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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Harald Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Vorlage dieses Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes sind fast drei Monate vergangen. Wir haben dieses Gesetz in erster Lesung am 7. März 1951 besprochen. Die Beratungen im Finanzausschuß hätten wesentlich abgekürzt werden können, und wir hätten uns in zweiter und dritter Lesung wesentlich früher mit diesem Gesetz beschäftigen können, wenn wir nicht immer bei unserem Beratungen durch stets neue Pläne, Vorschläge und Entwürfe auf dem Gebiet des Wirtschafts- und des Finanzrechts gehemmt und unterbrochen worden wären. Meine Damen und Herren, es herrscht ein unedler Wetteifer leider nicht nur bei den zuständigen Ministerien, sondern zwischen allen möglichen unzuständigen Stellen, Kommissionen und Ratgebern der Regierung, uns mit neuen Plänen zu überschütten, weil eine vollkommene Konzeptionslosigkeit auf dem Gebiet des Wirtschafts- und des Finanzrechts herrscht. Das ist leider nicht nur auf wirtschaftspolitischem Gebiet so; das ist auch auf finanzpolitischem Gebiet so.
    Wenigstens auf wirtschaftspolitischem Gebiet versucht man, diese Planlosigkeit durch ständig


    (Dr. Koch)

    neue Pläne zu überbrücken. Ich erinnere an das Niederbreisiger Gutachten der Wirtschaftsexperten der Regierungsparteien. Ich erinnere an das Stratus-Gutachten des bundeskanzlereigenen Wirtschaftsministeriums. Ich erinnere auch an das Memorandum der Bundesregierung, das den ominösen Namen trägt: „für stabile Preise und sozialen Lebensstandard".

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir wissen, daß aus dem Wirtschaftsministerium selbst nur ein einziger Plan hervorgegangen ist: der Plan über die Baby-Bonds, der nicht gerade sehr originell ist, weil er schon im Jahre 1949 in der Verwaltung für Wirtschaft zu den Akten genommen wurde. Das Finanzministerium hat uns im vergangenen Jahre mit dem Vorschlag einer Luxussteuer und einer sehr differenzierten Spesenabgabe die ersten Überraschungen gebracht. In diesem Jahre haben wir uns hier, d. h. das ganze Volk und die Wirtschaft mit den Vorschlägen über eine Süßwarensteuer beschäftigen müssen, die lediglich Beunruhigung in das ganze Volk getragen haben.
    Jetzt hat man uns die Pläne für eine Sonderumsatzsteuer vorgelegt, eine Sonderumsatzsteuer, die, wie der Herr Finanzminister immer wieder begründet hat, das Brot der Armen sicherstellen soll. Wie wir jetzt hören, soll auf diese Sonderumsatzsteuer ganz verzichtet werden. Wir sind uns über folgendes klar — jedenfalls sollten wir alle uns darüber klar sein —: daß man ohne ein grundlegendes Wirtschaftsprogramm unter den heutigen Umständen keine Steuer- und keine Finanzpolitik machen kann.
    Ich möchte nur auf ein einziges Beispiel für die Hilflosigkeit dieser Bundesregierung hinweisen, nämlich auf die Vorschläge für die Investitionszwangsanleihe, die wir am 7. März bereits im Bundestag gefordert haben. Wir wiesen dabei auf das Beispiel Schwedens hin und sagten: wir brauchen Mittel aus der Wirtschaft für die Wirtschaft, damit wir den Engpaßindustrien — also Kohle, Eisen, Stahl, Energie, Verkehr u. a. — helfen können. Besonders auf dem Gebiete der Kohlewirtschaft ist diese Hilfe dringend notwendig. Wir verlassen uns auch nicht auf die Versprechungen des Bundeswirtschaftsministers, daß wir im kommenden Winter zwar „nicht üppig, aber immerhin ausreichend" Kohlen auch für den Hausbrand haben sollen. Die Finanzpolitik muß hier helfen, und die Investitionsanleihe, so wie wir sie vorgeschlagen haben, wäre eine Aufgabe nicht so sehr für das Wirtschaftsministerium wie für das Finanzministerium gewesen.
    Was ist nun in diesen drei Monaten, in denen doch die Notwendigkeit, etwas zu tun, immer dringender geworden ist, geschehen? Trotz unserer Vorschläge, also der Vorschläge der Opposition, trotz der sehr wohl durchdachten Vorschläge des Herrn Abs — ich denke an den sogenannten AbsPlan —, die doch beide die Regierungen aufforderten, eine Initiative auf diesem Gebiet zu ergreifen, trotz der immer dringender werdenden Notstände ist von seiten der Regierung nicht mehr geschehen, als daß die Spitzenverbände der Wirtschaft aufgefordert worden sind, sich nun wegen der Investitionsanleihe zusammenzuraufen. Das ist in unseren Augen, in den Augen der Opposition, eine völlige Bankrotterklärung einer eigenen Wirtschafts- und einer eigenen Finanzpolitik dieser Bundesregierung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auf der einen Seite ist man bedenkenlos bereit,
    immer wieder neue Belastungen auf den Verbraucher abzuwälzen — ich denke an die Sonderumsatzsteuer, auf die man jetzt anscheinend verzichten will; ich denke an die Erhöhung der Umsatzsteuer —, auf der andern Seite läßt man derartige Anregungen — wie die für die Investitionsanleihe — fallen, verzichtet auf eine eigene Initiative und schaut zu, schaut drei Monate lang zu, wie sich die Spitzenverbände der Wirtschaft so nach und nach zusammenraufen. Ich glaube, bei dem allgemeinen, ich möchte beinahe sagen: schon polizeiwidrigen Ausverkauf des Wirtschaftsministeriums hätte sich auch das Finanzministerium mitbeteiligen sollen, besonders nachdem die Bank deutscher Länder sich schon die besten Dinge weggeschnappt hat.
    Vor der Größe dieser Aufgabe, meine Damen und Herren, ist das vorliegende Gesetz — auch in der Fassung, wie wir sie heute beschließen sollen — ein lächerlicher Torso. Ein Teil der Änderungen, die wir beschließen werden, ist längst überfällig und kommt zu spät. Ich denke da an die Beseitigung oder die Einschränkung der sogenannten SiebenerGruppe, also die Einschränkung der steuerlichen Begünstigung der Selbstfinanzierung.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Tritt rückwirkend in Kraft!)

