Rede:
ID0113700300

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 20. April 1951

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. April 1951 5385 137. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5385C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie 5385D Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß 5385D Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes 5385D Wahl des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 166) . . 5385D Änderungen der Tagesordnung 5386A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VIII — Haushalt des Bundesministeriums der Finanzen (Nr. 1909 der Drucksachen) 5386A Erler (SPD), Berichterstatter . . . 5386B Mellies (SPD) 5391B Dr. Bertram (Z) 5393B Dr. Koch (SPD) . . . 5396A, 5419C, 5422A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 5401B Loritz (WAV) 5404D Dr. Dresbach (CDU) 5405D Müller (Frankfurt) (KPD) 5407C Dr. Besold (BP) 5409C Ewers (DP) 5411C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5413A Pelster (CDU) 5421C Abstimmung 5422B Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Dr. Wuermeling (CDU) 5422B Mitteilung über Veröffentlichung in der Zeitschrift „Der Beamtenbund" betr. Ausgaben für den Bundestag: Dr. Ehlers, Präsident 5422C Nächste Sitzung 5422C, 5423D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, die übrigen Mitteilungen, die noch zu machen sind, werden wie üblich ohne Verlesung in das Stenographische Protokoll aufgenommen:
    Der Deutsche Bundesrat hat am 19. April 1951 mitgeteilt, daß er beschlossen hat, zum Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
    Er hat weiter mitgeteilt, daß er dem beschlossenen Entwurf einer gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zustimme.
    Zu dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes, hat er die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt.
    Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
    Wahl des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 166).
    Nach dem Wahlprüfungsgesetz besteht der Wahlprüfungsausschuß aus sieben ordentlichen Mitgliedern und sieben Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er wird vom Bundestag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Da der Wahlprüfungsausschuß wie die übrigen Ausschüsse bisher in der nach der Geschäftsordnung für die Bestellung von Ausschüssen vorgesehenen Form zusammengesetzt ist, also nicht vom Bundestage selbst gewählt ist, muß eine Wahl stattfinden. Gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat haben die Fraktionen, die Mit-




    (Präsident Dr. Ehlers)

    glieder oder die beratende Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuß zu stellen haben, Vorschläge gemacht. Ich darf Ihnen die Vorschläge bekanntgeben.
    Für die CDU/CSU: Funk, Mühlenberg; für die SPD: Hoecker, Dr. Mommer, Runge; für die FDP: Dr. Schneider; für die DP: Ewers. Als Stellvertreter für die genannten Abgeordneten werden die folgenden Abgeordneten benannt: für die CDU/CSU: Dr. Wahl, Kemper; für die SPD: Peters, Steinhörster, Frau Lockmann; für die FDP: Kühn; für die DP: Dr. Mühlenfeld. Als ständige beratende Mitglieder der Fraktionen, die in dem Ausschuß nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind, werden die folgenden Abgeordneten benannt: für die KPD: Müller (Frankfurt); für die BP: Freiherr von Aretin; für die WAV: Schuster; für das Zentrum: Ribbeheger.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Sie diesen Vorschlägen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Wahl ist einstimmig erfolgt. —
    Ich darf zur Tagesordnung noch darauf hinweisen, daß auf Antrag der Fraktion der KPD der Punkt 5 der heutigen Tagesordnung, betreffend Memorandum der amerikanischen Hohen Kommission an die Bundesregierung, abgesetzt werden soll, da der Herr Abgeordnete, der diesen Antrag begründen soll, erkrankt ist. — Ebenfalls ist der Punkt 6 der Tagesordnung, betreffend Aufhebung der Immunität von Abgeordneten, auf Wunsch des Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität abgesetzt worden. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung
    Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen);


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Einzelplan VIII - Haushalt 'des Bundesministeriums der Finanzen (Nr. 1909 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Erler. Ich darf ihn bitten, das Wort zu nehmen, indem ich noch darauf hinweise, daß nach der Vereinbarung im Ältestenrat eine Aussprachezeit von 240 Minuten vorgesehen werden soll. — Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Bitte, Herr Abgeordneter!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das Schicksal des Haushaltsberichterstatters, nicht jene leidenschaftliche Aufmerksamkeit zu finden, die sich den Problemen der aktuellen Politik und den Auseinandersetzungen darüber zuwendet.

    (Abg. Bausch: Das wissen Sie doch noch gar nicht!)

