Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der HausHalt des Bundesministeriums für Verkehr als einer der umfangreichsten Einzelpläne des Bundeshaushalts weist auf der Ausgabenseite eine Gesamtsumme von 532 711 000 DM aus, denen in den Einnahmen 38 321 000 DM gegenüberstehen, so daß wir in diesem Einzelplan einen Gesamtzuschußbedarf von rund 494 Millionen DM haben. Die Einnahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Verkehr be-
stehen im wesentlichen aus Befahrungsabgaben auf den Bundeswasserstraßen, aus den Einnahmen aus vercharterten Schiffen, die von OMGUS dem Bund zur Verfügung gestellt .worden sind und nun an Reedereien weiterverchartert werden, aus Gebühren für die Ermittlung abhanden gekommener Kraftfahrzeuge und einigen weiteren kleineren Posten.
Die Ausgaben von rund 532 Millionen DM verteilen sich mit 231 Millionen DM auf den ordentlichen und 263 Millionen DM auf den außerordentlichen Haushalt, wobei die Ausgabeschwerpunkte auf drei Gebieten bestehen: in den Aufwendungen für die Bundesfernverkehrstraßen mit 210 Millionen, für die Bundeswasserstraßen mit 158 Millionen DM und in der Summe von 100 Millionen DM für den Wiederaufbau unserer Handelsflotte. Man berechnet bei den Aufwendungen für die Instandhaltung der Bundesstraßen den Kilometer mit 2100 DM und bei der Autobahn den Kilometer mit 6120 DM. Dabei muß berücksichtigt werden, daß infolge einer unzweckmäßigen Ausführung des Unterbaus der Autobahnen im Ruhrgebiet mit einer kommenden Ausgabe von insgesamt 180 Millionen DM allein für diese Verbesserungen gerechnet werden muß.
Im Wasserstraßenhaushalt sind für die Unterhaltung und den Betrieb der Binnenwasserstraßen rund 36 Millionen DM und für die Unterhaltung der Seewasserstraßen rund 32 Millionen DM erforderlich. Ein erheblicher Teil des Wasserstraßenhaushalts entfällt auf die Beseitigung von Kriegsschäden, wofür in diesem Rechnungsjahr nicht weniger als 34 Millionen DM aufgebracht werden mußten. Das bezieht sich in der Hauptsache auf die Räumung der Wasserläufe mit 5 Millionen, den Wiederaufbau der Brücken mit 7,8 Millionen und die Ersatzbeschaffung von Geräten mit etwa 2 Millionen DM. Für die Neubauten auf diesem Gebiet sind im Haushalt 37 Millionen DM angesetzt, darunter insbesondere die Kosten für den Ausbau der Staustufe Petershagen, den Ausbau der Südstrecke des Dortmund-Ems-Kanals sowie den Ausbau des Küstenkanals, für die Moselstaustufe Koblenz und für die Beteiligung an dem Bauvorhaben der Rhein-Main-Donau-AG und der Neckar-AG.
Im Haushalt für die Bundesfernverkehrsstraßen entfällt gleichfalls ein sehr erheblicher Teil der Gesamtsumme auf die Unterhaltung und den Betrieb, nämlich rund 111 Millionen DM von den 210 Millionen DM auf die Bundesstraßen und rund 21 Millionen DM auf die Bundesautobahnen. Für die Beseitigung der Kriegsschäden in diesem Sektor sind im Haushalt 1950/1951 41 Millionen DM aufgebracht worden. Es verbleiben hier noch insgesamt Kriegsschäden in einer Höhe von 552 Millionen DM, in der Hauptsache für die Umwandlung von 436 Behelfsbrücken in Dauerbrücken und die völlige Wiederherstellung von 142 weitgehend zerstörten Brücken. Für die Wiederherstellung von weiteren 19 kriegszerstörten Brücken, darunter allein 7 Rheinbrücken und die Friedensbrücke in Frankfurt am Main, in Städten, bei denen sich die Länder und der Bund in der Regel mit 35 % an der Kostenaufbringung beteiligen, enthält der Straßenbauhaushalt rund 10,5 Millionen DM. Bundeszuschüsse von 2 Millionen DM sind ferner für die Verbesserung von Ortsdurchfahrten in finanzschwachen Gemeinden vorgesehen. Für Neubauten verbleibt im Straßenbauhaushalt ein Betrag von 25 Millionen DM für insgesamt 33 Bauvorhaben.
