Rede von
Dr.
Franz-Josef
Wuermeling
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Nachsicht, wenn ich in so später Stunde noch zwei Minuten Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nehme, weil ich mich eine Erklärung zu einer früheren Debatte abzugeben habe.
Herr Abgeordneter Jacobs — SPD — hat in der 131. Plenarsitzung am 6. April 1951 laut amtlichem Protokoll die Behauptung aufgestellt, ich hätte mich „im Landtag von Rheinland-Pfalz als eines der prominenten Mitglieder meiner Fraktion geweigert, einem Gesetz über die Wiedergutmachung für die Opfer des Faschismus zuzustimmen", bzw. ich hätte es „abgelehnt, das Gesetz über die Wiedergutmachung für die Opfer des Faschismus gleichzeitig und mit gleicher Berechtigung wie das über die Regelung von Ausgleichs- und Pensionszahlungen für die Berufssoldaten anzunehmen".
Ich habe durch den protokollarisch festgelegten Zwischenruf: „Unerhört! Das Gegenteil ist wahr!" sofort gegen diese politische Verleumdung protestiert und Herrn Abgeordneten Jacobs im weiteren Verlauf der Sitzung aufgefordert, seine unwahre Behauptung an Hand der Landtagsprotokolle nachzuprüfen und in einer der nächsten Sitzungen zu widerrufen.
Nachdem Herr Jacobs es nicht für notwendig gehalten hat, dieses selbstverständliche Gebot politischer und menschlicher Fairneß zu befolgen, stelle ich den Sachverhalt hiermit wie folgt richtig:
1. Laut amtlichem Protokoll der Landtagssitzung in Koblenz vom 23. März 1949, Seite 1406, habe ich meinerseits vor Beginn der 1. Beratung des Landesgesetzes über Unterhaltsbeiträge für ehemalige Berufssoldaten einen überparteilichen Gesetzentwurf betreffend Entschädigung 'der Opfer des Nationalsozialismus eingebracht und mit dem einmütigen Willen des ganzen Hauses,begründet, die Beratung des Wiedergutmachungsgesetzes nicht hinter die Beratung des Gesetzes über Unterhaltsbeiträge für die Berufssoldaten zurückzustellen.
2. Nachdem daraufhin der Gesetzentwurf über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus dem zuständigen Ausschuß einmütig zur Beratung überwiesen war, widersprach die SPD-Fraktion trotzdem durch ihren Vorsitzenden — Protokoll Seite 1407 — der Beratung wie auch der Ausschußüberweisung des Gesetzentwurfes über die Unterhaltsbeiträge für Berufssoldaten; diese wurde aber gegen die Stimmen der SPD mit Mehrheit beschlossen.
3. Hiernach haben nicht ich oder irgendein Mitglied der CDU-Fraktion, sondern die gesamte SPD -Fraktion einschließlich des damals anwesenden Herrn Jacobs die gleichzeitige
Behandlung dieser beiden wichtigen Gesetze verweigert. An der 2. und 3. Beratung am 6. Oktober 1949 habe ich nicht teilgenommen, da ich im Bundestag sein mußte.
4. Die 'Behauptungen des Kollegen Jacobs sind hiernach nicht nur absolut unwahr, sondern das Gegenteil seiner Behauptungen ist richtig. Ich überlasse den Mitgliedern des Hohen Hauses das Urteil über solche politischen Kampfmethoden.