Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Wort des Herrn Abgeordneten Pohle beginnen: Am lebensnächsten bleibt man den Menschen, wenn man immer noch innere Verbindung mit ihnen hält. Gerade der alte Kollege, der früher mit einem an der Werkhobelbank oder an irgendeinem anderen Arbeitsplatz gestanden hat, erinnert einen immer wieder an die Probleme, die heute im Arbeitsministerium ihre Lösung finden müssen. Deshalb freue ich mich immer, wenn ich mit alten Kollegen zusammenkomme, um mit ihnen einmal über die Probleme zu sprechen, die wir früher behandelt haben und die heute der Lösung entgegenzuführen meine Aufgabe ist.
Als ich die Verwaltung für Arbeit in Frankfurt übernahm, habe ich — sehr zum Mißfallen gewisser Kreise — gesagt: Ich sehe diese Verwaltung als eine Institution an, die den Zweck hat, den ar-
beitenden Menschen eine bessere Eingliederung ins Gesamtvolk und eine bessere wirtschaftliche Fundamentierung zu ermöglichen. Das Arbeitsministerium, dem ich als Minister vorzustehen die Ehre habe, hat meines Erachtens gar keine andere Aufgabe als die, hier fördernd einzugreifen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, daß heute morgen neben mancher Kritik, die vorgebracht worden ist, auch manches Wort der Anerkennung gesprochen wurde.
Wenn Sie heute die Probleme, die das Bundesarbeitsministerium zu lösen hat, richtig betrachten, so werden Sie finden, daß dieses Ministerium mit dem arbeitenden Menschen gehen muß von dem Moment an, an dem er sich entschließt, ins Wirtschaftsleben einzutreten, und zwar in einer abhängigen Funktion. Gerade bei Betrachtung all der Arbeiten auch gesetzgeberischer Art wird uns klar, daß wir im Jahre 1945 einen endgültigen Zusammenbruch all der Institutionen erlebt haben, die hier wirksam werden sollten. Aber dann waren es ja nicht deutsche Menschen, die neues Recht geschaffen haben, sondern das erste Recht, das wir auf all diesen Gebieten bekommen haben, war Besatzungsrecht. Vielleicht war es sogar gut, daß damals die deutschen Menschen nicht vor die Lösung dieser Aufgaben gestellt wurden, zumindest nicht vor ihre endgültige Lösung.
Sie wissen, daß wir damals voll unter den Bestimmungen der Besatzungsmacht standen, die uns einen Preis- und Lohnstop brachten. Die Folge davon war, daß das völlig verzerrte Lohngebilde noch ungefähr drei Jahre im deutschen Wirtschaftsleben fortbestanden hat. Die Folge davon wieder war, daß der natürliche Nachwuchs in unserem 'Wirtschaftsleben nicht dahin geleitet werden konnte und geleitet wurde, wo wir auf Grund der Folgen des Krieges unsere Arbeitskräfte einzusetzen haben. Letztlich ist es daher die Hauptaufgabe des Ministeriums, dafür zu sorgen, daß durch Berufsberatung und Berufslenkung die Arbeitskräfte unserem Wirtschaftsleben mit seinen besonderen Aufgaben in den nächsten Jahren und Jahrzehnten dort zur Verfügung gestellt werden, wo wir sie im Interesse einer Verbesserung der Lebenshaltung unseres Gesamtvolkes dringend brauchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der letzten Zeit so oft darüber geschimpft worden, daß gewisse Lohnentwicklungen bei den gewerblichen Arbeitern einen Sprung über die Entwicklungen auf anderen Gebieten hinaus gemacht haben. Ich bedaure diese Entwicklung absolut nicht, weil ich der Meinung bin, daß die Bewertung der Arbeitskraft des einzelnen immer unter dem Blickpunkt der Notwendigkeiten der Volkswirtschaft gesehen werden muß. Ich würde diese Entwicklung für bedauerlich halten, wenn durch sie anderen Kreisen die Arbeitskräfte genommen würden. Aber praktisch ist es doch so, daß es heute noch eine große Zahl unserer arbeitslosen Menschen als entwürdigend ansieht, wenn ihnen zugemutet wird, gewerbliche Arbeit zu verrichten.
