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ID0113404700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1951 5199 134. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5200B, 5210B Zur Tagesordnung . . . 5203B, D, 5204A, 5210C, 5229D, 5254B, 5256A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Nr. 1907 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Wiederbesiedlung der Insel Helgoland (Nr. 2017 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Sicherung von Eigentum auf der Insel Helgoland (Nr. 2018 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Bemühungen zur Freilassung von in der Ostzone inhaftierten Jugendlichen (Nr. 2019 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zurückziehung des Beschlusses der Bundesregierung über Maßnahmen gegen Unternehmungen, die politische Organisationen verfassungsfeindlichen Charakters unterstützen (Nr. 2099 der Drucksachen) . . 5200C Abstimmungen 5200D, 5202B zur Abstimmung bzw. zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5200D, 5202A Frau Dr. Hubert (SPD) 5201A Dr. Wuermeling (CDU) 5201B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5201C Dr. Hammer (FDP) 5202A Bausch (CDU) 5203B Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhungen der Leistungen der Sozialversicherungsgesetzgebung, des Bundesversorgungsgesetzes und der öffentlichen Wohlfahrtspflege (Nr. 2087 der Drucksachen), sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Teuerungszulage als Vorschuß auf die beantragte Erhöhung der Sozialversicherungsrenten (Nr. 2143 der Drucksachen) und in Verbindung mit Einzelplan XXVI - Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 1925 der Druck- sachen) 5203C, 5210D Mellies (SPD) : zur Geschäftsordnung 5203C zur Sache 5215A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 5210D Gengler (CDU), Berichterstatter . 5212A Renner (KPD) : als Antragsteller 5214A als Abgeordneter 5224D Hartmann, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium 5215C Bazille (SPD) 5215D, 5230D Storch, Bundesminister für Arbeit 5217D, 5231D Pohle (SPD) 5218A Horn (CDU) 5219C, 5235A Frau Kalinke (DP) 5222C Dr. Mende (FDP) 5226D Frau Dr. Probst (CSU) 5228B Brese (CDU) 5229D Willenberg (Z) 5231B Abstimmungen 5234D, 5235B Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Freistellung landwirtschaftlichen Kleinbesitzes von der Grundsteuer (Nr 2020 der Drucksachen) 5203D Beratung vertagt 5203 Beratung der Zweiten Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines .Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 2092 der Drucksachen) . .5204A, 5254B Ausschußüberweisung 5204A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5254B Beratung der Übersicht Nr. 24 über Anträge von Ausschüssen des Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 128) 5204B Beschlußfassung 5204B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder, Dr. Schatz, Strauß u. Gen. betr. Osthilfefonds zur Behebung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Notstandes Ostbayern (Nr. 2069 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bildung eines Grenzlandfonds zur Behebung wirtschaftlicher und kultureller Notstände (Nr. 2078 der Drucksachen) 5204B Dr. Solleder (CDU), Antragsteller . . 5204C Dr. Edert (CDU-Hosp.), Antragsteller 5205C Storch, Bundesminister für Arbeit . 5205D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5206A Höhne (SPD) 5206D Dr. Horlacher (CSU) 5207C Müller (Frankfurt) (KPD) 5208D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 5209C Fröhlich (NHE-DG) 5210A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5210B Kemper (CDU) 5210B Ausschußüberweisung 5210C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XII — Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr (Nr. 1913 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Kredite zur Beseitigung des Notstandes bei der Deutschen Bundesbahn (Nr. 2064 der Drucksachen) . . 5235D, 5255D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 5235D Walter (DP), Antragsteller 5239C Rademacher (FDP) 5240C, 5254A Gengler (CDU) 5243D Jahn (SPD) 5245A Schulze-Pellengahr (CDU) 5249A Ritzel (SPD) 5250B Pohle (SPD) 5250C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5250D Mellies (SPD) 5254A Abstimmungen . . . .5253D, 5254A, 5255D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Entwurf einer gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß (Nr. 745, 2139 der Drucksachen) 5254C Ritzel (SPD): zur Geschäftsordnung 5254C als Berichterstatter 5254D Beschlußfassung 5255D Nächste Sitzung 5256D Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Einzelplanes XI, des Bundesministeriums für Arbeit, im Haushaltsausschuß ist diesem Ausschuß bezüglich des Stellenplanes wie auch des gesamten Aufgabengebietes dieses Ministeriums ausreichendes Material vorgelegt worden. Dieses Material vermittelte uns einen genauen Einblick in den Aufbau und die Organisation dieses Ministeriums. Dem