    In der Zwischenzeit, nämlich seit dem Tage, an dem wir die Aufhebung dieser Bestimmung gefordert haben — es war im März des vergangenen Jahres —, sind Milliarden fehlinvestiert worden,

    (Unruhe — Glocke des Präsidenten)

    sind Milliarden für die Engpaßindustrien verlorengegangen.
    Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, daß ich aus dem sogenannten Sonne-Gutachten, das uns allen als eine Drucksache der Bundesregierung zugegangen ist und das über die Eingliederung der Flüchtlinge in die deutsche Gemeinschaft spricht, über die Steuervergünstigungen zur Selbstfinanzierung einen Satz vortrage. Über diese Steuervergünstigungen sagt das Sonne-Gutachten: „Sie bedeuten, daß die tatsächlich bezahlten. höchsten Steuersätze ungefähr 50 vom Hundert betragen. Große Vermögen haben sich gebildet. Die hohen Einkommensgruppen haben relativ weniger zu dem Steueraufkommen beigetragen als ähnliche Gruppen in anderen Demokratien." Das, meine Damen und Herren, ist genau das, was wir im letzten Jahr zur Begründung unserer Anträge, die Siebener-Gruppe schon im Frühjahr 1950 zu streichen, vorgetragen haben.
    Die Bundesregierung brüstet sich damit, daß im vergangenen Jahr 20 Milliarden in der deutschen Wirtschaft und in den Jahren seit der Währungsreform 60 Milliarden in der deutschen Wirtschaft investiert worden seien. Gut, — wir freuen uns über dieses Ausmaß an Investierungen, das den Lebenswillen des deutschen Volkes bekundet. Aber es ist eine unerhörte Unterlassungssünde der Bundesregierung, daß sie für eine Lenkung dieser Investierungen auch in die Engpaßindustrien nichts getan hat. Wäre etwas geschehen_ — meinetwegen für die Kohlewirtschaft oder für die Eisen- und Stahlwirtschaft —, dann hätten wir im vergangenen Winter nicht diese Not gehabt, und wir hätten heute nicht die Not, mit der die deutsche Wirtschaft auf dem Gebiete der Belieferung mit Rohstoffen kämpft.
    Zu spät, meine Damen und Herren, kommt auch die Beseitigung der §§ 10 a und 32 a über die Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes. Diese Bestimmungen hätten an dem Tage beseitigt werden müssen, an dem die erheblichen Tarifsenkungen durch die Mehrheit dieses Bundestages beschlossen worden sind.


