Rede von: Unbekanntinfo_outline
Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene in Verbindung mit der
Beratung des Antrags der Fraktion der Bayernpartei betreffend Errichtung einer Umsiedlungs-Ausgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte .
Das Wort zur Berichterstattung über den Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen hat Frau Abgeordnete Dr. Probst.
Frau Dr. Probst , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich in der Berichterstattung kurz fassen. Um aber den Beschluß des Haushaltsausschusses verständlich zu machen, muß ich doch in großen Linien auf die Aufgaben des Ministeriums hinweisen.
Das Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen hat — neben den unmittelbaren legislativen Aufgaben — vor allem an der gesamten Gesetzgebung mitzuwirken, soweit diese sich auf die Frage der Heimatvertriebenen erstreckt. Das Ministerium hat ferner zu koordinieren einmal zwischen den Ministerien, dann aber auch zwischen den gesetzgebenden Körperschaften, zwischen Ländern und Bund. Es hat weiter Verbindung zu halten mit den Organisationen der Heimatvertriebenen und mit den karitativen Verbänden, auch des Auslandes. Das Ministerium hat darüber hinaus Aufgaben in der Koordinierung der kulturellen Bestrebungen der Heimatvertriebenen in den Ländern und hat sich ebenso der erzieherischen Jugendpflege anzunehmen. Außerdem erwachsen ihm Aufgaben finanzieller und wirtschaftlicher Art im Zusammenhang mit dem Marshall-Plan und sonstiger Hilfe des Auslandes. Eine besondere Aufgabe liegt auf dem Gebiete der Publizistik und der Dokumentation. Das Ministerium hat ferner ein eigenes Referat eingerichtet für die Betreuung von Kriegsgefangenen, Internierten und deren Familienangehörigen. Das Wesen dieser vielfältigen Aufgaben sowie der Umstand, daß das Ministerium keinen Unterbau hat, bringen es mit sich, daß ein Teil der Arbeit Exekutivaufgaben dient.
Der Haushalt des Jahres 1950/51 des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen steht im Zeichen des Zugangs neuer Aufgaben und der Erweiterung schon bestehender Aufgabengebiete. Daraus resultiert eine Ausweitung des Stellenplans. Es sind zunächst 9 neue Referentenstellen im Haushalt 1950/51 geschaffen worden. Zunächst handelt es sich um die Errichtung einer Berliner Vertretung, die die Schaffung einer A 1 a- Stelle notwendig machte. Ferner mußte für die Errichtung eines Referats für Jugendpflege ebenfalls eine Ministerialratsstelle geschaffen werden, für das Referat für Fragen der Soforthilfe und des künftigen Lastenausgleichs die Stelle eines Regierungsdirektors und zwei weitere Regierungsdirektorenstellen in den Referaten für Wahrnehmung der Rechte der freien Berufe sowie für Eingliederung und Auswanderung. Schließlich wurden zwei TOA I-Stellen geschaffen in dem Referat für Bearbeitung der Existenzfragen der früheren Bediensteten der öffentlichen Verwaltung und in der Presseabteilung. Die Ausweitung des Referates Siedlungs- und Wohnungsbau im Zusammenhang mit der Räumung von Kasernen und der notwendigen Neuschaffung von Unterbringungsraum für die dadurch wohnungslos gewordenen Heimatvertriebenen bedingte eine Hilfsreferentenstelle nach A 2 c 2 und eine TOA III-Stelle für einen Hilfsreferenten beim Referat Bedienstete der öffentlichen Verwaltung.