    (Arndgen)

    Haushaltsausschuß hat ein Stellenplan vorgelegen, der 171 Beamten-, 144 Angestellten- und 58 Arbeiterstellen, insgesamt also 373 Stellen für das Haushaltsjahr 1950 vorsieht. Gegenüber dem Jahre 1949 sind das 69 Beamten-, 31 Angestellten- und 30 Arbeiterstellen, insgesamt 130 Stellen mehr.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Mehr an Stellen im Bundesarbeitsministerium ist notwendig geworden, weil dieses Ministerium aus dem jüngsten Amt des damaligen Zweizonen-Wirtschaftsrates in den Bund hineingewachsen ist. Das jetzige Ministerium hat seine Arbeit mit dem Stellen- und Organisationsplan des damaligen Amtes für Arbeit beim Zweizonen-Wirtschaftsrat begonnen, obwohl die Zuständigkeit und das Aufgabengebiet dieses Ministeriums gegenüber dem Aufgabengebiet des damaligen Amtes für Arbeit gewaltig angewachsen sind. Aber nicht nur das Aufgabengebiet ist ausgeweitet worden. Dem jetzigen Bundesarbeitsministerium fällt auch die Aufgabe zu, die aus der Zeit des früheren Deutschen Reiches stammenden und auch die sonst bestehenden Gesetze, die sich mit Fragen der Arbeit, des Arbeitsrechts, mit dem Lohn- und Tarifwesen sowie mit der gesamten Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung beschäftigen, zu überholen, neu zu fassen und auf die heutigen Verhältnisse abzustellen. Fast alle hier einschlägigen Gesetze müssen durch- und umgearbeitet werden.
    Um dem Arbeitsministerium die notwendigen Kräfte zeitig zur Verfügung zu stellen, hatte der Haushaltsausschuß schon im Verlaufe des Jahres 1950 von den vorhin genannten Mehrstellen im Wege der Vorwegbewilligung 42 neue Beamten-, 25 neue Angestellten- und 30 neue Arbeiterstellen genehmigt. Diese neuen Stellen wurden in der Hauptsache in der Abteilung III dieses Ministeriums benötigt, das die Fachgebiete Arbeit, Arbeitsrecht, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen und den Arbeiterschutz behandelt. Diese Abteilung ist in sechs Referate aufgeteilt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Haushaltsplan des Arbeitsministeriums die Auffassung vertreten und verlangt, daß in dieser Abteilung aus dem Plan zwei Referate gestrichen werden und nur vier verbleiben. Im Haushaltsausschuß haben wir uns gerade mit dieser Abteilung und ihrem Aufgabengebiet eingehend beschäftigt und sind der Meinung gewesen, daß es bei sechs Referaten bleiben soll.
    Des weiteren wurde das Mehr an Arbeitskräften in der Abteilung IV b dieses Ministeriums benötigt, die sich mit der Kriegsopferversorgung zu beschäftigen hat. In dieser letztgenannten Abteilung sind nicht nur die Gesetze betreffend die Versorgung der Kriegsopfer zu erarbeiten, sondern in ihr wird auch der gesamte finanzielle Aufwand, der für die Kriegsopferversorgung erforderlich ist, verwaltet. Dieser Aufwand ist im Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten in Höhe von etwa 3 2/10 Milliarden DM ausgewiesen. Das Arbeitsministerium hat diese Mittel zu verwalten und ihre Verwendung zu beaufsichtigen.
    Ferner ergeben sich für das Arbeitsministerium zusätzliche Aufgaben durch die Notwendigkeit, die in den letzten Jahren obsolet gewordenen zwischenstaatlichen Abkommen auf dem Gebiete der Sozialversicherung neu zu beraten und mit den einzelnen Ländern neu abzuschließen. Einige dieser Abkommen haben wir in den letzten Monaten in diesem Hause schon behandelt. Außerdem hat das Internationale Arbeitsamt in Genf im Rahmen
    der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit wie in allen OEEC-Ländern im November des vergangenen Jahres eine Außensteile auch hier im Bundesgebiet errichtet. Diese Außenstelle ist unter Kap. 1 Tit. 33 in den Ausgabeposten dieses Planes eingebaut. Zudem ist in diesen Haushaltsplan, der ab 1. April dieses Jahres läuft, auch das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Soest eingegliedert worden als Nachfolger der ehemaligen Reichsstelle für den Arbeitsschutz. Die Aufgaben dieses Instituts, die bisher im Auftrage der Länderarbeitsminister von dem Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommen wurden, hat nun der Bund übernommen. Die Kosten für dieses Institut entstehen zwar erst im kommenden Haushaltsjahr, mußten aber bei der Bearbeitung des Stellenplanes jetzt schon mitberücksichtigt werden.
