sind in Ziffer 1 im wesentlichen Korrekturen technischer Art. Sie stellen weiterhin eine haushaltsgesetzliche Fixierung von Beschlüssen dar, die der Haushaltsausschuß und das Hohe Haus in Zusammenhang mit der allgemeinen Teuerungswelle zugunsten der Beamten des Bundes vorgenommen haben. Sie sind insofern also lediglich die Wiedergabe Inzwischen erfolgter tatsächlicher Veränderungen. Dasselbe gilt für die §§ 2 b und 2 c.
Der § 6 a hat ebenfalls gegenüber der Regierungsvorlage eine technische Veränderung erfahren. Diese Veränderung mag bei oberflächlichem Hinsehen wenig bedeuten. Sie hat aber einen sehr gewichtigen sachlichen Grund. Die Bezugnahme auf die Reichshaushaltsordnung, die ja für die Haus-
haltsgesetzgebung und für die Haushaltsführung der Bundesrepublik vorläufig gilt, hat in § 6 der Regierungsvorlage den Charakter einer Änderung der Reichshaushaltsordnung. Angesichts des provisorischen Zustandes auf diesem Gebiet ist es jedoch wenig sinnvoll, durch eine einzelne Bestimmung im Haushaltsgesetz für ein Haushaltsjahr eine Einzelbestimmung der Reichshaushaltsordnung zu ändern. Wir sind uns im Haushaltsausschuß alle, auch mit den Herren des Bundesfinanzministeriums, in dem Wunsche einig, daß möglichst bald eine Überarbeitung der für die Haushaltsführung der Bundesrepublik geltenden Haushaltsordnung und der damit zusammenhängenden übrigen gesetzgeberischen Grundlagen im Sinne der heutigen Erfordernisse erfolgt. Wir haben uns deshalb im Haushaltsausschuß darauf beschränkt, lediglich eine Modifizierung der Anwendung des § 30 a der Reichshaushaltsordnung vorzunehmen. Das ist der Sinn dieser Änderung.
Der § 8 ist in den Ziffern 1 und 2 im wesentlichen unverändert. In der Ziffer 3 sind die Bestimmungen über die Zinsverpflichtungen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn etwas anders definiert als in der Regierungsvorlage. Der Herr Kollege Wacker hat in seiner Berichterstattung über den Haushalt der Bundesschuld bereits auf die hinter diesen Dingen stehenden prinzipiellen Fragen hingewiesen. Ich kann es mir ersparen, hierzu weitere Ausführungen zu machen.
Der § 10 der Regierungsvorlage entfällt nach den Vorschlägen des Ausschusses. Inzwischen hat der Bundestag selber das Anleihegesetz 1950 verabschiedet, so daß ein Hinweis auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der Kreditaufnahme durch den Bundesminister der Finanzen im Haushaltsgesetz selber überflüssig geworden ist.
Ich darf noch auf den Umdruck Nr. 188 zur Drucksache Nr. 1900 aufmerksam machen. In diesem Umdruck sind die Änderungen vorgeschlagen, die im Gesamtplan des Haushalts 1950, der dem Mündlichen Bericht Drucksache Nr. 1900 angehängt ist, auf Grund der zweiten Ergänzungsvorlage notwendig werden. Ich brauche auf die Dinge im einzelnen nicht einzugehen, weil das Haus gestern schon bei Einzelplan IV b die Vorschläge des Haushaltsausschusses akzeptiert hat. Das ist der erste wesentliche Teil der Änderungsvorschläge auf Umdruck Nr. 188. Die übrigen ergeben sich ebenfalls aus den im wesentlichen vom Haus bereits gebilligten Vorschlägen des Haushaltsausschusses.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich diesen 'Bericht mit einer Schlußbemerkung schließen, die sich nicht mit dem Inhalt des Gesetzes selber beschäftigt, sondern mit der Arbeitsleistung, die in diesem Zusammenhang auch von Menschen vollbracht worden ist, die nicht dem Hause angehören. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses brauchen sich selber kein Loblied zu singen; sie wissen, was es bedeutet, in monatelanger Arbeit eine Materie zu behandeln wie die, von der wir in den letzten Wochen hier gesprochen haben. Ich darf in diesem Zusammenhang auch den Angestellten unseres eigenen Hauses, soweit sie mit der technischen Fertigstellung der Haushaltspläne und mit der Verarbeitung der Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses beschäftigt waren, für die Tag- und Nachtarbeit danken, die sie geleistet haben.
Ich darf in diesen Dank auch die Herren der Haushaltsabteilung des Bundesfinanzministeriums einschließen,
die ebenfalls unter Hintansetzung persönlicher, gesundheitlicher und anderer Gesichtspunkte zusammen mit dem Haushaltsausschuß und in ihrem eigenen Ministerium wirklich eifrig an der Fertigstellung dieser umfangreichen Arbeit tätig waren, die ja nicht nur für heute, sondern auch für morgen und übermorgen und für die kommenden Jahre ein Beispiel und eine Grundlage geschaffen hat. Ich darf das sagen, weil ich sogleich — und ich glaube, ich darf da auch im Namen der Mitglieder des Haushaltsausschusses sprechen — hinzufügen muß, daß wir manchmal bei einzelnen Ministerien nicht das nötige Maß von Verständnis gefunden haben, und daß die Beratungen des Haushaltsausschusses nicht immer gefördert worden sind. Dafür gab es natürlich verschiedene Gründe. Einer der Gründe war, daß eben das Bewußtsein für die Bedeutung eines Staatshaushalts im Laufe der letzten, etwas irregulären Jahre abgeschwächt worden ist. Der Haushaltsausschuß mußte daher manches Mal recht viel Geduld aufwenden, um die Verhandlungen wenigstens innerhalb dieser noch einigermaßen vertretbaren Zeit abzuschließen. Im ganzen also, meine Damen und Herren, darf ich wohl feststellen, daß mit dem Abschluß der zweiten Beratung des Haushaltsplans für 1950, dem hoffentlich sehr bald die dritte Beratung und damit die Verabschiedung des Haushaltsplans folgen, ein gutes Stück Arbeit im Interesse einer Konsolidierung der Bundesrepublik geleistet ist.