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ID0113914200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951 5477 139. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5479C, 5485B Bericht des Bundeskanzlers betr. Schritte der Bundesregierung wegen Aufhebung der Wasserchlorisierungsmaßnahmen (Nr 2194 der Drucksachen) 54'79C Zur Tagesordnung 5479D, 5557A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5479D Ordnungsruf gegen den Abg. Dr. Ott wegen eines Zurufs in der 136. Sitzung . . . . 5480A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen); Anderungsanträge Umdruck Nr. 79, 120 (neu), 126 5480B Dr. Gülich (SPD) 5480D, 5483B Dr. Bertram (Z) 5481A, 5484B Dr. Horlacher (CSU) . . . 5482B, 5483A Dr. Kneipp (FPD) (zur Geschäftsordnung) 5483A Abstimmungen . . . 5480B, 5481A, D, 5484C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP betr. Verfassungswidrige Volksabstimmung (Nr 2185 der Drucksachen) 5485A Brookmann (CDU), Interpellant . 5485A, 5498A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5486C Frau Wessel (Z) 5487B Rische (KPD) 5491B Loritz (WAV) 5493A Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 5493D Wehner (SPD) 5494B von Thadden (DRP) 5497B Euler (FDP) 5498B Dr. von Merkatz (DP) 5498D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans .(Nr. 1905 der Drucksachen); Einzelplan Va — Haushalt des deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 1906 der Drucksachen) 5499A, 5502D Blachstein (SPD), Berichterstatter . . 5499B Dr. Seelos (BP) 5503C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans 5504B, 5512D Paul (Düsseldorf) (KPD) 5508B Loritz (WAV) 5509C, 5515B Dr. Reismann (Z) 5510B Kalbitzer (SPD) 5511B, 5515A Dr. Vogel (CDU) 5513D Abstimmungen 5515D Erste Beratung des Entwurfs eines Wohnraummangelgesetzes (Nr. 2158 der Drucksachen) in Verbindung mit der . Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frühwald u. Gen. betr. Mittel für Siedlungsvorhaben (Nrn. 2157, 1709 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) 5516A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 5516A Glüsing (CDU), Berichterstatter . . 5516D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5517A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5517B Ausschußüberweisung 5517B Abstimmungen 5520C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): a) Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben (Nr. 1923 der Drucksachen); b) Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 (Nr. 1924 der Drucksachen); c) Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (Nr. 1926 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Erhöhung der Besatzungskosten (Nr. 2080 der Drucksachen) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Abgeltung von Besatzungsschäden und Besatzungsleistungen (Nr. 2029 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der Truppenübungen der Besatzungsmächte (Nr. 2124 der Drucksachen) 5520C, 5558 Dr. Krone (CDU): schriftlicher Bericht . . . 5520D, 5558 zur Geschäftsordnung 5549C Dr. Seelos (BP): als Antragsteller 5520D zur Abstimmung 5548D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5523B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 5524C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5526C Strauß (CSU): zur Sache 5532B zur Geschäftsordnung 5549B Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 5538B, 5548B Fisch (KPD) : zur Sache 5541D zur Geschäftsordnung 5549D Dr. von Merkatz (DP): zur Sache 5543D zur Geschäftsordnung 5549C Hartmann, Staatssekretär im Buridesministerium der Finanzen- ,-5546A, 5547C Matthes (FDP) 5546C Schoettle (SPD) . . . . . . 5547D Abstimmungen 5549A, D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 155) 5550A Beschlußfassung 5550A Beratung der Übersicht Nr. 25 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 151) 5550B Beschlußfassung 5550B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nrn. 1969 [neu], 2022 der Drucksachen) . . . . 