Das Wort hat das Mitglied des Bundesrats Herr Staatspräsident Wohleb.
Wohieb, Staatspräsident des Landes Baden: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als ob wiz homerische Wortschlachten aufführen wollten.
Ich will auch gar nicht auf die historischen Reminiszenzen zurückkommen, wenngleich ich schon für die Ehrenrettung der Stephanie Beauharnais — nicht der Eugenie! - eintreten muß, damit hier keine Verwechslungen bezüglich der Schönheit und ihrer Wirkungen eintreten,
wobei ich beifügen muß, daß der damalige württembergische Kurfürst es trotz seiner weit geringeren Schönheit erreicht hat, daß er ebensoviel bei der Angelegenheit profitierte.
Ich möchte jetzt nicht auf diese historischen Exkurse Bezug nehmen, bei denen man auch meist das Gegenteil von dem behaupten kann, was vorher gesagt wurde,
so z. B. bezüglich der Alemannen und ihres Verhältnisses zu den Schwaben. Darauf möchte ich aber jetzt nicht zu sprechen kommen, sondern mir liegt daran, daß nun einmal dem Begriff einer vernünftigen Neugliederung, der vorhin auch aufgestellt wurde, zu Leibe gegangen wird.
Ich habe nämlich nicht erfahren, inwiefern diese Neugliederung, die absolut den Südweststaat zur Folge haben soll, vernünftiger als die alte Gliederung der Länder Baden und Württemberg sein soll.
Man sagt mir, es handle sich darum, gerade wenn man Föderalist sei, funktionsfähige Staaten zu schaffen, Länder, die in sich selbst — damit hat mein Kollege noch geschlossen — bestehen könnten. Überlegen wir einmal, ob das der Fall sein wird. Auch wenn Sie die deutsche Bundesrepublik in fünf oder sechs Staaten zerlegen — wie Sie das anfangen wollen, das will ich gern der Kommission überlassen, die diese Aufgabe übernimmt; ich erinnere immer wieder daran, daß der Ausschuß der Ministerpräsidentenkonferenz, der sich mit der Angelegenheit befassen sollte, über hundert Vorschläge bekommen hat —, auch wenn diese Kommission, sage ich, fünf oder sechs Länder schaffen wird, wird sie nicht vermeiden können, daß auch diese Länder sich in ihrer Leistungsfähigkeit unterscheiden. Wenn sie auch in der Lage sein sollten, sich selbst zu erhalten, so werden sie doch hinsichtlich der Steuerstärke nicht gleich sein.
Wenn das Land X sich gerade noch erhalten kann,
aber nur fünf Millionen für Wohnungsbauten ausgeben kann, während das Land Y nebendran, weil
es dank seiner wirtschaftlichen Verhältnisse steuerstärker ist, 50 Millionen ausgeben kann, dann wird
das Land X sich nie damit beruhigen, daß sein
Budget zwar ausgeglichen ist, sondern es wird von
dem Land Y verlangen — und das ist das Problem —: wenn wir schon einen Bund haben, —
bitte, du bist in besserer Lage als ich, teile mit mir;
denn wir brauchen auch Wohnungen so gut wie du!
Nun ist von der Funktionsfähigkeit gesprochen worden. Es ist doch merkwürdig, daß die auf einmal bei uns in Deutschland bei kleinen Staaten nicht möglich sein soll. In der Schweiz ist sie möglich!
Nun, meine Damen und Herren, eine Vision vom Jahr, sagen wir einmal, 1955; ich will absichtlich nicht weit hinausgreifen: Die Suspension des Art. 29 ist aufgehoben; der Südweststaat ist selbstverständlich gebildet. Man hat richtig mit der Wurst nach der Speckseite getroffen.
Nehmen wir an, es gibt eine bestimmte Situation im Jahre 1955. Es wird der Antrag gestellt, der dann als Gesetz durchkommt, daß dieser Südweststaat aus irgendwelchen Gründen, die dann maßgebend sind, wieder aufgeteilt wird.
Oder eine andere Möglichkeit: Bayern setzt sich durch und bringt das Gesetz ein: Der Südweststaat soll mit Bayern vereinigt werden.
Was dann? Dann stimmt man also im gesamten Raum ab! Man hat vorhin gesagt, es gäbe dafür durchaus Gründe. Selbstverständlich geht dann der Südweststaat in Bayern auf; denn „ich bin groß und du bist klein". So will man es mit uns Badenern machen.
Man wird sich aber täuschen. Wir kapitulieren nicht!