    (Dr. Koch)

    I Zu spät kommt auch die Bestimmung des § 9 a über die Beschränkung der steuerlichen Anerkennung der Geschäftsfreundeausgaben, eine Beschränkung, die wir ebenfalls schon im Frühjahr des letzten Jahres verlangt haben.
    Wir überlassen es Ihnen, sich auszurechnen, wie viele Milliarden dem Bund für seine sozialen Aufgaben, für Arbeitsbeschaffungsprogramme, meinetwegen auch zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit, wie viele Milliarden dem Kapitalmarkt zur Pflege der Engpaßindustrien verlorengegangen sind, weil man nicht schon im vergangenen Jahre die Beschlüsse gefaßt hat, die uns nun — zu spät, müssen wir leider sagen — vorgelegt werden.
    Die vorgeschlagenen und in der zweiten Lesung verabschiedeten Änderungen betrachten wir nur als ein Flickwerk an diesem Gesetz

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    gegenüber den großen Aufgaben, die wir zur Änderung dieses Gesetzes vor uns hätten. Darum wiederholen wir — und ich möchte mich auch mit Rücksicht auf Ihre Wünsche kurz fassen — immer wieder die Forderungen, die wir bei den letzten Lesungen dieses Gesetzes und auch bei den anderen Steuervorlagen der Bundesregierung wiederholt vorgetragen haben. Wir dürfen es bei diesem Flickwerk nicht bewenden lassen. Wir brauchen eine grundlegende Steuerreform, oder ich möchte, da das Wort Reform ja nunmehr durch die beiden Frühlingsreformen dieser Bundesregierung geradezu diskreditiert worden ist, lieber sagen: Wir wünschen eine Neuordnung unseres Steuerwesens,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    eine Vereinfachung der Erhebung und der Verwaltung der Steuern und einen grundlegenden Tarifumbau. Unser Steuerrecht, vor allen Dingen der Tarif unseres Einkommensteuergesetzes, sollte Rücksicht darauf nehmen, meine Damen und Herren, daß von 22 Millionen Erwerbspersonen in der deutschen Bundesrepublik mehr als 6 Millionen ein Einkommen von unter 100 DM monatlich haben.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Welche Not und welches Elend sich hinter diesen Ziffern verbergen, darüber brauche ich in diesem Hause, glaube ich, kein Wort zu verlieren.
    Wir verlangen immer wieder die Neuordnung des Verhältnisses zwischen den direkten und den indirekten Steuern, und darum haben wir zu diesem Gesetz wieder den völligen Tarifumbau verlangt. Ich möchte gerade Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, auf die außerordentlich verdienstvollen Berechnungen und Ausführungen unseres Kollegen Bodensteiner hinweisen, erschienen in der „Welt der Arbeit" vom 8. Mai 1951, von denen ich nur einen einzigen Satz vortragen möchte:
    Eine genaue Nachprüfung der Steuereinnahmen ergibt, daß im Jahre 1950 nur 32 % einschließlich der Erbschaftsteuer Steuern vom Einkommen und Besitz waren, während die Steuer vom Verbrauch 63 % ausmacht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Anteil der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist im Jahre 1950/51 sogar 7 % geringer als im Jahre zuvor.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das, meine Damen und Herren, ist eine Steuerpolitik, die dieses Haus auf die Dauer nicht mitmachen dürfte.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wenn wir auf diese Millionen und aber Millionen von Menschen in Deutschland Rücksicht nehmen, die monatlich weniger als 100 DM zum Leben haben, dann müssen wir das Schwergewicht unserer Steuerpolitik auf die 'direkten Steuern legen und nicht, wie es immer wieder geschieht, auf die indirekten Steuern.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wir erwarten vom Bundesfinanzministerium — und das muß im Zusammenhang mit diesem Gesetz gesagt werden — eine viel schärfere Erfassung der direkten Steuern. Es ist ein unerträglicher Zustand, daß die Lohn- und Gehaltsempfänger ihre Steuern auf Heller und Pfennig bezahlen müssen,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    während bei den gewerblichen Einkünften in der Regel Hunderte von Ausweichmöglichkeiten bestehen,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    so daß, wie das Sonne-Gutachten es uns gesagt hat, bei diesen Einkünften kaum jemals ein Steuersatz von 50 % überschritten wird.
    Im vergangenen Jahre, Herr Finanzminister, haben wir die großen Ausfälle aus Ihrer sogenannten Steuerreform gehabt. In diesem Jahre werden wir mit sehr großen Ausfällen auf Grund der Tatsache rechnen müssen, daß die D-Mark-Eröffnungsbilanzen sich auswirken. Es müßte die Aufgabe Ihres Ministeriums sein, jetzt schleunigst die Richtlinien herauszubringen, die für die Aufstellung der D-Mark-Eröffnungsbilanzen notwendig sind. Wir haben uns von unseren Finanzministern aus den Ländern Beispiele erzählen lassen, daß es Unternehmen gibt, die in den D-Mark-Eröffnungsbilanzen Wirtschaftsgüter, meinetwegen Werkzeuge, aktivieren, die sonst nie aktiviert zu werden pflegen. Es gibt dort Betriebe, die Werkzeugkonten auf der Aktivseite der D-Mark-Eröffnungsbilanz eingesetzt haben, die über eine Million betragen. Das sind Wirtschaftsgüter, die sonst in aller Regel schon im Jahre der Anschaffung abgeschrieben zu werden pflegen. Also auf dem Gebiet der Erhebung der Steuern von diesen Steuerpflichtigen könnte wesentlich mehr geschehen, und wir erwarten hier eine ganz andere Initiative des Bundesfinanzministeriums, als sie bisher entfaltet wurde.
    Wir verlangen in diesem Zusammenhang auch, wie wir es schon in der ersten Lesung am 7. März als erste hier im Bundestag getan haben, eine Bundesfinanzverwaltung, weil nur sie uns die Gleichheit und Gerechtigkeit der Steuererhebung garantieren kann, ganz abgesehen davon, daß wir wahrscheinlich, schon weil wir Verwaltungsarbeit sparen, Hunderte von Millionen im Jahre durch eine Vereinheitlichung der Finanzverwaltung einsparen können. Wir stehen auch auf dem Standpunkt, daß eine solche Bundesfinanzverwaltung mit einem Bundesbetriebsprüfungsdienst zu verbinden ist, der uns Milliardenbeträge einbringen könnte, wenn die Betriebsprüfungen gleichmäßig und gerecht in allen Teilen des Bundesgebietes durchgeführt werden.
    Solange diese Forderungen nicht erfüllt sind, muß jede Reform an diesem Gesetz — das Wort Reform ist vielleicht etwas hochtrabend für die Arbeit, die wir hier leisten — Stückwerk bleiben. In diesem Gesetz lägen die Möglichkeiten für eine soziale Gestaltung unseres Steuerrechts und für eine Gesundung unserer Finanzen. Wir müssen


