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ID0113504400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 135. Sitzung. Donn, Mittwoch, den 18. April 1951 5257 135. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 5258D, 5261C, 5267B Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Loibl 5259A Zur Tagesordnung 5259B, 5261B, 5271B Anfrage Nr. 169 der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Vorbereitung von Brückensprengungen durch die amerikanische Besatzungsmacht (Nrn. 2023 und 2162 der Drucksachen) 5261C Anfrage Nr. 171 der Abg. Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Wohnungsbauprogramm für die Besatzungsmächte (Nrn. 2027 und 2161 der Drucksachen) . . 5261C Anfrage Nr. 175 der Abg. Dr. Wuermeling, Etzenbach, Siebel u. Gen. betr. Wiederherstellung des zweiten Gleises der Siegstrecke (Nrn. 2105 und 2166 der Drucksachen) 5261C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats . . . 5261C zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Dr. Seelos (BP) 5262A, C Ritzel (SPD) 5262A Beschlußfassung 5262C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 2108 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entwurf eines Gesetzes über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 2167 der Drucksachen) . . 5259B, C, 5262C Dr. Krone (CDU) (zur Tagesordnung) 5259B Mellies (SPD), Antragsteller . . . . 5262D Dr. Tillmanns (CDU) 5263D Ewers (DP) 5264C Dr. Arndt (SPD) 5265B von Thadden (DRP) 5266A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5266A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5266D Beschlußfassung 5267B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten (Nr. 2129 der Drucksachen) 5267B Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5267C Ausschußüberweisung 5267C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Nr. 2110 der Drucksachen) . . 5267C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 5267D Ausschußüberweisung 5268C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dehler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. März 1951 (Nr. 2135 der Drucksachen) 5268C Weickert (BHE-DG), Berichterstatter 5268C Beschlußfassung 5268D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2136 der Drucksachen) 5269A Bromme (SPD), Berichterstatter . 5269A Goetzendorff (DRP-Hosp.) 5269C Kahn (CSU) 5270A Beschlußfassung 5270A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wirths gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. Februar 1951 (Nr. 2137 der Drucksachen) 5270B Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 5270B Beschlußfassung 5271B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über die Anträge der Fraktion der BP und der Fraktion der DP betr. Besteuerung von Kleinpflanzertabak (Nrn. 1154, 1175, 2060 der Drucksachen) 5271C Junglas (CDU), Berichterstatter . . 5271C Beschlußfassung 5271D Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Freistellung landwirtschaftlichen Kleinbesitzes von der Grundsteuer (Nr 2020 der Drucksachen) 5271D Dr. Glasmeyer (Z), Antragsteller . 5271D Dr. Dresbach (CDU) 5272B Dr. Kneipp (FDP) 5272D Niebergall (KPD) 5273B Ausschußüberweisung 5273C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans -für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan X — Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 1911 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Einrichtung einer Abteilung „Fischwirtschaft" im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2122 der Drucksachen, Umdruck Nr. 153) 5273C Brese (CDU), Berichterstatter . . ..5273D Tobaben (DP): als Antragsteller .5277A als Abgeordneter 5287C Kriedemann (SPD) 52'77C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 5282B Dannemann (FDP) 5284D Lampl (BP) 5289B Dr. Horlacher (CSU) 5290A Niebergall (KPD) 5292C Schmidt (Bayern) (WAV) 5294D Dr. Glasmeyer (Z) 5296A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 5297C Glüsing (CDU) 5298A Abstimmungen 5298B weite Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5259B, 5298C, 5299C zur Geschäftsordnung: Krone (CDU) 5259B, 5261A Erler (SPD) 5259C, 5260D, 5298D Euler (FDP) 5259D, 5260B, 5261B Hilbert (CDU) 5260A, 5298C Dr. Hamacher (Z) 5260B Wohleb, Staatspräsident von Baden 5260C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5298C, 5299A, 5310D zur Sache: Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 5299C Farke (DP), Mitberichterstatter . . 5306D von Thadden (DRP) 5309D zur Geschäftsordnung: Dr. Jaeger (CDU) 5309C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 5309D, 5310B Dr. Becker (Hersfeld) 5310B, C Unterbrechung der Sitzung . . 5310C Weiterberatung vertagt 5310C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 5311C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Besprechung der ersten Beratung.
    Ein Antrag auf Überweisung an einen Ausschuß ist nicht gestellt worden.