Derartige Dinge kann man wiederum nicht durch Gesetze ändern. Eine Änderung kann nur dann erreicht werden, wenn man dazu übergeht, die Lohn- und Arbeitsbedingungen dort, wo wir Nachwuchs in besonders starkem Maße brauchen, entsprechend zu gestalten, damit sich vor allen Dingen unsere jungen Menschen, die aus der Schule entlassen werden oder die noch keine endgültige Entscheidung über ihre wirtschaftliche Betätigung getroffen haben, sich dorthin gezogen fühlen. Glauben Sie mir doch eines: nur mit Idealismus sind diese Dinge nicht zu lösen! Hier gehört auch ein gewisser Egoismus dazu, der, wenn er sich in gewissen Grenzen hält, auch etwas Gesundes in sich birgt.
So sind wir im Arbeitsministerium bestrebt, gerade auf dem Gebiete der Lenkung der Arbeitskraft Wege zu gehen, die dahin führen, daß unser Wirtschaftsleben befruchtet wird.
Die zweite Abteilung meines Ministeriums hat die Aufgabe, den arbeitenden Menschen dann zu betreuen, wenn er in der Arbeit steht. Hier handelt es sich um das Tarifrecht und um das Arbeitsrecht. Als wir damals in Frankfurt im Wirtschaftsrat das Tarifvertragsgesetz geschaffen haben, sind wir uns darüber klar geworden, daß man die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht irgendeiner Bürokratie, sondern den lebendigen Kräften in unserem Wirtschaftsleben überantworten müsse.
Glauben Sie mir, wenn jetzt in den letzten Monaten so sehr der Ruf nach neuen Tarifordnungen,
nach neuen gesetzlichen Bestimmungen auf diesem
Gebiet laut geworden ist, dann bedaure ich es nur
- auch nach dem Schlichter, Herr Kollege Richter —, wenn er kraft irgendwelcher amtlicher Funktionen wirksam werden soll. Das kann aber bei Kennern der Verhältnisse unmöglich dazu führen, ein Schlichtungswesen als solches grundsätzlich abzulehnen. Manchmal ist es in solchen sprunghaften Zeiten, wie wir sie heute durchleben, notwendig, daß den verantwortlichen Tarifpartnern einmal ein Mensch zur Seite tritt, der, ohne an der Sache mit Entscheidungsbefugnis beteiligt zu sein, ihnen doch einen guten Rat für die Lösung der kritischen Probleme geben kann.
Ich persönlich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß, wenn es uns gelingt, Schlichtungsinstanzen über die Tarifverträge zwischen den Tarifpartnern selbst zu schaffen, dieser Regelung der Vorzug gegeben werden muß. Daß darf aber nicht so gehen, wie es im vergangenen Jahre bei den Streitigkeiten im Baugewerbe war. Die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer waren ein halbes Jahr vorher bei mir und baten gemeinschaftlich darum, keine Schlichtungsordnung zu schaffen, weil sie, die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, diese Tätigkeit weitgehend selbst ausüben wollten. Als dann bereits der Streik im Baugewerbe ausgebrochen war, habe ich die Vertreter der Arbeitgeberverbände gefragt: Was habt ihr denn nun eigentlich getan, um das Versprechen zu erfüllen, das ihr mir im Ministerium gegeben habt, nämlich in derart kritischen Momenten von den Spitzenorganisationen aus einzugreifen? Man hat mir gesagt, das hätte ja bei der zur Zeit gegebenen Geistesverfassung der Gewerkschaften gar keinen Sinn gehabt.
Dann waren die Vertreter der Gewerkschaften bei mir, denen ich die Frage vorlegte: Was habt denn ihr auf Grund der Erklärungen, die ihr gemeinschaftlich mit den Vertretern der Arbeitgeberverbände bei mir abgegeben habt, in der Zwischen-
zeit in dieser Angelegenheit getan? Da bekam ich eine noch viel schönere Antwort als die erste, nämlich: Offiziell wissen wir von den Streiks zur Zeit noch gar nichts.
