Wird dieser Antrag von 30 Abgeordneten unterstützt?
— Es ist offenbar der Fall.
Ich darf nur feststellen, daß im Ältestenrat eine Vereinbarung darüber erzielt worden ist, daß an der Spitze der Tagesordnung der nächsten Sitzung am Mittwoch, die dritte Lesung des Neugliederungsgesetzes steht.
— Als zweiter Punkt dieser Tagesordnung ist die Wahl der Wahlmänner zum Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Daran kann dann die Beratung dieser beiden Punkte angeschlossen werden.
Meine Damen und Herren! Darf ich, ehe wir schließen, Sie noch um Aufmerksamkeit für eine kurze Mitteilung bitten, weil ich glaube, daß es wichtig 'ist, diese Dinge hier zu sagen.
Mir ist die Nummer 4 der Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes „Der Beamtenbund" vom 1. April 1951 zugeleitet worden. In dieser Nummer steht ein Aufsatz: „Ein Maßstab", in dem wieder einmal die berühmte Zahl von 40 000 DM, die ein Bundestagsabgeordneter kostet, aufgegriffen ist, und zwar in folgender Form:
Allein die monatliche Aufwandsentschädigung ist von 600 RM auf einen festen monatlichen Betrag von 1 100 DM gestiegen. Unter Berücksichtigung der Sitzungsgelder ergibt sich eine Verbesserung um etwa hundert Prozent.
Für die Kraftfahrer der Abgeordneten wird ein Tagegeld in Höhe von 15 DM gewährt. Für Beamte des höheren Dienstes ist bekanntlich nach wie vor ein solches von 10 DM zuständig.
Es gibt offenbar doch Bereiche des öffentlichen Lebens, auf denen der Steigerung der Lebenshaltungskosten in angemessener Weise Rechnung getragen worden ist. Wir können nur hoffen, daß die Einsicht der Parlamentarier in diesen Sachverhalt sich nicht nur auf den Fall beschränkt, wo es um ihre eigenen Bezüge geht.
Meine Damen und Herren! Ich nehme diese Mitteilung, von der ich annehmen muß, daß sie sich ja wie ein Schneeball weiter verbreitet, zum Anlaß, doch einige Feststellungen zu treffen. Ich hätte es begrüßt, wenn eine Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes, in dem ja doch vermutlich einige Sachverständige auch ihr Werk treiben, etwas sachlicher und richtiger über diese Dinge berichtet hätte.
Ich stelle ausdrücklich fest, daß man mit der Behauptung, für einen Reichstagsabgeordneten seien 14 000 Mark aufgewendet worden und für einen Bundestagsabgeordneten würden 40 000 DM aufgewendet, die Milchmädchenrechnung aufmacht, den
Etat des Reichstags und den des Bundestags durch die Zahl der Abgeordneten zu dividieren; d. h. also pro Abgeordneter 1931 bei etwa 8 Millionen Etat durch 577 Abgeordnete gleich 13 100 Mark, und wenn man es für 1950/51 richtig ausrechnet, 38 260 DM.
Dieselbe Behauptung ist kürzlich, wie mir mitgeteilt worden ist, von einem Lehrer in einem bayrischen Landkreis aufgestellt worden. Ich habe dem Herrn Landrat, der mir das mitteilte, geschrieben: Ich würde annehmen, daß die Lehrer sich dagegen wehren würden, wenn man als Kosten eines Volksschullehrers nicht nur die für seine Besoldung, sondern die für den Bau der Schulen und die Unterhaltung der Schulen aufzuwendenden Beträge unterstellen würde.
Ich darf weiter darauf hinweisen — ich nehme an, daß diese Zahlen Sie in Kürze interessieren—, daß in den Etats des Reichstags und des Bundestags selbstverständlich das ganze Personal enthalten ist. Beim Reichstag waren es 323 Personen, darunter 110 Beamte, heute beim Bundestag 505 Personen, darunter 112 Beamte. Die beim Reichstag Beschäftigten bezogen etwa 1 350 000 Reichsmark an Gehältern und Löhnen, heute sind es 2 795 000 DM. Das wird also alles auf die Abgeordneten verrechnet.