    (Abg. Mellies: Alle drei Lesungen!)

    — Es ist beantragt, obwohl heute nur die erste Beratung des Gesetzes und die Beratung .des interfraktionellen Antrags auf der Tagesordnung steht, alle drei Lesungen in einer Sitzung vorzunehmen. Das könnte nur geschehen, wenn nicht widersprochen wird. Wird widersprochen? — Das ist nicht der Fall. Es stehen also auch die zweite und dritte Beratung auf der Tagesordnung.
    Ich eröffne die Einzelbesprechung der
    zweiten Beratung
    der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe. Wünscht jemand das Wort zu nehmen? — Das ist nicht der Fall.
    Ich komme zur Abstimmung über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe. Weitergehend ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der den Sitz des Bundesverfassungsgerichts endgültig festlegt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 2108 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung in der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums auf Drucksache Nr. 2167. Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 1 und 2 sowie der Einleitung und Überschrift dieses Gesetzentwurfs zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Eine Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache Nr. 2108 erübrigt sich durch die Ablehnung in der zweiten Beratung. Wird das Wort zur allgemeinen und zur Einzelbesprechung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Ich komme zur Abstimmung in der dritten Beratung über den Gesetzentwurf Drucksache Nr. 2167, § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz betreffend den Sitz des Bundesverfassungsgerichts. Ich bitte die Damen und Herren. die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? —Bei wenigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen ist das Gesetz in der Schlußabstimmung angenommen.
    Ich bin gebeten worden, bekanntzugeben, daß der Untersuchungsausschuß Nr. 44 um 15 Uhr in Zimmer 104 Südflügel zu einer Sitzung zusammentritt.
    Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der
    CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten (Nr. 2129 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, eine Begründungszeit von 10 Minuten und den Verzicht auf eine Aussprache vorzusehen. Soll eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs erfolgen? — Das ist offenbar nicht der Fall. Ich darf annehmen, daß eine Überweisung des Antrages an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen erfolgt. — Das Haus ist damit einverstanden.

    (Abg. Dr. Oellers: Zur Geschäftsordnung!) Herr Abgeordneter Dr. Oellers, bitte!



Rede von Dr. Fritz Oellers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich weiß nicht, ob die Abstimmung beendet ist; sonst möchte ich zusätzlich Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragen. Es handelt sich ja insbesondere um eine Rechtsfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Oellers gehört. Es bestehen zweifellos keine Bedenken, eine weitere Überweisung vorzunehmen. Das würde heißen: federführend an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und darüber hinaus an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Ist das Haus damit einverstanden? — Das scheint der Fall zu sein.
    Ich rufe jetzt auf Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

    (Nr. 2110 der Drucksachen und verteilter Umdruck).

    Soll der Antrag von den antragstellenden Fraktionen begründet werden? — Herr Abgeordneter Dr. Schmid, bitte!
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auch in diesem Falle auf eine Aussprache zu verzichten.
    Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der interfraktionelle Antrag, die Konvention zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ratifizieren, soll in Abwesenheit des Kollegen, der zunächst dafür vorgesehen war, von mir in wenigen Sätzen begründet werden. Die antragstellenden Fraktionen empfehlen die Ratifikation aus folgenden Gründen.
    Die Konvention, die der Europarat verabschiedet hat, stellt gegenüber dem bisher geltenden Recht einen außerordentlichen Fortschritt dar. Bisher war Völkerrecht nur so vorstellbar, daß ausschließlich Staaten Objekt und Subjekt der Normen des Völkerrechts sein konnten. Mit dieser Konvention wird zum erstenmal Rechtens, daß auch Individuen Adressaten von Völkerrechtsnormen sein können und sind. Damit Ist ein Schritt nach vorwärts getan, um den sich die Vorkämpfer für eine Fortentwicklung des Völkerrechts bisher seit Jahrzehnten vergeblich bemüht haben.
    Eine Konvention zum Schutze der Rechte von Individuen wäre bisher nur möglich gewesen in der Form, daß zwei, drei oder vier Staaten miteinander aushandelten, in welcher Weise ihre Staatsangehörigen gegenseitig behandelt werden sollten, und die Durchführung der so vereinbarten Normen und die Kontrolle ihrer Anwendung wäre


