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    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Dann ist die Aussprache hierüber geschlossen.
    Ich lasse abstimmen. Wer für die Rückverweisung an den Ausschuß ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die Vorlage ist an den Ausschuß zurückverwiesen.
    Da die Drucksachen zu Punkt 1 der Tagesordnung noch nicht verteilt sind, rufe ich nunmehr Punkt 5 der Tagesordnung auf.

    (Zurufe.)

    — Punkt 4 kann nocht nicht aufgerufen werden, da der Abgeordnete Strauß sich für eine halbe Stunde entschuldigt hat.

    (Abg. Schoettle: Haben Sie sich vergewissert, Herr Präsident, daß Punkt 5 nicht abgesetzt wird?)

    — Wir werden sehen, Herr Abgeordneter Schoettle. Ich stelle fest, daß Sie ganz offensichtlich heute Ihren neugierigen Tag haben!

    (Heiterkeit.)

    Also Punkt 5 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Aktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen),
    Der Ältestenrat schlägt vor, eine kurze Begründung durch die Regierung entgegenzunehmen, auf eine weitere Aussprache zu verzichten und den Punkt sofort an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. — Wie mir eben gesagt wird, verzichtet die Regierung auf Begründung. Ist das Hohe Haus geneigt, diesen Gesetzentwurf in erster Lesung unter ausschließlichem Bezug auf die schriftliche Begründung entgegenzunehmen? — Kein Widerspruch. Ist das Haus bereit, diesen Entwurf ohne weitere Aussprache dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen).
    Der Herr Bundesjustizminister scheint nicht da
    zu sein. Ich habe ihn zwar vorhin gesehen, aber
    im Augenblick ist er nicht anwesend.

    (Zurufe links.)

    Meine Damen und Herren, diesem Gesetzentwurf ist eine sehr ausführliche schriftliche Begründung beigegeben. Der Herr Justizminister kann Sie nicht darum bitten, sich mit dieser Begründung zu begnügen. Ich substituiere mich ihm insoweit und frage Sie: Begnügen Sie sich mit der schriftlichen Begründung, oder legen Sie Wert auf mündlichen Vortrag dieser Begründung? — Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich dies fest. Eine Aussprache soll nach dem Vorschlag des Ältestenrates nicht erfolgen, sondern der Antrag soll dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich habe immer noch nicht die angekündigten Drucksachen zu Punkt 1 der Tagesordnung.

    (Zuruf links: Punkt 8!)

    — Da wir den Haushaltsplan des Bundeskanzleramtes nicht gut so zwischendurch gewissermaßen als quantité négligeable beraten können, rufe ich Punkt 8 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betreffend Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen).
    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Schill als Berichterstatter.


Rede von Lambert Schill
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter dem 20. April 1951 haben die Bayernpartei und Abgeordnete der CDU/CSU einen Antrag gestellt betreffend Übergangsregelung für die Einfuhr von Obst und Gemüse. Der Antrag lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ersucht, zum Ausgleich jahreszeitlicher Marktschwankungen
1. soweit es die Handelsverträge zulassen, die vereinbarten Einfuhren von Gemüse und Obst zeitlich und mengenmäßig zu verteilen oder notfalls zu begrenzen;
2. bei dem Abschluß neuer Handelsverträge auf die Vereinbarung von Bestimmungen hinzuwirken, die eine Verteilung der Einfuhren im Sinne der Ziffer 1 ermöglichen.