Die schon vorhin erwähnte Ausweitung der Exekutivarbeit machte vor allem eine Ausweitung der Sachbearbeiterstellen notwendig. Es sind im Etat 1950/51 gegenüber 1949 12 neue Sachbearbeiterstellen geschaffen worden: im Hauptbüro, zugleich Prüfungsreferat, eine A 3 b-Stelle; in der Abteilung I, Koordinierung Bundestag und Bundesrat, eine A 2 d-Stelle; in der Zentralabteilung, Poststelle, Referat 2, eine TOA V b-Stelle; in der Berliner Vertretung eine A 3 b-Stelle; in der Abteilung II Referat 1 „Gesetzentwürfe" die Stelle eines Sachbearbeiters nach A 2 d; im Referat Abteilung III beim Abteilungsleiter selbst eine A 2 d- Stelle; in der Abteilung III, Referat 1 c „Freie Berufe", eine A 2 d-Stelle; im Wohnungsbau- und Siedlungswesen, Abteilung III, Referat 3, eine A 4 c 2-Stelle; in der Abteilung IV, Referat 1 c „Illegale Grenzgänger und DP's" eine TOA V b- Stelle; im Referat „Eingliederung und Auswanderung", Abteilung IV, Referat 2, eine TOA V b- Stelle; in der Abteilung III, Referat 4 „Soforthilfe" eine TOA V b-Stelle und schließlich in der Abteilung III, Referat 4, eine TOA V b-Stelle ebenfalls für einen neuen Sachbearbeiter. Das Ministerium hatte im Jahre 1949 insgesamt 46 Referentenstellen und 26 Sachbearbeiterstellen, während 1950 55 Referentenstellen und 38 Sachbearbeiterstellen ausgewiesen sind.
Die Ausweitung im Stellenplan für Registraturangestellte, Schreibkrafte und Fernsprechgehilfen um 16 weitere Stellen ergibt sich aus der Notwendigkeit der Durchführung eines reibungslosen Geschäftsbetriebes. Die starke Belastung des Ministeriums mit Exekutivaufgaben macht es erforderlich, eine Schreibkraft nicht, wie gewöhnlich, für vier Referenten, sondern nur für drei Referenten einzustellen. Die Zahl der Stellen in der Telefonzentrale mußte von vier auf acht erhöht werden. Neun weitere Stellen wurden notwendig dadurch, daß die Ermekeilkaserne vom Ministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen hausverwaltungsmäßig betreut wird.
Der Stellenplan im ganzen ist vom Ausschuß nach eingehender Beratung in dieser Form ohne Abänderung angenommen worden. Dabei wurde allerdings eine Aufgliederung der Referate im Haushalt für das Jahr 1951/52 empfohlen; insbesondere in bezug auf Referat 4 der Abteilung III wurde im Ausschuß vorgeschlagen, das Gebiet Lastenausgleich zu einem selbständigen Referat 5 innerhalb der Abteilung III zu machen. Zu Referat 2 der Abteilung IV wurde der Antrag vom Ausschuß angenommen, die Regierung zu ersuchen, die Sozialreferentin für Frauen- und Jugendfragen im Etat 1951/52 höher einzustufen.
Bei den Verwaltungseinnahmen ergibt sich in Abweichung von der Regierungsvorlage eine Mehreinnahme in Kap. 1 Tit. 1 — Einnahmen aus Dienstgrundstücken — von 2700 DM.
Bei den persönlichen Verwaltungsausgaben ergibt sich aus der Tatsache, daß die seinerzeit in Aussicht gestellte Anzahl von Wohnungen für die Bediensteten des Ministeriums nicht zugewiesen wurde, eine Erhöhung des ursprünglichen Ansatzes für den Tit. 7 a in Kap. 1 — Trennungsentschädigung an versetzte Beamte und Angestellte — von 90 000 DM auf 140 000 DM; ferner bei Tit. 7 b — Fahrtkosten für versetzte und auswärts beschäftigte Beamte und Angestellte zum Besuche der von ihnen getrennt lebenden Familien — eine Erhöhung von 9000 auf 14 000 DM. Dagegen vermindert sich der Ansatz bei Tit. 8 — Übergangsgelder an Angestellte und Lohnempfänger — von 5000 DM auf 1000 DM, ebenso bei Tit. 6 a — Unfallfürsorge — von 10 000 DM auf 1000 DM.
Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben vermindert sich der Ansatz für Fernsprechgebühren in Tit. 14 von 90 000 DM auf 70 000 DM, der in Tit. 15 für die Unterhaltung der Dienstgebäude von 15 000 DM auf 10 000 DM und der in Tit. 16 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — von 73 000 DM auf 66 000 DM. Ferner ist bei Tit. 19 a — Reisekosten — durch den Ausschuß eine Senkung von 95 000 DM auf 80 000' DM vorgenommen worden, bei den Kosten für Sachverständige, Tit. 20, von 70 000 DM auf 45 000 DM, bei den Gerichts- und ähnlichen Kosten, Tit. 22, von 2000 DM auf 1000 DM und bei den Vermischten Ausgaben, Tit. 23, von 5000 DM auf 1000 DM.
Bei den Einmaligen Ausgaben, Kap. E 11, Tit. 5, ermäßigt sich der Ansatz für die Erstanschaffung von Dienstkraftwagen von 15 000 auf 5 500 DM.
Bei den Allgemeinen Haushaltsausgaben sind einige wesentliche Positionen erhöht worden: Bei Tit. 36 sind die ursprünglich im Etat 1950 angesetzten 250 000 DM für Unterstützung von Kriegsgefangenen, Straf- und Untersuchungsgefangenen und Internierten im Ausland auf Antrag der Verwaltung auf 420 000 DM erhöht worden. Es handelt sich bei diesem Titel um Weihnachtssendungen von Lebensmittelpaketen und Medikamenten, Bekleidung und Wäsche an deutsche Kriegsgefangene im Ausland. Der Ausschuß hatte dieser Erhöhung ja bereits am 23. November 1950 vorweg zugestimmt. Ein neuer Zusatz in der Erläuterung besagt, daß aus diesen Mitteln auch persönliche Verwaltungsausgaben im Ausland bestritten werden können.
Bei Tit. 38 mußten die Kosten der Maßnahmen zur Rückführung der noch in Polen befindlichen Deutschen um 20 000 DM auf 76 800 DM erhöht werden, und zwar handelt es sich hier um etwa 86 000 Personen, die noch in den Gebieten ostwärts der Oder und Neiße und in der Tschechoslowakei verblieben waren. In diesem Sommer rechnet man mit etwa 50 000 Personen, die umgesiedelt werden. Eine Abänderung des Rückführungsverfahrens durch die polnischen Behörden, die sich nicht an die Abmachungen halten, die im Rahmen der Operation Link getroffen wurden, und nun sämtliche Transporte über die Ostzone leiten, macht eine stärkere Beanspruchung der Arbeitsgemeinschaft des Roten Kreuzes in Hamburg notwendig. Der Ausschuß hat daher dieser Erhöhung zugestimmt. — Im übrigen ist hier ein Druckfehler in der Drucksache Nr. 1916 enthalten. Hier muß eine Null gestrichen werden; es heißt 56 800 DM.
Der Ansatz für Transportkosten für aus Haft und Internierung entlassene Deutsche im Ausland, Tit. 33, konnte von 200 000 DM auf 100 000 DM gesenkt werden. Es handelt sich hier um Personen, die nicht den Status des Kriegsgefangenen haben; die Transportkosten müssen daher bezahlt werden. Es handelt sich um etwa 500 Deutsche aus China und der Mandschurei, 600 Deutsche aus Italien, 800 Deutsche aus Spanien.
Tit. 37, Dokumentarische Erfassung des Schicksals der Kriegsgefangenen ist höher dotiert worden, und zwar von 150 000 DM auf 270 000 DM, da den Vereinten Nationen bis Ende April ein Teilergebnis der Dokumentation über die deutschen Kriegsgefangenen vorgelegt werden soll. Dieser beschleunigte Abschluß erfordert den Mehraufwand.
