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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Matthes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Fraktionsvorsitzender Dr. Mühlenfeld hat bereits vor einigen Tagen Gelegenheit genommen, auf die Unzulänglichkeit des deutschen Rundfunkwesens im allgemeinen und bei dem größten deutschen Sender, dem Nordwestdeutschen Rundfunk, im besonderen hinzuweisen. Er hat dabei der deutschen Öffentlichkeit Tatsachen vorgetragen, .die es nach unserer Ansicht nicht nur rechtfertigen, sondern sogar verlangen, daß sich dieses Hohe Haus einmal grundsätzlich über alle Rundfunkangelegenheiten ausspricht. Diese Tatsachen sind so alarmierend und die aus diesen Tatsachen sichtbar werdende Tendenz ist so bedenklich, daß sich meine Fraktion schon auf Grund dieser Tatsachen ausreichend legitimiert fühlt, ihren Antrag auf Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes zu stellen.
    Um es vorweg zu sagen: Meine Fraktion bedauert zutiefst, daß sich die Bundesregierung in der so eminent wichtigen Frage des Rundfunkwesens eine gewisse Zurückhaltung auferlegt hat. Sie bedauert das unter anderem schon deshalb, weil bereits im nächsten Jahr die nächste Internationale Wellenkonferenz stattfinden wird und bisher seitens der Bundesregierung nichts unternommen wurde, um zu erreichen, daß die Funkhoheit von der Alliierten Hochkommission auf die Bundesregierung übergeht, damit die Bundesrepublik auf der nächsten Wellenkonferenz mit einer eigenen Abordnung die Interessen unseres Bundes wahrnehmen kann.
    Meine Fraktion hatte erwartet, daß die Bundesregierung sich beizeiten um den rein formalen Akt der Übergabe der Funkhoheit an die Bundesrepublik bemüht hätte, weil die Rundfunkversorgung im Gebiet der Bundesrepublik absolut unzureichend ist und auch dieser unerträgliche Zustand nur dann abzuändern ist, wenn wir wieder im Besitz der Funkhoheit sind und es verhindern können, daß man uns wieder so wie auf der Kopenhagener Konferenz übervorteilt. Es sollte für uns ein Grund zum Nachdenken sein, daß die Sender der Bundesrepublik durchweg schlecht zu empfangen sind, während die Sender der _Sowjetzone auch im Gebiet der Bundesrepublik einen hervorragenden Empfangsgrad aufweisen.

    (Zurufe von der KPD.)

    Daß die Bundesregierung trotz dieser beiden Tatbestände noch nicht einmal den Versuch gemacht hat, sich um die Rückgabe der Funkhoheit zu bemühen, hat meine Fraktion mit der allergrößten Besorgnis erfüllt. Sie bittet auch heute die Bundesregierung nochmals dringendst, bei den Hochkommissionen zu intervenieren und das Versäumte nachzuholen. Sie bittet die Regierung außerdem, dieses Hohe Haus alsbald über die unternommenen Schritte zu unterrichten. Die beklagenswerte Inaktivität der Regierung hat es vermocht, daß im Laufe der letzten Zeit deutsche Rundfunksender zu selbständigen internationalen Verhandlungspartnern wurden und sich mit ausländischen Sendern über die gemeinsame Benutzung bestimmter Wellen einigten. So hat z. B. der NWDR seit geraumer Zeit die Welle des finnischen Senders Kuopio in Benutzung, mit dem der NWDR verhandelt hatte. Auch die eigenmächtige Verteilung der Ultrakurzwellen ist in der bisher geübten Form einer alsbaldigen einstweiligen Bundesregelung zu unterwerfen.
    Aber neben diesen rein technischen Fragen, deren Zahl um viele zu erweitern wäre, gibt es sehr reale politische Gründe, die nach einer bundesgesetzlichen Regelung drängen.

    (Große Unruhe und Zurufe links.)