Die wesentlichsten dieser Bauvorhaben sind der Ausbau der Autobahnteilstrecke FrankenthalMannheim mit der Rheinbrücke bei Frankenthal, der kreuzungsfreie Anschluß der Autobahn Köln—Frankfurt am Main an die Bundesstraße 54 am sogenannten Wandersmann bei Wiesbaden, die Inangriffnahme der Arbeiten zur Fertigstellung der Autobahn-Teilstrecke Nörten—HardenbergHöckelheim sowie der Anschluß der Autobahn Bremen—Hamburg an das Hamburger Straßennetz. Für die Durchführung der bis zum Kriegsende durch den Bau neuer Straßen veranlaßten Umlegungsverfahren und die Abfindung der Grundstückseigentümer ist ein weiterer Betrag von 6,3 Millionen DM vorgesehen.
Die für den Wiederaufbau unserer nach dem Kriege völlig zerstörten Handelsflotte eingesetzten 100 Millionen DM sind völlig aufgebraucht worden und haben zu einer wirklich hoffnungsvollen Grundsteinlegung für den Wiederaufbau unserer Handelsflotte geführt.
Diesen ungeheuren Summen entspricht im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr eine große Anzahl von Beschäftigten, nämlich insgesamt 6413 Personen, die sich in der Hauptsache auf die beiden großen Objektverwaltungen — die Straßenbauverwaltung und die Wasserstraßenverwaltung — mit rund 4000 Personen, auf das eigentliche Bundesministerium für Verkehr, auf das Hydrographische Institut, auf die Sammelstelle für Kraftfahrzeuge und schließlich noch auf den Deutschen Wetterdienst verteilen.
Der Haushalt selbst gliedert sich in insgesamt 14 Kapitel mit der eigentlichen Ministerialverwaltung im Kap. 1, den beiden Objektverwaltungen, Wasserstraßenverwaltung und Straßenbauverwaltung, in den Kap. 2 und 4 und einer größeren Anzahl von Bundesoberbehörden und nachgeordneten Behörden des Bundes, die zu einem erheblichen Teil mit Forschungsaufgaben auf dem Gebiete des Verkehrs befaßt sind.
Das Bundesministerium für Verkehr selbst im Kap. 1 des Einzelplans ist wiederum in sieben große Abteilungen unterteilt: eine Zentralabteilung, eine Verkehrswirtschaftliche Abteilung und Abteilungen für Straßenbau, Straßenverkehr, Wasserbau, Binnenschiffahrt und Seeverkehr. Es hat außerdem zwei Referate für Luftverkehr, die möglicherweise — vielleicht auch hoffentlich — im kommenden, bereits begonnenen Haushaltsjahr zu einer vollständigen Abteilung ausgebaut werden müssen, nämlich dann, wenn die Kompetenz auf diesem Gebiet von den Alliierten wieder in deutsche Hände übertragen worden ist. Ebenso wird vermutlich in diesem Jahre eine neue Eisenbahnaufsichtsabteilung eingerichtet werden müssen, wenn mit der Verabschiedung des Bundesbahngesetzes die Hauptverwaltung der Bundesbahn wieder zu einer echten Verwaltung wird und zwischen sie und das Ministerium ein echter Verwaltungsrat eingeschaltet werden wird.