    (Dr. Koch)

    uns, glaube ich, den Vorwurf machen, daß diese Möglichkeiten nicht wirklich genutzt worden sind. Denn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, sehen den letzten Ausweg immer in der Erhöhung der indirekten, der unsozialen indirekten Steuern, meinetwegen der Umsatzsteuer oder der Verbrauchsteuern wie für Kaffee, Tee und Tabak, die die Ärmsten der Armen treffen, die gerade auch diese Millionen treffen, die keine direkten Steuern zu bezahlen haben.

    (Zuruf des Abg. Dr. Wellhausen.)

    — Das Biersteuergesetz ist in disem Zusammenhang, Herr Kollege Wellhausen, wie ich glaube,
    nicht so wichtig, da diese sechs Millionen Menschen
    mit ihren 100 DM monatlich wahrscheinlich gar
    nicht so sehr viel Biersteuer zu zahlen brauchen;

    (Abg. Dr. Wellhausen: Und bei Kaffee?! — Weitere Zurufe von der FDP und von der Mitte)

    die interessieren sich mehr für die Umsatzsteuer.
    Gerade beim Einkommensteuergesetz, meine Damen und Herren, können Sie beweisen, wieweit es Ihnen damit ernst ist, die Worte in der Regierungserklärung, „so sozial wie möglich" handeln zu wollen, wahrzumachen. Schon im letzten Jahre, als wir zu der ersten Steuerreform des Bundesfinanzministers Stellung nahmen — und wir als Opposition können sagen: sie bekämpften —, haben wir auf diese Worte hingewiesen. Ich bitte Sie namens der Opposition, heute keine Anträge zu stellen, durch die etwa Beschlüsse der zweiten Lesung aufgehoben werden könnten,

    (Zurufe von der Mitte)

    wenn diese Beschlüsse der Hebung der Steuermoral dienen sollten. Denn nur dann, meine Damen und Herren, wenn wir die Steuermoral heben, werden wir die Steuergerechtigkeit wiederherstellen können, ohne die keine Finanzverwaltung in irgendeinem Lande dieser Erde auskommen kann. Darum bitten wir Sie, die Anträge der letzten Lesung unter keinen Umständen zu verändern.
    Wir werden Gelegenheit nehmen, unsere zusätzlichen Anträge zu stellen

    (Lachen und Zurufe bei den Regierungsparteien)

    und Ihre Stellungnahme dazu abwarten.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schröter: W i r sollen keine Anträge stellen; aber e r will welche stellen!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat für den Bundesrat der Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich für den Bundesratsfinanzausschuß einige Ausführungen zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes mache.
    Der Bundesrat hat bekanntlich bereits am 16. Februar 1951 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Seine Stellungnahme liegt Ihnen als Anlage 2 der Drucksache Nr. 1982 vor. Mit den nunmehr in Drucksache Nr. 2212 enthaltenen Anträgen Ihres Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen hat sich der Bundesratsfinanzausschuß in der letzten Woche befaßt. Er vertritt folgende Anschauung. Wenn der Gesetzentwurf in der im Umdruck Nr. 186, also in der neuesten Zusammenstellung vorliegenden Fassung angenommen wird, wird die Einkommen- und die Körperschaftsteuerveranlagung nicht vereinfacht, sondern zum Teil noch erschwert, so daß der Entwurf wohl nicht mehr als ein Gesetzentwurf zur „Vereinfachung" des Einkommen- und des Körperschaftsteuergesetzes bezeichnet werden kann.
    Er vertritt weiter die Anschauung, daß das auch im Interesse der Finanzen des Bundes und der Länder erwartete Mehraufkommen an Einkommen- und an Körperschaftsteuer nicht erreicht werden wird. Ich darf hierzu bemerken, daß dieses Mehraufkommen bereits bei einer Reihe von Verhandlungen in Rechnung gestellt wurde. Der Bund und die Länder stehen insbesondere vor sehr großen Erhöhungen ihrer Besoldungs-, Vergütungs- und Lohnausgaben. Ich komme soeben von den Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die sich mit der Frage der Neuregelung der Angestelltenbezüge und der Erhöhung der Arbeiterlöhne befaßt. Nach der bisherigen Entwicklung der Verhandlungen kann ich berichten, daß mit ganz erheblichen Mehrbeträgen zu rechnen ist, für die zumindest die Länder — auch die reichen Länder — voraussichtlich keine ausreichende Deckung haben werden.

    (Zuruf von der FDP: Die Zahl der Angestellten verringern!)

    — Die Verringerung der Zahl der Angestellten würden wir sehr gern vornehmen, wenn sie möglich wäre.

    (Erneute Zurufe von der FDP.)