    Ich darf hier zunächst auf die schweren Anklagen meines Fraktionsvorsitzenden Dr. Mühlenfeld verweisen, der nachweisen konnte,

    (Zurufe von der SPD: „Nachweisen"?)

    daß sich im Nordwestdeutschen Rundfunk eine SPD-Regierung etabliert hat,

    (Lachen und Zurufe bei der SPD.)

    die rücksichtslos ihre Hauspolitik ausüben konnte.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    — Sie haben ja nachher Gelegenheit, den Gegenbeweis zu führen. Über die Propaganda und Ihre Zwischenrufe brauchen wir uns jetzt nicht zu streiten. Diese Propaganda fällt nur wieder auf Sie selbst zurück. — Mein Fraktionsvorsitzender Dr. Mühlenfeld hat nachgewiesen, daß sich unter der Führung des SPD-Generaldirektors Grimme ein Rundfunkregime der Manager breitgemacht hat, das schon in der Unterdrückung der viel zitierten „demokratischen Grundrechte" recht weit fortgeschritten ist.

    (Wiederholte Zurufe von der SPD.)

    Denn was vor kurzer Zeit bei Herrn von Zahn noch ein Einzelfall war, das kann gut und gern, wenn man sich die verantwortlichen Herren des NWDR einmal genauer ansieht, morgen schon System sein. Diese Herren haben nämlich zu einem Teil eine Vergangenheit, die es ratsam macht, einmal die Frage aufzuwerfen: Wie steht denn eigentlich ein Teil dieser Männer, die sich ihre demokratische Reife in Moskau oder sonst irgendwo in


    (Matthes)

    der Schule Stalins holten, — wie stehen überhaupt diese Männer zu unserem demokratischen Staat?

    (Große Unruhe bei der SPD. — Zurufe des Abg. Dr. Greve.)

    Aber nicht nur diese Frage wird zu prüfen sein. (Anhaltende große Unruhe bei der SPD. — Erneute Zurufe des Abg. Dr. Greve.)

    — Herr Dr. Greve, Sie haben ja nachher Gelegenheit, Ihren Standpunkt darzulegen. Dann sind Ihre Ausführungen besser zu verstehen als jetzt Ihre Zwischenrufe.

    (Zuruf des Abg. Dr. Greve.)

    — Herr Dr. Greve, Sie haben nachher Gelegenheit, zu sprechen. Ich nehme an, daß Sie sicherlich Gelegenheit dazu nehmen werden. —
    Grundsätzlich wird, 'dieses Haus zu entscheiden haben, ob wir in Deutschland einen Rundfunk machen wollen, der ergebener Untertan einer Parteiansicht ist. Wir wollen keinen Rundfunk, der durch die Bundesregierung — —

    (Abg. Mellies: Schwarz-weiß-rot also!?)

    — Nein, Herr Kollege Mellies, es handelt sich nicht um Schwarz-weiß-rot, absolut nicht. Hier handelt es sich nur um Rot.

    (Sehr gut! und Heiterkeit rechts.)

    — Wir wollen keinen Rundfunk, der durch die Bundesregierung oder durch die Regierung eines Bundeslandes gelenkt wird. Aber wir wollen schon gar keinen Rundfunk, dessen lenkende Hand sich im Rundfunkreferat der Odeonstraße in Hannover befindet.

    (Zustimmung bei der DP.)

    Unmittelbar nachdem meine Fraktion vor wenigen Tagen der Öffentlichkeit über die Zustände beim NWDR Kenntnis gegeben hatte, bemühte sich der NWDR, zu retten, was zu retten war.

    (Abg. Mellies: Das hat aber Ihre Wahlniederlage nicht verhindert!)

    — Wir haben es absolut nicht nötig, eine solche Propaganda zu machen, Herr Kollege!

    (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Mellies.)

