Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlüsse der zweiten Lesung gefallen mir nicht,
und zwar vom Standpunkt der Führung einer vernünftigen Bauernpolitik aus. Lassen Sie mich jetzt
hierzu folgendes sagen. Gestern konnte ich das
nicht, weil nach meiner Überzeugung gestern auch die Abstimmung nicht so verlaufen ist, wie es sein sollte.
Ich bringe also zunächst einmal meinen Antrag wieder ein, aber mit einer Änderung, damit ich es manchem Mitglied noch erleichtere, damit sich der Antrag wirklich nur auf die Bauernwirtschaften als solche beschränkt. Er lautet nunmehr:
Die Steuerfreiheit tritt nur ein, soweit der Einheitswert des übergehenden Betriebes 30 000 DM nicht übersteigt. Übersteigt er diesen Betrag, so ist bis zu einem Einheitswert bis zu 90 000 DM nur der überwiegende Betrag steuerpflichtig, soweit sich nicht eine Befreiung aus §§ 17 b und 18 ergibt. Die Steuerfreiheit ermäßigt sich über einen Einheitswert von 90 000 DM hinaus bis 100 000 DM auf. 15 000 DM.
Damit sind die weitergehenden Dinge bis zu 140 000 DM weggefallen, und es ist auch hier eine stärkere Verkürzung bei den etwas größeren Bauernbetrieben eingetreten. Das ist der Antrag, dem zuzustimmen ich dringend bitte, damit wir einen Anreiz für die geschlossene Hofübergabe geben und damit wir hier die Lage des kleinen und mitleren Bauerntums erleichtern.
Ich habe Ihnen gestern die Zahlen bekanntgegeben, die bei der Erbschaftsteuer eine wesentliche Rolle spielen, insbesondere dann, wenn nicht die nächsten Verwandten, sondern entferntere Verwandte herangezogen werden müssen. Sollte mein Antrag nicht angenommen werden, was ich aber nicht hoffe, so bitte ich, dem Antrag des Herrn Kollegen Gülich zuzustimmen. Soweit ich unterrichtet bin, wird er eine Änderung auch seinerseits vornehmen. Wir kommen uns da gegenseitig entgegen. Ich will ihm aber hier nicht vorgreifen. Der Antrag Gülich gefällt mir besser als der Ausschußantrag, weil er die Rückführung auf die Steuerstufe I bei Betrieben bis zu 30 000 DM hat. Ferner ist er zwar auf die Kriegsfälle beschränkt; aber die infolge des Krieges ausfallenden Erben spielen eine besondere Rolle, und er hat in seinem Antrag auch die Kriegsleiden drin, wenn also jemand auf Grund von Kriegsursachen vorzeitig verstirbt. Mir wäre es noch recht, wenn er die Unglücksfälle mit tödlichem Ausgang oder mit einer Erwerbsbeschränkung bis zu über 50% hereinnehmen könnte; dann wäre der Antrag nach dieser Richtung hin verbessert. Der Herr Kollege Gülich will in der anderen Grenze, wo die Steuergruppe II in Frage kommt, noch etwas hinaufgehen. Ich will ihm aber hier nicht vorgreifen. Ich bitte also meine Freunde, wenn ich so sagen darf, dann, wenn mein Antrag abgelehnt werden sollte, was ich aber nicht hoffe, nachdem ich Ihnen seine Annahme noch erleichtert habe, dem Antrag Gülich in seiner verbesserten Form, die jetzt geschildert werden wird, die Zustimmung zu geben.