    Aber dennoch möchte ich mich bemühen, Ihnen einen Überblick über den Haushaltsplan des Bundesministeriums der Finanzen und den Aufgabenkreis des Ministeriums und der nachgeordneten Behörden und schließlich übér den Gang der Beratungen im Haushaltsausschuß selbst zu geben.
    Der Einzelplan VIII, den Sie sowohl in seiner ursprünglichen Form als auch mit den Abänderungen in der Drucksache Nr. 1909 vor sich liegen haben, besteht wie alle Pläne der verschiedenen Ministerien aus dem einleitenden Kapitel, das sich mit den Aufgaben des Ministeriums selbst befaßt, und den — hier in diesem Falle elf — weiteren Kapiteln für die nachgeordneten Behörden. Auf die nachgeordneten Behördén werde ich später bei den Einzelheiten der betreffenden Kapitel eingehen. Am bedeutungsvollsten unter diesen nachgeordneten Behörden sind Kap. 4, Bundesfinanzverwaltung — Abteilung Steuer, Kap. 5, Bundesfinanzverwaltung — Zoll, und schließlich Kap. 7, Hauptamt für Soforthilfe. Was ich hier mit der Bedeutung meine, das ist keine Wertung, sondern das ist einfach der Platz, den diese verschiedenen Kapitel mit ihrem Schwergewicht in personellen und sachlichen Ausgaben in dem gesamten Plan des Bundesministeriums der Finanzen einnehmen.
    Das Schwergewicht der Ausgaben dieses Ministeriums — es handelt sich um Gesamtausgaben von rund 350 Millionen DM — liegt ganz eindeutig bei den persönlichen Verwaltungsausgaben mit 161 Millionen DM. Davon entfällt der größte Teil mit 150 1/2 Millionen DM auf den Zoll. Das Ministerium selbst ist mit 7 933 000 Mark nur ein Waisenknabe, und ein noch kleinerer Waisenknabe ist die Abteilung Steuer mit 587 000 Mark. Selbst das Hauptamt für Soforthilfe mit seinen 628 000 Mark persönlichen Verwaltungskosten nimmt sich neben den 150 Millionen Mark Verwaltungskosten des Zolls recht bescheiden aus.
    Der gleiche Sachverhalt — das erklärt sich aus dem inneren Zusammenhang — findet sich selbstverständlich auch beim Personalbestand. Im Gesamtplan sind 34 760 Bedienstete, und zwar 29 660 Beamte, 3 048 Angestellte und 1 155 Arbeiter, vorhanden. Der Rest verteilt sich auf abgeordnete Beamte und Beamte, die sich noch in der Ausbildurng befinden. Von diesen 34 760 Köpfen stellt die Zollverwaltung wieder den mit Abstand größten Teil, ja fast das Ganze, nämlich allem 33 583 Personen, von denen 29 013 Beamte sind. Wie klein im Vergleich mit dieser riesigen Zollverwaltung das Ministerium sich ausnimmt, können Sie dessen Zahlen entnehmen: Es handelt sich um 780 Köpfe, davon 431 Beamte und 260 Angestellte. Für uns ist ein Vergleich des Ministeriums in seinem jetzigen Aufbau mit dem alten Reichsfinanzministerium nicht uninteressant. Im Jahre 1938 hatte das Reichsfinanzministerium ohne Arbeiter 907 Bedienstete, — das Bundesfinanzministerium besitzt nach dem jetzigen Plan ohne Arbeiter 715.
    Der Haushaltsausschuß hat für einen großen Teil der behandelten Kapitel, auch für das eigentlich interessante, nämlich für das Ministerium selbst, Gutachten des Bundesrechnungshofes zur Verfügung gehabt. Es ist diesen Gutachten im wesentlichen gefolgt; allerdings hat es sich nicht vermeiden lassen, von einem Gutachten abzuweichen, wenn es bereits einige Monate — wie es in Einzelfällen der Fall gewesen ist — alt war und der Lauf der Ereignisse auch auf dem Gebiete der Gesetzgebung sich inzwischen so weiterentwickelt hat, daß dies notwendig erschien. Ähnlich wie bei den anderen Plänen haben wir die Einnahmen und Ausgaben nicht mehr nur vorabschätzen müssen, sondern wir konnten uns nach den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben richten, allerdings mit der einen Einschränkung, daß wir irgendwelche Zufälligkeiten des Jahres 1950 ausschalten mußten, wenn wir die Absicht, die wir ja miteinander haben, verwirklichen wollten, diesen Plan gleichzeitig auch im wesentlichen für das Jahr 1951 zu übernehmen.


    (Erler)

