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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Wird ein anderer Antrag gestellt? — Das ist nicht der Fall. Dann darf ich annehmen, daß das Haus diesem Antrage auf Erledigung beitritt. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung:
    Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen).
    Zur Begründung der Interpellation hat das 'Wort der Herr Abgeordnete Wönner.
    Wönner (SPD), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Pressemeldungen soll der Herr Bundesminister der Justiz in Uslar heftige Angriffe gegen die Gewerkschaften und gegen das Mitbestimmungsrecht gerichtet haben. Er soll das Mitbestimmungsrecht als eine von den Gewerkschaften geschaffene brutale Rechtlosigkeit bezeichnet t' und soll behauptet haben, daß die Gewerkschafter des Zuchthauses würdig geworden seien. Diese Berichte über solche Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz haben in der breiten Öffentlichkeit, insbesondere natürlich in Gewerkschafts- und in allgemeinen Arbeiterkreisen, eine außerordentliche Beunruhigung und Erregung hervorgerufen.
    Wir müssen deshalb die Bundesregierung fragen, ob der Herr Bundesminister der Justiz sich tatsachlich in diesem Sinne geaußert hat und ob die Bundesregierung solche Außerungen eines ihrer Mitglieder billigt?
    Kein Gewerkschafter wird einen derartigen Angriff hinnehmen können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der mehr als 5 Millionen Mitglieder zahlt, ist die überparteiliche Organisation der deutschen Arbeitnehmerschaft und starkstes Bollwerk der Demokratie. In aller Welt ist anerkannt, und die Bundesregierung selbst hat es wiederholt gewürdigt, daß diese einheitliche Gewerkschaftsbewegung in 'Deutschland einen überragenden Anteil am Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft


    (Wönner)

    nach 1945 hat. Die Diffamierung des Deutschen Gewerkschaftsbundes durch den Herrn Bundesjustizministers ist nicht nur eine völlige Negierung der gewerkschaftlichen Aufbauleistung, sondern sie kommt einem direkten Angriff auf die Demokratie gleich.
    Wieweit die Pressemeldungen im einzelnen die Ausführungen des Herrn Bundesministers der Justiz richtig wiedergeben, wird der Herr Bundesminister der Justiz selbst zu erklären haben. Er hat jedoch — mit seiner Unterschrift — am 17. April 1951 an zahlreiche Zeitungen eine Stellungnahme versandt, die in ,den entscheidenden Punkten die Richtigkeit der Pressemeldungen bestätigt. In dieser Stellungnahme schreibt der Herr Bundesminister der Justiz:
    Ich bezeichnete die Streikdrohung der Gewerkschaften als eine Machtpolitik aus Übermut, weil die Regelung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmen des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie durch die Maßnahmen der Besatzungsmacht gegenwärtig festgelegt sei und für eine deutsche gesetzliche Regelung kein drängendes Bedürfnis bestehe.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Daraus folgt: Entweder weiß der Herr Bundesminister der Justiz als Mitglied der Bundesregierung überhaupt nicht, aus welchem Anlaß die deutsche Regelung des Mitbestimmungsrechts bei Kohle und Stahl notwendig wurde, oder der Herr Bundesminister der Justiz hat hier trotz besseren Wissens die Unwahrheit gesagt; denn es ist unrichtig, daß die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auch für die Unternehmen des Bergbaus durch Maßnahmen der Besatzungsmacht festgelegt gewesen sei, wie es für die Unternehmen der eisen- und stahlerzeugenden Industrie der Fall war. Es sollte weiter jedem bekannt sein —auch dem Herrn Bundesjustizminister —, daß im Zuge der von uns allen gewünschten und geforderten Aufhebung der Besatzungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. 27 sich zwingend die unmittelbare Notwendigkeit ergab, die Frage des Mitbestimmungsrechts deutscherseits zu lösen. Andernfalls hätten mit der erwarteten und bevorstehenden Aufhebung der Besatzungsvorschriften die Bestimmungen des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts, die noch kein Mitbestimmungsrecht kennen, wieder Platz gegriffen. Der Herr Bundesminister der Justiz, zu dessen Ressort das Handels- und Ge. sellschaftsrecht gehört, muß das doch als erster wissen. Schon in ,der Behauptung, daß für eine deutsche gesetzliche Regelung kein drängendes Bedürfnis bestanden habe, liegt daher eine beklagenswerte Unwissenheit oder Unwahrheit begründet.
    Wir fragen die Bundesregierung, wie sie sich dazu stellt, daß der Herr Bundesminister der Justiz gegenüber der Öffentlichkeit solche falschen Informationen geben kann. Wir fragen die Bundesregierung, ob sie es billigt, daß der Herr Bundesminister der Justiz den geschichtlichen Kampf der Gewerkschaften um ein eigenes deutsches Mitbestimmungsrecht als eine „Machtpolitik aus Übermut" zu bezeichnen wagt.


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Ich bezeichnete weiterhin als eine schwere Erschütterung der demokratischen Rechtsordnung, daß die Gewerkschaften, unterstützt von der Sozialdemokratie, durch die Streikdrohung den Bundestag zur gesetzgeberischen Anerkennung ihrer Forderung des Mitbestimmungsrechts in den Unternehmen des Bergbaues und der Eisen- und Stahlindustrie nötigten.

