Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen nur mit ein paar Sätzen den Antrag zu begründen, der Ihnen auf Umdruck Nr. 109 vorliegt. Herr Kollege Gengler hat Sie vorhin als Berichterstatter über das Problem unterrichtet. Es ist sehr erfreulich, wenn man gerade im Finanzministerium in einer schwierigen Situation sich an Stellungnahmen großer Geister erinnert, denn ich kann mir vorstellen: Als man in dieser Frage einen Ausweg suchte, hat man sich an das Wort Goethes erinnert: „In den Rechnungen findet sich alles wieder."
Aber, meine Damen und Herren, eine solche Regelung ist haushaltsrechtlich natürlich nicht zu verantworten. Es ist zwar im Haushaltsausschuß darauf hingewiesen worden, daß. man den Gesamtbetrag, der für die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung und für die Unterstützung und Berufsfürsorge der Heimkehrer erforderlich gewesen wäre, erst am Jahresabschluß überblicken könne. Aber selbst wenn wir den Haushalt fristgemäß hätten verabschieden können, wären die Dinge doch so gelaufen, daß das Finanzministerium spätestens im Dezember vorigen Jahres mit einer entsprechenden Nachforderung hätte zu uns kommen müssen. Wir können also aus der Tatsache, daß wir den Haushaltsplan leider erst nach Ablauf des Rechnungsjahres verabschieden, nicht schließen, daß man die wirklich erforderlichen Beträge nicht in die Haushalte einzustellen brauchte. Wir glauben deshalb, daß es erforderlich ist, die Beträge, die zunächst vorgesehen waren, so zu erhöhen, daß sie den tatsächlichen Erfordernissen gerecht werden. Deshalb haben wir gefordert, daß sowohl im Tit. 31 als auch im Tit. 34 die entsprechenden Heraufsetzungen vorgenommen werden. Wenn wir beschließen, daß im Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit — diese Erhöhung vorgenommen wird, dann wird das selbstverständlich auch entsprechende Auswirkungen auf den Haushalt für soziale Kriegsfolgelasten haben.