    Ich werde auf die Einzelheiten dieser Berichtigungen überhaupt nicht eingehen; sie verstehen sich von selbst. Dieses ganze Zahlenwerk Ihnen hier vorzutragen, wäre sinnlos; Sie können ja der Drucksache Nr. 1909 alle Einzelheiten entnehmen. Nur das Gesamtergebnis wird Sie sicherlich interessieren.
    Die in der ursprünglichen Vorlage vorgesehenen Einnahmen von 40 670 600 Mark haben als Ergebnis der Beratungen eine Kürzung — die Einnahmen waren nicht in diesem Umfange zu erwarten — auf 39 449 500 Mark erfahren müssen. Um irgendwelchen Irrtümern bei denjenigen Kollegen, die nicht derart in den Haushaltsberatungen wie die Mitglieder des Haushaltsausschusses drinstecken, vorzubeugen, möchte ich klarstellen, daß es sich bei diesen Einnahmen selbstverständlich nur um die Verwaltungseinnahmen im engeren Sinne handelt, nicht etwa um das, was der Bundesminister der Finanzen für uns alle an Einnahmen aus der Steuer- und Zollpolitik zu erzielen hat. Diese Einnahmen befinden sich in einem besonderen Einzelplan des Haushalts.
    Die Ausgaben sind von 347 613 200 Mark als Ergebnis der Beratungen auf 347 537 200 Mark herabgesetzt worden. Trotz der Senkung der Ausgaben um 76 000 Mark, die sich nun nicht an einigen bestimmten Punkten niederschlägt, sondern die sich aus vielen einzelnen Ermäßigungen und Erhöhungen zusammensetzt, ist der Zuschußbedarf für dieses Ministerium infolge noch stärkeren Rückgangs der Einnahmen um über 1 Million Mark gestiegen.
    Der Haushaltsausschuß hat bei seinen Beratungen die sehr ausführlichen Darlegungen des Bundesrats verwertet, sie geprüft und sich in vertretbarem Umfange auch zu eigen gemacht. Der Bundesrat hat nur gegen die Personalaufwendungen bei den Kapiteln 1, 4 und 5 Einwendungen erhoben, also beim Ministerium, bei Zoll und Steuer und auch dort eigentlich nur bei den Beamten. Den Ansatz für die Angestellten und Arbeiter hat auch der Bundesrat nicht beanstandet. Bei den übrigen Kapiteln des Haushaltsplans hat er den Ansatz ganz gebilligt.
    Im Haushaltsausschuß wurde kritisiert, daß gerade beim Bundesministerium der Finanzen die ersten Entwürfe des Finanzministeriums viel erheblicherer und öfter wiederholter Korrekturen bedurften als bei vielen anderen Ministerien. Das hätte gerade der für die Haushaltsgebarung verantwortlichen Stelle des Bundes eigentlich nicht unterlaufen dürfen und läßt darauf schließen, daß mitunter bei den zuständigen Stellen des Bundesfinanzministeriums nicht der notwendige klare Überblick über die Entwicklung vorhanden gewesen ist, wie er eigentlich vorausgesetzt werden müßte. Z. B. war es dem Ministerium nach Beanstandung durch den Bundesrat möglich, auf 20 ursprünglich beantragte Planstellen zu verzichten. Das ist ein Anhaltspunkt für die Annahme, daß der erste Entwurf wohl doch ein klein wenig zu großzügig aufgestellt worden ist. Auch die Sachausgaben wurden im Laufe der Beratungen sehr häufig berichtigt.
    Nun komme ich zu den einzelnen Kapiteln, und zwar zunächst zum Kap. 1, Bundesministerium der Finanzen. Bei der Einnahme im Tit. 1 möchte ich darauf hinweisen, daß die Einnahmen aus Dienstwohnungen und Dienstgrundstücken nicht etwa diejenigen Einnahmen enthalten, die hier in Bonn und Frankfurt aus den Wohnungen anfallen, die aus
    Bundesmitteln errichtet worden sind. Diese Wohnungen sind von besonderen Bauträgern erstellt worden; für sie hat der Bund nur Darlehen gegeben. Sie erscheinen also nicht bei den Einnahmen aus Dienstwohnungen und Dienstgrundstücken.
    Zur Ausgabe! Der interessanteste Titel ist Tit. 1, der uns einen Überblick über den Personalbestand und die Notwendigkeiten der Ausstattung mit ständigen Beamtenstellen gibt. Der Personalbestand ist gegenüber dem Jahre 1949 beim Bundesfinanzministerium ganz erheblich vermehrt worden. Diese Vermehrung hat ihre Gründe: sie war zum größten Teil unumgänglich. Ich darf auf die Gründe hier hinweisen, und zwar verhältnismäßig detailliert, weil wir bei der Gelegenheit einen guten Überblick bekommen über all das, was dem Bundesfinanzministerium an neuen Aufgaben hinzugewachsen ist. Es handelt sich um die Beteiligung des Ministeriums an der Ausarbeitung des neuen Beamtenrechts, um die Gestaltung des Versorgungs- und Besoldungsrechts der öffentlichen Bediensteten, um die Neuordnung der Tarife für Arbeiter und Angestellte, ferner einfach um die Zunahme des sachlichen Umfangs des Bundeshaushalts bei allen übrigen Ministerien. Die Zusammenfassung geschieht ja in der Haushaltsabteilung des Bundesfinanzministeriums. Es handelt sich weiter um den völlig neu zu gestaltenden Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, um den Übergang zahlreicher Aufgaben der Länder auf den Bund nach dem Überleitungsgesetz mit Wirkung .vom 1. April 1950, um den neu geschaffenen Betriebsprüfungsdienst, um das Sonderreferat hierfür, das sich auch mit den Fragen der Ausbildung des Beamtennachwuchses befaßt — beides Dinge, die für den geordneten Eingang der Steuern von außerordentlich großer Bedeutung sind —, um die sehr komplizierten Probleme des Besatzungskostenhaushalts, um das neue Haushaltsrecht, das wir uns einmal geben müssen und das sich jetzt in Vorbereitung befindet. Um den Aufgaben, wie sie angewachsen sind, gerecht werden zu können, sind Zoll- und Steuerabteilung im Ministerium jetzt getrennt worden; früher waren sie zusammengefaßt.
    Bei der Abteilung III des Ministeriums liegt infolge der Eingliederung der Länderzollverwaltungen, des Ausbaus der Devisenkontrolle und infolge der Schmuggelbekämpfung jetzt das Hauptschwergewicht. Es ist ein neuer Zolltarif zu erarbeiten. Schließlich müssen wir auch daran denken, daß die Verwaltung der vom Bund in Anspruch zu nehmenden Teile der Einkommensteuer dem Bundesfinanzministerium neue Aufgaben verursacht.
    Zur Abteilung V liegt eine alte Streitfrage vor, die auch dem Hause hier einmal in gehöriger Form unterbreitet werden muß. Es handelt sich darum, wer die Zuständigkeit für das Währungs-, Geld-und Kreditwesen hat. Die Abteilung ist weiterhin zuständig für Börsen, Banken und Versicherungen. Im Bundeskabinett ist noch kein endgültiger Beschluß gefaßt worden, ob diese Abteilung, wie es ein großer Teil des Hauses und auch des Haushaltsausschusses wünschte, beim Bundeswirtschaftsministerium untergebracht wird, oder ob sie beim Bundesfinanzministerium zu verbleiben hat.
    Dort wird auch die Joint Export and Import Agency abgewickelt, und zwar das Vermögen, das sie noch besitzt. Dort müssen auch das Bundesbankgesetz und das Großbankgesetz vorbereitet werden. Dort liegt auch die Federführung für die Angelegenheiten der Vertriebenen-Bank.