    Die Einnahmen dieses Haushalts setzen sich zusammen aus Einnahmen aus Dienstgrundstücken, aus Einnahmen durch Veröffentlichungen, aus Erstattung von Verwaltungs- und Prozeßkosten, aus dem Erlös durch den Verkauf von unbrauchbar gewordenen Gegenständen, aus Einnahmen aus der Förderung der Arbeitsaufnahme und der beruflichen Bildungsmaßnahmen für Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger, aus Rückzahlungen und Tilgungsbetragen aus Darlehen zum Zwecke von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger, ferner aus Zinsen und Verwaltungsgebühren sowie aus Einnahmen aus der Förderung aus der Arbeitsaufnahme und der beruflichen Bildungsmaßnahmen für Heimkehrer. Diese Einnahmen beziffern sich auf 843 000 DM.
    Die Ausgaben für Gehälter, Zulagen, Unterstützungen, Unfallfursorge und Trennungsentschädigung für die Bediensteten belaufen sich auf 3 206 000 DM. Zu diesen persönlichen Ausgaben kommen die sachlichen Verwaltungsausgaben hinzu, und zwar für Aufwendungen zur Forderung von Studienprojekten, zu Unterstützungen und zur Förderung der Arbeitslohn- und Gesundheitsverhältnisse von Arbeitnehmern in Höhe von 916 000 DM, zu denen für die erstmalige Beschaffung von Geräten, Ausstattungsgegenständen, Büromaschinen, Bücherei und Kraftfahrzeuge noch weitere 176 500 DM hinzutreten. Insgesamt sind somit für die persönlichen und sachlichen Ausgaben in diesem Ministerium 4 331 100 DM veranschlagt.
    Der Hauptanteil der Ausgaben dieses Ministeriums entfallt auf die fortdauernden Ausgaben, und zwar insbesondere für soziale Leistungen. In Kap. 1 a Tit. 31 bis 34 finden Sie die Ausgaben für Arbeitslosenhilfe. Dabei wird unter „Arbeitslosenhilfe" nicht nur die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung verstanden, sondern es fallen auch alle Mittel darunter, die für Berufsförderung und Arbeitsbeschaffung zur Verfügung gestellt werden. Hierfür sind in den genannten Titeln 760 700 000 DM veranschlagt.
    Des weiteren sind für Ausgaben in der Rentenversicherung der Arbeiter, für Grundbeträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung, für Zuschläge an die knappschaftliche Renten- und Krankenversicherung sowie für Erstattung der Mehraufwendungen von Sozialversicherungsträgern an die Verfolgten des Naziregimes, der Flüchtlingsrenten und Erstattung der Aufwendungen für Krankenhilfe an Heimkehrer 729 400 000 DM in diesem Etat vorgesehen, so daß im Gesamt-


    (Arndgen)

    haushalt auf der Ausgabenseite 1 494 431 100 DM ausgewiesen sind.
    Diesen Ausgaben steht, wie ich schon eingangs dargelegt habe, eine Einnahme von 843 400 DM gegenüber, so daß dieses Ministerium für das Haushaltsjahr 1950/51 einen Zuschuß in Höhe von 1 493 587 700 DM benötigt.
    Meine Damen und Herren! Damit habe ich in ganz kurzen Zügen den Haushaltsplan des Bundesarbeitsministeriums erläutert. Es handelt sich um den Haushaltsplan des Ministeriums, in dem die Sorgen des Staates um die Existenz der Menschen in abhängiger Beschäftigung zusammengefaßt sind. Des weiteren handelt es sich um das Ministerium, das als Stütze für diejenigen Menschen dient, die im Schatten des Lebens stehen. Ich bitte daher, dem Antrag des Haushaltsausschusses beizutreten, der darum ersucht, den Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit für das Rechnungsjahr 1950 — mit den Ihnen in der vorliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Es war vorgesehen, daß als nächster Punkt folgen sollte:
Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen
Kriegsfolgelasten (Nr. 1925 der Drucksachen). Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Gengler, dazu das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die eben vom Herrn Abgeordneten Arndgen vorgetragenen Zahlen betreffend Einzelplan XI Kap. 1 a — Arbeitslosenhilfe — und 1 c — Sozialversicherung — und der Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten — Einzelplan XXVI — bilden zusammen den Sozialhaushalt, dessen Ausgaben gemäß Art. 120 des Grundgesetzes vom Bund zu tragen sind. Diesem Sozialhaushalt kommt mit seinen Ausgaben von rund 5 318 000 000 DM innerhalb des gesamten Bundeshaushalts in Höhe von rund 13,2 Milliarden DM — einschließlich 709 Millionen DM Anleihemittel für den außerordentlichen Haushalt — besondere Bedeutung zu. Neben den Besatzungskosten ist dieser Sozialhaushalt der größte Ausgabeposten. Es sind zwangsläufige Ausgaben, die sich leider von uns aus nur wenig beeinflussen lassen. Die außerordentliche Höhe dieser Beträge und ihr überragender Einfluß auf die Mittelaufbringung, die Steuern, und auch deren Verwendung machen es durchaus erforderlich, daß wir uns mit diesen Beträgen der sozialen Kriegsfolgelasten eingehender beschäftigen.
