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ID0114504800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Alfred Loritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Worte der Frau Vorrednerin anknüpfen. Sie sagte, sie und ihre Fraktion wünschten eine soziale Gestaltung der Besteuerung. Dazu können wir nur sagen: davon verspüren wir in dieser Steuervorlage keinen Hauch oder fast keinen Hauch.

    (Unruhe und Zurufe.)

    Deswegen lehnen wir eben die neue Einkommensteuervorlage grundsätzlich ab, und zwar wegen ihrer Ungerechtigkeit! Aber innerhalb dieser allgemeinen Ungerechtigkeit ist besonders ungerecht die Zusammenveranlagung, gegen die heute von manchen Seiten des Hauses sehr treffende Worte gesprochen worden sind.

    (Zuruf in der Mitte: Was verstehen Sie denn davon?)

    Herr Bundesfinanzminister! Sie sagten soeben, daß ein Ehepaar mit fünf Kindern mehr Steuern zu zahlen hätte, wenn unsere Vorschläge durchgingen, als ein kinderloses Ehepaar. Nun, ich habe mir die Mühe gemacht, mir die Sache im Kopf durchzurechnen.

    (Große Heiterkeit.)

    — Meine Damen und Herren! Ich glaube, schon über Einkommensteuerfragen sprechen zu können; denn als Rechtsanwälte kennen wir diese Bestimmungen ziemlich genau, jedenfalls besser als neun Zehntel der Lacher hier im Hause. Wir müssen als Juristen das Einkommensteuergesetz kennen.

    (Erneute große Heiterkeit und Zurufe.)

    Ich kann Ihnen nur eins erklären: wir können dem Herrn Bundesfinanzminister nicht beipflichten.

    (Zuruf in der Mitte: Wer ist „wir"?)

    Es würde mich sehr interessieren, von ihm im Detail vorgerechnet zu bekommen, inwiefern ein kinderloses Ehepaar besser stünde als ein Ehepaar mit fünf Kindern, wenn die Anträge des Zentrums und von anderer Seite, die von uns vollinhaltlich unterstützt werden, in diesem Hause durchgingen.
    Meine Damen und Herren! Gerade die Zusammenveranlagung hat schon außerordentlich viel böses Blut bei der Bevölkerung draußen erregt. Es ist immerhin ein kleiner Fortschritt zu verzeichnen. Vielleicht haben die beredten Argumente, die von einigen Damen dieses Hauses vorgetragen wurden, beim Herrn Finanzminister doch nicht ganz ihre Wirkung verfehlt, da er in Aussicht stellte, die Steuerdurchführungsverordnung für das kommende oder das übernächste Jahr entsprechend abändern zu lassen. Ich kann aber nur sagen: „Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube", Herr Finanzminister! Mir fehlt der Glaube daran, daß Sie sich nach einem Jahr oder nach zwei Jahren noch daran erinnern werden. Das Parlament muß Ihnen zeigen, daß diese Zusammenveranlagung eine einzige Ungerechtigkeit sowohl aus sozialen Gründen wie auch aus Gründen der christlichen Moral ist.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    Sowohl aus sozialen Gründen wie aus Gründen der christlichen Moral ist es erforderlich, daß diese Zusammenrechnung sofort fällt!

    (Zuruf in der Mitte: Sie ist ja gar nicht da!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bertram. — Meine Damen und Herren! Darf ich um eine gewisse Ruhe bitten! Wir erleichtern uns dadurch das Geschäft sehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)


    (Ind Herren! Ich habe hier die Lohnsteuermonatstabelle vor mir liegen. An Hand dieser Lohnsteuermonatstabelle läßt sich ziemlich schnell nachweisen, daß die Behauptung des Herrn Bundesfinanzministers, er kämpfe hier für die Ehepaare mit fünf Kindern, sachlich nicht zutrifft. (Widerspruch und Zurufe bei den Regierungsparteien: Doch! — Zuruf in der Mitte: Es kommt auf das Einkommen an!)