    (Erler)

    Auf die Frage der Sonderabteilung Besatzungslastenverwaltung muß ich noch besonders eingehen, weil es sich dabei um einen interessanten Komplex handelt.
    Bei der Aufzählung von neu zugewachsenen Aufgaben des Ministeriums soll noch hingewiesen werden auf den Lastenausgleich, auf die Unterhaltung einer kleinen Verbindungsstelle in Berlin und im Zusammenhang damit auf eine kleine, aber interessante Angelegenheit: In Berlin haben wir sieben TOA-Stellen für das Archiv des früheren Reichsfinanzministeriums geschaffen, dessen Auswertung sich für die Bedürfnisse des Bundes als außerordentlich nützlich erwiesen hat.
    Schließlich ist wie in der gesamten Bundesverwaltung, auch ohne daß neue Aufgaben hinzugetreten sind, der Geschäftsanfall allgemein gewachsen. Hier kann ich Ihnen eine interessante Zahl nennen. Im Januar 1949 gingen in der Registratur des Ministeriums bei 283 Bediensteten 3192 Schriftstücke ein. Das waren, wenn man das in ein Verhältnis setzt, auf den Bediensteten 11,27. Im April 1950 waren es 12 712 Eingänge bei 449 Bediensteten, also auf den Kopf 28,31. Im November 1950 waren es 21 850 Eingänge bei 674 Bediensteten, auf den Kopf also 32,41. Sie sehen daraus, wie nicht nur die Belastung des Ministeriums, sondern auch die Belastung eines jeden einzelnen Angehörigen dieses Ministeriums gewachsen ist.
    Nun zum Personalbestand des Ministeriums! Das Gutachten des Bundesrechnungshofs über die Organisation ist vom Ministerium nicht voll befolgt worden. Trotzdem ist es bei der Beratung des Gutachtens möglich gewesen, erhebliche Einsparungen an Stellen gegenüber den ursprünglichen Mehranforderungen des Ministeriums zu erzielen. Das Ministerium hat sich in einer Reihe von Fällen nicht die Vorschläge des Bundesrechnungshofs zu eigen gemacht. Es beharrte z. B. auf dem Verbleib der Abteilung Beamtenrecht in seiner eigenen Abteilung I, der Organisationsabteilung, und ließ die Rechtsabteilung als besondere Abteilung bestehen, während der Bundesrechnungshof die umgekehrte Lösung vorschlug.
    Im Zusammenhang mit dem Schicksal der Abteilung V möchte ich sagen, daß der Haushaltsausschuß Wert darauf gelegt hat, daß uns das Finanzministerium für das nächste Jahr den Plan einer klaren, endgültig abgegrenzten Organisation vorlegt. Wir wollen auch festhalten, daß der personelle Aufbau des Ministeriums — das ist auch die Meinung des Bundesrats — mit dem jetzigen Personalstand im großen und ganzen abgeschlossen sein muß. Irgendwelche weiteren Stellenvermehrungen dürften eigentlich nun nicht mehr zu erwarten sein.
    Zu Tit. 14 der Ausgaben nur ein Beispiel für die ständigen Erhöhungen des Sachaufwands durch den vermehrten Geschäftsanfall und für die wiederholten Korrekturen der ursprünglichen Ansätze: Die Ausgaben an Postgebühren und ähnlichen Aufwendungen mußten gegenüber der Regierungsvorlage um 151 000 DM auf 444 000 DM erhöht werden. Das nur als ein Beispiel für viele andere.
    Ein weiteres Beispiel mag Ihnen der Hinweis darauf sein, daß allein die Kosten der Reinigung der Gebäude des Finanzministeriums 100 000 DM betragen, wenn auch diese Reinigung durch ein Institut vorgenommen wird und der Minister glaubt, daß das eine zweckmäßigere Lösung sei, als die Reinigung in eigener Regie durchzuführen. Der Ausschuß hat hierüber bestimmte Untersuchungen gewünscht, um zu klären, welches Verfahren zweckmäßiger ist. Das ist ein Beispiel dafür, wie sehr der Haushaltsausschuß sich bemüht hat, auch in einzelnen Ausgaben der Verwaltung bei ihrer Ausgabenpolitik an die Hand zu gehen und ihr konkrete, durchführbare Ratschläge zu erteilen. Auf weitere Einzelheiten darf ich hier wohl verzichten.
    Nun zur Sonderabteilung Besatzungslastenverwaltung. Sie hat ihre Arbeit am 1. Oktober 1950 aufgenommen. Die jetzige Gestaltung der Eingliederung in die Abteilung II des Ministeriums ist nur eine Hilfslösung. Der Ausschuß war sich vollkommen darüber einig — wir decken uns hier mit dem Vorschlag des Bundesrechnungshofs —, daß diese Sonderabteilung zu einer selbständigen Bundesoberbehörde gestaltet werden sollte. Ihre Aufgaben liegen nicht unmittelbar auf der ministeriellen Ebene. Sie hat eine sehr wichtige Aufgabe zu erfüllen, aber eben doch nicht die Aufgabe, die Gesetzgebung vorzubereiten. Ihre Aufgaben liegen auf anderem Gebiet. Der Ausschuß hält daher die schnelle Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Errichtung einer solchen Bundesoberbehörde für dringend erwünscht.
    Die Arbeit der Sonderabteilung wird vom Ausschuß voll anerkannt. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, durch ihre ständigen Bemühungen bei den Alliierten auf niedrigere Besatzungskosten hinzuwirken sowie auf eine zweckmäßige Verwendung der Kosten, auf eine anständige Behandlung der sozialen Fragen der durch die Besatzungseingriffe betroffenen Bevölkerung, auf eine sorgfältige Zusammenfassung des statistischen Materials, auf die Preisprüfung für alle Aufwendungen, die durch die Besatzung verursacht werden, vor allem auf eine stärkere Einschaltung deutscher Stellen in den gesamten Komplex der Lieferungen und Leistungen für die Besatzungsmacht. Schließlich hat sie sich auch die Erarbeitung von Richtlinien für die Abgeltung von Besatzungsleistungen zum Ziel gesetzt.
    Aus diesem Programm ersehen Sie schon, um welch wirklich wichtigen Aufgabenkreis es sich dabei handelt, welche Milliardenwerte hier auf dem Spiel stehen und welch systematische Kleinarbeit geleistet werden muß, um den deutschen Verhandlungsführern mit hieb- und stichfestem Material an die Hand gehen zu können. Was bisher von dieser Stelle erarbeitet worden ist, war für alle Beteiligten von großem Wert.