    Auch die Aufgaben, die diese Angestellten wahrzunehmen haben, würden wir gerne gleichzeitig verringern. Unser Bestreben geht ja — das darf ich wohl für alle Länder sagen — dahin, die Aufgaben so rasch als möglich abzubauen. Auf der anderen Seite müssen wir aber die Wahrnehmung machen, daß uns fast täglich neue Aufgaben überbürdet werden, zu deren Erfüllung wir einen Apparat brauchen, für den das derzeit vorhandene Personal unter Umständen nicht einmal ausreicht. Ich denke nur daran, welche Personalvermehrungen für die Intensivierung der Steuerveranlagung, der Steuerprüfung und der Steuerfahndung notwendig sind. Wenn man alle diese Ausgaben berücksichtigt, so besteht kein Zweifel, daß die Finanzdecke für die Länder nicht zureicht.
    Ich darf nun nach diesem Exkurs auf die Ihnen im Umdruck Nr. 186 vorliegende Zusammenstellung zurückkommen. Hierzu darf ich folgendes bemerken.
    Trotz Ablehnung durch den Bundesrat ist § 1 Nr. 3 des Entwurfs, der eine Neufassung des § 7 a des Einkommensteuergesetzes bringt, nicht nur beibehalten, sondern durch Einfügung eines Abs. 3 in § 7 a noch erweitert worden. Der Bundesrat hat von der völligen Streichung des § 7 a mit seinen Bestimmungen über die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter eine wirksame Vereinfachung der Veranlagung und auch eine ganz erhebliche Verbesserung des Steueraufkommens erwartet. Er erachtet auch ein Bedürfnis für die von der Bundesregierung vorgesehene teilweise Aufrechterhaltung der Bewertungsfreiheit für die politisch und rassisch Verfolgten sowie für die Heimatvertriebenen als nicht gegeben. Aber selbst wenn man sich mit § 7 a Abs. 1 und 2 in der Fassung der Regierungsvorlage abfinden könnte, so kann man doch nicht verschweigen, daß der vom Bundestag eingefügte Abs. 3 auch in der Fassung, die er durch die Umdrucke Nr. 179 Ziffer 1 und Nr.


    (Staatssekretär Dr. Ringelmann)

