Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, das will ich bei dieser Gelegenheit tun. — Es handelt sich nicht nur um die isolierte Frage des Sitzes des Bundesverfassungsgerichts, sondern es handelt sich um die allgemeine Frage der Errichtung und Verlegung von Bundesbehörden. In diesem Hause ist wiederholt von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht worden, 'daß wir gewillt sind, durch Errichtung solcher Behörden in Berlin das zu vollziehen, was Herr Abgeordneter Mellies hier eben gefordert hat, nämlich Berlin in seinem Kampf für die Einheit und Freiheit Deutschlands zu stärken. Es erscheint mir bedauerlich, daß es bisher nicht gelungen ist, über diese Frage im Bundestag eine Gesamtvereinbarung herbeizuführen
und zu einem gemeinsamen Vorschlag der Regierung und des Bundestages zu kommen.
Wenn das der Fall wäre, würden wir darum herumkommen, jedesmal bei einer solchen Einzelfrage wieder diese Angelegenheit hier erörtern zu müssen. Der Stadt Berlin und der besonderen Aufgabe, die sie zu erfüllen hat, wäre ein großer Dienst erwiesen, wenn man endlich an einen solchen gemeinsamen Vorschlag für die Errichtung von Bundesbehörden kommen könnte.
So wie die Dinge heute liegen und so, wie diese Frage des Sitzes des Bundesverfassungsgerichts hier in den letzten Wochen verhandelt worden ist, steht aber die Frage des Sitzes des Bundesverfassungsgerichts in engem Zusammenhang mit der Frage des Sitzes des noch zu errichtenden Bundesaufsichtsamts für Privatversicherung. Die Verhandlungen, die darüber geführt worden sind, haben ein gewisses Junktim in dieser Frage herbeigeführt, und wir wissen, daß die Bundesregierung ihrerseits beschlossen hat, das Bundesaufsichtsamt für Privatversicherung in Berlin zu errichten. Das hat der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen in der Sitzung des Berlin-Ausschusses des Bundestages in Berlin bekanntgegeben, und dieser Beschluß ist von der Berliner Bevölkerung dankbar begrüßt worden. Deswegen hat die Fraktion der CDU/CSU einen Antrag gestellt, der, soviel ich weiß, in diesem Hause noch nicht verteilt ist
— oder der gerade jetzt verteilt worden ist —, mit dem ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der als Sitz des Bundesaufsichtsamts für Privatversicherung Berlin vorsieht.
Damit, meine Damen und Herren, sind die im Interesse der Stadt Berlin zu stellenden Erfordernisse, von denen der Herr Abgeordnete Mellies hier eben gesprochen hat, keineswegs erfüllt. Vielmehr wird hier im Bundestag noch darüber zu beraten sein, wie man die Stellung Berlins auch durch die Verlegung weiterer Bundesbehörden stärken und dadurch vor allen Dingen dem politischen Bekenntnis zu Berlin verstärkten Ausdruck geben kann. Für Berlin ist aber wichtig, daß durch die Verlegung des Bundesaufsichtsamts für Privatversicherung zur Arbeitsbeschaffung für die große Zahl arbeitsloser Berliner Angestellten ein bedeutender Beitrag zur Erleichterung ihrer wirtschaftlichen Situation geleistet wird. Nach allen vorangegangenen Besprechungen führt diese Lösung dahin, daß wir das Bundesverfassungsgericht nicht nach Berlin legen. Daher haben die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP, der DP, der Bayernpartei und des Zentrums Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem das Bundesverfassungsgericht vorerst — d. h. vorläufig und bei der gegebenen Situation — seinen Sitz in Karlsruhe haben soll.
Ich darf Sie bitten, diesem Antrag der genannten Fraktionen zuzustimmen. Ich weiß, daß diese Regelung, die — ich wiederhole das — dahin geht, daß das Bundesaufsichtsamt für Privatversicherung seinen Sitz in Berlin bekommen und daß unter dieser Voraussetzung das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errichtet werden soll, auch dem Willen und dem Wunsch des Senats der Stadt Berlin entspricht. Der Senat von Berlin hat gestern nachmittag beschlossen, einer solchen Regelung zuzustimmen.