    - Beruhigen Sie sich! Ich habe die Frage des
    NWDR in meinen Referaten im Wahlkampf nicht gestreift. — Der NWDR konnte nicht viel retten. Er mußte nur zugeben und im übrigen den Versuch der Ablenkung von dem heißen Eisen im NWDR machen. Der NWDR mußte zugeben, daß durch Veranlassung des SPD-Mitgliedes Dr. Grimme, der ja einmal Kultusminister bei uns im Lande Niedersachsen war, Mitarbeiter des Nordwestdeutschen Rundfunks in bezug auf ihre politischen Beziehungen bespitzelt wurden.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Ich darf Ihnen sagen, daß es sich bei den Bespitzelten und Überwachten u. a. um den ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats des NWDR, Professor Raskop, handelt, dessen Verbrechen offenbar darin bestand, der CDU anzugehören, und um den ehemaligen Intendanten des' NWDR in Hamburg, Herbert Blank. Diese Herren — und nicht nur diese allein — wurden durch das Hamburger Detektivbüro Hoyer und Jonatis überwacht, und der NWDR entrichtete für diese Bespitzelung
    — und hier muß ich die bisherigen Erklärungen meines Fraktionsvorsitzenden Mühlenfeld berichtigen — nicht 10 000, sondern 15 000 Mark, die
    selbstverständlich der Rundfunkhörer aufzubringen hat.

    (Zuruf links.)

    Wie im Auftrage des Demokraten Grimme diese Detektei bespitzelt hat, möchte ich Ihnen an Hand einer Kostprobe mitteilen. Mit Ihrer gütigen Genehmigung„ Herr Präsident, darf ich aus den Detekteiberichten wörtlich zitieren, und zwar handelt es sich — —

    (Zurufe von der SPD)

    — Daß es Ihnen so unangenehm ist, kann ich begreif en;

    (Zuruf von der SPD: Ihre Belehrung kommt reichlich spät!)

    denn das sind ja Methoden, die wir aus der Vergangenheit kennen.
    In einem dieser Berichte heißt es:
    Blank wurde wiederholt besucht von Professor Raskop, Dr. Dovifat, Professor Dr. von der Gablenz, Dr. Werner Nestel,
    usw. usw.
    Etwa sechsmal aß Blank im Restaurant Alstercafé zu Mittag,
    usw. usw. Ich habe diese Berichte im Wortlaut hier vorliegen. Falls Sie sich ,dafür interessieren, stelle ich sie gerne zur Verfügung.
    In einem anderen Bericht der Detektei heißt es:
    R. wird zu unregelmäßigen Zeiten durch ein Auto mit Hamburger Nummer abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Der Wagen nimmt jeweils Richtung auf eine der Ausfallstraßen und scheint nur für Fernfahrten benutzt zu werden usw.
    Und in diesem Tenor geht es weiter.
    Meine Damen und Herren! Wenn solche Überwachungen in einer Institution möglich sind, die dazu da ist, die öffentliche Meinung zu bilden, und zwar nach unserer Auffassung demokratisch zu bilden, dann ist es wirklich an der Zeit, solchen Menschen dieses Instrument, mit dem sie nicht umgehen können, aus der Hand zu nehmen.

    (Zuruf des Abg. Renner.)

    Es ist beschämend zu hören, daß Herr Dr. Grimme offenbar nur dann sein demokratisches Herz entdeckt, wenn es darum geht, seinen Parteifreund Schumacher vor der Wahrheit zu bewahren.

    (Zuruf von der SPD: Sie sollten sich schämen!)

    — Das sollte Ihrer Seite verbleiben!
    Herr von Zahn war es — also ein Mann, der nach seinem Mitbestimmungskommentar hoch in der Gunst der SPD stand —, der anläßlich eines Kommentars zum Schumanplan dem Vorsitzenden der SPD die Wahrheit sagen wollte. Ausgerechnet bei diesem Kommentar entdeckte Herr Dr. Grimme seine Kompetenzen, und ausgerechnet diesen Kommentar verbot er, und er ließ ihn erst vierzehn Tage später in erheblich geänderter Form sprechen. Abends ließ Herr Dr. Grimme die pikante und sinnige Version verbreiten, von Zahn habe eine Autopanne erlitten und könne daher seinen Kommentar nicht sprechen. Die Öffentlichkeit, also der zahlende Rundfunkhörer, hat ein Recht darauf, zu erfahren, ob und inwieweit der NWDR durch derartige Dinge die fundamentalsten Pflichten eines objektiven und überparteilichen Rundfunks verletzt hat.