Das Bundesministerium für Verkehr hat eine Gesamtzahl von 565 Beschäftigten, etwa 34 Köpfe mehr, als die frühere Verwaltung für Verkehr im ehemaligen Verwaltungsrat hatte. Die früher im Bundesverkehrsministerium vorhandene sogenannte Allgemeine Abteilung wurde auf Grund eines Gutachtens des Rechnungshofes, der das Bundesverkehrsministerium insgesamt überprüft hat, in zwei Abteilungen, nämlich eine Zentralabteilung und eine Verkehrswirtschaftliche Abteilung aufgegliedert. Die Verkehrswirtschaftliche Abteilung ist mit einer der bedeutendsten Aufgaben des Verkehrsministeriums befaßt, mit der Koordinierung
der Verkehrsträger, um zwischen den drei großen Verkehrsträgern im Interesse der gesamten Volkswirtschaft einen Interessenausgleich herbeizuführen und alle drei wieder auf gesunde und rentable Grundlagen zu stellen. Außerdem sind in der Verkehrswirtschaftlichen Abteilung noch weitere Referate über außenwirtschaftliche Fragen, Verbindung zum ERP- und Wirtschaftsministerium, Referate für Kraftstoff-Fragen und zur Förderung des Fremdenverkehrs untergebracht. Es sind im Haushalt 3 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden, um den Fremdenverkehr in Deutschland in der Zukunft erheblich zu intensivieren.
Der Haushaltsausschuß hatte es im Falle des Ministeriums für Verkehr bei der Beratung des Organisations- und Stellenplans insofern leichter als bei vielen anderen Ministerien, als dieser Beratung einer generelle Überprüfung des Ministeriums durch den Bundesrechnungshof unmittelbar vorangegangen war. Diese Überprüfung war bereits im Jahre 1949 vom Wirtschaftsrat gefordert worden und wurde im Laufe des letzten Jahres beendet. Der Minister hat sich praktisch vollkommen mit dem Prüfungsergebnis des Bundesrechnungshofes einverstanden erklärt und den Organisations- und Stellenplan auf der Grundlage dieses Prüfungsergebnisses aufgestellt. Das Ministerium befindet sich zur Zeit insofern in einer prekären Lage, als seine verschiedenen Abteilungen und Verwaltungen sich an mehreren Orten, nämlich in Offenbach, Bonn und auch in Hamburg befinden.
Der Haushaltsausschuß hat sich im Verlauf der Generaldebatte zunächst mit einigen wichtigen zentralen Fragen des Verkehrswesens und der Verkehrspolitik befaßt. Es wurde insbesondere auf die große Bedeutung der Forschung hingewiesen, und es wurde festgestellt, daß die zur Zeit infolge unserer allgemeinen Armut im Haushalt für die Forschung eingestellten Mittel durchaus unzureichend seien. Wenn man bedenkt, daß in diesem Haushalt für die Kraftfahrzeugforschung 400 000 DM aufgewendet werden, nachdem der ursprüngliche Ansatz von 250 000 DM bereits um 150 000 DM erhöht worden ist, und daß vor dem Kriege dafür 2 Millionen ausgeworfen worden sind, wird man verstehen, daß in dieser Hinsicht in Zukunft, wenn es die Verhältnisse irgendwie erlauben, etwas mehr getan werden muß.
Eine ebenso wichtige Frage war die des Luftverkehrs und der Beteiligung des Bundes an den Flughäfen. Nach der Kapitulation sind die Alliierten in ihrer Gesetzgebung und in ihren Anweisungen bemüht gewesen, die Beteiligung an den Flughäfen möglichst weitgehend oder sogar ausschließlich auf die Kommunen und teilweise auf die Länder zu beschränken. Heute, nachdem die Bundesrepublik konstituiert ist, besteht ein begründetes Interesse und ein sachliches Bedürfnis, den Bund in die Beteiligung an den Flughäfen einzuschalten, schon deshalb, um hier einer Unterstellung dieser zentral wichtigen Flughäfen unter kommunale Interessen vorzubeugen.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Frage der Konkurrenz zwischen Bundesbahn und Bundespost auf dem Gebiete des Personenkraftwagenverkehrs, die nach den Aussagen des Ministers durch ein in Vorbereitung befindliches Personenbeförderungsgesetz für die Zukunft beseitigt werden soll.
