Rede:
ID0114512800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1145

  • date_rangeDatum: 31. Mai 1951

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Strauß, ich nehme dann an, daß Sie Ihren Antrag auf Unterbrechung zunächst zurückziehen.

    (Abg. Strauß: Ja!)

    Dann rufe ich auf Punkt 1 a der Tagesordnung: Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen);


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 172).
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Blank als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für nicht ausgeschlossen, daß das eine oder andere zur Zeit hier anwesende Mitglied dieses Hohen Hauses noch die Drucksache Nr. 1904 vorliegen hat. Sie enthält den Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Einzelplan IV und trägt das Datum vom 2. Mai 1951. Die Gründe, warum dieser schon seit langem fällige Mündliche Bericht erst heute erstattet werden kann, brauche ich, wie ich glaube, dem Hohen Hause nicht zu erklären. Der heutige Tag war ein neuer Beweis dafür, daß mit des Parlamentes Mächten ein ewiger Bund so leicht nicht zu flechten ist. Sollte aber das eine oder andere Mitglied des Hohen Hauses diese Drucksache tatsächlich noch vorliegen haben, so darf ich empfehlen, sie zur Hand zu nehmen, weil ich im Hinblick auf den großen Umfang des Mündlichen Berichts, den ich zu erstatten habe, mir vorgenommen habe, möglichst wenig Zahlen zu bringen, da die Zahlen ohnehin in der Drucksache und im beigefügten Material stehen, auf das ich im Laufe meines Berichts verschiedentlich werde Bezug nehmen müssen.
    Meine Damen und Herren! Während der Haushaltsausschuß in seinen Beratungen über den Voranschlag für das Haushaltsjahr 1950/51, das gerade heute vor zwei Monaten zu Ende gegangen ist, im allgemeinen nach der Nummernfolge der Einzelpläne vorgegangen ist, konnte er den Einzelplan IV 'aus Gründen, auf die ich nachher noch zu sprechen kommen muß, erst sehr spät, nach Abschluß des Haushaltsjahres, beraten. Als Folge der, wie ich glaube, sehr praktischen technischen Handhabung der zweiten Lesung des Haushaltsplanes 1950/51 sind jeweils die vom Haushaltsausschuß durchberatenen Einzelpläne dem Plenum unterbreitet und in zweiter Lesung behandelt worden. Die besondere Bedeutung des Einzelplans IV brauche ich hier nicht besonders zu unterstreichen. Er trägt die Bezeichnung „Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts". Diese Bezeichnung ist aber gerade nach dem heute erreichten Stadium in keiner Weise erschöpfend. Ich darf Ihnen noch einmal ins Gedächtnis rufen, daß dieser Einzelplan fünf Kapitel umfaßt, die ich einzeln aufzählen möchte: Kap. 1, Bundeskanzler und Bundeskanzlei; Kap. 2, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; Kap. 3, Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten; Kap. 4, Konsularisch-wirtschaftliche Vertretungen des Bundes im Ausland; Kap. 5, Sonstige allgemeine Haushaltsausgaben.
    Schon diese Aufzählung läßt erkennen, daß sich auf den hier behandelten Gebieten im Laufe des Haushaltsjahres und bis in die jüngste Zeit hinein wesentliche organisatorische und zuständigkeitsmäßige Änderungen vollzogen haben. Der im November vorigen Jahres von der Bundesregierung dem Hohen Hause vorgelegte Einzelplan IV und der Einzelplan IV, wie ihn der Haushaltsausschuß


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    dem Hohen Hause jetzt unterbreitet, sind deshalb nur noch bedingt vergleichbar. Sie ersehen aus dem ersten Blatt des Materials — vorausgesetzt, daß Sie die Drucksache vorliegen haben —, daß insgesamt 101/2 Millionen DM weniger erforderlich sind, als seinerzeit von der Bundesregierung veranschlagt worden war. Dies sind aber nicht echte, vom Haushaltsausschuß beschlossene Ersparnisse, sondern es kommt in diesem geringeren Betrag in erster Linie zum Ausdruck, daß die Ansätze den tatsächlichen, im Laufe des Haushaltsjahres entstandenen Ist-Ausgaben angepaßt werden konnten. Daß die Bundesregierung zunächst einen um 10,5 Millionen DM höheren Betrag eingesetzt hatte, war in erster Linie darauf zurückzuführen, daß man damit rechnete, den Auswärtigen Dienst in schnellerem Tempo wieder aufbauen zu können, als es dann tatsächlich der Fall gewesen ist. Gerade bei diesem Einzelplan und besonders bei den Kapiteln 3 und 4 wird sich also aus den Zahlen für 1950/51 ein Schluß auf die für das neue Haushaltsjahr erforderlichen Beträge nicht ziehen lassen.