Sehen Sie, wir wollen alles, was hinter uns liegt, nicht allzu kritisch betrachten, sondern wollen uns darüber klar werden, wie wir die Dinge für die Zukunft so regeln müssen, daß die Regelung den Interessen des deutschen Volkes entspricht. Auf keinen Fall, das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit aussprechen, darf es soweit kommen, daß wieder einmal die Verantwortlichen im Wirtschaftsleben ihre Verantwortung auf Staatsstellen abschieben können. Wenn das eintreten sollte, hätten wir den ersten Schritt zu einem neuen Kollektivstaat getan.
In der Aussprache von heute morgen hat sich ganz klar gezeigt, daß es auf dem Gebiet der Arbeitsverwaltung und bei den Aufgaben des Arbeitsministeriums eine Frage gibt, die im Vordergrund des gesamten Interesses steht, das ist die Versorgung der Alten und Invaliden. Auch hier sollten wir uns einmal klar darüber werden, welche Verhältnisse wir vor einigen Jahren vorgefunden haben, wie dann die geistige Entwicklung war und wo wir heute stehen. Wir wissen, daß die Sozialversicherungsträger bei uns im Jahre 1945 zusammengebrochen sind. Wir haben dann auf Grund von Besatzungsrecht gewisse Anweisungen bekommen, wie die Dinge weiter gemacht werden sollten. In Berlin hat man die Sozialversicherungsträger überhaupt stillgelegt, bis die Zahl der Krankheitsfälle so groß geworden war, daß man dem Berliner Magistrat wieder die Möglichkeit gab, eine neue Ordnung aufzustellen. Aber damals waren die Besatzungsmächte über den Kontrollrat noch sehr stark dahingehend orientiert, uns eine neue Ordnung auf Grund des Besatzungsrechtes für die vier Besatzungszonen in der Form einer Einheitsversicherung aufzuzwingen.
Heute streitet man sich sehr stark darum, wie der eine oder andere — sei es in der Gewerkschaftsbewegung, sei es in den Trägern der Sozialversicherung — sich damals eingestellt hat. Meistens löst man die Erklärungen des einzelnen aus den Zusammenhängen heraus.
Wir müssen uns darüber klar sein, daß in den Jahren 1945 und 1946 kaum ein Mensch in Deutschland gewesen ist, der der Meinung war, daß wir heute bereits wieder so frei seien, auf allen diesen Gebieten wieder selbst entscheiden zu können.
Nun gibt es gar keinen Streit darum, daß die Notlage der Sozialrentner bestimmt die größte Notlage ist, die wir in Deutschland haben, wenn diese Alten und Invaliden nicht irgendwie in einer Familiengemeinschaft leben, wo sich die anderen verpflichtet fühlen, für b. en alten Vater, für die alte Mutter zu sorgen. Aber wir müssen uns auch darüber klar sein, daß der erste Schritt, den wir auf diesem Gebiete getan haben, nämlich das Sozialversicherungsanpassungsgesetz, in dieser Form nicht wiederholt werden kann,
wenn man nicht die Selbsthilfeorganisationen der
Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ihres eigentlichen Charakters, nämlich einer Versicherung, entkleiden will. Wir haben doch erlebt, daß man deshalb, weil in der Reichsversicherungsordnung die unbedingte Garantie des früheren Reiches für die Leistungen der Sozialversicherung gegeben war, in diese Sozialversicherung Dinge hineingelegt hat, die dort nicht hingehören, die meines Erachtens nur aus den Steuermitteln der Allgemeinheit entnommen werden können. Wir sehen heute, wie ungesund es sich zum Teil ausgewirkt hat, daß man eine pauschale Erhöhung der Renten vornahm und Mindestrenten festlegte. Ich habe heute Unterlagen, nach denen — um ein Beispiel herauszunehmen — Leute in ihrer Jugend kurze Zeit als zweite oder dritte Söhne in der Landwirtschaft als Knecht oder als sonstiger landwirtschaftlicher Arbeiter tätig waren. Sie haben damals nur ganz geringe Beiträge gezahlt, sind dann selbständige Landwirte geworden und haben in kluger Erkenntnis dessen, daß ihnen diese Sozialversicherung später vielleicht einmal einen guten Nutzen geben könne, freiwillig ihre Beiträge fortgezahlt. Nach den versicherungstechnischen oder versicherungsmathematischen Grundlagen hatten sie Rechtsansprüche von 23 DM. Wir sind hergegangen und haben im Anpassungsgesetz die Mindestrente auf 50 DM festgelegt.