    (Matthes)

    I Meine Fraktion, die sich seit einiger Zeit intensiv um die Verhältnisse beim NWDR gekümmert hat, stellt, um diese Dinge zu klären, folgenden Antrag:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Zur Klärung der mehrfach in der Öffentlichkeit seit langem behaupteten unzulänglichen sachlichen, personellen und politischen Verhältnisse im NWDR wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt.
    Diesem Untersuchungsausschuß gehören 15 Mitglieder an, die von den Fraktionen nach dem d'Hondtschen System zu benennen sind. Der Untersuchungsausschuß hat die ihm gestellten Aufgaben beschleunigt zu erledigen.
    — Herr Präsident, ich überreiche Ihnen ,diesen Antrag.
    Meine politischen Freunde und ich sind der Meinung, daß dieses Haus unserem Antrag unverzüglich seine Zustimmung geben sollte, schon deshalb, weil es sowohl für dieses Parlament als auch für die Bevölkerung unerträglich ist, zu wissen, daß im NWDR Dinge vor sich gehen, die mit seiner Satzung jedenfalls nicht zu vereinbaren sind.
    Es sind aber nicht nur diese politischen Verhältnisse, die nach einer Neuordnung des NWDR drängen. Was z. B. die finanziellen Dinge angeht, so sei hier nur gesagt, daß nach unserer Auffassung der NWDR seit langer Zeit an seinem Reichtum gewissermaßen lebensgefährlich erkrankt ist. Das drückt sich dann darin aus, ,daß er — und das ist meiner Fraktion sehr zuverlässig bekannt geworden —, „um sein Geld anzulegen", die Papiernotlage der Zeitungen dadurch noch verschärft, daß er für die von ihm beabsichtigte Rundfunkprogrammzeitschrift erhebliche Mengen Papier beschaffen will. 81 Millionen DM nimmt diese Sendegesellschaft jährlich ein, also genau so viel, wie alle anderen deutschen Sender zusammen. Mit diesem Geld macht dieser Sender ein Programm, das nach seinen finanziellen Möglichkeiten ein weit besseres sein müßte. Trotz dieses Geldes' aber hat der NWDR die Absicht, 'dem regsamen, zwar kleinen, aber durchweg anerkannten Konkurrenten in Bremen den Lebensfaden abzuschneiden. Auch über die Frage der Erhaltung dieses ausgezeichneten Senders in Bremen, der sich in seinem Hörerkreis der größten Beliebtheit erfreut, wird in positivem Sinne in dem zu schaffenden Bundesrundfunkgesetz zu reden sein.
    Über den NWDR ist, solange er besteht, viel Kritisches gesagt und geschrieben worden. Vieles war richtig, aber eines hat man dabei 'übersehen: Der NWDR in seiner jetzigen Form kann ja gar nicht das sein, was sich seine Hörer und Hörerinnen von ihm vorstellen.
    Nun noch einige Worte zu der Tendenz des Gesetzes, die wir wünschen und die wir vor allen Dingen in der Vorlage seitens der Bundesregierung sehen möchten. Ich habe bereits erklärt, daß wir keinen Regierungsrundfunk wünschen. Wir wollen ein Gesetz haben, daß die Unantastbarkeit der freien Publizistik sichert. Aber die Zustände beim NWDR haben bereits bewiesen, daß es gewisser Regulative bedarf, um die Einhaltung der Satzungen und die Unabhängigkeit des Rundfunks zu gewährleisten. Zu diesem Punkte schlägt meine Fraktion die Schaffung eines Bundesrundfunkrates vor, der nach der Art einer Selbstkontrolle die Arbeit der Rundfunksender zu überwachen haben würde. Außerdem würde die Funktechnik, insbesondere für das Fernsehen und den UKW, Sache dieses Rates sein und nicht Sache jedes einzelnen Senders. Schließlich sollte dieser Rat den Gebührenausgleich zwischen den Sendern vornehmen und ähnliche Dinge mehr bearbeiten.
    Wir wissen sehr wohl, daß es eingehender und sorgfältigster Arbeit bedarf, ehe wir ein Gesetz verabschieden können, das allen Erfordernissen Rechnung trägt. Aber wir glauben, daß dieses Hohe Haus nicht zögern sollte, diese Arbeit in Angriff zu nehmen. In Hamburg ist man dabei, den Ruf des deutschen Rundfunks schwerstens zu schädigen,