    Die an sich unerwünschte und unerfreuliche Verspätung in der Vorlage gerade dieses wichtigen Einzelplanes, die vom Haushaltsausschuß verschiedentlich beklagt wurde, erklärt sich in erster Linie aus dem Umstande, daß die Bundesregierung Schwierigkeiten hatte, über die Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten, nämlich das Kap. 3 des Einzelplans IV, zu einer Einigung zu gelangen. Es hat nicht unerheblicher Pressionen bedurft, um schließlich überhaupt einen Vorschlag zu bekommen, über den der Haushaltsausschuß dann Beschluß fassen konnte. Gerade die sehr verspätete Vorlegung des Kap. 3, dessen Behandlung im Haushaltsausschuß dann auch wieder dadurch verzögert wurde, daß der Herr Außenminister und der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amtes dienstlich im Ausland sein mußten, ist der Grund für die stark verspätete Vorlegung des Mündlichen Berichts. Natürlich war auch der 2. Mai schon ein sehr spätes Datum. Ich darf mir vorbehalten, auf Einzelheiten in der Beratung über das Kap. 3 — Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten — im Laufe meines Berichts noch zurückzukommen.
    Es erscheint zweckmäßig, nunmehr die einzelnen Kapitel in der Nummernfolge nacheinander zu behandeln. Gegenüber der Vorlage hat sich beim Kap. 1 relativ wenig geändert. Dies gilt insbesondere für das beschäftigte Personal. Lediglich bei den Tit. 31 und 32 sind Änderungen eingetreten, zu denen einige Worte zu sagen sind. Beim Tit. 31 war entsprechend der vorjährigen Regelung vorgesehen, daß von dem Betrage von 400 000 DM „bis zu 200 000 DM unter Genehmigung des Bundeskanzlers dem Bundespressechef zur Verfügung stehen" sollten. Der Haushaltsausschuß hat es für zweckmäßig gehalten, von dieser Regelung abzugehen und unter einem besonderen Titel entsprechende Mittel für die Förderung des Nachrichtenwesens auszubringen, so daß der bisherige Ansatz beim Kap. 1 auf die Hälfte, nämlich auf 200 000 DM herabgesetzt werden konnte. Damit soll einmal eine bessere Übersicht über die zur Verfügung stehenden Fonds und ihre Verwendung gemäß ihrer Zweckbestimmung erreicht werden, und zum andern gehören auch die für das Nachrichtenwesen aufzuwendenden Mittel nicht in einen zur Förderung allgemeiner Zwecke zur Verfügung des Bundeskanzlers stehenden Fonds. Bei Kap. 2 komme ich noch näher auf diesen neu eingerichteten Titel zu sprechen.
    Der Tit. 32 entfällt deshalb, weil es nach eingehender Überlegung für richtiger gehalten wurde,
    die Bundeszentrale für Heimatdienst in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums zu übertragen. Diese Maßnahme ist im Einvernehmen mit der Bundesregierung getroffen worden.
    Ich darf dann auf die einmaligen Ausgaben zu sprechen kommen. Zum Bedauern des Ausschusses war es leider notwendig, die vorgesehenen Mittel für die Erstanschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräten für die Repräsentations- und Gästezimmer der Bundesregierung im Hause Schaumburg zu erhöhen, da sich im Laufe der Beratungen herausstellte, daß der angeforderte Betrag nicht ausreicht, um die noch notwendigen Anschaffungen zu machen. Der ursprünglich vom Haushaltsausschuß vorgesehene Rahmen mußte überschritten werden. Um zu vermeiden, daß das nächste Haushaltsjahr mit weiteren Nachforderungen belastet wird, hat der Haushaltsausschuß nach Uberprüfung der auf seine Anforderung hin vorgelegten spezifizierten Bedarfsnachweisungen vorgeschlagen, den endgültig erforderlichen Betrag in diesen Haushaltsplan einzusetzen.
    Es läßt sich nicht vermeiden, nun noch im Rahmen des Kap. 1 auch auf eine in der Öffentlichkeit vielfach, aber nicht immer sachlich diskutierte Angelegenheit einzugehen. Ich meine den Garten des Bundeskanzleramts, für dessen erste Ausgestaltung in diesem Einzelplan Mittel nicht ausgebracht sind; denn sie erscheinen in dem Ansatz zum Einzelplan XXIII bzw. in der zweiten Ergänzungsvorlage, well der Neu- und Umbau von Dienstgebäuden in Bonn in diesem Einzelplan enthalten ist. Meine Damen und Herren! Ich kann sagen, daß der Haushaltsausschuß sich mit fast leidenschaftlicher Hingabe mit diesem Komplex befaßt hat. Das Bundesfinanzministerium hatte seinerzeit für den Ausbau des Gartens einen Betrag von 67 000 DM bewilligt mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß die Summe ausreichen müsse, um die Gartengestaltung vollständig durchzuführen und trotz der Vereinfachung die Wünsche des Herrn Bundeskanzlers zu berücksichtigen. Ich zitiere hier den genauen Wortlaut der Anweisung des Bundsfinanzministeriums. Es stellte sich aber heraus, daß die vorgesehenen Limitierungen in den Aufwendungen für den Garten nicht eingehalten werden konnten. Das hat nach einer Darstellung des Bundesfinanzministeriums verschiedene Ursachen. Ende April wurde es im Zusammenhang mit der Verlegung der Einfahrt an der Görresstraße und der dabei aus verkehrstechnischen Gründen notwendigen Höherlegung der Auffahrt erforderlich, erhebliche Mehrkosten aufzuwenden. Weitere Kosten sind beispielsweise entstanden und werden noch entstehen durch die Errichtung einer Scheinwerfer- und Alarmanlage, die die Organe der öffentlichen Sicherheit für erforderlich halten, durch den Einbau eines elektrisch betriebenen Spezialschiebetors für die große Einfahrt und für Abschlußarbeiten im rückwärtigen Teil des Gartens, für die Verlegung einer Ringleitung mit. acht Zapfstellen, um den ausgedehten Garten auch entsprechend pflegen zu können. Der Haushaltsausschuß hatte die Bundesbaudirektion beauftragt, eine gründliche Überprüfung sämtlicher mit der Ausgestaltung des Gartens zusammenhängenden Vorgänge vorzunehmen. Das Ergebnis wurde dem Ausschuß in umfassenden Aufstellungen vorgelegt, und der Ausschuß hat sich nach gründlicher Prüfung der Kostenvoranschläge und der Abrechnungen in seiner Mehrheit entschlossen, die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 114 000 DM zu bewilligen. Mit dieser Bewilligung wird, wie der Haushaltsaus-


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    schuß feststellen konnte, die Angelegenheit endgültig erledigt sein.