    178 erhalten soll, vom Standpunkt der Vereinfachung der Gesetzgebung und Verwaltung als außerordentlich bedenklich erscheint. Zunächst muß betont werden, daß dieser Abs. 3 einen Ausgleich für Schäden vorsieht, deren Regelung ausschließlich dem Lastenausgleich vorbehalten bleiben sollte. Die Einfügung dieses Ausgleichs in die Bestimmungen der Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzgebung über die Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter zugunsten der Kriegs- und der Demontagegeschädigten würde die Lastenausgleichsgesetzgebung weiterhin komplizieren. Der Abs. 3 brächte aber auch gegenüber dem früheren Zustand eine weitere Komplizierung der Steuerveranlagung.
    Der § 7a mit seinen Absätzen 1, 2 und 3 würde endlich den durch § 7 a — bisherige Fassung — bedingten Steuerausfall so wenig herabmindern, daß es wohl überhaupt keinen Zweck hätte, den neuen Paragraphen durch komplizierte Vorschriften zu ersetzen. Der Bundesrat glaubt nicht, daß es zweckmäßig ist, diesen § 7a — neue Fassung — überhaupt in das Gesetz aufzunehmen. Er hält es aber für ganz bedenklich, nunmehr auch diesen Abs. 3 bezüglich der Fliegerschäden und der Demontagegeschädigten aufzunehmen; denn praktisch ist das, wie gesagt, nichts anderes als eine teilweise Vorwegnahme des Lastenausgleichs, die sich bei der Lastenausgleichsgesetzgebung zweifellos durch eine Erschwerung der Verhandlungen rächen wird.
    Auch gegen die vom Bundestag eingefügte Bestimmung des § 7 c Buchstabe e, d. h. gegen die zusätzliche Vergünstigung für solche freie Wohnungsunternehmungen, die wirtschaftlich vom Steuerpflichtigen unabhängig sind und sich hinsichtlich der Verwendung der empfangenen Zuschüsse und Darlehen der Prüfung durch einen wohnwirtschaftlichen Verband unterwerfen, hat der Bundesratsfinanzausschuß Stellung genommen. Nach dem noch in Kraft befindlichen § 7 c Buchstabe e des Einkommensteuergesetzes ist die Hingabe von Zuschüssen oder von verzinslichen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues auch dann begünstigt, wenn der Zuschuß- oder das Darlehen an andere als gemeinnützige Unternehmen einschließlich der privaten Bauherren gegeben Wird. Der Regierungsentwurf wollte diese Vergünstigung dadurch einschränken, daß er die Abzugsfähigkeit nur noch dann zuläßt, wenn die geförderten Wohnungen für den Steuerpflichtigen selbst, seine Arbeitnehmer oder für seine Angehörigen bestimmt sind. Auf diese Weise sollten die bisher beobachteten zahlreichen Mißbräuche beseitigt werden. Der 11. Ausschuß des Bundestags hat aber nunmehr eine zusätzliche Vergünstigung für die soeben genannten freien Wohnungsunternehmungen vorgesehen. Wenn in der zweiten Lesung nach Umdruck Nr.
    179 Ziffer 2 noch nähere Bestimmungen einer Rechtsverordnung vorbehalten wurden, durch die die zu befürchtenden Mißbräuche in gewissem Umfang eingeschränkt werden könnten, so kann doch von der vom Bundesrat vertretenen Anschauung nicht abgewichen werden, daß kein Bedürfnis anerkannt werden kann, privaten Bauunternehmungen, die nach ihrer Stellung im Wirtschaftlichen Leben als reine Erwerbsunternehmungen anzusprechen sind und ihre Tätigkeit nicht auf soziale Zwecke, sondern auf Gewinnerzielung" abstellen, steuerliche Vergünstigungen zu gewähren. Die von den freien Wohnungsunternehmungen handelnde Bestimmung, die dem §7 c als Buchstabe e eingefügt werden soll, bitte ich namens des Bundesrats daher zu streichen.
