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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zuständigkeit der Bundesregierung bzw. der Deutschen Bundespost als Verwaltung im Sinne des Internationalen Fernmeldevertrages ist zur Zeit noch beschränkt.
    Die Rechtslage ist folgende
    Die Alliierte Hohe Kommission hat in der Anweisung vom 21. 12. 1949 über die Abgrenzung der Zuständigkeit der deutschen Bundesregierung auf dem Gebiete des Post- und Fernmeldewesens unter anderem festgelegt, daß
    a) die Bundesregierung die Verfahren, Vorschriften und Empfehlungen des Internationalen Fernmeldevertrages zu beachten hat,
    b) die Befugnis zur Zuweisung und Prüfung der Rundfunkfrequenzen der Alliierten Hohen Kommission vorbehalten bleibt.
    Ferner hat die Alliierte Hohe Kommission in einer Anweisung an das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen vom 27. 2. 1950 festgelegt, welche Rundfunkfrequenzen von der Deutschen Bundespost in eigener Zuständigkeit zugeteilt werden können, und das Verfahren für die Zuweisung der übrigen Rundfunkfrequenzen bestimmt. Die Zuteilung von Frequenzen ist in dieser Anweisung nicht geregelt, so daß dafür die Anweisung vom 21. 12. 1949 Buchstabe b gilt. Danach ist für die Zuteilung von Rundfunkfrequenzen und für die Durchführung des Kopenhagener Rundfunkplans, an dessen Aufstellung die Deutsche Bundespost nicht beteiligt war, weiterhin die Alliierte Hohe Kommission zuständig. Nach dem Kopenhagener Rundfunkplan sind für die US-Zone nur die Frequenzen 989 und 1602 kHz zugeteilt worden. Auf der Frequenz 1602 kHz arbeitet seit dem 15. März 1950 — das ist der Tag des Inkrafttretens des neuen Wellenplans — der Rundfunksender Nürnberg. Die Frequenz 989 kHz ist dem Rundfunksender Berlin (RIAS) zugewiesen worden. Die Rundfunksender München und Hof benutzten gemeinsam vom 15. März bis 6. Juli 1950 die Frequenz 728 kHz, und vom 7. Juli 1950 an arbeiten sie mit der Frequenz 982 kHz. Die Frequenz 728 kHz, die dem Rundfunksender Athen als Einzelfrequenz zugeteilt worden ist, mußte von der Besatzungsmacht auf Grund eines Einspruchs der griechischen Verwaltung zurückgezogen werden. Nach dem Plan ist die Frequenz 962 kHz Finnland für den Rundsunksender Turku — 100-kW-Leistung — und Tunesien für


    (Stileklen)