    Neu eingefügt in den Einzelplan IV wurde das Kap. 1 a, das den Haushalt des Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen enthält. Im neuen Vorwort zum Einzelplan IV ist zu Kap. 1 a das folgende gesagt:
    Der New-Yorker Beschluß der alliierten Außenminister, die alliierten Truppenkontingente in der Bundesrepublik Deutschland zu verstärken, hat den Bundeskanzler veranlaßt, am 23. Oktober 1950 einen Beauftragten zu bestellen, der als Vertreter der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission sich den Fragen der Beschaffung von Unterkünften für die neuen Truppeneinheiten, der Anlage von Flugplätzen, der Errichtung von Unterkünften für die weichende Bevölkerung und der Verlegung von Betrieben und Behörden widmen sowie die von den Alliierten behandelten sonstigen technischen Fragen, die die äußere Sicherheit der Bundesrepublik betreffen, betreuen soll.
    Die Länge dieses Satzes ist amtlich, nicht etwa von mir erfunden.

    (Heiterkeit.)

    Der Beauftragte ist dem Bundeskanzler unmittelbar unterstellt. Die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Dienststelle ergibt sich aus dem vorher Gesagten. Der Beauftragte des Bundeskanzlers, der weder Beamter noch Angestellter des Bundes ist, erhält für seine Tätigkeit eine Entschädigung, die den Bezügen eines Staatssekretärs entspricht und die unter Tit. 1 veranschlagt ist.
    r Haushaltsrechtlich ist diese Lösung keineswegs ideal. Sie mußte aber nach Ansicht des Haushaltsausschusses vorerst gewählt werden, weil der Beauftragte des Bundeskanzlers sein Mandat als Abgeordneter des Deutschen Bundestages beibehält. Während zunächst daran gedacht war, die Dienststelle vorwiegend mit Angestellten zu besetzen, hat es sich nach kurzer Zeit wegen des besonderen Charakters der in der Dienststelle zu leistenden Arbeit als notwendig erwiesen, für eine Reihe wichtiger Positionen Beamte vorzusehen. Es handelt sich dabei für den' Haushaltsplan 1950/51 um 7 Planstellen für Beamte. Außerdem waren im abgelaufenen Haushaltsjahr 17 Angestellte und 8 Arbeiter beschäftigt.
    Die Titel 1 bis 30 dieses Kapitels weisen die zwangsläufig entstehenden Ausgaben auf.
    Beim Tit. 31, der einen Betrag von 90 000 DM enthält, handelt es sich nicht um Dispositionsmittel im Sinne der Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung, sondern vielmehr um einen Betrag, der zur Aufrechterhaltung des Informationsdienstes der Bundesregierung benötigt wird. Infolgedessen ist es auch nicht erforderlich gewesen, die Verfügungsgewalt dem Bundeskanzler als dem parlamentarisch verantwortlichen Vorgesetzten vorzubehalten. Einer Anregung, diesen Betrag bei den entsprechenden Verfügungfonds des Bundesinnenministeriums auszubringen, ist die Mehrheit des Ausschusses im Interesse einer möglichst einfachen Verwaltung und mit Rücksicht auf die eindeutige Zweckbestimmung für diese Mittel nicht gefolgt.
    Die gegenwärtige Organisationsform der Dienststelle mußte der Natur der Sache nach den Charakter eines Provisoriums tragen. Die Dienststelle mußte seinerzeit mit größter Beschleunigung eingerichtet werden. Im Haushaltsplan des neuen Haushaltsjahres wird sie als Kap. 3 des Einzelplans IV erscheinen. Ein gewisser Ausbau gegenüber dem im Haushaltsjahre 1950 ausgewiesenen Umfang hat sich inzwischen bereits als erforderlich erwiesen. Gestern hat der Haushaltsausschuß im Wege der Vorwegbewilligung eine Vermehrung der Stellen um 14 Beamte, 25 Angestellte und 5 Arbeiter genehmigt, nachdem er sich von der unabweisbaren Notwendigkeit überzeugt hatte. Es wird gerade hinsichtlich dieser Dienststelle aller Wahrscheinlichkeit nach vorläufig bei der provisorischen Organisationsform bleiben müssen. Das gilt auch für die Stellung des Leiters der Dienststelle, unseres Kollegen Blank, nachdem bis zur Stunde das Problem der Einsetzung von sogenannten parlamentarischen Staatssekretären nicht gelöst werden konnte.
