Rede von
Adolf
von
Thadden
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DRP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn hier über den Druck gesprochen wurde, der bei dem Gesetz seinerzeit hier ausgeübt worden ist, so kann ich wohl sagen: die einzige Fraktion, die diesen Druck offenbar nicht gefühlt hat, war die CDU, vielleicht weil sie zu weich war, um ihn zu spüren,
und weil sie zu nachgebefreudig war.
Meine Damen und Herren, die Sozialdemokratie wußte, was sie mit dem Gesetz zusammen mit den Gewerkschaften erreichen wollte. Alles das, was -hier weiter nach rechts saß, wußte auch, was es abzuwehren galt, und das waren hier die Fronten. Daß Sie (zur CDU) mit Ihrem Votum der Vorlage Gesetzeskraft verschafft haben, spielt hier keine Rolle.
Meine Damen und Herren, es zeigt sich bei dieser Debatte, wie dringlich es ist, daß eine Regelung des Streikrechts endlich einmal gesetzlich formuliert wird,
und zwar etwas ausführlicher, als das bisher der Fall gewesen ist. Denn es kann doch wirklich keinem Funktionär irgendeiner Gewerkschaft gestattet sein, die Produktion eines Industriezweiges oder mehrerer Industriezweige für Stunden, Tage oder Wochen zu stoppen und damit der Volkswirtschaft mehr Schaden zuzufügen, als er in seinem ganzen Leben vielleicht an Nutzen erarbeiten kann. Das sind doch Dinge, die, wenn sie außerdem noch mit politischen Gesichtspunkten gekoppelt werden, außerordentlich kritisch sind. Bisher war es – abgesehen von einigem Abschwenken der Gewerkschaften, z B. jetzt in Sachen Schumanplan —
doch immer so, daß die Gewerkschaften der verlängerte Arm der SPD waren, und zwar der undemokratisch nach draußen verlängerte Arm, der überall dort in Aktion trat, wo der demokratische Arm in Gestalt ihrer Parlamentsfraktion nicht mehr weiterkonnte. Das haben wir zum erstenmal bei dem Generalstreik im Herbst 1948 erlebt.
— Das habe ich nicht in „Mein Kampf" gelesen, sondern das ist sehr einfach aus der Geschichte der letzten Jahre zu ersehen, nicht zu erlesen!
Wenn der Herr Justizminister in einer Rede darauf hingewiesen hat, daß eventuell der § 105 des Strafgesetzbuches in Aktion hätte treten müssen, so frage ich Sie, Herr Justizminister: Wo sind die Staatsanwälte, die diesen § 105 — vielleicht auf einen kleinen Wink des Justizministeriums hin — in Bewegung gesetzt hätten? Das wäre durchaus möglich gewesen. Man hätte es nur meines Erachtens — die juristische Grundlage war vorhanden — rechtzeitig tun und nicht warten sollen, bis hier ein schwerwiegendes Präjudiz geschaffen wurde.