    den Rundfunksender Tunis I — 120-kW-Leistung — zugeteilt.
    Das Generalsekretariat des Internationalen Fernmeldevereins hat der Bundesregierung mitgeteilt, daß die tunesische Postverwaltung gegen die Benutzung der Frequenz 962 kHz durch den Rundfunksender München bereits Einspruch erhoben hat, da starke Störungen durch diesen Sender auftreten und die Verwendung der Frequenz in Widerspruch zu dem Kopenhagener Wellenplan erfolgt.
    Die Zuteilung einer neuen Frequenz für den Rundfunksender München in Abweichung von dem Kopenhagener Plan dürfte im praktischen Betrieb immer zu internationalen Schwierigkeiten führen, obwohl die Besatzungsmächte entsprechende Vorbehalte bereits in Kopenhagen gemacht haben. Das Rundfunkabkommen von Kopenhagen sieht nach Art. 8 § 1 vor, daß Verwaltungen, die eine Frequenzänderung wünschen, Verhandlungen mit den beteiligten Verwaltungen aufzunehmen haben. Das Verfahren ist in den §§ 2 und 3 des Art. 8 festgelegt; es müßte aber auf Grund der Weisungen der Alliierten Hohen. Kommission von dieser in Gang gebracht werden.
    Bevor ein solcher Schritt unternommen werden kann, wäre zu prüfen, welche Frequenz für die Versorgungsgebiete des Rundfunksenders München die günstigste ist, um für die Zukunft die jetzt das Gebiet beherrschenden Rundfunksender der Sowjetzone auszuschalten. Nach Ermittlung der günstigsten Frequenz, also der neuen Frequenz für Radio München, wäre dann nach Art. 8 des Kopenhagener Wellenplans mit den Verwaltungen zu verhandeln, denen nach diesem Plan die gleiche oder eine benachbarte Frequenz zugeteilt ist, mit dem Ziel, das Einverständnis dieser Verwaltungen zur Mitbenutzung der Frequenz zu erreichen. Ferner könnte die Frage geprüft werden, ob durch die Aufstellung einer größeren Anzahl von Sendern geringerer Leistung, die auf internationalen Gemeinschaftsfrequenzen betrieben werden, eine gute Rundfunkversorgung Bayerns erreicht werden könnte. Auf diese Art z. B. hat die Schweiz die Versorgung von Tälern gelöst, die die starken Sender nicht in genügender Lautstärke auszufüllen vermochten. Die Ausweichmöglichkeit über Ultrakurzwellensender ist für die einzelnen Rundfunkhörer im Hinblick auf die vielen alten Apparate im Augenblick noch zu kostspielig.
    Als Voraussetzung für ein wirkungsvolles Einschreiten der Bundesregierung wäre es notwendig, daß die Bundesregierung Mitglied des Internationalen Fernmeldevereins und des Weltpostvereins wird. Gleichzeitig müßte der Bundesregierung die Funkhoheit über das Bundesgebiet zurückgegeben werden.
    Der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen schlägt Ihnen vor, den Antrag Drucksache Nr. 1137 ler Bundesregierung als Material zu überweisen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, zur Begrenzung der Aussprache weise ich darauf hin, daß der von Herrn Abgeordneten Matthes gestellte Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses nicht auf der heutigen Tagesordnung steht und nach § 53 der Geschäftsordnung darum heute auch nicht behandelt werden kann. Die Herren Antragsteller sind damit einverstanden, daß er zum nächstzulässigen Zeitpunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Das Wort hat zur Aussprache über Punkt 1 a und 1 b Herr Abgeordneter Marx.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Marx


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Erklärungen und Mitteilungen des Herrn Bundesinnenministers waren hinsichtlich der künftigen Unabhängigkeit der deutschen Rundfunkgesellschaften derart alarmierend, daß die größten Bedenken geltend gemacht werden müssen. Anläßlich der Debatte über den Südweststaat ist hier in einer ganzen Anzahl von Reden die Vorzugswürdigkeit des Föderalismus gegenüber dem Zentralismus vertreten worden, wenn auch, wie ich glaube, in einer dafür wenig geeigneten Sache. Nun steht heute ein Antrag zur Debatte, bei dem die Ernsthaftigkeit der Vertreter des Föderalismus hinsichtlich der Treue zu ihren Prinzipien geprüft werden kann, d. h. hier ist wieder einmal an einem Beispiel zu prüfen, für wen der Föderalismus ein Prinzip und für wen er ein taktisches Mittel ist.
    Der Antrag will, wenn er überhaupt einen Sinn haben soll, die Priorität des Bundes in Rundfunkfragen durch Erlaß eines Bundesrundfunkgesetzes sicherstellen. Es soll demnach eine öffentliche Einrichtung mit weit überwiegend kulturpolitischem Gehalt, die wie kaum eine andere geeignet ist, die Eigenarten und das Gedankengut der Länder zum Ausdruck zu bringen, einer zentralen Regelung unterworfen werden. Da scheint mir nun die Feststellung erlaubt, daß es wirklich erstaunlich ist, daß dieser Antrag von der Deutschen Partei gestellt wird, von einer Partei also, die zumindest von sich behauptet, eine föderalistische Partei zu sein;