    Bezüglich der nunmehrigen Ausgestaltung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, das unter Kap. 2 veranschlagt ist, darf ich zunächst auf die Fassung des Vorwortes verweisen, wie sie nunmehr formuliert ist, abgedruckt auf Seite 6 des Ihnen wahrscheinlich nicht vorliegenden Materials. In seinen Beratungen über den Stellen- und Organisationsplan des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat sich der Ausschuß zunächst einmal mit den Aufgaben dieses Amtes befaßt und hierbei festgestellt, daß die bisherige Tätigkeit dieser Dienststelle nicht immer als zufriedenstellend bezeichnet werden konnte, insbesondere in der Zusammenarbeit zwischen dem Amt und den einzelnen Bundesministerien, die in der Zur-Verfügung-Stellung von Informationsmaterial etwas zurückhaltend gewesen sein sollen. Eine in Vorbereitung befindliche Geschäftsordnung soll hier die erforderliche Klärung bringen. Als einer der Hauptgründe für das bisherige Versagen der Dienststelle ist die unzureichende Besoldung der Angehörigen dieser Stelle genannt worden. Dem hat der Haushaltsausschuß dadurch abzuhelfen versucht, daß er, wie sich aus der Drucksache Seite 7 ergibt, eine ausreichende Ausstattung sowohl in der Anzahl als auch in der Dotierung der Stellen vorschlägt. Die jetzt vorgesehene Anzahl von Arbeitskräften wird sich im Laufe der Zeit bei Fortbestand der gleichen Aufgaben verringern lassen. Dies bezieht sich insbesondere auf den sogenannten Aufnahmedienst, der durch die Einrichtung von diplomatischen Vertretungen im Auslande und durch einen stärkeren Ausbau der Beziehungen zu den Nachrichtenagenturen in der Nachrichtengewinnung entlastet und somit wird verringert werden können.
    Offen geblieben ist die Frage der Einsetzung eines parlamentarischen Staatssekretärs für dieses Amt sowie die Klärung des endgültigen Verbleibs der Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes, nachdem nunmehr ein Auswärtiges Amt entstanden ist. Dabei wird zu prüfen sein, ob sich die frühere Praxis der Abordnung von Angehörigen des auswärtigen Dienstes zur Presseabteilung der Bundesregierung auch heute empfiehlt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Hinsichtlich der Veränderung von Ansätzen gibt das Material nähere Aufklärung auf den Seiten 14 und 15. Um diesen Bericht nicht übermäßig anschwellen zu lassen, muß ich verschiedentlich dazu übergehen, nur diese Hinweise zu geben.
    Einige Worte zu Tit. 31. Ich beziehe mich auf die bereits zu Kap. 1 gemachten Ausführungen. Der Haushaltsausschuß hat es für richtig und notwendig befunden, einen gut dotierten Fonds für die


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    Förderung des Nachrichtenwesens bereit zu stellen. Zu den aus Kap. 1 übernommenen 200 000 DM sind weitere 250 000 DM hinzugefügt worden, so daß nunmehr die Genehmigung eines Ansatzes von 450 000 DM vorgeschlagen wird. Da es sich hier um Dispositionsmittel im Sinne der Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung handelt, war es notwendig, die Verfügungsgewalt dem Herrn Bundeskanzler persönlich zu übertragen.
    Die Erweiterung der einmaligen Ausgaben dient der Vervollkommnung der büromäßigen und der sonstigen technischen Ausstattung des Amtes.
    Das Kap. 3, auf das ich nun zu sprechen komme, ist in seiner Bezeichnung „Dienststelle für Auwärtige Angelegenheiten" durch die inzwischen eingetretene Entwicklung überholt. Für 1951 wird daher auch das jetzige Auswärtige Amt in einem besonderen Einzelplan veranschlagt werden. Wie ich eingangs schon andeutete, ist die Geburt dieser Dienststelle keine leichte gewesen. Das lag an den zu klärenden äußerst schwierigen Fragen, die viele Verhandlungen bedingten. Es sollte ja nicht ein bald wieder überholtes Provisorium geschaffen werden, sondern die Grundform des Auswärtigen Amtes nach Organisation und Personalausstattung festgelegt werden. Den Verhandlungen lagen zugrunde ein Gutachten des Bundesrechnungshofs über die künftige Gestaltung des Auswärtigen Amtes, eine Stellungnahme der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten zu diesem Gutachten, der vom Auswärtigen Ausschuß gebilligte Bericht eines Unterausschusses des Auswärtigen Ausschusses zur gleichen Frage sowie Berichte und Memoranden der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten zu zahlreichen Einzelfragen. Es war für den Ausschuß nicht einfach, sich durch diesen Berg von
    0 Material hindurchzuarbeiten. Aber schließlich ist doch ein Ergebnis erzielt worden, dessen haushaltsmäßige Konsequenz in der Drucksache Nr. 1904 auf den Seiten 9 ff. ihren Niederschlag gefunden hat. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Ausgabeansätzen sind wiederum im Material zu finden.