Wir haben damit gegenüber diesen Kreisen, die ihre Lebenssicherung ja nicht in der Sozialversicherung gesucht haben, sondern in ihrem eigenen landwirtschaftlichen Besitz, diese Renten in einem ungeheueren Umfange zu Lasten der gewerblichen Arbeiter erhöht, die nur aus diesen Einnahmen ihre Lebensgrundlage sichern müssen.
Wir sollen uns da keiner Täuschung hingeben. Wenn heute gesagt wird, daß beispielsweise das Bestreben der Angestellten nach einer selbständigen Angestelltenversicherung berechtigt sei, so muß ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, entgegenhalten: es sind nicht nur die Angestellten, die mit allen Mitteln ihren eigenen Versicherungsträger haben wollen, sondern auch unsere Bergleute verlangen ihre knappschaftliche Versicherung mit einer Leidenschaft, wie sie gar nicht überboten werden kann. Es kommt ja im wesentlichen darauf an, daß wir dafür sorgen, daß gleiches Recht für alle besteht, gleichgültig zu welchem Versicherungsträger sie gehören. Wenn wir heute auf die Entwicklung in den letzten zwei, drei Jahren zurückblicken, dann finden wir, daß heute sehr viele Menschen aus der Angestelltenversicherung, die uns noch vor zwei Jahren in die Hölle verurteilt hätten, wenn wir ihre Institution hätten beseitigen wollen, sagen: warum, nachdem nunmehr durch das Anpassungsgesetz gleiches Recht für die einzelnen geschaffen worden ist, noch zwei verschiedene Versicherungsträger? — Alle, die auf diesen Gebieten tätig sind, gleichgültig zu welcher Fraktion sie sich bekennen, wissen doch ganz genau, daß heute gerade die Angestellten sagen: durch das Sozialversicherungsanpassungsgesetz sind ja die Rentner, die Invaliden, wenn sie über 25 Jahre ihre Beiträge gezahlt haben, besser als die Angestellten gestellt, und diese Regelung wollen wir für unsere Versicherungsanstalt nunmehr auch haben. So haben sich die Ansichten auf diesem Gebiet geändert, und ich glaube ganz bestimmt, daß wir uns, wenn wir im Laufe dieses Jahres diese Probleme ernstlich zu erörtern haben, um die endgültige Neuordnung der Sozialversicherung herbeizuführen, vielleicht schon viel besser verstehen werden, als wir uns vor zwei Jahren verstanden haben.
Zu der Frage der Erhöhung der Renten. Ich habe am Dienstag dieser Woche dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich genau an die Beschlüsse dieses Hohen Hauses über die Erhöhung der Renten um 25 % anlehnt. Es ist selbstverständlich, daß der Herr Bundesfinanzminister sehen muß, wie er die finanzielle Grundlage für dieses Gesetz herbeizaubern kann, aber ich darf Ihnen sagen, daß sowohl der Bundeskanzler als auch alle anderen Minister auf dem Standpunkt gestanden haben, daß hier die größte Not herrsche und daß hier am schnellsten geholfen werden müsse. Ich habe die Hoffnung, daß dieses Gesetz möglichst bald diesem Hohen Hause vorgelegt werden kann. Machen Sie sich allerdings auch darauf gefaßt, daß der Herr Bundesfinanzminister die Deckungsvorlage für dieses Gesetz vorlegen muß, denn dieses Gesetz fordert nichts anderes, als daß aus Steuermitteln für die Erhöhung der Sozialrenten nicht mehr und nicht weniger als eine Milliarde Mark im laufenden Jahr aufgebracht werden muß.
Darüber hinaus spielt eine weitere Frage eine gewisse Rolle. Ich habe in der letzten Zeit sehr viele Zuschriften von Invalidenrentnern und Altersrentnern bekommen, die aus den Zeitungen entnommen haben, daß sie sich in der nächsten Zeit für die jetzt anlaufende Verteuerung für Brot und Margarine einen Verbilligungsschein vom Wohlfahrtsamt holen sollen. Wir haben uns, ebenfalls am Dienstag dieser Woche, im Kabinett über diese Frage unterhalten, und ich habe mich mit allen Mitteln dagegen gewehrt, daß diese Millionen Menschen gezwungen werden, wegen eines Verbilligungsscheines zum Wohlfahrtsamt zu gehen.