5550B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 5550B Naegel (CDU) 5551B Abstimmungen 5551B, C Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 (Nr. 1783 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) (Nr. 2155 der Drucksachen) 5552A Farke (DP), Berichterstatter . . . 5552A Beschlußfassung 5552C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2182 der Drucksachen) 5552C Naegel (CDU), Berichterstatter . . 5552D Kurlbaum (SPD) 5554A Abstimmungen 5554A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr. 1977 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2176 der Drucksachen) 5554D Frau Schroeder (Berlin), Berichterstatterin 5555A Beschlußfassung 5555C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . 5555D, 5557A zur Geschäftsordnung: Brunner (SPD) 5555D Dr. Mühlenfeld. (DP) 5556A Beratung abgesetzt 5556A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Even, Winkelheide u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Teilnehmer an Volksbildungslehrgängen (Nrn. 2144, 1865 der Drucksachen) 5556A Herrmann (SPD), Berichterstatter . 5556B Beschlußfassung 5556B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Veröffentlichung von Anstellungen und Beförderungen der höheren Beamten in den Amtsblättern (Nr. 2153, 1773 der Drucksachen) 5556C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556C Beschlußfassung 5556D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zahlung einer Ausgleichszulage für ins Beamtenverhältnis überführte Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn (Nrn. 2154, 1659 der Drucksachen) . . . 5556D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556D Beschlußfassung 5557A Persönliche Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Jacobs (SPD) 5557B Nächste Sitzung 5557A, D Anlage: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) betr. Einzelplan XXIV — Haus- _ halt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben —, Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 — und Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (zu Drucksachen Nrn. 1923, 1924 und 1926) 5558 Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 139. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) und zwar: Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben; Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949; Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Krone Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben — Einzelplan XXIV — umfaßt an Ausgaben für das Rechnungsjahr 1950 4 048 558 500 DM. Der Rat der Alliierten Hohen Kommission hat davon Abstand genommen, die Höhe der im Rechnungsjahr 1950 voraussichtlich erfolgenden Einnahmen zu veranschlagen, weil deren Höhe nicht genau abzuschätzen sei. Unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen ist die Gesamthöhe der Einnahmen im Rechnungsjahr 1950 seitens der Regierung auf 37 50p 000 DM geschätzt worden, so daß für den Einzelplan XXIV ein Zuschußbedarf von 4 011 058 500 DM besteht. Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXV — umfaßt an Ausgaben 399 000 000 DM. An Einnahmen sind eingesetzt 2 500 000 DM, so daß ein Zuschußbedarf von 396 500 000 DM entsteht. Da die Alliierte Hohe Kommission entscheidenden Wert darauf legt, die Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 getrennt von den Besatzungskosten und Auftragsausgaben des Rechnungsjahres 1950 nachzuweisen, war die Aufstellung eines besonderen Einzelplanes XXV notwendig. Der Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXVII — umfaßt an Ausgaben 150 800 000 DM, an Einnahmen 1 100 000 DM. Mithin ein Zuschußbedarf von 149 700 000 DM. Im Einzelplan XXVII handelt es sich um Ausgaben erheblichen Umfanges, die mit der Besetzung entstanden sind. Die Trennung dieser Ausgaben von denen in den Einzelplänen XXIV und XXV geht wiederum auf ein Verlangen der Alliierten Hohen Kommission zurück. Der überwiegende Teil dieser Ausgaben entsteht