    (Abg. Bausch: Sehr richtig!)

    Die Einzelheiten derjenigen Beträge, die durch jene Stelle laufen, Ihnen vorzutragen, ist nicht meines Amtes. Das werden wir tun, wenn wir den Besatzungskostenhaushalt hier beraten. Ich spreche nur über die Organisation und die Einrichtung dieser Stelle.
    Dabei tauchen einige Probleme auf. Eines dieser Probleme ist die Abgrenzung zur Zentralstelle für Besatzungsbedarf beim Bundeswirtschaftsministerium. Diese Zentralstelle sollte in die Bundesstelle für den Warenverkehr eingebaut werden. Sie hat andere Aufgaben als jene, die ich Ihnen eben dargelegt habe. Die Bundesstelle für den Warenverkehr wird sich mit der güterwirtschaftlichen Seite der Deckung des Besatzungsbedarfs dann zu befassen haben, wenn im Rahmen der gesamten deutschen wirtschaftlichen Situation konkrete Engpässe überwunden werden müssen. Dann muß man die Bundesstelle für den Warenverkehr mit diesem Organ einschalten. Eine weitere Frage sauberer


    (Erler)

    Abgrenzung ergibt sich im Verhältnis zu dem Amt Blank in den Fragen der Unterbringung der Besatzungstruppen in Deutschland.
    Das Beschaffungswesen für die Besatzungstruppen ist in der britischen Zone schon weitgehend auf die Sonderabteilung übergegangen. Der Haushaltsausschuß hofft, daß eine ähnliche Lösung bald auch für die beiden anderen Zonen gefunden werden möge. Auch hierüber wird wohl die Aussprache bei der Beratung des Besatzungskostenhaushalts stattfinden.
    Die Organisation der Besatzungslastenverwaltung in den Ländern ist außerordentlich verschieden. Es handelt sich dabei um eine Auftragsangelegenheit, die die Länder im Auftrage des Bundes wahrnehmen. Um zu einwandfreien statistischen Unterlagen zu kommen, wird es notwendig sein, hier eine gewisse organisatorische Angleichung des verschiedenen Zustandes in den Ländern herbeizuführen. Es wäre wichtig, daß ein neues Verwaltungsabkommen auf dieser Grundlage zustande käme, mit dessen Ausarbeitung sich die Sonderabteilung Besatzungslastenverwaltung wohl bereits befaßt.
    Damit verlasse ich das Kap. 1 und komme zum Kap. 2 über den Bundesfinanzhof. Er ist durch Gesetz vom 29. Juni 1950 geschaffen worden. Seine Aufgaben können Sie im einzelnen aus der Seite 4 des Einzelplans VIII ersehen. Er entscheidet auf dem Gebiete des Steuerrechts in letzter Instanz, ist im übrigen auch Gutachter für steuerrechtliche Fragen und für die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Steuerrechtes. Der alte Reichsfinanzhof hatte sechs Senate; der neue Bundesfinanzhof hat deren vier.
    Der Ansatz ist niedriger, als er für ein volles Jahr, etwa 1951, zu erwarten ist, weil er nur für sieben Monate bemessen ist, nämlich vom 1. September 1950 ab, als der Bundesfinanzhof tatsächlich seine Tätigkeit aufnahm. Die Einrichtung des Bundesfinanzhofs hat sich insofern verändert, als ihm jetzt auch der Spruchsenat in Soforthilfesachen eingegliedert ist. Ich möchte Ihnen den Wunsch nicht verschweigen, der, obgleich er im Haushaltsplan einen konkreten Niederschlag nicht gefunden hat, doch ein Anliegen des Haushaltsausschusses war, daß nämlich die Finanzgerichtsbarkeit nach Möglichkeit überhaupt, auch auf den unteren Stufen, Bundescharakter bekommt.
    Nun zu Kap. 3, Bundesbaudirektion. Sie ist durch Kabinettsbeschluß vom 17. März 1950 für die Bauten in Bonn geschaffen worden und umfaßt ein Personal von 45 Köpfen, meist Angestellten. Es sind 8 Beamte dort. Die Aufgaben der Bundesbaudirektion sind dem Hause im Zusammenhang mit der Errichtung der Ministerien in Bonn im großen und ganzen bekannt. Irgendwelche Einwendungen gegen den Haushaltsplan sind hier nicht erhoben worden.