Auch hier ist mir das Kabinett restlos gefolgt. Bereits am Dienstagnachmittag habe ich mit dem Herrn Bundesfinanzminister zusammengesessen, um mit ihm die Frage zu erörtern, wie wir diese Dinge in einer anderen Form regeln können, und wir sind uns darüber einig geworden, daß die hierfür notwendigen erhöhten Rentenbeträge für die Sozialversicherungs-Rentenempfänger über die Post zusätzlich ausgezahlt werden sollen und daß die Arbeitslosenfürsorgeempfänger die entsprechenden Beträge in Geld bei ihrem Arbeitsamt erhalten. Der Kranke, der mit der Hälfte seines Grundlohns als Krankengeld seinen Lebensunterhalt nicht fristen kann, soll, wenn er unterstützt werden soll, seine zusätzlichen Bezüge über seine Krankenkasse ausgezahlt bekommen. Wir wollen nicht, daß sich diese Menschen, die sich ihre Rechtsansprüche durch Beitragsleistung erworben haben, nachher an ihrem Lebensabend am Wohlfahrtsamt einfinden müssen.
— Das ist ganz richtig, Herr Kollege Renner,
es kommt nur darauf an, ob wir die ernste Absicht haben, diesen Zustand, der als Kriegsfolge anzusehen ist, sobald wie möglich zu beseitigen. Darauf kommt es an. Ich habe mich über die Debatte heute morgen gefreut, weil ich bei allen Reden herausgehört habe, daß es den Rednern ernst darum ist, diesen Leuten zu helfen, ohne dabei vielleicht das eine oder andere Parteisüppchen zu kochen. Das ist meines Erachtens das Entscheidende.
Nachdem ja die Frage der Kriegsopferversorgung noch einmal von Herrn Bazille angeschnitten worden ist, möchte ich Ihnen folgendes sagen: Das Bundesversorgungsgesetz wurde am 21. 12. mit Datum vom 20. 12. veröffentlicht. Am 22. 12., also am Tage nachher, haben wir die Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz als Richtlinien an die Länder herausgegeben. Ich glaube, daß man nicht schneller handeln kann. Wir sind nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Verwaltungsanordnungen über das Kabinett und dann über den Bundesrat gehen zu lassen, ehe wir sie als gesetzliche Anweisungen herausbringen können. Diese Schwierigkeit darf man doch nicht übersehen. Als wir am 22. Dezember diese Verwaltungsvorschriften als Richtlinien herausgegeben haben - das sollte keine bloße Demonstration sein, sondern nach draußen unseren Willen bekunden, daß wir auf dieser Basis die gesetzlichen Vorschriften herausbringen wollten —, waren wir der Überzeugung, daß jeder wirklich gutmeinende Beamte, jeder, der halbwegs nicht nur Federfuchser, sondern denkender Beamter ist, auf Grund dieser Richtlinien seine Arbeit aufnehmen konnte. Wenn er es nicht getan hat und darauf wartete, bis Regierung und Bundesrat ihm die Dinge fertig unterschrieben vorlegten, ja, dann frage ich mich, ob man mit einer solchen Beamtenschaft, die ein Versagen mit dieser Ausrede begründen will, überhaupt gesetzliche Bestimmungen durchführen kann.
Meine Damen und Herren, der heutige Tag hat mir gezeigt, daß sehr viele Wünsche an mein Ministerium gestellt werden, und die hier anwesenden Herren Referenten haben alles mitangehört. Ich glaube, Sie werden mir bestätigen, wenn ich sage: wir haben uns im Arbeitsministerium wirklich Mühe gegeben, in der kurzen Zeit unserer Tätigkeit so viel zu schaffen, wie wir zu schaffen in der Lage waren, um gerade den breiten Schichten der Arbeitnehmer das Gefühl zu geben, daß sie in diesem neuen demokratischen Staat nicht als fünftes Rad am Wagen angesehen werden.