Neu geschaffen wurde der Tit. 39, Dokumentation des Schicksals der Zivilverschleppten, mit 96 000 DM. Die Schaffung dieses neuen Titels hängt zusammen mit Verhandlungen vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Zurückhaltung deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Verschleppung deutscher Zivilpersonen behandelt. Der Auswärtige Ausschuß des Bundestages hat daher die beschleunigte Beschaffung der erforderlichen Unterlagen über die Zivilverschleppten für die zu erwartende Kommission der Vereinten Nationen gefordert.
Der Tit. 31 im Kap. 1 — Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterial — ist von 50 000 DM im Haushalt 1949 auf den seinerzeitigen Antrag des Haushaltsausschusses hin im Etat 1950 auf 500 000 DM erhöht worden, allerdings teilweise mit einem Sperrvermerk versehen. Der Ausschuß hat das Ministerium gebeten, eine Ubersicht über die bisherigen Publikationen zu geben. Das ist inzwischen geschehen.
Der Tit. 32 — kulturelle und sonstige Betreuung — hat im Ausschuß eine längere Debatte ausgelöst, und zwar einmal wegen der Bedeutung dieser Frage als solcher mit dem Ziele der Erhaltung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und der Weitergabe an die junge Generation in den Schulen, um zu verhüten, daß Kulturschätze der Heimatvertriebenen in der Erinnerung der kommenden Generation verlorengehen könnten. Es kommt darauf an, die Bemühungen der Länder auf dem Gebiete der Sammlung des Kulturgutes der Heimatvertriebenen und der Vorbereitung für die Einarbeitung in die Lehrpläne der verschiedenen Länder zu koordinieren und ihnen neue Impulse zu geben.
Die Anregung, dieses Aufgabengebiet des Ministeriums auszuweiten, hat im Ausschuß keine allgemeine Zustimmung gefunden.
Zum anderen ergab sich dann im Ausschuß eine längere Aussprache zu Tit. 32 über die Frage der Zuwendungen an Organisationen. Zur Behandlung dieser Frage ist ein Unterausschuß eingesetzt worden. Unbeschadet der Ergebnisse der Arbeit dieses Unterausschusses, von dem ich im übrigen gehört habe, daß er seine Arbeiten inzwischen in positivem Sinne abschließen konnte, hat der Ausschuß dem Ansatz zugestimmt. Diese Genehmigung befindet sich in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Vertriebenenausschusses, der mit der Einsetzung der Mittel in voller Höhe einverstanden gewesen ist. Im übrigen erfolgt die Verteilung nur nach klar umrissenen Richtlinien und unter Einhaltung bestimmter Auflagen in bezug auf den Verwendungsnachweis.
Eine Anregung für eine Höherdotierung der Westdeutschen Bibliothek in Marburg, deren Ziel die Sammlung des Schrifttums über die Heimatvertriebenen seit 1945 und dessen Verbreitung ist, hatte im Ausschuß zu keinem Antrag und zu keinem Beschluß geführt. An sich ist es dem Ministerium freigestellt, im Rahmen der Mittel des Tit. 32 eine solche Dotierung der Westdeutschen Bibliothek in Marburg von sich aus vorzunehmen.
Abschließend darf ich folgende Gesamtübersicht geben. Die Einnahmen und Ausgaben setzen sich nunmehr nach den Abänderungen wie folgt zusammen: Einnahmen Kap. 1: bisher 751 700 DM, jetzt 754 400 DM; Ausgaben Kap. 1: bisher 4 463 500 DM, nach dem Beschluß des Ausschusses 4 734 500 DM; Ausgaben Kap. E 11 — Einmalige Ausgaben —: bisher 178 000 DM, jetzt 168 500 DM; Summe des Zuschusses: bisher 3 889 800 DM, nach dem Ausschußbeschluß 4 148 600 DM.
Ich darf Sie, meine Herren und Damen, im Namen des Haushaltsausschusses bitten, dem Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene im Sinne der Vorlage des Haushaltsausschusses Ihre Zustimmung zu geben.