    Das Amt wird sich in folgende Abteilungen gliedern: 1. Personal- und Verwaltungsabteilung, 2. Politische Abteilung, Allgemein, 3. Politische Abteilung, Länderabteilung, 4. Handelspolitische Abteilung, 5. Rechtsabteilung, 6. Kulturabteilung. Hinzu tritt das Protokoll, das nicht den Charakter einer selbständigen Abteilung hat. Damit entspricht der Aufbau im wesentlichen der Organisationsform des Auswärtigen Amtes im Jahre 1932. Eine Angleichung an die Organisationsform des auswärtigen Dienstes in England oder den USA, wie sie besonders in den letzten Jahren deutlich geworden ist, wurde vom Ausschuß und von der Regierung als nicht zweckmäßig und zu kostspielig angesehen. Der Herr Bundeskanzler nahm im Haushaltsausschuß Gelegenheit, in seiner Eigenschaft als Außenminister dem Ausschuß seine grundsätzliche Auffassung in der Frage des Aufbaus des auswärtigen Dienstes darzulegen. Die Abteilungen I, IV, V und VI sowie das Protokoll sind in der von der Regierung vorgeschlagenen Form vom Ausschuß genehmigt worden.
    Gegenstand längerer Beratungen waren die Abteilungen II und III. Hier tauchte die grundsätzliche Frage auf, ob es überhaupt zweckmäßig ist, zwei politische Abteilungen nebeneinander bestehen zu lassen. Nach eingehender Prüfung und in Würdigung der Darlegungen der Regierung kam die Mehrheit des Ausschusses zu dem Ergebnis, es bei der von der Regierung vorgeschlagenen Gliederung zu belassen, da bei einer Zusammenlegung dieser beiden Abteilungen ein zu großes und nicht mehr übersehbares Arbeitsgebiet entstanden wäre.
    So ist auch der Vorschlag der Regierung hinsichtlich der Abteilung III akzeptiert worden. Allerdings hat es der Haushaltsausschuß bei der Beratung der Abteilung III mit Rücksicht darauf, daß seinerzeit für die Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes ausreichende Stellen bewilligt wurden, um die laufende Versorgung des Auswärtigen Amtes mit Informationsmaterial zu sichern, für richtig befunden, die bei der Abteilung III vorgesehene Stelle für ein Pressereferat zu streichen. Die Streichung erfolgte ausdrücklich zu dem Zweck, die Bundesregierung zu veranlassen, die künftige Stellung des Presse- und Informationsamtes zu klären. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, es sollte erreicht werden, daß-die Bundesregierung durch geeignete organisatorische Maßnahmen die enge Zusammenarbeit der Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes mit dem Auswärtigen Amt sicherstellt.
    Die Abteilung II konnte in der zuerst vorgeschlagenen Organisationsform nicht die Billigung des Ausschusses finden. Die Bedenken richteten sich in erster Linie gegen die starke Hervorhebung derjenigen Aufgaben, die mit der Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission zusammenhängen. Der Ausschuß war der Auffassung, daß, da es sich um eine Stelle mit auslaufenden Aufgaben handelt, dieser Tatsache auch entsprechend im Organisationsplan Rechnung getragen werden sollte. Auf Wunsch des Ausschusses hat die Regierung eine neue Gliederung der Abteilung vorgelegt. Demnach gliedert sich nunmehr diese Abteilung in die Unterabteilung A — Internationale Organisationen — und die Unterabteilung B — Friedensregelung —. Für die Restaufgaben der bisherigen Verbindungsstelle ist der Abteilung II jetzt ein Sonderreferat angehängt, dessen zeitlicher Begrenzung der Haushaltsausschuß dadurch Ausdruck verliehen hat, daß er vorschlägt, für dieses Sonderreferat und die hierin enthaltenen Stellen kw-Vermerke auszubringen, d. h. sie schon jetzt als künftig wegfallend zu bezeichnen. Aus dem Ausschuß war angeregt warden, die Stelle des Ministerialdirektors dieser Abteilung einzusparen und die Aufgabengebiete der beiden genannten Unterabteilungen dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes unmittelbar zu unterstellen. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich aber davon überzeugen lassen, daß es bei der großen politischen Bedeutung dieser Abteilung zweckmäßiger ist, einen Ministerialdirektor als Abteilungsleiter vorzusehen. Das Hohe Haus wird ja Gelegenheit haben, sich mit dieser Frage auf Grund des Antrags Umdruck Nr. 172 noch unmittelbar zu beschäftigen.
    Im Zusammenhang mit der Erörterung dieser Dinge tauchte die Frage auf, ob außer dem Staatssekretär und dem Chef des Protokolls noch anderen leitenden Beamten der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten Dienstkraftwagen für den ständigen und ausschließlichen Gebrauch zur Verfügung zu stellen seien. Nachdem erklärt worden war, daß der Leiter der Abteilung II einen solchen Dienstkraftwagen zur Verfügung habe, beschloß der Ausschuß einstimmig, daß ab sofort Ministerialdirektoren keinen eigenen Dienstkraftwagen zur Verfügung gestellt erhalten sollen. Etwa hierfür bisher vorgesehene Dienstkraftwagen sollen mit


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    sofortiger Wirkung wie die übrigen Dienstkraftwagen der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten behandelt werden und allgemein für Dienstzwecke zur Verfügung stehen. Diese grundsätzliche Regelung soll nach der Meinung des Haushaltsausschusses auch für die anderen Ministerien Gültigkeit haben.
