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ID0113505400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 135. Sitzung. Donn, Mittwoch, den 18. April 1951 5257 135. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5258D, 5261C, 5267B Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Loibl 5259A Zur Tagesordnung 5259B, 5261B, 5271B Anfrage Nr. 169 der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Vorbereitung von Brückensprengungen durch die amerikanische Besatzungsmacht (Nrn. 2023 und 2162 der Drucksachen) 5261C Anfrage Nr. 171 der Abg. Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Wohnungsbauprogramm für die Besatzungsmächte (Nrn. 2027 und 2161 der Drucksachen) . . 5261C Anfrage Nr. 175 der Abg. Dr. Wuermeling, Etzenbach, Siebel u. Gen. betr. Wiederherstellung des zweiten Gleises der Siegstrecke (Nrn. 2105 und 2166 der Drucksachen) 5261C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats . . . 5261C zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Dr. Seelos (BP) 5262A, C Ritzel (SPD) 5262A Beschlußfassung 5262C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 2108 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entwurf eines Gesetzes über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 2167 der Drucksachen) . . 5259B, C, 5262C Dr. Krone (CDU) (zur Tagesordnung) 5259B Mellies (SPD), Antragsteller . . . . 5262D Dr. Tillmanns (CDU) 5263D Ewers (DP) 5264C Dr. Arndt (SPD) 5265B von Thadden (DRP) 5266A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5266A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5266D Beschlußfassung 5267B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten (Nr. 2129 der Drucksachen) 5267B Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5267C Ausschußüberweisung 5267C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Nr. 2110 der Drucksachen) . . 5267C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 5267D Ausschußüberweisung 5268C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dehler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. März 1951 (Nr. 2135 der Drucksachen) 5268C Weickert (BHE-DG), Berichterstatter 5268C Beschlußfassung 5268D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2136 der Drucksachen) 5269A Bromme (SPD), Berichterstatter . 5269A Goetzendorff (DRP-Hosp.) 5269C Kahn (CSU) 5270A Beschlußfassung 5270A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wirths gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. Februar 1951 (Nr. 2137 der Drucksachen) 5270B Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 5270B Beschlußfassung 5271B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über die Anträge der Fraktion der BP und der Fraktion der DP betr. Besteuerung von Kleinpflanzertabak (Nrn. 1154, 1175, 2060 der Drucksachen) 5271C Junglas (CDU), Berichterstatter . . 5271C Beschlußfassung 5271D Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Freistellung landwirtschaftlichen Kleinbesitzes von der Grundsteuer (Nr 2020 der Drucksachen) 5271D Dr. Glasmeyer (Z), Antragsteller . 5271D Dr. Dresbach (CDU) 5272B Dr. Kneipp (FDP) 5272D Niebergall (KPD) 5273B Ausschußüberweisung 5273C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans -für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan X — Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 1911 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Einrichtung einer Abteilung „Fischwirtschaft" im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2122 der Drucksachen, Umdruck Nr. 153) 5273C Brese (CDU), Berichterstatter . . ..5273D Tobaben (DP): als Antragsteller .5277A als Abgeordneter 5287C Kriedemann (SPD) 52'77C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 5282B Dannemann (FDP) 5284D Lampl (BP) 5289B Dr. Horlacher (CSU) 5290A Niebergall (KPD) 5292C Schmidt (Bayern) (WAV) 5294D Dr. Glasmeyer (Z) 5296A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 5297C Glüsing (CDU) 5298A Abstimmungen 5298B weite Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5259B, 5298C, 5299C zur Geschäftsordnung: Krone (CDU) 5259B, 5261A Erler (SPD) 5259C, 5260D, 5298D Euler (FDP) 5259D, 5260B, 5261B Hilbert (CDU) 5260A, 5298C Dr. Hamacher (Z) 5260B Wohleb, Staatspräsident von Baden 5260C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5298C, 5299A, 5310D zur Sache: Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 5299C Farke (DP), Mitberichterstatter . . 5306D von Thadden (DRP) 5309D zur Geschäftsordnung: Dr. Jaeger (CDU) 5309C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 5309D, 5310B Dr. Becker (Hersfeld) 5310B, C Unterbrechung der Sitzung . . 5310C Weiterberatung vertagt 5310C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 5311C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Kahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es eigenartig, daß der Herr Kollege Goetzendorff den Mut hat, hier in eigener Sache zu sprechen.