    Zum Kap. 4, Bundesfinanzverwaltung — Steuer! Es handelt sich hier um die Umsatz- und Beförderungsteuer des Bundes, der für diesen Zweck bei den Oberfinanzdirektionen ein eigenes Personal von 85 Bediensteten unterhält. Der Hauptposten, der hier ausgeworfen wird, ist nicht der Posten für dieses Personal, sondern die in Tit. 29 enthaltene Entschädigung an die Länder für die Mitwirkung bei der Verwaltung von Bundesabgaben. Diese beträgt 100,4 Millionen DM, errechnet nach 2 % des Gesamtaufkommens der Umsatzsteuer und der Beförderungsteuer. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Verdoppelung dieses Postens gefordert, weil die Länder sonst ihre tatsächlichen
    Kosten nicht erstattet bekämen. Genauere Erhebungen haben aber ergeben, daß die Selbstkosten der Länder in diesem Betrage von über 100 Millionen DM auch auf dem Gebiete der Umsatzsteuer und der Beförderungsteuer reichlich gedeckt sind. Der Haushaltsausschuß hat sich daher nicht entschließen können, dem Begehren des Bundesrates in diesem Punkte zu entsprechen.
    Weiter ist in Kap. 4 der Betriebsprüfungsdienst für die Umsatzsteuer und Beförderungsteuer bei den Oberfinanzdirektionen eingebaut. Es handelt sich dabei um 30 Beamte, und zwar 2 für jede Oberfinanzdirektion. Das ist ein sehr kümmerlicher Anfang. Wir wollen hoffen, daß der Bund auf diese Weise die Möglichkeit hat, sich in stärkerem Umfange als bisher um den Eingang seiner eigenen Steuern bei den Ländern zu kümmern. Es erhebt sich ja ohnehin die Frage, wieweit der Bund dann tatsächlich auch das Recht der Mitverwaltung bei der Einkommensteuer, soweit er sie in Anspruch nimmt und sie ihm nach dem Grundgesetz zusteht, in Anspruch nehmen kann. Ich werfe diese Frage auf. Sie ist im Haushaltsausschuß in aller Kürze einmal diskutiert worden. Es ist aber nun nicht unseres Amtes, diese Debatte weiterzuführen. Sie sehen nur, in welche Probleme wir hier bei der Beratung der Organisation des Bundesfinanzministeriums hineinkommen.
    Für die Konzernprüfung ist eine zentrale Betriebsprüfungsstelle mit 10 Beamten und 11 Angestellten geschaffen worden.
    Nun komme ich zu Kap. 5, Bundesfinanzverwaltung — Zoll. Das ist jenes Kapitel, das den Löwenanteil der persönlichen Verwaltungsausgaben verursacht.
    Bei der Einnahme noch einmal der Hinweis: Es handelt sich nur um die Verwaltungseinnahme. Es sind nicht unerhebliche Einnahmen, allein 3 Millionen DM aus Dienstgrundstücken, und zwar von den vielen Zöllnern, die in den Dienstgebäuden der Zollverwaltung ihre Wohnung haben. Es werden 10,5 Millionen DM an Gebühren und Strafen und 15,1 Millionen DM als Erstattung von Verwaltungskosten vereinnahmt. Sie werden sich wundern, was an Verwaltungskosten erstattet wird. Das ist sehr einfach. Es handelt sich umgekehrt wie vorhin um die Vergütung, die für die Verwaltung des Branntweinmonopols gezahlt wird —2 Millionen DM —, und um die Vergütung der Länder an den Bund für die Verwaltung der Biersteuer in Höhe von 4 % von 325 Millionen DM gleich 13 Millionen DM.
    Und nun die Ausgaben. Hauptposten sind die rund 33 500 Bediensteten im Zolldienst. Es ist im Rahmen dieses Berichtes unmöglich, die vielen einzelnen Fragen zu behandeln, die im Haushaltsausschuß in diesem Zusammenhang erörtert worden sind. Ich will sie nur einmal aufzählen: es sind die Grenzabfertigung, die Personalzusammensetzung der Zollverwaltung, die Errichtung neuer Zollgebäude, die Verzollung von Liebesgabensendungen, die Schmuggelbekämpfung. Alle diese Probleme sind im Haushaltsausschuß sehr eingehend besprochen worden.
    Im Zusammenhang mit dieser Erörterung hat der Haushaltsausschuß der Verstärkung des Zollgrenzpersonals um 1200 Mann, und zwar 900 Angestellte und 300 Beamte, zur besseren Schmuggelbekämpfung zugestimmt. Diese Erhöhung des Personalbestandes im ganzen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag war erforderlich durch die erfreuliche Steigerung der Ein- und Ausfuhr und