(Abg. Euler: Sehr richtig!)

Ich erklärte dabei, daß derjenige, der es unternehme, eine gesetzgebende Versammlung zu einem Beschluß zu nötigen, nach dem Strafgesetz des Zuchthauses würdig sei.

(Abg. Euler: Sehr richtig! — Gegenrufe von der SPD.)

Hierzu ist festzustellen: Der Herr Bundesjustizminister muß als Jurist wissen, daß er hier dem § 105 des Strafgesetzbuches eine Ausweitung gegeben hat, die keiner irgendwie gearteten sachlichen Nachprüfung standhält; denn die mit Zuchthausstrafe bedrohte Parlamentsnötigung setzt voraus, daß der gesetzgebenden Körperschaft selbst ein rechtswidriges Übel angedroht wird. Davon konnte im vorliegenden Falle, wie jeder Laie einsieht, überhaupt keine Rede sein.
Was haben denn die Arbeiter in der Kohle- und Stahlindustrie getan? Sie haben sich 1945 unter Übernahme der vollen Verantwortung dazu zur Verfügung gestellt, unsere schwergetroffene Wirtschaft an einem ihrer wichtigsten Punkte wieder aufzubauen. Sie haben sich, als ihre bisherige verantwortliche Stellung gefährdet erschien, zur Kündigung ihrer Arbeitsverträge ihren Sozialpartnern gegenüber, also den Unternehmen gegenüber, entschlossen, wenn diese Unternehmen ihnen nicht das Mitbestimmungsrecht fortgewähren wollten. Verhält sich denn ein Arbeitnehmer rechtswidrig, wenn er seinen Arbeitsvertrag nur unter der Voraussetzung fortsetzen will, daß er oder seine Gewerkschaft zur gleichberechtigten Mitbestimmung im Unternehmen mit berufen ist? Gibt es nach Auffassung des Herrn Bundesministers der Justiz etwa einen Arbeitszwang nach Art der Leibeigenschaft,

(Zurufe von der FDP)

der es dem Arbeitnehmer versagt, sein Vertragsverhältnis zu lösen, falls die Bedingungen dieses doch vertraglichen Arbeitsverhältnisses nicht verändert werden? Im übrigen würde sich — nicht auf diesen Fall hier bezogen, aber um etwaigen künftigen Ausdeutungen vorzubeugen — die Rechtssituation auch nicht im geringsten verändert haben, wenn an Stelle der Kündigung der Einzelarbeitsverträge die kollektive Arbeitsniederlegung in Aussicht genommen worden wäre; denn nicht die Form der Arbeitsniederlegung, sondern ,der Zweck ist entscheidend. Und hier war der Zweck nicht irgendein öffentlicher, sondern ein nur auf den betreffenden Betrieb bezogener.
Der Hinweis auf eine Zuchthausstrafe entbehrte also in diesem Zusammenhang jeder sachlichen und auch jeder rechtlichen Richtigkeit und konnte keine andere Absicht verfolgen, als den Deutschen Gewerkschaftsbund mit Mitteln zu diffamieren, die jeder demokratisch und jeder rechtlich denkende Mensch auf das schärfste ablehnen muß. Außerdem sind die Behauptungen des Herrn Bundesministers


(Wönner)

der Justiz tatsächlich falsch und beleidigen nicht nur den Deutschen Gewerkschaftsbund und die
Arbeitnehmerschaft, sondern, wie wir glauben, auch das Parlament. Denn angesichts der hier gegebenen Tatsachen glauben wir doch sagen zu dürfen, daß es nichts weiter als ein Gebot der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und ein Gebot der staatsmännischen' Klugheit war, die Dinge nicht draußen in den einzelnen Betrieben sich abspielen zu lassen, sondern sie nach Möglichkeit hier in gesetzgeberischer Form allgemeingültig zu gestalten.
Nicht die Gewerkschaften haben durch ihre Streikdrohung den Bundestag zu einem Gesetz genötigt, sondern die Bundesregierung selbst hat diese Gesetzesvorlage im 'Bundesrat und im Bundestag eingebracht. Nicht der Gewerkschaftsbund hat das Parlament zur Annahme eines Gesetzentwurfs genötigt, sondern der Bundestag hat sich in langen und eingehenden Beratungen mit Mehrheit, wie wir doch glauben dürfen, fr ei für das Gesetz über die Mitbestimmung entschieden. Die Arbeitnehmerschaft in den Betrieben der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie und der Kohleförderung wird künftig wie ehedem mitverantwortlich einer besseren sozialen Ordnung dienen. Sie legt aber Wert darauf, es unbeschwert durch die Dr. Dehlersche Sach- und Rechtsdiffamierung zu tun. Wir fragen deshalb — ich wiederhole —: Hat der Herr Bundesjustizminister sich in diesem Sinne geäußert und billigt die Regierung diese Äußerungen des Herrn Bundesjustizministers?

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Löbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zur Beantwortung der Interpellation hat 'das Wort der Herr Bundesminister des Innern Dr. Lehr.