    (Zuruf von der Mitte: Sehr richtig!)

    Als Mitglied des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität darf ich feststellen, daß in diesem Ausschuß alle Kollegen mit peinlicher Gewissenhaftigkeit und mit sachlicher Überlegung zu jedem einzelnen Fall Stellung genommen haben. Ich darf im Namen des Ausschusses und der Kollegen hier betonen, daß es der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität ablehnt, bei der Art und Weise, wie der Abgeordnete Goetzendorff in seiner Sache gesprochen hat, in eine sachliche Debatte einzutreten und hier Stellung zu nehmen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Offenbar liegen weitere Wortmeldungen nicht vor. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Drucksache Nr. 2136, die Immunität des Abgeordneten Goetzendorff aufzuheben. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrage zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Wirths gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. Februar 1951 (Nr. 2137 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Hoogen. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Wuppertal hat in seinem Bericht an den Herrn Präsidenten des Bundestages vom 15. 12. 50 vorgeschlagen, die Immunität des Abgeordneten Karl Wirths aus Wuppertal-Elberfeld zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen Beleidigung des Ministerialdirigenten Dr. Frenkel aus Düsseldorf aufzuheben. Diesem Vorschlage liegt folgender Sachverhalt zugrunde.
    Abgeordneter Wirths ist Herausgeber der „Westdeutschen Rundschau". In der Ausgabe vom 18. 10. 1950 veröffentlichte Abgeordneter Wirths unter der Überschrift „Wir fordern Rechenschaft, Herr Minister" einen Artikel, in welchem unter Anführung von Einzelheiten unter anderem dem Ministerialdirigenten Dr. Frenkel bei der ihm übertragenen Fürsorge für die politisch Geschädigten der Vorwurf der Korruption gemacht wurde.
    Auf diesen Artikel erwiderte der Minister Dr. Amelunxen in der Ausgabe vom 2. 11. 1950 der „Westdeutschen Rundschau". In der gleichen Ausgabe veröffentlichte Abgeordneter Wirths unter der Überschrift „Verschiebung der Verantwortung" einen weiteren Artikel. In diesem Artikel heißt es wörtlich wie folgt:
    Der Herr Frenkel hat sich inzwischen auch gemeldet. Er verlangte eine Berichtigung auf Grund des § 11 des Pressegesetzes. Wir sind dem nachgekommen und sind gespannt, ob Herr Frenkel gegen den Verfasser des Artikels
    — den Abgeordneten Wirths —
    Strafantrag stellen wird. Wir bleiben jedenfalls bei unserer Feststellung, daß die Art, wie Herr Frenkel seine Abteilung geführt hat, korrupt war.
    Der Vorwurf der Korruption wird mit zahlreichen Einzelheiten und einem Bericht des Landesrechnungshofs in Düsseldorf erläutert. Darauf hat Dr. Frenkel am 13. 11. 1950 gegen den Abgeordneten Wirths Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.
    Bei diesem Sachverhalt empfiehlt der Ausschuß einstimmig, die Immunität des Abgeordneten Wirths zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen Beleidigung des Dr. Frenkel aufzuheben. Vorweg sei bemerkt, daß hierin selbstverständlich keine Stellungnahme zu der Frage, ob eine Beleidigung vorliegt oder ob der Vorwurf der Korruption berechtigt ist, zu erblicken ist. Das festzustellen, ist ausschließlich Sache des ordentlichen Gerichts.
    Bei seiner Empfehlung läßt sich der Ausschuß von folgenden Erwägungen leiten. Es ist nicht zu verkennen, daß der eben mitgeteilte Sachverhalt u. a. auch politischen Charakter hat. Das ergibt sich aus den politisch umstrittenen Problemen, mit denen sich die verschiedenen Artikel befassen, aus der Stellung der in den Artikeln angesprochenen Persönlichkeiten im öffentlichen Leben und aus ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen politischen Parteien. Der Sachverhalt ist also jedenfalls „politisch infiziert", wie es in diesem Hohen Hause einmal hieß. In solchen Fällen mit politischem Interesse oder Hintergrund hat das Haus bisher den Standpunkt vertreten, daß sie jedenfalls grundsätzlich nicht zur Aufhebung der Immunität führen sollten. Damit dürfte es Ausnahmen in besonders gelagerten Fällen für zulässig erachtet haben. Eine solche Ausnahme ist nach der einmütigen Auffassung des Immunitätsausschusses hier gegeben.
    Bei seinen Überlegungen ist der Ausschuß vom Zweck des Immunitätsrechtes ausgegangen. Das Immunitätsrecht soll die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlamentes sicherstellen. Es war also gegeneinander abzuwägen, ob das Ansehen dieses Hohen Hauses durch die Aufhebung der Immunität oder durch die Verweigerung der Aufhebung der Immunität gefördert wird. Im vorliegenden Falle würde nach der Überzeugung des Ausschusses durch eine Verweigerung der Immunitätsaufhebung das Ansehen des Parlaments aber nicht gefördert, sondern sogar gefährdet werden. Denn es dürfte dem Ansehen des Bundestages und —wenn sich solche Fälle wiederholen sollten — auch seiner Funktionsfähigkeit nicht förderlich sein, wenn aus den Reihen seiner Abgeordneten Staatsbürgern schwerwiegende kriminelle Vorwürfe gemacht werden — ob zu Recht oder zu Unrecht, haben die Gerichte zu entscheiden —, diesen Staatsbürgern zur Widerlegung der Vorwürfe die Einleitung von gerichtlichen Verfahren anheimgestellt wird und der Bundestag als höchster rechtsetzender Repräsentant der Staatsgewalt die Durchführung dieser Verfahren für längere Zeit durch Ablehnen der Immunitätsaufhebung unmöglich macht.