    (Erler)

    der damit verbundenen zollamtlichen Abfertigungen, durch die verstärkte Postzollabfertigung und schließlich auch durch die Ausfuhrvorabfertigung in den Betrieben. Sie können auf den Seiten 8 bis 10 des vervielfältigten Materials im Anhang zur Drucksache Nr. 1909 in einer Übersicht, die dort ziemlich detailliert gegeben wird, entnehmen, daß bei der Übernahme auf den Bund trotzdem in diesem Plan der Bundeszollverwaltung 1129 Stellen weniger vorhanden sind, als vorher bei den Ländern tatsächlich vorhanden waren. Ich glaube, das ist für uns eine nicht unerfreuliche Feststellung.
    Zu Tit. 4 darf ich darauf hinweisen, daß wir für Angestellte 1,7 Millionen DM mehr angesetzt haben, als ursprünglich gefordert wurden. Hierin sind auch die Devisenüberwachungsstellen enthalten, die uns ja besonders interessieren. Im Jahre 1950 waren in der Devisenüberwachung 169 Angestellte tätig. An Bußgeldern und Strafen sind rund 1 650 000 DM aufgekommen. Eine systematischere und bessere Bekämpfung der Kapitalflucht, die einen erheblichen Umfang angenommen hat, wird wohl diesen Eingang an Bußgeldern und Strafen noch erheblich steigern.
    Es ist notwendig, das Zollpersonal für seine schwierigen Aufgaben besser zu schulen. Zu diesem Zwecke ist in Bonn-Duisdorf die Zollschule mit einem Stammpersonal von 54 Beamten geschaffen worden. Außerdem haben wir 450 000 DM für die erste Einrichtung dieser Schule, die immer gleichzeitig mehrere hundert Beamte des 33 000köpfigen Personals aufnimmt, bewilligt.
    Im Zuge der Schmuggelbekämpfung ist auch eine bessere technische Ausstattung der Zollorgane draußen notwendig. Es handelt sich um Fahrzeuge, Funkgeräte und andere technische Dinge. Daher finden Sie bei den einmaligen Ausgaben in Kap. 15 4 025 000 DM für den vordringlichsten technischen Bedarf der Zollverwaltung. Die näheren Einzelheiten finden Sie auf Seite 78 des ursprünglichen Einzelplanes VIII. Im Zusammenhang damit stehen in Tit. 3 718 000 DM für 62 Mannschafts- und Lastkraftwagen, 10 Personenkraftwagen und 20 Beiwagenkrafträder. In Tit. 4 sind 100 000 DM für Funkeinrichtungen vorgesehen. Alle diese Aufwendungen kommen dem Zollgrenzdienst zugute.
    Den breitesten Raum nehmen in der jetzigen Vorlage, rein der Papiermenge nach, die Bauten der Zollverwaltung ein. Ich gebe hier nur einen ganz summarischen Überblick. Die Bauten der Tit. 1 bis 90, die mit 6 148 200 DM veranschlagt sind, sind schon von der Zweizonenverwaltung begonnen worden; diese Bauten führt der Bund jetzt zwangsläufig zu Ende. Die Ansätze für die Bauten der Tit. 91 bis 251 sind um fast 5 000 000 DM herabgesetzt worden. Daher finden wir im Haushaltsplan jetzt noch 15 728 400 DM. Außerdem sind in den Tit. 252 bis 254 1 198 000 DM für Wasserfahrzeuge ausgewiesen. Die Gesamtsumme dieser Aufwendungen beläuft sich auf rund 23 Millionen DM.
    Es ist für uns wichtig, zu wissen, daß von all diesen Bauten nur ein Drittel Verwaltungszwecken dient. Zwei Drittel dieser Bauten werden Wohnzwecken zugeführt, und zwar für die im wesentlichen im Grenzdienst verwendeten Beamten der Zollverwaltung, aber auch für die Beamten der Zollämter im Innern des Bundesgebietes.
    Eine kleine technische Anmerkung: Bei Tit. 23 a der Ausgaben und bei Tit. 6 der Einnahmen wünschte der Haushaltsausschuß eine genauere Aufgliederung der dort in dem erheblichen Umfang von weit über 100 000 DM in Ansatz gebrachten vermischten Ausgaben bzw. Einnahmen. Die Neufassung der Erläuterungen ist versehentlich nicht in unsere Neufassung der Vorlage aufgenommen worden; im endgültigen Druckstück, das nachher der praktischen Arbeit der Verwaltung dient, wird dieses Begehren berücksichtigt.
    Zu Kap. 6, Bundesvermögens- und Bundesbauverwaltung, darf ich mitteilen, daß es leer bleibt. Es war vorgesehen, hierunter gewisse Dinge, die eigentlich mit der Devisenüberwachung zu tun haben, unterzubringen; sie erscheinen an der Stelle des Haushaltsplans, die Rechtens dafür in Frage kommt. Die Bundesbauverwaltung verursacht an dieser Stelle überhaupt keine Kosten, da ihre Aufgaben von den Oberfinanzdirektionen wahrgenommen werden.
    Das Hauptamt für Soforthilfe, Kap. 7, ist im Haushaltsausschuß nach einem ausführlichen Gutachten des Rechnungshofes über seine Organisation beraten worden. Der Haushaltsausschuß ist diesem Gutachten im wesentlichen gefolgt, bis auf die Einstufung des Präsidenten und des Vizepräsidenten dieser Behörde, bei der er um des umfangreichen und schwierigen Aufgabenkreises der Behörde willen von den Vorschlägen des Rechnungshofes nach oben abgewichen ist. Die Behörde hat im ganzen ein Personal von 90 Köpfen. Das Sondervermögen, das durch die Hand dieser Behörde läuft, hat im Jahre 1950 rund 1 1/2 Milliarden DM betragen. Es ist also eine sehr wichtige Institution. Nach dem Gutachten des Rechnungshofes ist die Bildung von Abteilungen auf das sachlich notwendige Maß beschränkt. Im allgemeinen ist auch eine klare Abgrenzung der Arbeitsgebiete und eine straffe Zusammenfassung der zusammengehörigen Arbeitsgebiete gewährleistet. Der dort früher vorgesehen gewesene Spruchsenat ist, wie ich Ihnen schon sagte, ausgegliedert und nun mit einem Präsidenten, drei Beisitzern und zwei Hilfskräften dem Bundesfinanzhof angegliedert worden. Das Personal ist gegenüber dem Ansatz der ursprünglichen Vorlage um sechs Köpfe verstärkt worden, und zwar für die Arbeiten zur Vorbereitung des Lastenausgleichs und für die Arbeiten im Zusammenhang mit Darlehen für den Existenzaufbau und für die Flüchtlingssiedlungshilfe.
    Das Kap. 8, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, kann gleichfalls leer bleiben. Das Gesetz ist überhaupt noch nicht verabschiedet; ein Ansatz für das Jahr 1950 erübrigt sich.
    Zu Kap. 9, Amt für Wertpapierbereinigung, lag gleichfalls ein Gutachten des Rechnungshofes vor, das insoweit befolgt wurde, als dort keine Beamten vorgesehen sind. Das Personal besteht nur aus Angestellten. Die Zahl der Angestellten ist allerdings erhöht worden. und zwar um der Gefahr betrügerischer Anmeldungen entgegenwirken zu können. Ich darf nur auf eine einzige Frage aufmerksam machen, nämlich auf die zahlreichen Anmeldungen sudetendeutscher Vermögen im Namen der jetzigen Tschechoslowakischen Republik. Allein diese Frage dürfte zu erkennen geben, welche Gefahren mißbräuchlicher Anmeldungen bei diesem Amt bestehen.
    Zu Kap. 10, Bundeshauptkasse, ist zu erwähnen, daß das Personal auch hier entsprechend dem vermehrten Umfang des gesamten Bundeshaushalts um fünf Beamte und vier Angestellte verstärkt werden mußte. Nach den Feststellungen des Haushaltsausschusses wie auch des Bundesrates ist der Stellenplan im Vergleich mit ähnlichen Einrich-
    Deutscher Bundestag — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. April 195i 5391