    Die in diesen Einzelplänen veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind erstmalig zum 1. April 1950 von den Ländern auf den Bund übergeleitet worden. Da es auf diesen Sozialgebieten bei der Aufstellung des Haushalts in den Monaten April und Mai 1950 eine einheitliche Länderstatistik, aus der man eine zutreffende Bundesstatistik entwickeln konnte, noch nicht gab, war die Veranschlagung der einzelnen Ausgabeansätze weitgehend auf Schätzungen angewiesen. Darüber hinaus ist es gerade das Kennzeichen eines solchen Haushalts, daß er im Laufe eines Rechnungsjahres sehr starken Schwankungen entsprechend den sozialen Wandlungen durch Gesetzgebung, Arbeitsmarkt und Wirtschaftslage unterworfen ist. Die Ausgabenansätze dieses Sozialhaushalts werden darum auch
    zukünftig nur die Bedeutung von Annäherungswerten besitzen.
    So ist z. B. die Prognose hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitsmarktlage im Bundesgebiet nicht eingetreten. Die Maßnahmen zur Wirtschaftsbelebung, z. B. das sogenannte Schwerpunktprogramm, das Wohnungsbauprogramm und anderes mehr, haben die Erwartung, daß mit der Bereitstellung von Arbeitslosenfürsorgeunterstützungssätzen für durchschnittlich 575 000 Arbeitslose auszukommen sein wird, leider nicht erfüllt. Die Arbeitslosigkeit ist trotz der Vermehrung der Zahl der Beschäftigten um rund 1 Million in einem weiteren, nicht erwarteten Ausmaße gestiegen, im wesentlichen veranlaßt durch die Zuwanderung aus der Ostzone. Die Ende Januar 1951 angestellten statistischen Erhebungen wiesen eine Durchschnittszahl von 810 000 Hauptunterstützungsempfängern bei der Arbeitslosenfürsorge auf. Desgleichen nahmen mehr Heimkehrer die Arbeitslosenfürsorge in Anspruch, als vorauszusehen war. Eine Statistik über die Heimkehrer konnte erstmals im Juli 1950 aufgestellt werden. Durch diese Faktoren ausgelöst, ist eine Mehrausgabe bei der Arbeitslosenfürsorge und der Unterstützung für die Heimkehrer von rund 245 Millionen DM für das Rechnungsjahr 1950 eingetreten.
    Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt nun nicht, diese Mehrausgaben durch Vorlage eines neuen Ergänzungshaushalts, der einen Deckungsvorschlag enthalten müßte, zum Ausgleich zu bringen, sondern es beabsichtigt, diese Mehrausgaben im Wege der Haushaltsüberschreitung zu leisten. Begründet wird dieses Vorgehen damit, daß der Sozialhaushalt als eine Einheit angesehen werden muß und die Entwicklung auf den anderen Sozialgebieten Einsparungen zur weitgehenden Deckung der Mehrausgaben bei der Arbeitslosenhilfe erwarten läßt. Solche Einsparungen bzw. Mehreinnahmen werden zur Deckung der bei Einzelplan XI Kap. 1 a Tit. 31, Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, entstehenden Mehrausgaben in Anspruch genommen.