(Schill)

Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in seiner Sitzung vom 25. April 1951 mit diesem Antrage befaßt. In der Debatte wurden folgende Punkte besonders hervorgehoben.
Erstens: Eine beschleunigte innere Marktordnung auf dem Obst- und Gemüsegebiet ist dringend erforderlich. Der Ausschuß ist sich klar darüber, daß es sich hier um ein sehr schwieriges Gesetz handelt. Zweitens: Um akute Gefahren sofort beheben zu können, ist ein Wirksamwerden der geplanten Sperrfristen schon jetzt notwendig. Drittens: Zur Klarstellung der Größenordnungen erbittet der Ausschuß vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zahlenangaben darüber, wie hoch der Gesamtverbrauch an Obst — ausgedrückt in D-Mark — ist, wie hoch der prozentuale Anteil an Südfrüchten, wie hoch der Gesamtverbrauch an Gemüse und wie hoch der Anteil der Einfuhr sind.
Bei Besprechungen im Ausschuß wurde von den verschiedensten Abgeordneten darauf hingewiesen, daß das neue Marktordnungsgesetz für Obst und Gemüse wohl das schwierigste von allen Marktordnungsgesetzen sein werde. Man war sich dabei darüber einig, daß es grundsätzlich notwendig ist, den Anbau von Obst und Gemüse auf den Bedarf einzustellen. Bei dieser Kontingentierung soll besonders der große Betrieb vom Gemüsebau zu anderen Kulturen übergehen, während man den Gemüse- und Obstbau den bodenständigen Betrieben, also den Klein- und Mittelbetrieben vorbehalten will.
Ferner war man sich klar darüber, daß es zum Schutz des Obst- und Gemüsebaues in Deutschland notwendig ist, die Einfuhrpolitik sehr vorsichtig zu gestalten. Man wird um Sperrfristen nicht herumkommen. Die Sperrfristen sind für gewisse Zeiten, in denen die inländischen Produkte auf dem Markt vorhanden sind, gedacht, um die ausländische Einfuhr entsprechend abzustellen. Diese Sperrfristen müssen mit dem Ausland ausgehandelt werden. Allerdings wurde auch betont, daß diese Sperrfristen und überhaupt das ganze Marktordnungsgesetz den Außenhandel nicht erschweren dürfen.
Der Ausschuß war sich aber auch klar darüber, daß es notwendig ist, Maßnahmen zu treffen, um die inländische Produktion absetzen zu können. Um nun für die angelieferten Produkte einen Mindestpreis garantieren zu können, sind eben Mittel notwendig. Man denkt in diesem Zusammenhang an die Organisationsformen in Holland. Hierzu sind also einmal Gelder aus Bundesmitteln erforderlich; ein gewisser Teil dieser Gelder wird aber auch durch Abschöpfung bei Verkaufseinrichtungen angesammelt werden.
Weiter war sich der Ausschuß klar darüber, daß, wenn das Marktordnungsgesetz für Obst und Gemüse funktionieren soll, der Einsatz der genossenschaftlichen Selbsthilfe notwendig ist und daß sich der Berufsstand in sehr starkem Maße einsetzen muß. Die Notwendigkeit der Errichtung großer Obstbaugenossenschaften, wo sie noch nicht bestehen, wurde einmütig anerkannt. Diese Genossenschaften haben als Träger der Kredithergabe zu gelten und müssen auch dafür Sorge tragen, daß durch vorbildliche. Sortierung von Obst und Gemüse und durch das Anbieten von erstklassiger Ware in großen Mengen die Marktbeherrschung eben in die Hand des bäuerlichen Berufsstandes gelangt. Man war sich einig darüber, daß in dieser Beziehung noch eine große Erziehungsarbeit in der Landwirtschaft geleistet werden muß und daß der Bauernstand sich hier solidarisch erklären muß.
Ein Abgeordneter vertrat die Meinung, daß die Regierung Maßnahmen ergreifen solle, um ausländische Getränke wie z. B. Coca Cola zu verbieten, damit man den Apfelsaft besser absetzen könne. Die Durchführung einer solchen Maßnahme wurde von seiten der Regierung als unmöglich erklärt. Es wurde auch betont, daß die Süßmostereien eben Gleichwertiges anbieten und nicht immer Kompetenzstreitigkeiten unter sich selbst austragen sollten.