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    tungen der Länder und gemessen an den Aufgaben dieser zentralen Kasse des Bundes recht dürftig, wenn man bedenkt, daß hier doch die gesamten Haushaltseinnahmen und -ausgaben aller Bundesverwaltungen zusammengefaßt sind einschließlich der Rechnungslegung für den gesamten Bund und einschließlich der Fragen der gesamten Geldversorgung. Außerdem ist die Bundeshauptkasse Einheitskasse für den Raum Bonn mit gewissen Ausnahmen; eine solche Ausnahme sind wir selbst mit der Kasse des Bundestages.
    Das vorletzte Kapitel, das Kap. 11, behandelt die Zusatzversorgungsanstalt. Es handelt sich hier um eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Anstalt hatte im Jahre 1950 63,3 Millionen DM Einnahmen. Der Bund zahlt lediglich einen Anteil von 60 000 DM an den Verwaltungskosten. Alle übrigen Kosten personeller und sächlicher Art bestreitet die Anstalt aus ihren eigenen Einnahmen. Sie hat aber keine Beamten; die Beamten der Anstalt sind Bundesbeamte. Deshalb sind hier ohne einen Geldansatz zwei Planstellen für Beamte ausgebracht. Trotz erheblicher Bedenken hat der Haushaltsausschuß beschlossen, Ihnen vorzuschlagen, den Präsidenten der Anstalt in die Gruppe B 8 einzuweisen, nachdem auch von seiten der Länder in der Person des Herrn Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen der Umfang und der vielgestaltige Aufgabenkreis dieser Anstalt, die auch für die Länderbediensteten arbeitet, ausführlich dargestellt worden sind. Die Anstalt hat es nicht etwa, wie die Versorgungsanstalten der Bahn und der Post, nur mit einem Dienstherrn zu tun, sondern mit sehr verschiedenartigen Dienstherren. Außerdem muß sie ihre Aufgaben gegenüber anderen Einrichtungen und gegenüber gewissen Absonderungsbestrebungen, die zu o einer schlechten Risikoverteilung führen würden, wahren.
    Damit komme ich zum letzten Kapitel, zum Kap. 12, Beschaffungsstelle für die Bundesbehörden in Bonn. Am 1. Dezember 1949 würde sie auf Grund eines Kabinettsbeschlusses dem Finanzministerium unterstellt. Die Stelle hat ihre Tätigkeit am 31. Oktober 1950 mit der im wesentlichen abgeschlossenen Erfüllung ihrer Aufgaben eingestellt. Tätig waren dort zwei abgeordnete Länderbeamte, acht Angestellte und fünf Arbeiter. Wir betrachten dieses ganze Problem ja nur post festum; die Behörde lebt nicht mehr. Es erübrigt sich, näher auf sie einzugehen.
    Damit bin ich am Schluß meines Berichtes angelangt und darf Ihnen im Namen des Ausschusses den Antrag unterbreiten, der Vorlage Nr. 1909, wie sie jetzt vor Ihnen liegt, zuzustimmen.