Es wurde bewegte Klage geführt über die außerordentlich mangelhafte Ausstattung der Bundesbahn mit rollendem Material. Vom Ministerium
wurde darauf hingewiesen, daß die notwendigen Kredite für entsprechende Ersatz- und Neubeschaffungen bisher von der Bundesbahn nicht aufgetrieben werden konnten.
Schließlich wurde auch die Frage der Verpflichtungen der Bundesbahn gegenüber dem Bund angeschnitten. Die Bundesbahn konnte wegen ihrer schwierigen Finanzlage diese Verpflichtungen in den letzten beiden Jahren leider nicht erfüllen. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesbahn bemüht sein müsse, ihren Betrieb zu rationalisieren, um zu einer besseren Rentabilität zu gelangen, daß man aber auch auf Seiten der Ministerien durch eine wirklich groß angelegte Koordinierung der Verkehrsträger bessere Voraussetzungen für die Rentabilität der Bundesbahn als des größten Verkehrsträgers im Lande schaffen müsse.
Bei der Einzelbesprechung der Kapitel wurden bei Kap. 1 Tit. 14 die mit 116 000 DM angegebenen außerordentlich hohen Mieten des Verkehrsministeriums für die sogenannten Basa-Anschlüsse beanstandet. Es handelt sich hier um ein autonomes Nachrichtennetz der Bundesbahn, das vom Verkehrsministerium für seine Zwecke mit nutzbar gemacht wird und wofür das Verkehrsministerium bzw. der Bund erhebliche Mieten an die Post zu zahlen hat, und zwar sind diese Mieten nicht nur auf die Benutzung der Anlagen an sich, sondern außerdem auf den dadurch bedingten Ausfall an Gesprächen für die Post abgestellt. Es wurde darauf hingewiesen, daß man entweder eigene Anlagen erstellen oder mit der Post in Verbindung treten solle, um eine erhebliche Herabsetzung der geforderten Beträge zu erreichen.
Die in Tit. 18 des Kap. 1 veranschlagte sehr hohe Summe von 154 000 DM für die Unterhaltung von insgesamt 32 PKW erklärt sich daraus, daß vor allem die Straßenverkehrsabteilung gezwungen ist, sich an Ort und Stelle über den Zustand der Straßen zu informieren und infolgedessen eine größere Anzahl von Referenten dauernd mit einem Wagen ausgestattet werden mußten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das Problem des beamteneigenen Kraftwagens erörtert, ohne daß der Ausschuß jedoch zu einer definitiven Lösung kam. Es wurde herausgestellt, daß der beamteneigene Kraftwagen jedenfalls in der Regel nur dann zu konzedieren sei, wenn der Wagen bei dem betreffenden Referenten voll in Anspruch genommen werde.
In Tit. 19 a fällt ein Betrag über 170 000 DM für Reisekosten auf. Er erschien außerordentlich hoch, so daß der Ausschuß hierüber das Ministerium ausdrücklich befragte. Es stellte sich heraus, daß in diesen 170 000 DM ein Pauschbetrag für Freifahrkarten von insgesamt 25 000 DM, sodann weitere 10 000 DM als Abgeltung an die Bundesbahn für die Zurverfügungstellung je eines Sonderwagens für den Minister und den Staatssekretär enthalten waren. Der Ausschuß ersuchte das Ministerium, an die Bundesbahn heranzutreten, damit sie den Ministerwagen unentgeltlich zur Verfügung stellt, und er machte gleichzeitig darauf aufmerksam, daß für den Sonderwagen des Staatssekretärs im kommenden Haushalt auf keinen Fall wieder Mittel eingestellt werden würden.
Im Tit. 35 handelt es sich um einen Zuschuß des Bundes für die Schifferschulen und Schifferkinderheime der Binnenschiffahrt. Obwohl im Grunde diese Aufgabe im Kompetenzbereich der Länder liegt, wurde im Ausschuß allgemein die moralische Verpflichtung des Bundes zu einer solchen Beihilfe anerkannt, und es wurde darauf hingewiesen, daß die Summe von 50 000 DM eher viel zu niedrig sei.
