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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Der Herr Kollege Bazille, mit dem ich im Ausschuß gemeinsam an diesem Gesetz gearbeitet habe,
hat bereits das zum Ausdruck gebracht, was auch wir bedauern: daß dieses Bundesversorgungsgesetz Anlaß zu einem Antrag geworden ist, das Grundgesetz abzuändern. Ich möchte noch das Bedauern darüber hinzufügen, daß diese Aussprache im Zeichen des niedersächsischen Wahlkampfes erfolgt, in einem Zeitpunkt, in dem der Bundesregierung vorgeworfen wird, nicht das ihre getan zu haben, und in dem die Bundesregierung mit Recht den Ländern vorwerfen muß, nicht das ihre getan zu haben.
Ich will diese Debatte nicht vertiefen und auch die grundsätzlichen Fragen nicht nochmals anschneiden, sondern nur soviel sagen: Meine Fraktionsfreunde sind der Auffassung, daß die Möglichkeiten des Bundes durchaus noch nicht erschöpft sind. Die Bundesaufsicht und die Befugnisse des Arbeitsministeriums müssen nach unserer Meinung so weitgehend ausgebaut werden, daß die Länder zur Durchführung dieses Gesetzes besser angehalten werden können, als das bisher der Fall ist. Ich halte es auch für ganz unmöglich, Diskussionen darüber zu führen, ob die Formulare in der Druckerei eines anderen Landes besser gedruckt werden konnten als in der des eigenen. Richtig ist jedenfalls, daß sie schneller gedruckt werden mußten. Es ist außerdem richtig, daß das beste Gesetz seinen Zweck dann nicht erfüllt, wenn es zu spät durchgeführt wird. Deshalb wünschen wir, daß alles geschieht, um den wahren Föderalismus, den wir meinen — nicht den falsch verstandenen Föderalismus, mit Bezug auf den der Sprecher der Bayernpartei sehr richtig sagte, daß es Länder gibt, die den wahren Föderalismus überhaupt noch nicht kennen und ihn erst lernen müssen —, in den Ländern darin zum Ausdruck kommen zu lassen, daß sie ihren Willen zur Durchführung dieses Gesetzes zur Grundlage aller Bemühungen machen, die ihnen obliegende Verpflichtung so verantwortlich wie nur immer möglich zu sehen. Gelingt das nicht, dann muß nach unserer Auffassung über die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes hinaus — und ich bin beauftragt, im Namen der Mehrheit meiner Fraktion Ihnen einen entsprechenden Antrag vorzulegen — der Bundesarbeitsminister ermächtigt werden, die notwendigen Rechtsverordnungen zu erlassen, um die Durchführung zu erreichen. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten unseren Antrag verlesen. Er lautet:
Die Bundesregierung wird ersucht, ein Gesetz vorzulegen, das in Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes den Bundesminister für Arbeit ermächtigt, zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen.
Ich bitte Sie, diesen unseren Antrag anzunehmen.
Deutscher Bundestag -- 138. Sitzing. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 5465