    (Dr. Schmid [Tübingen])

    ausschließlich Sache des jeweils betroffenen Staates gewesen.
    Hier tritt nun ein grundlegender Wandel ein. Es wird nun nicht nur von einzelnen 'Staaten ausgehandelt, 'wie ihre Staatsangehörigen gegenseitig behanelt werden sollen, sondern sämtliche Staaten, die Mitglied des Europarats sind, beschließen mit der Ratifikation dieser Konvention, daß innerhalb ihres Staatsgebietes sämtliche Menschen ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit einen bestimmten Mindeststandard von Grundrechten genießen sollen, und darüber hinaus wird die Kontrolle über die Durchführung dieser Verpflichtung nicht ausschließlich den nationalen Gerichten anheimgegeben, sondern internationalen Instanzen.
    Diese beiden Instanzen sind die Europäische Kommission für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Jedermann in jedem der angeschlossenen Staaten, der glaubt, eine Behandlung erfahren zu haben, die unterhalb des Rechtsstandards liegt, den die Konvention vorsieht, kann sich an diese Kommission für Menschenrechte wenden, und diese Kommission muß nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges seinen Fall aufnehmen und diskutieren. Wenn von der Kommission festgestellt wird, daß jemand der Konvention zuwider behandelt wurde, dann ist die Kommission verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen, der den Fall unter Auschaltung von Opportunitätsgesichtspunkten ausschließlich unter strikter Anwendung des Rechts entscheidet. Dieser Gerichtshof kann außer von der Kommission noch von dem Staat angerufen werden, dem das Individuum angehört, das sich grundrechtswidrig behandelt fühlt, und von dem Staat, dem gegenüber behauptet wird, daß er jemanden grundrechtswidrig behandelt hätte.
    Das ist ein ungeheurer Fortschritt gegenüber dem bisherigen Rechtszustand, und wenn sich auch die internationale Kontrolle staatlichen Tuns hier auf den schmalen Bereich der Garantie der Menschenrechte beschränkt, so ist doch damit ein Einbruch in ein Dogma geschehen, das 'bisher unbeschränkt regiert hat, in das Dogma nämlich, daß nur Staaten Adressaten von Völkerrechtsnormen sein könnten und daß nur Staaten sich an internationale Institutionen sollten wenden können, wenn einem Menschen Unrecht getan worden ist.
    Was den Inhalt der Konvention betrifft, so brauche ich wohl den Inhalt der einzelnen Artikelnicht vorzutragen. Wir finden dort im wesentlichen die klassischen Menschenrechte, 'die seit der Deciaration of Rights in der Verfassung des Staates Virginia immer wieder — neu formuliert und ausgeweitet — in die staatlichen Verfassungen übernommen worden sind. Es sind nicht sämtliche Wünsche aller derer befriedigt worden, die Anträge an die Beratende Versammlung des Europarats gerichtet haben. Für die einen ist man zu weit gegangen, für die anderen ist man zuwenig weit gegangen. Aber was zu guter Letzt herausgekommen ist und was — mit Beschränkungen — vom Ministerrat akzeptiert wurde, ist etwas, was man beiahen kann. wenn man entschlossen ist. die Verteidigung der Sache der Freiheit indes Einzelmenschen aus der bloßen Sphäre der staatlichen Jurisdiktion herauszunehmen und zu einer internationalen Angelegenheit, zu einem Anliegen aller Völker zu machen.

    (Beifall bei der SPD.)