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    aber möglicherweise ist das weniger erstaunlich als verdächtig.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Denn wenn .man die methodische Irreführung der öffentlichen Meinung durch die Informationsquellen der Deutschen Partei beobachtet, dann nimmt die Richtigkeit der Meinung an Wahrscheinlichkeit zu, daß mit diesem Antrag etwas ganz anderes beabsichtigt wird, als das, von dem gesprochen wird.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Da empfehle ich beispielsweise die Lektüre der der Deutschen Partei nahestehenden Zeitung „Niederdeutsche Stimme". In der Nummer 8 dieser Zeitung heißt es u. a. — Sie gestatten, Herr Präsident, daß ich das zitiere —:
    Man fragt in Bonn bis heute vergeblich nach den Hintergründen, die die Vorlage dieses wichtigen Gesetzes immer wieder verzögern. Schon vor Jahresfrist sagte man uns im Bundesinnenministerium die Fertigstellung des Bundesrundfunkgesetzes für Herbst 1950 voraus. Tatsächlich hat der Entwurf bis. heute noch nicht einmal die Kabinettsebene erreicht. Angesichts dieser Verzögerungstendenzen sind Rundfunkgesetzentwürfe nunmehr auch im Bundespostministerium im Entstehen bzw. im Bundesjustizministerium diskutiert warden:
    Meine Damen und Herren, ich möchte gern einmal
    wissen, was der Bundesjustizminister dazu sagt.
    Der Bundesjustizminister, der — wenn man sich
    das so überlegt — ja immer grundsätzlich mißverstanden wird, sollte sich darüber klar sein, daß
    auch mit dem Erlaß eines Bundesrundfunkgesetzes
    diese grundsätzlichen Mißverständnisse seiner
    Reden nicht aufhören werden.
    In dem Aufsatz heißt es aber nun bemerkenswerterweise weiter:
    Und es gibt wirklich eine Fülle ungeklärter


    (Marx)

    Rechtsfragen dabei, vor allem die, wer Träger
    der künftigen Rundfunkgesellschaften werden soll, wie die Meinungsfreiheit garantiert werden soll, —
    und dann heißt es — und das kennzeichnet vielleicht die Atmosphäre, aus der dieser Aufsatz geschrieben worden ist —:
    aber das sind Probleme, die in Gesetzentwürfen ohne Zweifel zu bändigen sind.
    — So heißt es in diesem Aufsatz!
    Nun, so glaube ich aber, kommen wir zu dem Kern des ganzen Antrags. Da ich mir kaum vorstellen kann, daß die Deutsche Partei nicht weiß, daß die Rundfunkgesellschaften Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind und damit zur Rechnungslegung gegenüber irgendeinem obersten Rechnungshof verpflichtet sind, daß damit und in Verbindung mit den bei allen Rundfunkgesellschaften geschaffenen überparteilichen Verwaltungs- und Rundfunkräten die wohl zunächst beste Form, einer staatlichen Bevormundung zu entgehen und doch einen irgendwie gearteten Mißbrauch auszuschließen, geschaffen worden ist, — da ich mir nicht vorstellen kann, daß die Deutsche Partei das nicht weiß, möchte ich annehmen, daß sie, wenn sie nicht eine staatliche Kontrolle will, mit der Art und Weise nicht einverstanden ist, wie in den Rundfunkgesellschaften die Meinungsfreiheit garantiert wird.
    Ich werde zu der Frage des NWDR nicht Stellung nehmen; das wird mein Freund Brunner tun. Aber ich möchte mich mit diesem Argument einmal grundsätzlich kurz beschäftigen. Wenn es eine wirklich begründete Berechtigung hätte —, die Sicherung und Wahrung der Meinungsfreiheit besteht doch keineswegs darin, meine Damen und Herren, daß der Rundfunk das Sprachrohr der Regierung
    oder einer Partei ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Und die Meinungsfreiheit wird doch nicht schon dadurch verletzt, daß Kommentatoren gelegentlich — oder auch gelegentlich nicht — die Meinung der Regierung vertreten.

    (Zuruf rechts: Tun Sie doch nicht so unwissend!)

    Sie wird verletzt, wenn sie ausschließlich oder überwiegend das eine oder das andere tun.

    (Zuruf rechts: Das ist der Tatbestand!)

    Wir haben durchaus Veranlassung, zu beanstanden, daß der Nordwestdeutsche Rundfunk — dazu wird mein Parteifreund Brunner etwas sagen — einem starken Druck von Regierungsseite und von CDU-Kreisen und möglicherweise auch (zur DP) von Ihrer Seite

    (Zuruf von der DP: „Möglicherweise" !) unterstellt wird und diesem Druck allzu leicht nachgegeben hat.