    Nach dem neu eingefügten § 10b sind für Ausgaben zur Förderung der mildtätigen, kirchlichen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecke und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke bis zu 5% der Einkünfte abzugsfähig. Nach dem Beschluß des Bundestages in Umdruck Nr. 167 Ziffer 1 erhöht sich der zulässige Abzug von Spenden für wissenschaftliche Zwecke um weitere 5 % der Einkünfte. Dieser Beschluß hätte zur Folge, daß auf dem Gebiet der Sonderausgaben entgegen dem ursprünglichen Entwurf . der Bundesregierung überhaupt keine Erhöhung des Steueraufkommens mehr zu erwarten wäre, sondern daß sogar mit einer Verminderung des Steueraufkommens gerechnet werden müßte. Die erwartete Beschneidung der Abzugsfähigkeit für Sonderausgaben ist nicht eingetreten. Infolge Wegfalls einiger Höchstbeträge ist die Abzugsfähigkeit vielmehr sogar erweitert worden. Selbst die mit der Herausnahme der Spenden aus den für die anderen Sonderausgaben maßgebenden Höchstbeträgen und mit der einheitlichen Behandlung aller Spenden beabsichtigte Vereinfachung der Veranlagung wird durch die Sonderbehandlung der Spenden für wissenschaftliche Zwecke wieder hinfällig. Auf diese Weise würden die §§ 10 und 10 b ein Musterbeispiel dafür sein, wie die von den Finanzverwaltungen angestrebten Beschränkungen der Sonderausgabenabzüge und die Verwaltungsvereinfachung, die man anstrebt, sich gegenteilig auswirken.
    Was nun den § 26 Abs. 3 über die Haushaltsbesteuerung anlangt, so muß ich darauf verweisen, daß nach dieser Bestimmung die Ehegatten zusammenveranlagt werden, solange beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet. Entgegen dieser gesetzlichen Regelung hat nun § 43 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung bestimmt, daß Einkünfte nichtselbständiger Art der Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb bei der Zusammenveranlagung ausscheiden. Diese Bestimmung der Durchführungsverordnung ist in einer Zeit entstanden, in der der Staat ein Interesse daran hatte, daß möglichst viele Ehefrauen in den Produktionsprozeß eingeschaltet wurden. Die Finanzverwaltungen der Länder und auch das Bundesfinanzministerium schlugen vor, den § 43 wegen des Widerspruchs zu § 26 des Gesetzes und auch wegen des damit verbundenen Steuerausfalls so bald wie möglich zu beseitigen. Der 11. Ausschuß des Bundestags schlug demgegenüber vor, die bisher nur in der Durchführungsverordnung enthaltene Bestimmung nunmehr auch gesetzlich zu verankern. Dies soll durch Einfügung eines Abs. 3 in den § 26 des Gesetzes geschehen. Der Finanzausschuß des Bundesrates hat beschlossen, diesen Abs. 3 aus den vorerwähnten Gründen aus dem Entwurf wieder zu streichen. Es wurde darauf hingewiesen, daß ein Bedürfnis nach einer derartigen Regelung, die nur als Kriegsmaßnahme gerechtfertigt war, nicht mehr besteht. Außerdem wurde ausgeführt, daß die Vorschrift ein Privileg für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstelle, während Einkünfte aus freier Berufstätigkeit zusammengerechnet werden müßten. Endlich wurde darauf hingewiesen, daß der Steuerausfall bei der Annahme des Abs. 3 im Rechnungsjahr 1951 40 Millionen, im Rechnungsjahr 1952 rund 100 Millionen DM betragen würde.
    Was schließlich noch den § 32b des Einkommensteuergesetzes anlangt, der die Anwendung des