    (Abg. Dr. Greve: Sie tun das!)

    und wir glauben, daß sich dieses Hohe Haus an dieser Entwicklung nicht mitschuldig machen sollte und daß es daher in dieser Frage schnellstens aktiv werden müßte. Über die Zuständigkeit des Bundes, auf dem Gebiete des Rundfunks gesetzgeberisch aktiv zu werden, besteht wohl innerhalb dieses Hohen Hauses kein Zweifel mehr. Es ist eine bare Selbstverständlichkeit, daß die Bundesrepublik auf internationalen Funkkonferenzen durch eine zentrale Institution vertreten sein muß und daß demzufolge auch der Zentrale des Bundes das Recht eingeräumt werden muß, die elementarsten Dinge des Funkwesens gesetzlich zu regeln. Wir wünschten, der Bundestag möge das so tun, daß weder die Rechte der Länder noch die der Rundfunkanstalten verletzt werden. Wir wünschen aber auch, daß der Bund die Rechte, die ihm zustehen, ausübt und zwar schnell und gründlich.
    Nun gestatten Sie mir zum Schluß noch ein kurzes Wort. Der Herr Dr. Grimme hat uns vor wenigen Tagen auf den Tisch bzw. in die Fächer ein Büchlein legen lassen, in das er selbst einige sehr kluge Worte geschrieben hat. Er hat darin vom „Ethos des Rundfunks" gesprochen und von der Gefahr, die in der Etablierung einer „Rundfunkhausmacht" bestehe. Derartige Worte stehen zwar Herrn Dr. Grimme nach dem bisher Erwähnten nicht gut zu Gesicht, denn 'er und seine Partei haben wie kaum ein anderer in der Bundesrepublik dieses Ethos mißachtet. Aber wir sollten alle miteinander danach trachten, diesen Worten nunmehr Gehalt zu geben. Wir wissen, wie sehr sich im Laufe der letzten Jahre zahllose Rundfunkmänner redlich um den Ruf unseres Rundfunks bemüht haben. Wir wissen aber auch, daß es ihnen oftmals gelungen ist, wirklich Anstrengung mit Leistung und Objektivität zu verbinden. Gerade deshalb aber fragen wir diese deutschen Funkleute, wielange sie eigentlich noch zusehen wollen, bis die NWDR-Bürokratie in Hamburg auch das letzte bißchen Ansehen des Rundfunks zertreten hat.
    Und nun noch ein Wort an die Bundesregierung. Meine Fraktion hat nicht die Absicht, von der Regierung zu erfahren, welche formalen Schwierigkeiten bestehen mögen, um uns die Funkhoheit zurückzuholen. Wir möchten aber trotzdem bitten, daß die Regierung in dieser Frage schnellstens handelt, und wir bitten das Hohe Haus, unseren beiden Anträgen zuzustimmen bzw. den Antrag auf Vorlage eines Rundfunkgesetzes dem zuständigen Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film zu überweisen.