Im Tit. 42 des Kap. 1 haben wir es mit einer Ausgabe von i Million DM zu tun. Dabei handelt es sich um Darlehen, die der Bund an mittellose Reedereien zum Zweck des Umbaus gecharterter OMGUS-Schiffe gibt. Die Amerikaner haben einen großen Teil der Schiffe, die ihnen nach 1945 als Kriegsbeute in die Hand fielen, zunächst einmal leihweise an die deutsche Verkehrsverwaltung zurückgegeben. Diese Schiffe müssen, um in den zivilen Dienst gestellt werden zu können, zu einem erheblichen Teil umgebaut werden. Dafür werden vom Bund Darlehen an die mittellosen Reedereien gegeben, die der vertraglichen Vereinbarung entsprechend wieder zurückgezahlt werden müssen. Dem Ausschuß wurde mitgeteilt, daß man sich in Washington mit dem Gedanken trage, diese OMGUS-Schiffe wieder in deutsches Eigentum zurückzugeben, daß aber bislang unter den Alliierten gewisse Differenzen bestünden, die die Verwirklichung dieser Absicht verhinderten.
Tit. 47 des Kap. 1 der Fortdauernden Ausgaben ist neu. Es handelt sich hier um einen Bundeszuschuß von 375 000 DM an die Lübecker Hafen G.m.b.H. Der Bund hat die preußische Beteiligung bei der Lübecker Hafen G.m.b.H. mit allen Rechten und Pflichten übernommen und ist infolgedessen auf Grund der bestehenden Verträge gezwungen, bei einem Betriebsdefizit bis zu einer Höhe von 500 000 DM aufzukommen.
Auch der Tit. 48 mit 18 000 DM — Kosten für den sogenannten Selbstkostenausschuß — ist neu. Dieser Selbstkostenausschuß wurde eingesetzt, um die Kostenlage bei den drei großen Verkehrsträgern zu ermitteln und dadurch die Voraussetzungen für die Koordinierung dieser Verkehrsträger zu schaffen.
In Kap. E 11 Tit. 4 sind die Ausgaben für die Forschung auf dem Gebiete des Kraftfahrwesens um 150 000 DM auf 400 000 DM erhöht worden, wie es auch der Vorschlag des Bundesrats vorsah. Wenn man berücksichtigt, daß, wie ich bereits erwähnte, für diesen Zweck vor dem Kriege jährlich 2 Millionen zur Verfügung gestellt worden sind, wird man verstehen, daß diese Mittel nur ein bescheidener Anfang sein können.
In Kap. E 11 Tit. 5 handelt es sich um einen Zuschuß von 300 000 DM, der ursprünglich ausschließlich für die Bayerische Lloyd-Schiffahrtsgesellschaft gedacht war. Der Ausschuß hat sich eingehend mit der außerordentlich schwierigen Lage unserer Kanalschiffahrt befaßt, von der besonders diejenigen Gesellschaften betroffen werden, die im Osten unseres Vaterlandes beheimatet gewesen sind. Er hat sich darum entschlossen, diese 300 000 DM im Verhältnis i zu 2 auf die Bayerische Lloyd-Schiffahrtsgesellschaft und die Schlesische Dampfer-Compagnie aufzuteilen.
Über die 100 Millionen DM für den Wiederaufbau der Handelsflotte im Extraordinarium Kap. E 11 Tit. 5 hatte ich bereits zu Eingang meines Berichts nähere Ausführungen gemacht.
Im Extraordinarium findet sich dann in Kap. 1 Tit. 34 ein Ausgabeposten von 1,5 Millionen DM. Hier handelt es sich um Zuschüsse des Bundes für Mehrkosten, die bei dem Wiederaufbau von Brücken infolge des veränderten und vergrößerten Verkehrsbedürfnisses entstehen, die aber auf Grund der bestehenden Rechtslage dem Bauträger nicht zugemutet werden können. Der Bauträger, in der Regel die Bundesbahn, ist in diesen Fällen nur verpflichtet, die Brücke so wieder aufzubauen, wie sie vor ihrer Zerstörung bestanden hat. Da nun aber teilweise im Interesse der Schiffahrt und auch des Straßenverkehrs ein kostspieligerer Aufbau vonnöten ist, ist der Bund gezwungen, hier die entsprechenden Mehrkosten durch Zuschüsse abzudecken.