Dann trat der Ausschuß an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten heran, um eine Darstellung der Anbaufläche, der Einfuhren usw. zu erhalten. In der Zwischenzeit hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Ausschuß verschiedene Zahlen zugänglich gemacht. Diese Zahlen betreffen zunächst einmal die Einfuhr. Die Einfuhr von Gemüse betrug im Jahre 1948 172 393 Tonnen, im Jahre 1949 216 000 Tonnen und im Jahre 1950 278 967 Tonnen. Die Einfuhr an Obst betrug im Jahre 1948 58 962 Tonnen, im Jahre 1949 304 688 Tonnen und im Jahre 1950 215 825 Tonnen. Die Werte dieser Einfuhren betrugen bei Gemüse im Jahre 1948 37,2 Millionen DM, 1949 61,1 Millionen DM und im Jahre 1950 101,8 Millionen DM, bei Obst im Jahre 1948 13,1 Millionen DM, 1949 92,7 Millionen DM und im Jahre 1950 94,1 Millionen DM.
Die ausländische Einfuhr hat dazu geführt, daß die Anbaufläche bei Gemüse sehr stark zurückging. Sie betrug in den Jahren 1948 bis 1950 im Bundesgebiet etwa 128 000 ha und ist Auf 66 700 ha, also unter den Vorkriegsstand, zurückgegangen. Die Gemüseanbaufläche des Erwerbsanbaues hat abgenommen. Umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung betrug sie im Jahr 1939 20,3 qm, 1948 25,6 qm, 1949 17,4 qm und 1950 nur noch 13,3 qm.
Bezüglich der Erzeugung von Obst und Gemüse sind folgende Zahlen vielleicht interessant. Der Verbrauch in der Bundesrepublik im Jahr 1950 setzt sich zusammen aus 2 033 000 t Eigenproduktion im Werte von etwa 550 Millionen DM und den Obsteinfuhren, die im gleichen Jahre 216 000 t im Werte von 94 Millionen DM betrugen. Dann interessiert auch der prozentuale Anteil der Südfrüchte am Obstverbrauch. Der Bedarf an Südfrüchten kann nur aus Einfuhren gedeckt werden. Im Jahr 1950 wurden 378 000 t Südfrüchte im Wert von etwa 244 Millionen DM eingeführt. Bei einem Gesamtverbrauch von Obst in der Größenordnung, wie ich sie vorhin schon betonte, beträgt der Anteil der Südfrüchte 14,4 °/o oder wertmäßig 26,5 °/o. Die Produktion des Erwerbsanbaues an Gemüse betrug im Jahr 1950 1 356 000 t im Werte von etwa 225 Millionen DM. Die Produktion aus Haus- und Kleingärten wird im gleichen Berichtsjahre auf 1,3 Millionen t geschätzt. Die Einfuhr an Gemüse betrug im Berichtsjahre 279 000 t im Werte von etwa 102 Millionen DM. Der Anteil der Gemüseeinfuhren im Verhältnis zur eigenen Produktion im Erwerbsanbau errechnet sich im Jahre 1950 auf 17,1 °/o, der Anteil der Gemüseeinfuhren an der gesamten Gemüseproduktion im Jahre 1950 auf 9,5 °/o.
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmt dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchaus zu und ist der Meinung, daß die Schaffung


(Schill)

eines Marktgesetzes für Obst und Gemüse ein dringendes Erfordernis ist. Es ist ferner der Meinung, daß man die Sperrfristen schon vor Erlaß dieses Gesetzes wirksam werden lassen sollte.
Der Ausschuß selbst hat dann einstimmig beschlossen, den Antrag in der Drucksache Nr. 2203 anzunehmen. Ich habe die Ehre, den einstimmig angenommenen Antrag des Ausschusses dem Hohen Hause zur Abstimmung vorzulegen.

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Aussprache. — Herr Abgeordneter Horlacher scheint nicht da zu sein, sonst hätte ich ihm das Wort zur Eröffnung der Aussprache erteilt. Wer meldet sich zum Wort? — Herr Abgeordneter Kriedemann.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, meine Damen und Herren, die Gesamtaussprache auf 40 Minuten zu begrenzen.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kriedemann.