    (Dr. Bertram)

    — Selbstverständlich kommt es darauf an, welches Einkommen Sie nehmen. — Ein Monatseinkommen von 395,25 DM ergibt bei einer Familie mit fünf Kindern eine Steuer von 25 Pfennig. Bei einem Einkommen von zweimal 170 DM — —

    (Andauernde Zurufe.)

    Ich will die einzelnen Beispiele nicht vorrechnen. Ein Schnitt der beiden Linien ergibt sich erst bei einem Einkommen von 1400 DM.

    (Hört! Hört! links.)

    Bis dahin ist die Benachteiligung durch die Zusammenveranlagung von Mann und Frau eklatant. Der Herr Bundesfinanzminister will uns doch wohl nicht weismachen, daß die große Zahl von Familien, für die er hier kämpft, ein Einkommen von über 1400 DM im Monat hätte.

    (Wiederholte Zurufe.)

    Wenn er gesagt hat, die Grundlage der Familie sei das Kind, so muß ich die Frage aufwerfen: an wem liegt es denn, daß die Zuweisungen für das dritte, vierte und fünfte Kind, die wir immer und immer gefordert haben, bisher noch nicht durchgeführt sind? Warum ist die Gleichstellung der Familie mit vielen Kindern noch nicht durchgeführt worden? Warum sind die Ausgleichszahlungen noch nicht geleistet worden, die von allen Parteien dieses Hauses wiederholt gefordert worden sind? Doch deshalb nicht, weil seitens der Bundesregierung entsprechende Finanzvorlagen noch nicht gemacht worden sind und vielleicht nicht gemacht werden konnten; ich weiß es nicht.
    Jedenfalls ist eines richtig: die Ungerechtigkeit, die darin liegt, daß gerade die Familien mit vielen Kindern zu hoch besteuert werden, wird von allen Seiten anerkannt. Man kann doch nicht aus der Tatsache, daß darin eine Ungerechtigkeit liegt, nunmehr einen Schluß auf eine ebenso große, wenn nicht noch größere Ungerechtigkeit an einer anderen Stelle ziehen. Darf man denn sagen: weil hier die Steuergesetze schlecht sind, deswegen müssen wir an einer anderen Stelle auch schlechte Steuergesetze machen? Das ist aber der Gedankengang, von dem der Herr Bundesfinanzminister ausgeht.
    Sodann hat der Herr Bundesfinanzminister uns etwas von dem Güterrecht erzählt. Entschuldigen Sie, wenn ich darauf hinweisen muß, daß ich Jurist bin. Ich tue das sonst nicht gern. Jedenfalls die Auffassungen des Herrn Bundesfinanzministers von dem in Deutschland maßgebenden Güterrecht stimmen mit dem BGB nicht überein. Ich will mir Einzelheiten ersparen.

    (Zuruf in der Mitte: Das ist auch besser!)

    — Nein, das ist nicht besser, aber es würde wohl etwas neben der Sache liegen, um die es heute geht. — Ich wollte nur nicht verfehlen, diesen unrichtigen Hinweis des Herrn Bundesfinanzministers kurz niedriger zu hängen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist nicht der erste!)