Im Kap. E 11 Tit. 8 ist der Zuschuß zur Frachterleichterung für Ostbayern um 300 000 DM auf 1 300 000 DM — unter gleichzeitiger Beteiligung des bayerischen Staates mit 100 000 DM — erhöht worden. Es sei an dieser Stelle erwähnt, daß die Bundesbahn durch Frachtvergünstigungen für diesen Zweck eine jährliche Leistung von etwa 8 Millionen DM erbracht hat.
Bei der Besprechung von Kap. 2 des Einzelplans, der Binnenwasserstraßenverwaltung, hat der Ausschuß zum Ausdruck gebracht, daß der Bundesrechnungshof so bald wie möglich die Überprüfung der übrigen Verwaltungen im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums abschließen möge, damit die in diesen Verwaltungen bestehende allgemeine Beförderungssperre, die nun schon reichlich zwei Jahre andauert, möglichst bald beseitigt werden könne.
Der Ausschuß hat im Kap. 2 eine Anzahl neuer Stellen bewilligt, die sich aus der Einrichtung von Amtskassen bei den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen ergeben. Es handelt sich dabei um 2 Amtmannstellen, 5 Oberinspektorenstellen und 6 Inspektorenstellen.
Bei den Einnahmen in Kap. 2 Tit. 9 mußte die dort eingestellte Summe von 100 C00 DM um 70 000 DM vermindert werden, weil wegen der bereits erwähnten sehr schwierigen Wirtschaftslage unserer Binnenschiffahrt die Rückzahlung der an die Binnenschiffahrt gegebenen Darlehen zu einem erheblichen Teil gestundet werden mußte.
Beim außerordentlichen Haushalt haben wir im Kap. E 12 Tit. 48 eine Summe von 2 Millionen DM für den Wiederaufbau und Ausbau der Staustufe Offenbach. Dabei handelt es sich um ein altes, baufälliges Nadelwehr, das ersetzt werden muß, wobei aber gleichzeitig zur Verbesserung der Schifffahrtsstraße der bisherige Stau wesentlich vergrößert werden soll. Hierüber hat es anfangs mit den Behörden der Stadt Offenbach erhebliche Auseinandersetzungen gegeben, weil man von dieser Seite unangenehme Nebenwirkungen befürchtete. Das Ministerium hat uns aber versichert, daß diese Differenzen mit der Stadtverwaltung inzwischen ausgeräumt worden seien.
In Kap. 3 ist der sogenannte Bundesschleppbetrieb, der in § 15 der Reichshaushaltsordnung seine rechtliche Grundlage hat, etatisiert. Es ist hier durch eine Reorganisation der Verwaltung gelungen, die bisherige Minusbilanz des Bundesschleppbetriebs zu beseitigen und den Haushalt auszugleichen. Gleichzeitig wurde allerdings darauf hingewiesen, daß die prekäre Wirtschaftslage der Binnenschiffahrt wahrscheinlich zu einer Senkung der Tarife zwingen wird und daß dadurch möglicherweise die ausgeglichene Bilanz des Bundesschleppbetriebs wieder ins Wanken gerät.
In Kap. 4, der Seewasserstraßenverwaltung, mußten ebenfalls infolge der Einrichtung einer Amtskasse in Kiel 6 neue Planstellen geschaffen werden, die sämtlich vom Rechnungshof befürwortet worden sind. Außerdem mußten drei neue Stellen - Oberregierungsrats- und Regierungsratsstellen — für die Seeverkehrsdezernenten in Kiel, Hamburg und Aurich bewilligt werden.