im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltszahlungen an Arbeitskräfte im Dienste der Besatzungsmächte, und zwar im wesentlichen durch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Es handelt sich hier um Ausgaben, deren Buchung als Besatzungskosten nicht zugelassen wurde. Im Vorwort der Bundesregierung zum Haushalt der Besatzungskosten ist darauf verwiesen, daß Besatzungslasten zu den Gebieten gehören, die den Besatzungsmächten vorbehalten sind. Eine deutsche Befugnis zur Gesetzgebung und Verwaltung ist insofern gegeben, als diese sich auf eine ausdrückliche Ermächtigung der Besatzungsmächte stützen kann. In einer Note vom 8. März 1950 hat der Rat der Alliierten Hohen Kommission der Bundesregierung die Voranschläge für die inneren Besatzungskosten und die inneren Auftragsausgaben zum Vollzug zugeleitet. Die Ausgaben sind mit Vorrang aus den ordentlichen Einnahmen des Haushaltes zu decken. Ein Blick in die Einzelpläne XXIV und XXV zeigt, daß diese Pläne nur allgemeine Ausgabepositionen enthalten, daß aber nähere Erläuterungen zu ihnen fehlen. Der Haushaltsausschuß war bei dieser Gegebenheit nicht in der Lage, in eine Beratung im einzelnen einzutreten. Er hat von den Ausgabepositionen der Einzelpläne XXIV und XXV und ihren Endsummen nur Kenntnis genommen. Er empfiehlt dem Hohen Hause die unveränderte Annahme dieser Einzelpläne. Der Einzelplan XXVII enthält, da es sich hier um die Sonstigen Kriegsfolgelasten handelt, die getrennt von den Einzelplänen XXIV und XXV zu buchen sind, Erläuterungen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt nach Beratung und Prüfung des Einzelplanes XXVII auch dessen Annahme. Im Haushaltsausschuß kam die einmütige Auffassung zum Ausdruck, daß auf Grund der jetzt gegebenen innen- und außenpolitischen Verhältnisse die Frage der Besatzungskosten nicht wie bisher auf dem einseitigen Wege der Forderung gelöst werden könne, sondern auf dem Wege des Verhandelns und gegenseitigen Einvernehmens. Es wurde ferner betont, daß für die Zukunft die Besatzungskosten sich immer mehr zu einem deutschen Beitrag für die gesamteuropäische Sicherheit umwandeln müssen und daß dieser Beitrag von der Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik abhänge. Die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik werde nicht zuletzt auch dadurch mitbestimmt und begrenzt, daß das deutsche Volk in einem besonderen Ausmaße soziale Verpflichtungen zu tragen habe, deren gerechte Lösung auch einen wesentlichen Beitrag unseres Volkes und Staates für den Frieden der Welt bedeute. Dr. Krone Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Naegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich bei der Berichterstattung sehr kurz fassen, da ich bereits bei der Einbringung der Vorlage über die Grundzüge, die Bedeutung und die Wirkung dieses Gesetzesantrags berichtet hatte. Ich darf allerdings darauf hinweisen, daß ich damals schon andeutete, in der Beratung im Ausschuß müsse versucht werden, eine noch präzisere Fassung und vielleicht auch eine etwas umfassendere Bestimmung über den Geltungsbereich anzustreben. Die Verhandlungen in dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß waren sehr eingehend. Aus ihnen ist eine gegenüber der Drucksache Nr. 2082 wesentlich geänderte Gesetzesfassung hervorgegangen. Die neue Fassung liegt Ihnen heute als Drucksache Nr. 2182 vor.
    Im Ausschuß wurde ohne weiteres anerkannt, daß, um einen größeren Anreiz für den Export zu bieten, von der Produktionsseite her ebenso wie von der Kredit- und Steuerseite her — zu der bereits die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen beraten werden — Maßnahmen ergriffen werden müßten, um alle Materialien, Rohstoffe, Halbfabrikate, ja sogar Fertigfabrikate bevorzugt bereitzustellen, damit die termin- und materialgerechte Ausführung der Exportaufträge sichergestellt wird. Diese Gedanken haben in dem § 1 Abs. 1 Nr. 2 ihren Niederschlag gefunden. Die Bestimmung ist