    (Beifall rechts.)




Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir zunächst auch den Bericht des Herrn Berichterstatters des 28. Ausschusses entgegennehmen und dann die Aussprache über beide Fragen zusammenfassen.

(Zuruf.)

Zunächst hat das Wort der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, daß die Regierung dem Hohen Hause ein Rundfunkgesetz unterbreiten sollte, entspricht durchaus dem Wunsche der Regierung. Die Materie ist sowohl nach der rechtlichen als auch nach der tatsächlichen Seite nicht einfach. Daraus erklärt es sich auch, daß dieses Rundfunkgesetz, das von meinem Hause bereits in Angriff genommen ist, noch im Stadium der Entwicklung ist. Ich habe wenige Monate nach der Übernahme meines Amtes den zuständigen Sachbearbeiter damit beauftragt, eingehende juristische Untersuchungen vorzunehmen, die die Rückübertragung der Rundfunkhoheit an die deutschen Behörden zum Gegenstand haben sollten; und weil die Angelegenheit nicht ganz einfach ist — die Ergebnisse der Arbeit des Herrn Referenten sind in einem dreißigseitigen Memorandum zusammengefaßt, das mir kurz vor Weihnachten vorgelegt wurde —, habe ich mich veranlaßt gesehen, die Angelegenheit bereits in dem Stadium der Vorerwägungen des Entwurfs dem Kabinett vorzulegen. Das Kabinett hat sich der Auffassung meines Hauses angeschlossen, daß man zunächst die Alliierte Hohe Kommission mit der Frage beschäftigen sollte, eine Reihe von Militärverordnungen und ein Kontrollratsgesetz — den Art. 3 der Verordnung Nr. 5 — aufzuheben. Diese Anregung liegt zur Zeit unserem Auswärtigen Amt vor. Ich habe mich noch heute morgen nach dem Stande der Sache erkundigt und gehört, daß die Angelegenheit in wenigen Tagen von dort aus der Hohen Kommission vorgetragen werden kann.
    Meine Damen und Herren, wenn man vom Rundfunk spricht, muß man sich stets zwei Seiten dieses wichtigen Zweiges unserer öffentlichen Unterrichtung vergegenwärtigen: eine geistige und eine technische Seite. Die geistige Seite — das ist die Rundfunkanstalt, die ein Programm herstellt, dieses Programm bearbeitet, durcharbeitet, redigiert, um einen Presseausdruck zu verwenden; und dann die technische Seite — das ist das drahtlose Senden. Ich möchte mich zunächst einmal kurz mit der technischen Seite befassen, mit dem drahtlosen Senden. Hier steht nach unserer Verfassung, nach Art. 73 Ziffer 7 unseres Grundgesetzes, zweifellos dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung zu. Unter diesen Begriff Post- und Fernmeldewesen in Art. 73 Ziffer 7 fällt die Rundfunkhoheit, die nach der Auffassung der Bundesregierung dem Bunde gebührt. Auch insoweit betrachtet sich der Bund als der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Die Tatsache, daß die Rundfunkgesetze z. B. im amerikanischen Gebiet von den Landtagen verabschiedet sind, hat verschiedentlich die Meinung aufkommen lassen, nicht nur der gegenwärtige Betrieb der Sender sei Ländersache, sondern auch die Rundfunkhoheit ruhe bei den Ländern. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Die Rundfunkhoheit ruht zur Zeit bei den Besatzungsmächten, und deshalb sind wir zur Zeit verhindert, selbständig zu handeln. Gemäß Art. 3 des Gesetzes Nr. 5 der Allierten Hohen