    Ferner war für den Leiter der Abteilung II ein persönlicher Referent als Oberregierungsrat vorgesehen. Es wurde der Antrag gestellt, diese Stelle zu streichen, mit der Begründung, daß bei keinem anderen Ressort ein persönlicher Referent für den Abteilungsleiter vorgesehen sei und daß man auf keinen Fall durch die Bewilligung einer solchen Stelle Berufungsfälle schaffen wolle. In der Aussprache über diesen Streichungsantrag wurde von seiten der Bundesregierung die Notwendigkeit der Beibehaltung dieser Stelle mit dem Hinweis auf das Fehlen eines Ministerbüros und auf die besondere Arbeitsleistung des Direktors 'der Abteilung II begründet. Nachdem sich schließlich ergab, daß sich die Beanstandung vorwiegehd auf die Bezeichnung der Stelle erstreckte, dagegen die Notwendigkeit einer Planstelle des höheren Dienstes anerkannt wurde, beschloß der Ausschuß, die Stelle des persönlichen Referenten zu streichen und dafür in dem bereits genannten Sonderreferat zusätzlich die Stelle eines Oberregierungsrates zu schaffen.
    Bei Durchsicht des Tit. 1 von Kap. 3 auf Seite 9 der Ihnen vorliegenden Drucksache werden Sie bemerkt haben, daß eine relativ hohe Anzahl von höheren Ministerialbeamten vorgesehen ist. Dies erklärt sich daraus, daß für die 'anfallenden zahlreichen Aufgaben einschließlich einer Fülle internationaler Verhandlungen erfahrene, qualifizierte Beamte in größerer Zahl zur Verfügung stehen müssen. Der Haushaltsausschuß ist in diesem Punkte den Vorschlägen des Unterausschusses des Auswärtigen Ausschusses gefolgt. Die Zahl der Angestellten bleibt entsprechend der Eigenart dieses Dienstzweiges weit hinter der Zahl der Beamten zurück. Das Verhältnis ist 330 Beamte zu 244 Angestellten.
    In den Erläuterungen zu Tit. 4 auf Seite 18 unten im Material sind zwei außertarifliche Angestellte ausgebracht. Einer davon ist, wie aus der Fußnote hervorgeht, der Rechtsberater für völkerrechtliche Angelegenheiten, dem Hilfspersonal zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat dazu erklärt, die Anstellung dieses Herrn habe sich bei der Vielzahl der auftretenden internationalen Fragen als besonders zweckmäßig erwiesen und erfordere nach Auffassung der Regierung geringere Kosten, als bei der Anforderung von Einzelgutachten in diesen Fragen entstehen würden. Vorgesehen ist die Beschäftigung dieses Rechtsberaters zunächst für drei Jahre auf Grund vertragsmäßiger Abmachung. Der Haushaltsausschuß hat der Regelung mit Mehrheit zugestimmt. Dieser Punkt ist im Umdruck Nr. 172 noch einmal Gegenstand der Beratung auch im Plenum.
    Die besondere Eigenart des Auswärtigen Dienstes erfordert wie in der Vergangenheit so auch heute die Schaffung besonderer Einrichtungen für die Ausbildung des Nachwuchses. Darüber hinaus waren nach der Zäsur von 1945 bis 1949 besondere Maßnahmen zu treffen, um in möglichst kurzer Zeit geeignete Persönlichkeiten auch im vorgeschrittenen Lebensalter über die besonderen Erfordernisse des Auswärtigen Dienstes zu unterrichten und sie in ihren für viele völlig neuen Wirkungskreis einzuweisen.
    In seinen eingehenden Beratungen, bei denen er von besonders fachkundigen Mitgliedern dieses Hohen Hauses unterstützt wurde, hat der Haushaltsausschuß den Eindruck gewonnen, daß seitens des Organisationsbüros für den konsularisch-wirtschaftlichen Dienst und später seitens der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten Maßstäbe und Grundsätze angewendet worden sind, die die Entstehung eines wirklich geeigneten und leistungsfähigen Beamtenkörpers für diesen besonderen Dienstzweig erhoffen lassen. Für die erste Zeit mußten sogenannte Kurzlehrgänge eingerichtet werden. Diese Kurzlehrgänge werden im Laufe dieses Kalenderjahres auslaufen, und an ihre Stelle wird die übliche Normalausbildung treten. Ihren haushaltsmäßigen Niederschlag haben die verschiedenen Ausbildungsmaßnahmen in den Tit. 25, 25 a, 25 b sowie 31 des Kap. 3 gefunden. Im einzelnen erläutert sind diese Titel im Material auf den Seiten 24 bis 27. Die sonstigen persönlichen und sachlichen Ausgaben 'ergeben sich aus der Drucksache Seite 10 bis 13 und wiederum aus dem Material. Sie sind, das möchte ich ausdrücklich betonen, nicht Grundlage für den 'Haushalt des nächsten Jahres, ,da hier nur ein Bedarf von wenigen Monaten veranschlagt ist. Der geschätzte Jahresbedarf für die einzelnen Titel ist ebenfalls im 'Material wiedergegeben.