In Kap. 4 Tit. 20 findet sich ein Ausgabeposten von 2500 DM für ein Gutachten über die Rentabili-
tätslage des Nordostseekanals, das vom Weltwirtschaftsinstitut Kiel erstellt wird. Die Schwierigkeiten beim Nordostseekanal sind darin begründet, daß die Ufer weitgehend verfallen sind und deshalb die Geschwindigkeit der Schiffe erheblich herabgesetzt werden muß, so daß die Gefahr besteht, daß die Durchfahrt durch den Nordostseekanal für die Schiffahrt nicht mehr lohnenswert genug ist.
Zum Tit. 26 des Kap. 4 hat der Haushaltsausschuß in Zukunft eine Aufgliederung in 26 a und 26 b verlangt, und zwar eine Aufgliederung in Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung und in Kosten für Dienstreisen, die im Interesse der Unfallverhütung unternommen werden.
Das Seeschiffsvermessungsamt, in Kap. 5 etatisiert, ist wieder mit einem ordentlichen Leiter nach der Besoldungsgruppe A 2 b besetzt worden, nachdem diese Stelle im Jahre 1947 gestrichen worden war, weil wir in dieser Zeit keine Schiffe bauen durften und darum die Tätigkeit des Amtes erheblich eingeschränkt war.
Im Kap. E 14 Tit. 35 ist ein Zuschußposten zur Instandsetzung des Kieler Nordhafens in Höhe von 375 000 DM geschaffen worden. Ich darf auf die Begründung in der Vorlage hinweisen, aus der hervorgeht, daß im Kieler Nordhafen umfangreiche Wiederaufbauarbeiten notwendig sind, deren Kosten sich insgesamt auf rund 700 000 DM belaufen werden. Der Kieler Nordhafen hat für den Bund insofern eine besondere Bedeutung, als er, an der einen Mündung des Nordostseekanals gelegen, von der Schiffahrt durch den Kanal stark in Anspruch genommen wird.
In Kap. 6, Hydrographisches Institut, sind gegenüber dem Vorjahre eine Anzahl Planstellen geschaffen worden; auch hier im Einvernehmen mit dem Rechnungshof, der diese Verwaltung überprüft hat.
In den Kap. 9 und 10 haben wir die Sammelsteile für Nachrichten über Kraftfahrzeuge und die Typprüfstelle für Kraftfahrzeuge vor uns. Diese Stellen sind zwar de jure zwei getrennte Verwaltungen, sie arbeiten aber praktisch als Einheit in Bielefeld zusammen, was auch in der Personalunion des Leiters zum Ausdruck kommt. Von seiten des Ministeriums ist beabsichtigt — ebenfalls in Übereinstimmung mit einem speziellen Gutachten des Bundesrechnungshofes —, diese beiden Verwaltungen als Bundesoberbehörde in einem Bundeskraftfahramt zusammenzuschließen. Im Ausschuß wurde gerügt, daß offenbar von seiten des Bundesverkehrsministerium schon gewisse Vorbereitungen für die Etablierung dieser neuen Dienststelle in Flensburg getroffen werden, obwohl das Parlament bisher noch keine Stellung dazu genommen hat.
In Kap. 14 schließlich ist der Deutsche Wetterdienst mit rund 9 Millionen DM etatisiert. Dieser Deutsche Wetterdienst, der bisher auf zonaler Ebene in der amerikanischen und der englischen Zone getrennt gearbeitet hat, soll in Zukunft zusammengefaßt werden. Von der englischen Luftwaffe ist die Wetternachrichtenzentrale Quickborn-Pinneberg am 1. Oktober 1950 in deutsche Hände zurückgegeben worden, so daß auch diese Zentrale in Zukunft in den Deutschen Wetterdienst einbezogen werden kann. Die Schwierigkeiten in dieser Frage werden durch das Grundgesetz aufgeworfen, das es nicht ohne weiteres gestattet, diese Einrichtung auf Bundesebene zu übernehmen.
Schließlich ist in Kap. E 23 eine Globaleinsparung am Extraordinarium von 3 200 000 DM gemacht, so daß der Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, wie ich bereits zu Anfang meiner Ausführungen ausführte, mit einer Summe von 532 711 000 DM abschließt.
Ich habe Sie im Auftrage des Haushaltsausschusses zu bitten, den Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr in der vorliegenden Form anzunehmen.