Rede von
Rudolf
Freidhof
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst mit aller Entschiedenheit gegen die Ausführungen des Kollegen Horn wenden. Der Kollege Horn beschuldigt uns, die Opposition; er sagt, wir hätten es leicht, für die Rentner einzutreten. Er hat sogar davon gesprochen, daß es „billige Mätzchen" wären. Ich glaube, das Eintreten für die Rentner ist nicht nur eine Angelegenheit der Opposition, sondern eine Angelegenheit des ganzen deutschen Volkes.
Ich möchte die Behauptung hinzufügen, daß, wenn die Opposition in dieser Frage nicht aktiv gewesen wäre, die Regierung nichts unternommen hätte, um den Rentnern zu helfen.
Ich will auch den Beweis dafür antreten. Als im Frühjahr dieses Jahres mit den Beamten des Finanzministeriums über den neuen Voranschlag verhandelt wurde, haben die Beamten im Finanzministerium erklärt, Mittel für die Erhöhung der Beamtengehälter seien im neuen Voranschlag vorgesehen; als aber die Frage an sie gerichtet wurde, ob auch Mittel für die Erhöhung der Renten vorgesehen seien, haben sie erklärt, dafür seien keine Mittel vorgesehen!
Es ist also die absolute Verpflichtung der Opposition, in dieser Richtung aktiv zu werden, um so die Regierung zu zwingen, auf dem Gebiet etwas zu tun.
Nun sagt der Herr Kollege Horn, wir sollten die Mittel bewilligen, die zur Auszahlung der Renten nötig sind. Ich möchte den Herrn Finanzminister und den Herrn Staatssekretär, der ja anwesend ist, auffordern, die drei Milliarden Steuern einzuziehen, die nach Aussagen des Finanzministers in Deutschland hinterzogen werden,
dann sind Mittel vorhanden, um die Rentenerhöhung durchzuführen, und weiter die durch Kapitalflucht verlorenen 800 Millionen hereinzubringen! Dann besteht die Möglichkeit, diese Dinge hier durchzufuhren.
Der Abgeordnete Horn hat darauf hingewiesen, daß für die Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 und für die Erhöhung der Beamtengehälter Mittel nötig sind. Wenn das Gesetz nach Art. 131 mit unserer Zustimmung beschlossen worden ist und wenn wir für die Erhöhung der Beamtengehälter eintreten, dann wehren wir uns gegen den Grundsatz: Den Letzten beißen die Hunde, nämlich die Invalidenrentner; dann muß auch für die Invalidenrentner Geld vorhanden sein. Wer weiß, daß die durchschnittliche Wochenrente in der Invalidenversicherung 15,07 DM beträgt,
die Witwenrente in der Invalidenversicherung und in der Angestelltenversicherung 9 DM bzw. 10,83 DM, der wird zugeben, daß man davon nicht leben kann.
Im übrigen ist die Regierung durch ihre Wirtschaftspolitik
dafür verantwortlich, daß diese Situation herbeigeführt wurde. Die Regierung kann sich von dieser Verantwortung nicht freisprechen; sie trägt die Verantwortung.
Ich beantrage deshalb über unseren Antrag namentliche Abstimmung.