    Seitens der Regierung ist im Haushaltsausschuß vorgetragen worden, welche Erschwerung es bedeutet, daß die Diensträume des Amtes in Bonn zur Zeit auf 13 verschiedene Häuser verteilt sind. Zur Erreichung einer optimalen und rationellen Arbeitsweise erscheint es daher unbedingt erforderlich, das Auswärtige Amt in einem geschlossenen Gebäudekomplex unterzubringen.
    Soweit sich Änderungen in den einmaligen Ausgaben als notwendig erwiesen, sind sie ebenfalls auf den Seiten 20 und 21 der Drucksache vermerkt. Dabei ist besonders auf die Kosten des Verhandlungsausschusses für die Konferenz über den Schumanplan in Paris und auf die Kosten des Sekretariats für Fragen des Schumanplans hinzuweisen. Tit. 9 enthält einen Ansatz für diese Zwecke in Höhe von 667 800 DM. Das Material bringt weitere ausführliche Erläuterungen, Es darf erwartet werden, daß sich diese Veranschlagungsart in der Zukunft ändern wird.
    Das nächste Kapitel, über das ich Ihnen, meine Damen und Herren, vorzutragen habe, erscheint ebenso wie das Kap. 3 zum letztenmal im Einzelplan IV. Dieses Kapitel trägt für dieses Jahr die Überschrift „Konsularisch-wirtschaftliche Vertretungen des Bundes im Ausland". Wie wiederum aus der Drucksache ersichtlich ist, ist die Errichtung einer großen Anzahl konsularischer Vertretungen beabsichtigt. Einige konsularische Vertretungen sind, wie- bekannt, inzwischen ins Leben getreten. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß die Wiedererrichtung amtlicher deutscher Auslandsvertretungen nach dem totalen Zusammenbruch von 1945 und dem zeitweiligen Verlust der deutschen Eigenstaatlichkeit auf eine Unzahl personeller, rechtlicher und materieller Schwierigkeiten gestoßen ist, deren Überwindung trotz äußersten Einsatzes der zuständigen amtlichen Stellen viel mehr Zeit gekostet hat, als erwünscht und wohl auch erhofft war. Es kann aber nicht Aufgabe des Berichterstatters sein, auf diesen Umstand im einzelnen einzugehen.
    Zu sprechen ist aber unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten von den außerordentlichen Schwierig-


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    keiten bei der Bemessung der Bezüge der im Ausland tätigen Personen. Während der jahrelangen Isolierung Deutschlands hat sich in der Welt eine derartige Verschiebung und Verzerrung der Währungs- und Preisverhältnisse ergeben, daß Erfahrungssätze aus der früheren Zeit nur bedingt angewendet und verwendet werden können. Bei der Veranschlagung der Auslandsbezüge ist zwar das Besoldungsverfahren zugrunde gelegt worden, das auch früher auf Grund jahrzehntelanger Erfahrungen bei den Auslandsvertretungen Deutschlands maßgebend gewesen ist. Jedoch sind die vorläufig festgesetzten Bezüge, die im Vergleich zu denen des Jahres 1939 erheblich niedriger liegen, auf die Dauer nicht ausreichend. Dies erklärt sich insbesondere daraus, daß die jetzigen D-Mark-Bezüge einen um rund 40 % niedrigeren Kurswert haben als dieselben Reichsmarkbezüge im Jahre 1939, während andererseits die Lebenshaltungskosten gegenüber der Vorkriegszeit allgemein um 50 bis 70 % gestiegen sind. Es ist daher als vorläufige Behelfsmaßnahme zur Befriedigung der notwendigsten Lebensbedürfnisse vorgesehen, neben den gewährten üblichen Bezügen eine Währungs- und Teuerungszulage zu zahlen, die sich in ihrer Höhe nach den Preisverhältnissen in den einzelnen Ländern richtet.
    Ein besonderes Problem stellen die gerade in den Hauptstädten gegenüber der allgemeinen Teuerung unverhältnismäßig stark angestiegenen Mieten dar. Es kann den Angehörigen des auswärtigen Dienstes im Ausland häufig nicht zugemutet werden, diese Mieten aus den ihnen gewährten Bezügen allein zu bestreiten. Der Haushaltsausschuß hat daher einer von der Regierung vorgeschlagenen Regelung zugestimmt, die dahin geht, daß Zuschüsse dann gewährt werden, wenn die Miete 20 vom Hundert der Gesamtbezüge übersteigt. Als Zuschuß werden in solchen Fällen 60 % des übersteigenden Mietbetrages gezahlt, sofern vom Leiter der in Frage kommenden Vertretung bestätigt wird, daß die Voraussetzungen für die Gewährung eines solchen Zuschusses vorliegen.
    Hinsichtlich der Besoldung der unteren Beamten und Angestellten hat der Ausschuß gefordert, daß die zutage getretene unzureichende Besoldung so schnell wie möglich auf einen erträglichen Stand gebracht wird. Ich glaube darüber unterrichtet zu sein, daß Ende März dieses Jahres in dieser Beziehung entscheidende Schritte seitens der Bundesregierung unternommen worden sind. Die Vermehrung der Beamtenstellen, wie sie auf den Seiten 14 und 15 der Drucksache nachgewiesen sind, ist eine zwangsläufige Folge der Errichtung weiterer Generalkonsulate und Konsulate. Eine Reihe von Beamten ist für die neu eingerichteten Paß- und Sichtvermerkstellen vorgesehen. Aus dem Material ergibt sich, daß hier, abgesehen von der Anzahl der beschäftigten Angestellten, zwar erhebliche Aufwendungen zu machen sind, daß aber auf der anderen Seite durch die Paß- und Sichtvermerkgebühren Einnahmen erzielt werden, die die Aufwendungen beträchtlich übersteigen.