    (Naegel)

    konzentriert gefaßt, so daß die Aufzählung der Buchstaben a, b und c, wie es in der ersten Vorlage war, nicht mehr notwendig erschien.
    Bei der weiteren Beratung zeigte sich auch, daß die Strafvorschriften, die in § 7 a der Vorlage vorgesehen waren, nicht mehr nötig sind, weil bereits die entsprechenden Vorschriften des § 7 des Wirtschaftssicherungsgesetzes in der alten Form völlig ausreichen, um auch diese Fälle zu erfassen.
    Eine Erweiterung der Ermächtigung ist nach zwei Tatbeständen hin angestrebt worden. Angesichts der weltwirtschaftlichen Lage ergab sich die Notwendigkeit, der deutschen Wirtschaft die für sie unbedingt erforderlichen Einfuhren von Mangelrohstoffen zu sichern und Störungen von der Materialseite her in der Erzeugung lebensnotwendiger Güter auf einzelnen besonders wichtigen Gebieten schnell und wirksam entgegenzutreten. Dementsprechend sieht in Art. 1 des Gesetzentwurfs die neue Nr. 2 des § 1 Abs. 1 vor, daß unter Aufrechterhaltung der Bestimmungen über die Verwendung und Vorratshaltung, jedoch unter Einbeziehung der dem besonderen Verwendungszweck dienenden Enderzeugnisse, die Ermächtigung sich auf die Herstellung, die Lieferung, den Bezug und die Kennzeichnung der Lieferverträge — und diese Kennzeichnung ist ,im Hinblick auf die Erfassung der Exportaufträge besonders wichtig — erstreckt. Um eine Rationierung des privaten Endverbrauchs unmöglich zu machen, dürfen diese Vorschriften über Lieferung und Bezug jedoch nur Betriebe erfassen, so daß also alle Verbraucher, die nicht Betriebe sind, von diesen Vorschriften nicht erfaßt werden. Es war uns besonders wichtig, diese Differenzierung herauszustellen, damit klar wird, daß sich diese Gesetzesvorlage lediglich mit der Produktion, nicht aber mit der Verteilung beschäftigt. Die Exportpriorität im Sinne des vorgelegten Initiativantrages ist unter a) behandelt. Gemäß Buchstabe b) sollen Vorschriften erlassen werden können, die erforderlich sind, um die zur Versorgung der deutschen Wirtschaft notwendige Einfuhr von Mangelrohstoffen sicherzustellen. Dieser Teil der Gesetzesvorlage hat einige ernste zusätzliche Überlegungen verursacht, weil wir in der ersten Formulierung des Ausschusses hinsichtlich des Einflusses ausländischer Vorschriften — oder sagen wir: von Vorschriften der Lieferländer der Rohstoffe auf die deutsche Wirtschaftsgestaltung Bedenken fanden. Es muß aber sichergestellt werden, daß uns Rohstoffe, an denen wir Mangel leiden, auch aus den Ländern zur Verfügung gestellt werden, die für die Verwendung dieser Rohstoffe im eigenen Land bestimmte einengende Vorschriften erlassen haben. Der Sicherung des Rohstoffbezugs soll diese Vorschrift dienen, die ihre Beschränkung darin findet, daß die Maßnahmen zu diesem Zweck nur erfolgen dürfen, wenn sie nach der Versorgungslage erforderlich sind.
    Nach Buchstabe c sollen Vorschriften erlassen werden, um bei akuten Notständen in volkswirtschaftlich besonders wichtigen Fällen im Inneren des Landes, auf dem Binnenmarkt eingreifen zu können, damit die Erzeugung des lebensnotwendigen Bedarfes auch für die Versorgung des inneren Marktes sichergestellt wird.
    Der Ausschuß hielt es für erforderlich, diese Ermächtigung im Gesetz in dreifacher Hinsicht einzuschränken oder zu begrenzen. Erstens dürfen sich die Lenkungsmaßnahmen nur auf die Sicherung der Erzeugung beziehen, so daß der Handel mit fertiggestellten Verbrauchsgütern hiervon nicht betroffen wird. Ein weitergehender Antrag, der im