    Kommission darf die bestehende sendetechnische Rundfunkorganisation ohne die Genehmigung der Alliierten nicht verändert werden. An diesem Zustand hat sich auch durch die kleine Änderung des Besatzungsstatuts zur Zeit noch nichts geändert. Auch die Wellenverteilung ist den deutschen Stellen entzogen. Sie obliegt ausschließlich der Hohen Kommission. Bevor also ein sendetechnisches Rundfunkgesetz entstehen und von uns Ihnen hier vorgelegt werden könnte, müßten die Alliierten veranlaßt werden, die genannten Bestimmungen aufzuheben und der Bundesrepublik die völlige Rundfunkhoheit zu übertragen. Wie ich Ihnen bereits sagte, ist ein entsprechender Entwurf von meinem Ministerium vorbereitet, und er wird in wenigen Tagen in den Händen der Alliierten Hohen Kommission zu deren Entscheidung sein.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang vor Ihnen betonen, daß durch die Revision des Besatzungsstatuts keine Änderung eingetreten ist und daß trotz Errichtung eines Außenministeriums die Bundesrepublik gemäß Ziffer 2 c des Besatzungsstatuts auch in der neuen Fassung noch nicht befugt ist, internationale Verträge, insbesondere auch nicht über die Wellenverteilung, abzuschließen. Solange diese Rechtslage besteht, müssen wir uns nach den von den Alliierten abgeschlossenen Wellenverträgen richten und können auch nicht von uns aus neue Wellenverteilungen vornehmen, soweit sie etwa in Widerspruch zu den alliierten Verträgen stehen. Wir müssen also die Übertragung der vollen Rundfunkhoheit mit der Forderung koppeln, der Bundesrepublik das Recht zum Abschluß von internationalen Wellenverträgen zu gewähren.
    Im übrigen bedarf es in bezug auf die sendetechnische Seite des Rundfunks nicht unbedingt der Vorlage eines neuen technischen Rundfunkgesetzes. Das alte Fernmeldeanlagengesetz von 1928 enthält auch die sendetechnischen Bestimmungen für den Rundfunk. Dieses Gesetz ist heute auch noch in. Kraft; jedoch ist hier eben das Gesetz Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission vorhanden, das teilweise das sendetechnische Gesetz überdeckt, das in einigen süddeutschen Ländern durch das Landesrecht mit partieller Wirkung abgeändert worden ist. Auf alle Fälle ist dieses alte sendetechnische Reichsgesetz über die Fernmeldeanlagen in einer ganzen Reihe von Punkten revisionsbedürftig.
    Ich komme nunmehr im Anschluß an die Ausführungen über die technische Seite des Rundfunks zu seiner geistigen Seite. Das sind also, wie ich vorhin sagte, die Rundfunkanstalten, die das Programm vorbereiten und redigieren. Hier kommen wir auf ein äußerst umstrittenes Rechtsgebiet, nämlich auf die Frage, ob und inwieweit der Bund ordnend in diese Organisation eingreifen darf. Es läge meiner Meinung nach im Interesse der Rundfunkanstalten selbst, wenn der Bund alle im Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten im vollen Umfang benutzen würde, um wenigstens in den Grundzügen eine gewisse Einheitlichkeit der Organisation in den Rundfunkanstalten herbeizuführen. Dabei wird es selbstverständlich das Bestreben der Bundesregierung sein, das kommende Gesetz in ständiger Fühlungnahme und möglichst im Einvernehmen mit den Ländern und mit den Rundfunkanstalten selbst vorzubereiten. Entsprechende Vorarbeiten sind von meinem Hause aufgenommen.
    Bevor aber diese bundesgesetzliche Regelung über die Grundzüge der Rundfunkorganisation ergehen kann, müssen wir auch hier für den