    Da die Wirtschaftsabteilungen der deutschen Vertretungen im Ausland durchweg mit Angestellten besetzt werden, übersteigt im Gegensatz zum Auswärtigen Amt, also der Heimatdienststelle, die Zahl der Angstellten die der Beamten. Vorgesehen sind 433 Beamtenstellen und 764 Angestelltenstellen sowie 97 Stelle für Arbeiter bei insgesamt 44 Vertretungen. Ich darf darauf hinweisen, diese Zahlen haben, nachdem die Dinge ja ununterbrochen weitergehen, auch heute schon eigentlich nur noch K historischen Wert; im neuen Haushalt wird die Sache erheblich anders aussehen.
    Um nun zu vermeiden, daß die für einige noch nicht eingerichtete auswärtige Dienststellen bewilligten Planstellen und Angestelltenstellen anderweitig in Anspruch genommen werden, hat der Haushaltsausschuß beschlossen, daß die in den Stellenplänen der Generalkonsulate I. Klasse in Madrid, Tokio und Wien sowie des Generalkonsulats in Montevideo vorgesehenen Planstellen für Beamte und auch die Mittel für die entsprechenden Angestelltenstellen nur für die personelle Besetzung dieser Auslandsvertretungen in Anspruch genommen werden dürfen. Der Sinn dieser Maßnahme ist, der übermäßigen Inanspruchnahme sogenannter „fliegender Stellen" vorzubeugen.
    Der Haushaltsausschuß hat festgestellt, daß mit Rücksicht auf die Einrichtung deutscher Vertretungen im Ausland die Frage des Erwerbs von Gebäuden zur Unterbringung von Dienststellen akut wird. Eine Regelung der Frage des ehemaligen Besitzes des Deutschen Reiches im Ausland ist dringend erforderlich. Von Vertretern der Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten wurde dazu erklärt, daß das frühere Reichseigentum im Ausland bisher generell nicht freigegeben worden sei. Es wurde weiter berichtet, daß die Haltung der einzelnen. Regierungen in dieser Frage sehr unterschiedlich sei. In einigen Fällen würden die früher reichseigenen Gebäude als Pfand für Forderungen gegen Deutschland zurückgehalten, während beispielsweise in der Schweiz Aussicht auf Rückgabe bestehe. In den südamerikanischen Ländern zeige sich eine gewisse Geneigtheit, die früher reichseigenen Gebäude an den Bund zurückzugeben. Dagegen sei in vielen anderen Ländern von den betreffenden Regierungen eine Rückgabe abgelehnt worden. Erfolgversprechende Verhandlungen würden sich in vielen Fällen erst nach Errichtung der Auslandsvertretungen in den einzelnen Ländern durchführen lassen. Soweit aber eine Rückgabe ehemaligen deutschen Besitzes nicht in Aussicht steht, sollte .— das war auch die im Haushaltsausschuß vertretene Meinung — die Möglichkeit eines Kaufs von Gebäuden erwogen werden, damit nicht Monat für Monat exorbitant hohe Mieten bezahlt werden müssen. An zwei Plätzen konnte dieser Gedanke auch bereits verwirklicht werden.
    Bei den einmaligen Ausgaben in Kap. 4 findet sich der hohe Betrag von 1 885 000 DM, der für die Heimschaffung von Auslandsdeutschen bereitgestellt werden mußte.
    Bei Kap. 5 sind alle diejenigen allgemeinen Haushaltsausgaben nachgewiesen, die ihrer Natur nach sowohl bei Kap. 3, d. h. in der Heimat, wie auch bei Kap. 4, bei den deutschen Vertretungen draußen, zu veranschlagen gewesen wären. ihre Veranschlagung in einem besonderen Kapitel soll der Klarheit des Haushalts dienen und doppelte Veranschlagungen vermeiden. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Voranschlag sind nicht erfolgt; sie ergeben sich aus der Drucksache auf Seite 18 und 19. Zu Tit. 41 ist noch zu bemerken, daß der bisherige Ansatz für die deutsche Mitgliedschaft im Europarat an dieser Stelle in Wegfall gekommen ist, weil ein neuer Einzelplan IV b eingerichtet worden ist, der die Kosten für den Europarat und verwandte Gebiete für sich ausweist.
    Meine Damen und Herren! Der Umfang dieses Einzelplans ist nach der sachlichen Seite größer als der der meisten Einzelpläne der Bundesressorts. Ich


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    habe mich bemüht, Ihnen in möglichster Kürze wenigstens einen Überblick über diese Einzelpläne und über das, was der Haushaltsausschuß damit gemacht und darüber beraten hat, zu geben. Ich habe Sie im Auftrage des Haushaltsausschusses zu bitten, der vorliegenden Drucksache Nr. 1904 Ihre Zustimmung zu erteilen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)