Die sachlichen Verwaltungsausgaben betrugen damals — sie fallen selbstverständlich auch unter die genannte Ziffer — 885 400 RM, heute 2 478 000 DM. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß die Ausgaben für Drucksachen damals 388 000 RM betrugen, während es heute 690 000 DM sind. Hieraus ist ja vielleicht auch annähernd die Zunahme der Arbeit von damals auf heute abzulesen.
Meine Damen und Herren! Ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, daß hier eine Rechnung von festen Bezügen mit 1 100 DM aufgemacht wird. Es ist jedem in diesem Hause und jedem, der sich ernst und sachlich um die Dinge bemüht, klar, daß heute wie damals eine gleiche Aufwandsentschädigung von 600 DM bezahlt wird, dazu 200 DM für Fahrten im Wahlkreis, 100 DM für Büro- und Portokosten und 200 DM für ein Büro, wenn es erfordert wird.
Mir ist ein Fall bekannt, daß ein Abgeordneter für die Sekretärin, die er allein für seine politischen Aufgaben beschäftigt, monatlich nach der TOA 370 DM aufzuwenden hat und dafür 200 DM bekommt. Das übrige geht von dem ab, was er als Aufwandsentschädigung erhält. Meine Damen und
Herren, es sollte auch dem Herausgeber dieser Zeitschrift nicht ganz unbekannt sein, daß, nehmen wir an, einem Kaufmann, der mehrere Filialbetriebe betreibt und im Bereich dieser Filialbetriebe herumfahren muß und die Kosten von seinem Einkommen absetzt, diese Beträge nicht als Einkommen angerechnet werden können.
Lassen Sie mich kurz noch folgende Zahlen zusammenstellen, die vielleicht für Sie interessant sind. Der Teil des Haushalts, der für die Abgeordneten unmittelbar, nämlich für Aufwandsentschädigungen, Fahrgeld und dergleichen aufgewendet wurde, betrug im Jahre 1931 70 % der Gesamtkosten des Deutschen Reichstags, 1950/51 nur 60 %. Man könnte also den Standpunkt vertreten, daß sich der Wirkungskreis der Arbeit vielleicht etwas erhöht, daß sich aber der tatsächliche Anteil der Aufwendungen für die Abgeordneten vermindert hat.
Dann lassen Sie mich noch eins sagen, meine Damen und Herren: In einer solchen Zeitschrift sollte es schließlich auch nicht vorkommen, daß das Tagegeld eines Kraftfahrers mit 15 Mark und das eines höheren Beamten mit 10 Mark gegenübergestellt wird. Ich wage es im Augenblick einmal, einen Bundestagsabgeordneten einem Beamten der Besoldungsgruppe A 1 a, nämlich einem Ministerialrat gleichzustellen. Für den Fall, daß ein Ministerialrat eine Dienstreise mit einem Kraftfahrer macht, kostet das, da normalerweise ja auch ein höherer Beamter zu übernachten pflegt, täglich 32 Mark. Wenn ein Bundestagsabgeordneter eine Reise mit Fahrer macht, kostet das den Staat 40 Mark. Ich halte das für eine Relation, die der Verpflichtung und der Aufgabensetzung eines Bundestagsabgeordneten durchaus gemäß ist und von der ich glaube, daß sie auch andere Leute im Lande anerkennen sollten.
Ich bedaure es, daß, um ein bestimmtes Ziel, das irgendwie auch den Hintergrund des Antrages zu Punkt 4 unserer Tagesordnung bildet, zu erreichen, über den Bundestag und seine Abgeordneten Angaben gemacht werden, die erstens von Unkenntnis strotzen, zweitens unwahr sind und drittens jede Einsicht in unsere politische Verantwortung vermissen lassen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 25. April 1951, 13 Uhr 30, und schließe die 137. Sitzung.