    Der Herr Bundesfinanzminister hat zum Ausdruck gebracht, daß der Vorteil der Hochverdienenden größer sei als der der Niedrigverdienenden. Das ist selbstverständlich. Einen Steuervorteil können natürlich die Hochverdienenden in höherem Maße
    in Anspruch nehmen als die Niedrigverdienenden. Aber — und das ist doch das entscheidende Argument — hier handelt es sich darum, daß Arbeitseinkommen zusammengerechnet wird. Es handelt sich nicht um Kapitaleinkommen, von dem irgendwelche Abzüge gemacht werden können. Hier sind keine Abschreibungen möglich. All die tausend Vergünstigungen, die unser Steuerrecht dem Kapitaleinkommen bietet, sind hier nicht gegeben, sondern es handelt sich nur um eine Vergünstigung für echtes Arbeitseinkommen. Diese Vergünstigung für echtes Arbeitseinkommen müßte längst in unserem Steuerrecht stärker ausgebaut sein. Gerade aus diesem Gesichtspunkt haben wir auch diesen Antrag gestellt.
    Wenn er darauf hingewiesen hat, daß eine Grenze eingeführt werden soll, offenbar aus fiskalischen Gründen, dann wäre es ja für uns außerordentlich wichtig, zu wissen, welche Grenze er einführen will. Führt er nur eine sehr hohe Grenze ein, sagen wir 1000 DM, dann ist die Sache offenbar von dem gegenwärtigen Rechtszustand nur sehr wenig verschieden; denn die Lohnsteuerpflichtigen, die mehr als 1000 DM Einkommen haben, sind in einer ganz geringen Minderzahl. Will er also einen fiskalischen Effekt erzielen, dann muß er tatsächlich die Grenze so niedrig setzen, daß er schon in die große Zahl der Lohnsteuerpflichtigen hineinkommt. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, zu wissen, welche Grenze der Bundesfinanzminister, der sich ja selber als Vorkämpfer dieser Bestimmung hinstellt, hier einführen will. Wir können uns nicht mit derartigen leeren Redensarten vertrösten lassen, daß uns erklärt wird: es wird einmal eine Grenze eingeführt werden!

    (Beifall beim Zentrum und der SPD. — Wiederspruch und Unruhe bei den Regierungsparteien.)

    Das ist nicht die richtige Art, Steuergesetze zu machen, indem man sich durch leere Versprechungen einer Regierungsstelle vertrösten läßt,

    (erneuter Beifall beim Zentrum und_ der SPD — Widerspruch und Unruhe bei den Regierungsparteien)

    sondern es ist unsere Pflicht, — —

    (Zuruf aus der Mitte: Demagogie!)

    — Aber entschuldigen Sie, den Ausdruck „Demagogie" können Sie vielleicht hier oben sachlich begründen. Solche Zwischenrufe sind hier für mich nicht weiter wichtig.

    (Beifall beim Zentrum und der SPD. — Anhaltende Unruhe bei den Regierungsparteien. — Glocke des Präsidenten.)

    Dann wird erzählt, in der Landwirtschaft sei es auch nicht anders, in der Landwirtschaft müsse auch bei den nicht buchführungspflichtigen Landwirten eine Hinzurechnung von Arbeitseinkommen deshalb erfolgen, weil die Vergleichsbetriebe mit fremden Kräften berechnet worden seien. Aber — und das ist ja das Entscheidende — die Landwirtschaft hat zur Zeit einen Freibetrag von 1000 DM, in dem diese Begünstigung mit drinsteckt. Sie hat früher einen Freibetrag von 3000 DM gehabt, und Sie wissen alle, daß wir, jedenfalls was unsere Fraktion anlangt, bestrebt sind, diesen Freibetrag der Landwirtschaft gerade mit Rücksicht auf die Mitarbeit von Ehefrau und Kindern wieder auf die alte Höhe von 3000 DM hinaufzusetzen, weil wir auch hier einen Fehler der Steuergesetze entdeckt zu haben glauben. Man kann nicht mit einem Feh-


    (Dr. Bertram)

    ler der Steuergesetze hier einen anderen Fehler begründen.
    Ich glaube deshalb, die sachlichen Richtigstellungen des Bundesfinanzministers waren in tatsächlicher Hinsicht keine Richtigstellungen, sondern sie waren nur die gefärbte Meinung einer Partei und können deshalb hier nicht als die zuverlässige Unterlage für eine Urteilsbildung gelten,

    (Beifall beim Zentrum und bei der SPD.)