    (Lachen rechts und in der Mitte.)

    Wir haben Verständnis dafür, wenn sich die Regierung zu gegebener Zeit des Rundfunks bedient,
    um zu wichtigen Fragen die gebotene Aufklärung
    zu geben. Daraus folgt in einem demokratischen
    Staat die selbstverständliche Konsequenz, daß der
    Opposition dieselben Möglichkeiten gegeben werden.

    (Zuruf rechts: Aber nicht 80 % der Redezeit!)

    — Ach, reden Sie doch nicht! Sie kennen anscheinend die Sendungen des Nordwestdeutschen Rundfunks oder anderer Rundfunkgesellschaften gar nicht! Vielleicht hören Sie sie nicht einmal! Mir ist nicht bekannt, daß die Regierung nicht auch von dieser Möglichkeit ausreichend Gebrauch gemacht
    hat, und mir ist auch nicht bekannt, daß die Rundfunkgesellschaften, ganz gleich welche, nicht auch diesen Wünschen weitgehend Rechnung getragen haben. Mir ist im Gegenteil bekannt, daß Rundfunkgesellschaften an die Regierung herangetreten sind — an den Bundeskanzler beispielsweise —, zu wichtigen Fragen der Politik Stellung zu nehmen.
    Was bleibt also übrig? Dazu möchte ich folgendes sagen — und das scheint mir besonders wichtig zu sein —: Es ist mir bekannt, daß die ganze Horde der Goebbels-Rundfunkkamarilla und NS-Günstlinge ihre Rückkehr in den Rundfunk anstrebt.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Lachen rechts.)

    Es ist mir auch bekannt, daß die von diesen Leuten
    angewendeten Mittel genau so unsauber sind wie
    das System, dem sie begeistert gedient haben.

    (Zustimmung bei "der SPD.)

    Ich möchte nicht annehmen, mein Herren Antragsteller, daß Sie sich als diejenigen ansehen, die das unterstützen, obwohl mich der Fall Dr. Ehrich mehr als bedenklich macht.

    (Zustimmung bei der SPD. — Lachen rechts.) Sollten Sie aber der Meinung sein, daß die Zugehorigkeit von nur einigen leitenden Persönlichkeiten des Funks zur SPD schon ein Grund sei, die Überparteilichkeit des Funks zu bezweifeln, dann wäre das im Hinblick auf die Verpflichtung, die Öffentlichkeit sachlich zu unterrichten, mehr als eine üble Brunnenvergiftung.


    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Bund hat eine — ich glaube von allen unbestrittene — Aufgabe: die Wiedererlangung der deutschen Funkhoheit zu erwirken und dafür zu sorgen, daß es den deutschen Sendern ermöglicht wird, auf legalen Wellen den deutschen Hörern ein gutes und ordentliches Abhören zu gewährleisten. Ob für diese Aufgabe — und das hat der Herr Bundesinnenminister eben auch unterstrichen — ein besonderes Gesetz erforderlich ist und welches Ministerium die Aufgabe zu übernehmen hat, ein solches Gesetz zu schaffen, möchte ich zunächst außer acht lassen. Aber kein Parlament darf gestatten, daß die Lösung dieser Frage mit Absichten koordiniert wird, die dahin gehen, den Rundfunk von der Regierung abhängig zu machen, und sei es auch nur über das neutral klingende Bundespostministerium, von einer Regierung, die dann alle Mittel in der Hand hat, über die materielle Abhängigkeit eine geistige Hegemonie zu schaffen. Da, meine Damen und Herren, werden Sie unseren schärfsten Widerstand finden.
    Wir beantragen, den Antrag der Deutschen Partei dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, dem Ausschuß für Rundfunkfragen und dem kulturpolitischen Ausschuß zu überweisen.
    Ich möchte schließen mit der nochmaligen Warnung: Lassen Sie die Unabhängigkeit der Rundfunkgesellschaften bestehen und vermeiden Sie jede staatliche Bevormundung.

    (Beifall bei der SPD.)