    Ausschuß vorgelegt wurde, ist abgelehnt worden. Zweitens sollen die allgemeinen Vorschriften des Abs. 1 nur primär andere Maßnahmen im Rahmen der Wettbewerbswirtschaft anregen und nur dann zur Anwendung kommen, wenn diese Maßnahmen der Wettbewerbswirtschaft nicht ausreichen. Drittens soll durch Ziffer 1 a der Drucksache in Abs. 2 eine weitere Beschränkung Platz greifen, wonach diese Vorschriften über Lieferung und Bezug nur für Zulieferungen, d. h. also für Waren in Frage -kommen dürfen, die weiter verarbeitet werden oder unmittelbar in das neue Produkt eingehen.
    Damit sind auf diesem Gebiet alle Lenkungsmaßnahmen für Waren, die nicht unmittelbar für die Produktion erforderlich sind, ausdrücklich ausgenommen worden. Diese Einschränkung schien uns besonders wichtig zu sein, um nicht durch die Schaffung von Prioritäten für die Lieferung an Betriebe etwa eine neue unerwünschte Grundlage für den Werkshandel zu schaffen. Der Ausschuß ist mit diesen gesetzlich festgelegten Beschränkungen einverstanden und hat sie in Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschaftslage für notwendig gehalten.
    Nach Abs. 4 des § 1 dieses Gesetzes sollen — einer Anregung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats folgend — Durchführungsverordnungen, zu deren Erlaß eine Hauptverordnung oder Grundverordnung mit Zustimmung des Bundesrats ermächtigt, ohne eine weitere Zustimmung des Bundesrats erlassen werden können. Dadurch wird das Verfahren wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Dagegen konnten wir einer weiteren Anregung des Bundesrats, die Länder zu ermächtigen, daß sie auch von sich aus Durchführungsverordnungen erlassen können, nicht folgen, da der Ausschuß der Meinung war, hier ist eine möglichst einheitliche Handhabung der Vorschriften notwendig.
    Eine weitere Anregung, die uns sowohl von Vertretern Berlins als auch von Vertretern des Bundesrats vorgetragen wurde, fand ihren Niederschlag in dem neuen § 8 a. Dort ist festgelegt, daß dieses Gesetz, genau wie andere Gesetze — z. B. das Gesetz über das Bundeskriminalamt —, auch in Berlin Geltung erlangen soll, wenn vom Magistrat auf Grund des Art. 87 der Berliner Verfassung die Anwendung dort beschlossen wird. Der Magistrat von Berlin hat im Ausschuß erklären lassen, er sei mit dieser Vorschrift einverstanden und begrüße sie.
    Schließlich war noch die Frage aufgetaucht, ob für die Versorgung der Berliner Wirtschaft die hier verankerten Prioritäten auch wirksam werden könnten. Wir haben, entgegen den 'Überlegungen, hierfür einen besonderen Paragraphen zu schaffen oder durch eine Entschließung des Hohen Hauses diesen Gedanken zu verankern, dieser Absicht durch eine Ergänzung der Ziffer 2 c des § 1 Abs. 1, Rechnung getragen. Danach sollen die Maßnahmen zur Behebung und Verhinderung von Störungen lebensnotwendiger Produktionen insbesondere auch auf das Land Berlin ausgedehnt werden. Wir glauben, daß damit ein weiterer Beitrag zur Gesundung der Berliner Wirtschaft gegeben ist.
    Ich muß noch eine Korrektur bekanntgeben: In Drucksache Nr. 2182 ist unter Art. 1 in Abs. 1 des § 1 ein Druckfehler enthalten. Es heißt hier: „§ 1 Abs. 1 Nr. 2 enthält folgende Fassung:" Ich bitte, korrigieren zu wollen: „erhält folgende Fassung".
    Die Gesetzesvorlage ist als Ergänzung zum Wirtschaftssicherungsgesetz gedacht und dementsprechend natürlich wie dieses ein Zustimmungsgesetz,


