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ID0113607800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951 5818 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5314D Vorlage der Entwürfe von Verordnungen über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen (NEM I/51), Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (NEM II/51) und Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen (NEM III/51) 5314D Änderungen der Tagesordnung . . 5315A, 5381D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen) 5315A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315A, 5321B Sabel (CDU) 5315D Richter (Frankfurt) (SPD) 5317A Dr. Seelos (BP) 5318C, 5322D Willenberg (Z) 5319A Walter (DP) 5319B Dr. Schäfer (FDP) 5319C Renner (KPD) 5320D Frau Dr. Rehling (CDU) 5321D Arndgen (CDU) 5322A Schoettle (SPD) 5322B Ausschußüberweisung 5323A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5323B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Geschäftsordnung 5323C zur Sache 5327A, 5338C von Thadden (DRP) . . . . 5323D, 5342C Dr. Kopf (CDU) 5324A, 5340B, 5344D, 5345C Farke (DP) 5326B Dr. von Merkatz (DP) . . . 5326C, 5343A Freudenberg (FDP) 5330D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5331B Donhauser (Unabhängig) 5331D Fisch (KPD) 5331D Dr. Ehlers (CDU) 5333C Dr. Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern . . . 5334D Wohleb, Staatspräsident von Baden 5337C Dr. Hamacher (Z) 5338B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . 5338C, 5342B Ewers (DP) 5339D Clausen (SSW) 5341A Erler (SPD) 5341B Dr. Jaeger (CDU) 5343D Euler (FDP) 5345D Abstimmungen . 5323C, 5339A, 5345B, 5346A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 1916 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Errichtung einer UmsiedlungsAusgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (Nr. 2112 der Drucksachen) 5346A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 5346B Reitzner (SPD) 5348B Schütz (CSU) 5351A Tichi (BHE-DG) 5353D Trischler (FDP) 5355A Wittmann (WAV) 5357D Willenberg (Z) 5360A Dr. Seelos (BP) 5360B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5361B Müller (Frankfurt) (KPD) 5361C Farke (DP) 5363C Dr. Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . 5364B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 5365A Meyer (Bremen) (SPD) (zur Abstimmung) 5367B Dr. Kather (CDU) (persönliche Bemerkung) 5367C Abstimmungen 5367B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2130 der Drucksachen) 5368D Dr. Dresbach (CDU) 5368D Tenhagen (SPD) 5369D Dr. Besold (BP) 5370D Ausschußüberweisung 5371A Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Maßnahmen zur Sicherung deutschen Eigentums in Österreich (Nr 2024 der Drucksachen) 5371A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP), Antragsteller 5371A Mellies (SPD) 5373B Ausschußüberweisung 5373C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern (Nr. 2085 der Drucksachen) 5373C Fisch (KPD), Antragsteller 5373C Schoettle (SPD) 5375B Ausschußüberweisung 5375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag des Abg. Stücklen u. Gen. betr. Maßnahmen zur Behebung des Landarbeitermangels (Nrn. 2126, 1870 der Drucksachen) 5375D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 5375D Glüsing (CDU) 5377A Frau Strobel (SPD) 5377D Eichner (BP) 5378D Dr. Preiß (FDP) 5379B Ausschußüberweisung 5380B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nrn. 2127, 1768 der Drucksachen) 5380B Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380B Beschlußfassung 5380C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Erhöhung von Unterstützungssätzen (Nrn. 2128, 1434 der Drucksachen) . . . 5380D Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380D Müller (Frankfurt) (KPD) 5381A Keuning (SPD) 5381C Beschlußfassung 5381D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) . . . 5381D, 5382A Beratung abgesetzt 5382B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nrn. 2145, 1970 der Drucksachen) . 5381D, 5382B Wirths (FDP), Berichterstatter . . 5382C Beschlußfassung 5382C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 150) 5382C Beschlußfassung 5382C Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU) 5382D Nächste Sitzung 5383C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Abänderungsantrag zu § 6 Abs. 2 zu ergänzen. Der Abs. 2 muß wie folgt lauten:
    Ferner ist stimmberechtigt in seinem Geburtsland, wer im alten Lande Baden oder im alten
    Lande Württemberg oder in Hohenzollern geboren ist, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Ziffern 1, 2 und 4 auf ihn zutreffen. Der Grund dafür ist darin zu erblicken, daß in Abs. 1 bestimmte Voraussetzungen für die Abstimmungsberechtigung festgelegt worden sind, die auch dann gelten müssen, wenn das Geburtsprinzip zur Anwendung kommt. Diese Voraussetzungen bestehen darin, daß einmal nur Deutsche abstimmen können, daß sie zweitens das 21. Lebensjahr vollendet haben müssen und daß sie drittens am Abstimmungstag nach den in dem Abstimmungsland geltenden Vorschriften weder vom Stimmrecht ausgeschlossen noch in der Ausübung des Stimmrechts behindert sind. Diese Voraussetzungen gelten auch für diejenigen Personen, die auf Grund ihrer Abstammung aus dem Geburtsland nach unserem Abänderungsvorschlag die Stimmberechtigung erlangen können.
    Der Herr Abgeordnete Erler hat mich wohl heute etwas mißverstanden. Wenn ich davon gesprochen habe, daß Art. 118 des Grundgesetzes eine Volksbefragung zwingend vorschreibt, dann wollte ich