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    geistigen Rundfunk die Aufhebung besatzungsrechtlicher Bestimmungen erstreben. In der britischen Zone handelt es sich um die Verordnung Nr. 118, die das rechtliche Fundament des Nordwestdeutschen Rundfunks darstellt. In der französischen Zone sind es die Verordnungen 187 und 198, auf denen der Südwestfunk basiert. Diese rundfunk-organisatorischen Bestimmungen des Besatzungsrechts liegen zweifellos nach dem neuen, aber auch nach dem alten Besatzungsstatut außerhalb der den Besatzungsmächten vorbehaltenen Gebiete. Sie müssen also auf einen entsprechenden Antrag der zuständigen deutschen Dienststellen aufgehoben werden, sofern und sobald die dann gegebene Rechtslücke durch deutscherseits neu zu erlassende gesetzliche Bestimmungen geschlossen werden kann. Das ist auch das Ziel unserer vorbereitenden Arbeiten.
    Angesichts der sowohl für den technischen als auch für den geistigen Rundfunk bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten und auch angesichts der politischen Schwierigkeiten, die die Materie mit sich bringt, möchte ich Ihnen noch folgendes ergänzend ausführen. Die Neuordnung des deutschen Rundfunkwesens, wie sie durch das Ihnen vorzulegende Bundesrundfunkgesetz geschaffen werden soll, wird die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und -verbreitung sowie die Freiheit der Rundfunkberichterstattung, wie sie ausdrücklich in Art. 5 unserer Verfassung festgelegt sind, auf das Genaueste zu beachten haben. Diese Rechte finden gemäß Abs. 2 des Art. 5 ja nur insoweit eine Einschränkung, als sie nicht den Vorschriften der allgemeinen Gesetze widersprechen dürfen, als sie den Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre Rechnung zu tragen haben.
    Ich habe nun vor einiger Zeit aus Anlaß von Einzelfällen einmal den Verwaltungsrat des Nordwestdeutschen Rundfunks gebeten, zu einer Aussprache nach Düsseldorf zu kommen. An der Aussprache beteiligten sich der Generaldirektor des Nordwestdeutschen Rundfunks, Herr Professor Dr. Grimme, der Vorsitzende deis Verwaltungsrats, Herr Professor Dovifat, auch der Vorsitzende des Hauptausschusses selbst. Wir haben in einer eingehenden Besprechung alle die Zweifelsfragen, die bei uns entstanden waren, einer gründlichen Diskussion unterzogen. Ich darf feststellen, daß erfreulicherweise bei allen Beteiligten eine Übereinstimmung in der Hinsicht erzielt werden konnte, daß eine starke Selbstkontrolle bei dem Rundfunk notwendig ist. Es ist anerkannt worden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht der freien, ungehinderten Übertragung im Rundfunk seine Grenzen hat und daß auch die organisatorischen Fragen unter besonderer Betonung der Unparteilichkeit und Überparteilichkeit des Rundfunks zu berücksichtigen sind. Es ist unser Bestreben gewesen, in dieser Besprechung auch schon vor Erlaß des von Ihnen heute begehrten Gesetzes zu einer gewissen Kontrolle 'im Wege der Selbstverwaltung zu kommen, sowohl hinsichtlich des politischen Programms, hinsichtlich der Ausführungen der politischen Kommentatoren und der Fühlungnahme des Generaldirektors des Rundfunks mit seinen Kommentatoren in dieser Hinsicht als auch hinsichtlich der Prüfung von Beschwerden aus dem Hörerkreis und von anderer Seite. Ich hoffe, daß die dort besprochenen Möglichkeiten inzwischen verwirklicht werden, auch ehe das Hohe Haus hier über ein Gesetz beschließt. Wir haben auch ebenso freimütig alle personellen
    Beanstandungen und Wünsche 'durchgesprochen, und seit der Zeit besteht eine lebendige, ständige Fühlungnahme zwischen dem Referat meines Hauses und mir selbst einerseits und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Nordwestdeutschen Rundfunks wie auch mit Herrn Generaldirektor Professor Dr. Grimme selbst andererseits. Wir hoffen, daß es unter geeignetem, gedeihlichem, freimütigem Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte gelingen wird, dem Hohen Hause einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die verfassungsmäßige Freiheit des Rundfunks ebenso beachtet, wie der Entwurf auch die Verantwortung betonen wird, die mit einer wahren Freiheit untrennbar verbunden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)