    (Naegel)

    so daß der gleiche Text in der Einleitung gilt wie bei dem Originalgesetz. Der Inkraftsetzungstermin für dieses Gesetz ist besonders vermerkt. Dagegen ist die Ablauffrist natürlich nicht vermerkt, weil es ja automatisch mit dem anderen Gesetz zum Ablauf kommt. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Vorlage und der Exportförderungsmaßnahmen darf ich im Auftrag des Ausschusses das Hohe Haus bitten, dieser Vorlage zuzustimmen. Ich darf ergänzend hinzufügen, daß sich der Bundesrat wegen der Unterbrechung der Sitzungen bis zur übernächsten Woche bereit erklärt hat, das Gesetz morgen anschließend zu behandeln, so daß eine unerwünschte Verzögerung vermieden werden kann.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die zweite Lesung ein. Ich rufe auf Art. 1 Ziffer 1, — la, — lb, — 2 entfällt, — 3,
— 4 entfällt, — 4a, — Art. la, — Art. 2, — Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.

(Zuruf von der SPD: Enthaltungen!)

— Ich bitte, Enthaltungen anzuzeigen. — Eine größere Zahl von Enthaltungen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Kurlbaum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die praktische Bedeutung dieses Gesetzes liegt darin, daß die Ermächtigung der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministers auf Lieferauflagen und Zuteilungen an Betriebe ausgedehnt wird, wenn es das Exportinteresse oder die Einfuhr lebensnotwendiger Dinge verlangt. Das ist im wesentlichen der praktische Inhalt dieser neuen Ergänzung.
    Wenn Sie sich den Umdruck Nr. 38, den wir im Dezember vorigen Jahres dem Plenum vorgelegt haben, ansehen, werden Sie feststellen, daß dieser Umdruck im wesentlichen dasselbe will, was heute von den Regierungsparteien als Ergänzung beantragt wird. Wir haben damals schon mit Bedauern festgestellt, daß im Ausschuß für Wirtschaftspolitik nach fünfminutiger Beratung unser Antrag abgelehnt worden ist. Wir haben es ganz besonders bedauert, daß dann am 25. Januar unser Antrag im Plenum wieder abgelehnt worden ist, obwohl wir ausdrücklich darauf hingewiesen hatten, daß es doch eigentlich im Interesse des Ansehens des Hohen Hauses läge, wenn wir Gesetze schaffen würden, die nicht kurzfristig wieder geändert werden müssen.
    Ich halte diesen Hinweis nicht nur mit Rücksicht auf diesen Einzelfall, sondern auch deshalb für notwendig, weil wir als Opposition die Beobachtung machen müssen, daß dieses Zögern, dieses stückweise Handeln heute das ganze Konzept der Koalitionsparteien und der Bundesregierung auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik beherrscht. Wir glauben uns dies allerdings auch erklären zu können; denn die Koalitionsparteien haben sich in den vergangenen Monaten und Jahren durch ihre Polemik gegen die Wirtschaftspolitik der SPD in einer sehr unglücklichen Weise festgelegt, die es ihnen sehr schwer macht, das zu tun, was die heutige Lage erfordert.
    Zwei Folgen hat nun dieser Zustand. Erstens einmal kommen die Maßnahmen der Bundesregierung im wesentlichen zu spät. Dadurch müssen sie viel schärfer und einschneidender werden, als wenn sie rechtzeitig erfolgt wären. Zum zweiten wird durch diese Art des Vorgehens das Vertrauen sowohl im Inland als auch im Ausland aufs stärkste untergraben. Man erhält den Eindruck, daß die Bundesregierung nicht in der Lage ist, mit der Situation, wie sie durch den Koreakrieg entstanden ist, fertig zu werden.

    (Abg. Arndgen: In England geht es besser?!)

    — Die Engländer haben diese Sorge nicht, die Sie, meine Herren von den Koalitionsparteien, dadurch haben, daß unsere Zahlungsbilanz in Unordnung geraten ist und wir jetzt unter Kuratel einer ausländischen Kommission gestellt worden sind, die in Paris bestimmt, was wir in Zukunft einführen.

    (Abg. Strauß: Warum ist Herr Bevan zurückgetreten?)

    — Das hat mit unseren Nöten doch gar nichts zu tun. Wir wollen aber nicht auf das Niveau der Wahlversammlungen absinken.

    (Zurufe rechts: Sie halten ja eine Wahlrede!)

    — Das ist nicht der Fall.

    (Zuruf von der Mitte: Das ist ja wie in einer Wahlversammlung!)

    Aber es ist Ihnen natürlich sehr unangenehm, sich einmal diese Dinge sagen lassen zu müssen.

    (Lachen und Zurufe in der Mitte und rechts.)

    Es ist Ihnen ganz besonders unangenehm, daß Sie
    jetzt alle diese Dinge durchführen müssen, die wir
    Ihnen schon vor Monaten und Jahren vorgehalten
    haben.
    Diese Vorgänge zwingen uns, uns bei dieser Gesetzesvorlage der Stimme zu enthalten. Wir haben auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit nicht das Vertrauen, daß die Bundesregierung so rechtzeitig und in einem so umfassenden Maße von der Ermächtigung Gebrauch machen wird, wie wir es für notwendig halten. Wir sehen uns daher leider gezwungen, uns bei diesem Ermächtigungsgesetz der Stimme zu enthalten.