    (Staatssekretär Dr. Ringelmann)

    0 Körperschaftsteuergesetzes auf Einkommensteuerpflichtige vorsieht, so ist hervorzuheben, daß nach übereinstimmender Auffassung des Finanzausschusses und der von ihm gehörten Steuersachverständigen die Durchführung des vom 11. Ausschuß vorgeschlagenen § 32 b sowohl für die Finanzverwaltung als auch für den Steuerpflichtigen mit großen Schwierigkeiten verbunden sein würde. Ob sich bei der Bindung auf drei Jahre und bei der vorgesehenen Nachversteuerung der nichtentnommenen Gewinne für den Steuerpflichtigen tatsächlich ein Anreiz ergibt, von diesen schwer zu handhabenden Vorschriften Gebrauch zu machen, erscheint dem Bundesratsfinanzausschuß fraglich. Auch die Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Tätigkeit im Unternehmen würde zweifellos zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Es tritt hier sofort die Frage auf, wer entscheiden soll, und die weitere Frage, nach welchen Grundsätzen diese Streitigkeiten im Rechtsmittelverfahren weiterbehandelt werden sollen.
    Ein besonderes Bedenken besteht noch darin — auch das ist im Interesse der Steuervereinfachung beachtlich —, daß für die Zwecke der Gewerbesteuer in diesen Fällen eine besondere Veranlagung erfolgen müßte. Anderseits muß noch berücksichtigt werden, daß bei der kurzen Lebenszeit der heutigen Steuergesetzgebung nicht damit zu rechnen ist, daß derartige Vorschriften wirklich drei Jahre bestehen bleiben. Dann werden sich aber aus der Abwicklung der einzelnen Fälle weitere Komplikationen ergeben. Die Durchführung des bisherigen § 32 a des Einkommensteuergesetzes hat beispielsweise einen Fragebogen von vier Seiten erforderlich gemacht. Der neue § 32b würde bestimmt nicht weniger verwickelt sein.
    Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß gegen den vorgeschlagenen § 32 b auch sozialpolitische Gründe sprechen, weil dadurch nur Steuerpflichtige mit einem Einkommen von mehr als 300 000 DM begünstigt würden. Der Finanzausschuß des Bundesrates ist deshalb einstimmig der Auffassung, daß § 32 b des Entwurfs schon im Interesse der Finanzverwaltung zu streichen sei und daß gleichzeitig der Beschluß des Bundesrates auf Streichung des § 32 a aufrechterhalten bleiben solle. Hierbei wurde im Bundesrat auch zum Ausdruck gebracht, daß, wenn dieser § 32 b bestehen bleiben sollte, wohl damit zu rechnen ist, daß der Bundesrat Einspruch einlegen und damit sich nun leider wieder eine Verzögerung in der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfes ergeben würde. Die Länder haben aber alles Interesse daran, daß dieses Änderungsgesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz möglichst bald verabschiedet wird. Man darf sagen: jeder Tag bringt Steuerausfälle,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    bzw. die Erhöhung des Steueraufkommens zieht sich hinaus.
    Es liegt dem Bundesrat fern, in dieser Angelegenheit irgendwelche Schwierigkeiten zu machen, aber sein Grundgedanke ist — das wurde im Bundesratsfinanzausschuß von allen Seiten betont —: wir müssen einmal nach einer Vereinfachung unserer Steuergesetzgebung streben; die Behörden sind sonst nicht in der Lage, mit der gebotenen Schnelligkeit die Steuergesetze zu vollziehen. Wir müssen aber unter dem Druck der Finanznot in Bund und Ländern zum anderen auch darnach streben, daß das Aufkommen aus diesen wichtigen Steuern so groß wie möglich wird. Unter dem Druck dieser
    Not müssen wir alles beiseite stellen, was nicht geeignet ist, die Mehrung des Steueraufkommens, die die Bundesregierung in dankenswerter Zusammenarbeit mit dem Bundesrat anstrebt, auch tatsächlich zu gewährleisten.