    (Dr. Kopf)

    bei meinen weiteren Ausführungen lediglich sagen, daß zu dem Volk im Sinne dieser Volksbefragung eben auch derjenige gehört, der sich durch Geburt und Abstammung mit diesem Volk verbunden weiß.
    Schließlich möchte ich für den Fall der Ablehnung unseres Abänderungsantrages noch darauf hinweisen, daß § 6 Abs. 3 der Ausschußvorlage eine sprachliche Unmöglichkeit enthält. Hier heißt es nämlich:
    Wer sein Stimmrecht mehr als einmal oder unter falschem Namen abgibt, wird mit Gefängnis .... bestraft ....
    Man kann seine Stimme abgeben, man kann sein Stimmrecht ausüben, man kann aber nicht sein Stimmrecht „abgeben". Das ist sprachlich nicht möglich. Ich beantrage daher für den Fall der Ablehnung unseres Abänderungsantrages, den § 6 Abs. 3 dahingehend zu berichtigen, daß er lautet:
    Wer sein Stimmrecht mehr als einmal oder
    unter falschem Namen ausübt, ... .
    Das Wort „ausübt" würde also an die Stelle des Wortes „abgibt" treten.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Dr. Kopf, Sie haben zu Ihrem eigenen Antrag soeben einen Abänderungsantrag bzw. einen Ergänzungsantrag vorgetragen. Ich nehme an, daß Sie Ihrem Antrag der auf Umdruck Nr. 154 vorliegt, durch die Einfügung eines bestimmten Konditionalsatzes eine andere Fassung geben wollen. Ich bitte Sie, mir den Text schriftlich herzugeben. Ich bin sonst nicht in der Lage, darüber abstimmen zu lassen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir können uns dann der Abstimmung zuwenden. Da zu den einzelnen Absätzen Abänderungsanträge vorliegen, werde ich absatzweise abstimmen lassen.
Wir stimmen zunächst über § 6 Abs. 1 ab. Dazu .liegt ein Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 154 unter Ziffer 2 a vor. Ich bitte diejenigen, die dem Abänderungsantrag unter Ziffer 2 a des Umdrucks Nr. 154 zuzustimmen beabsichtigen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das letztere war zweifellos die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir. kommen nunmehr zur Abstimmung über Ziffer 2 b des Umdrucks Nr. 154, und zwar mit der Abänderung, die Herr Abgeordneter Dr. Kopf vorgetragen hat. Ich bitte diejenigen, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Letzteres ist die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Es liegt dann noch vor der Antrag, in Abs. 3 der Fassung des Ausschusses eine textliche Korrektur vorzunehmen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, wenn statt „Wer sein Stimmrecht . . . abgibt" gesagt wird „Wer sein Stimmrecht ... ausübt".

(Zustimmung.)

— Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich darf nunmehr über den § 6 in der Ausschußfassung abstimmen lassen und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der § 6 ist in der Ausschußfassung mit der vorhin festgestellten textlichen Änderung angenommen.
Ich rufe nun auf § 7. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem § 7 zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte
um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich übersehen kann, einstimmig angenommen.

(Widerspruch rechts.)

— Mit einigen Enthaltungen.
§ 8. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die § 8 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der § 8 ist gegen wenige Stimmen angenommen.
§ 9. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Ich bitte diejenigen, die § 9 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen angenommen.
§ 10 ist schon durch die voraufgegangenen Abstimmungen angenommen.
Ich rufe nun weiter auf die §§ 11, — 12, - 13, —14, -15, -16, -17, -18, -19, -20, -21,22, — 23, — 24, — 25, — 26. Wer den eben aufgerufenen Paragraphen zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe nun auf § 27. Dazu liegt vor ein Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 154 Ziffer 4. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 27 Abs. 2 sieht vor, daß der Bundesminister des Innern die zur Durchführung erforderlichen Rechtsverordnungen erläßt. Wir haben in unserem Abänderungsantrag die Streichung dieser Bestimmung beantragt. Wir haben das nicht deshalb getan, weil wir irgendwie nicht das Vertrauen zum Herrn Bundesinnenminister hätten, daß er bei dem Erlaß dieser Rechtsverordnungen die notwendigen Gesichtspunkte und die rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen wüßte. In der Hinsicht haben wir volles Vertrauen. Wir haben diese Streichung vielmehr beantragt, weil uns einmal diese Bestimmung nicht notwendig und weil sie uns zweitens auch rechtlich nicht zulässig zu sein scheint. Nach Art. 80 des Grundgesetzes können Rechtsverordnungen nur erlassen werden, wenn ihre Aufgabe eng umschrieben ist. In dem hier vorgelegten Entwurf fehlt es an dieser engen Umschreibung des Zwecks, des Inhalts und des Umfangs der Ermächtigung. Wir halten diese Bestimmung aber auch nicht für notwendig, weil die Autonomie der Länder, die ja immer noch bestehen, bis zur Verschmelzung zum Gesamtstaat erhalten bleiben soll, soweit es irgendwie mit dem Neugliederungsinteresse noch vereinbar erscheint.