    (Hoogen)

    Ich darf an dieser Stelle bemerken, daß der Abgeordnete Wirths selbst die Aufhebung seiner Immunität wünscht, um in dem gerichtlichen Verf ah-ren den Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen antreten zu können.

    (Abg. Renner: Versuchen, anzutreten!)

    Es dürfte bei der Behandlung dieses Falles, meine Damen und Herren, von Interesse sein, zu hören, daß die jetzt geltenden Verfassungen der Länder Bremen und Hessen die Immunität dann versagen, wenn ein Abgeordneter wegen einer Straftat verfolgt werden soll, die er als Schriftleiter begangen hat. Und weiterhin: Der Reichstag hat 1931 ein Gesetz beschlossen, wonach Schriftleiter nicht sein darf, wer nur mit besonderer Genehmigung verfolgt werden kann. Hierauf hat in den Beratungen des Immunitätsausschusses Herr Präsident Löbe besonders und zutreffend hingewiesen.
    Aus den eben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen und dem Art. 46 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes dürfte also eine die Immunität einengende Entwicklung in Fällen wie dem vorliegenden zu entnehmen sein. Im Zuge dieser Entwicklung liegt auch der Ihnen vom Ausschuß zur Annahme emnfohlene Antrag auf Drucksache Nr. 2137.
    Zur Konkretisierung des Antrages darf ich jedoch vorschlagen, in dem Passus „die Immunität des Abgeordneten Wirths aufzuheben" vor dem Worte „aufzuheben" die Worte einzufügen: „im Rahmen und nach Maßgabe des Berichtes des Oberstaatsanwaltes in Wuppertal vom 15. 12. 1950." Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität darf ich Sie bitten, dem Antrage zuzustimmen.

    (Abg. Renner: Warum wird die Stellungnahme des Ministers Amelunxen zu der Sache nicht verlesen?)

    — Herr Abgeordneter Renner, weil das der Ausschuß nicht beschlossen hat!

    (Abg. Renner: Ach so! Dann wäre es aber gut gewesen, wenn hier vom Berichterstatter nicht formuliert worden wäre, daß der Abgeordnete Wirths die Absicht habe, die Richtigkeit seiner verlogenen Behauptungen vor Gericht zu beweisen.)