    Die Einsparungen sind auf Grund der bisher bei der Bundeshauptkasse vorliegenden Ist-Abrechnungen bis einschließlich Januar 1951 errechnet worden. Es muß hierbei betont werden, daß es sich um keine echten Einsparungen auf Grund nicht ganz zutreffend geschätzter Haushaltsansätze handelt, sondern zu einem großen Teil um Ausgaben, die lediglich in das nächste Haushaltsjahr hinübergewälzt werden, da teilweise die Länderverwaltungen, wie z. B. bei der Kriegsopferversorgung, die UmAnerkennung auf Grund des neuen Bundesversorgungsgesetzes noch nicht voll durchzuführen imstande waren. Ferner sind bei der Versorgung verdrängter Beamter usw. die Länder ebenfalls teilweise bei der Gewährung der Überbrückungsbeihilfen im Rückstand geblieben. Die ursprünglich geplante Umsiedlung und Auswanderung läuft jetzt erst in größerem Ausmaß an. Lediglich bei der Kriegsfolgenhilfe hat sich durch die Soforthilfe ein größerer Entlastungseffekt ergeben, als vom Bundesfinanzministerium veranschlagt war.
    Sieht man den Sozialhaushalt als eine Einheit, so ergibt sich, daß bei Einschluß des Fehlbedarfs bei der Arbeitslosenhilfe nur noch ein Differenzbetrag von 60 Millionen DM zu decken ist. Das Bundesfinanzministerium hofft, daß beim Vorliegen der genauen Ist-Abrechnung für das Rechnungsjahr 1950 sich dieser Fehlbetrag von rund 60 Millionen DM noch etwas vermindern wird. Sollte dies


    (Gengler)

    nicht eintreten, so wird ein Deckungsvorschlag eingebracht werden müssen. Bis dahin soll aber wegen der Schwierigkeit der Erschließung einer neuen Finanzquelle davon abgesehen werden.
    Der Haushaltsausschuß hat die Anregung des Bundesfinanzministeriums auf Ausgleich der Mehrausgaben bei der Arbeitslosenhilfe innerhalb des gesamten Sozialhaushalts eingehend beraten. Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hält es für zweckmäßig, nicht die sich aus den bisherigen Zahlen ergebenden Ist-Zahlen als neue Ansätze in den Sozialhaushalt einzusetzen, sondern es bei den vorgelegten Soll-Ansätzen zu belassen und den Ausgleich der Haushaltsrechnung zu überlassen. Dies gilt im Zusammenhang für Einzelplan XI Kap. 1 a und 1 c und Einzelplan XXVI.
    Volle Übereinstimmung bestand im Haushaltsausschuß darüber, daß für die Aufstellung des neuen Etats weitmöglichst von den Rechnungsergebnissen ausgegangen wird. Dem ist auch seitens der Regierung zugestimmt worden. Daß auch die Ist-Zahlen der Gegenwart für die Zukunft stark wandelbar und wie die Arbeitslosenhilfe von wirtschaftlichen Faktoren abhängig sind, habe ich bereits ausgeführt.
    Ein Überblick über die großen Gruppen der Sozialausgaben ergibt folgendes Bild.
    Zunächst des Zusammenhangs wegen die Zahlen aus Einzelplan XI: Kap. 1 a Tit. 31-34 Arbeitslosenhilfe 760 700 000 DM, Kap. 1 c Tit. 31-40 Zuschüsse an die Sozialversicherung 729 400 000 DM. Die Gesamtsumme der Kap. 1 a und c im Einzelplan XI beträgt 1 490 100 000 DM.
    Nun die Zahlen aus Einzelplan XXVI: Soziale Kriegsfolgelasten: Kap. 1 Tit. 31-36 zusammengefaßt unter Kriegsfolgenhilfe machen die Summe von 575 500 000 DM aus, die im einzelnen wie folgt untergeteilt ist: Kap. 31 Kosten der individuellen Fürsorge 489 000 000 DM. Von dem im Einzelplan XXVI Kap. 1 Tit. 31 im Entwurf vorgesehenen Betrag von 505 000 000 DM wurden 16 000 000 DM abgesetzt und auf Einzelplan VI Jugendwerk übertragen. Tit. 32 Kosten der Grenzdurchgangslager, Rückführung von Deutschen aus dem Ausland 15 000 000 DM. Tit. 33 Kosten der sonstigen Durchgangs- und Wohnlager 65 000 000 DM. Tit. 34 Zuschuß zum Suchdienst für Kriegsgefangene und Heimatvertriebene 2 700 000 DM. Tit. 35 Zuschuß zur Kriegsgräberfürsorge 1 800 000 DM. Tit. 36, wofür das Justizministerium zuständig ist, wurde neu gefaßt in „Kosten für den Rechtsschutz von Deutschen, die von ausländischen Behörden oder Gerichten im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verfolgt werden oder verurteilt worden sind", 2 000 000 DM.
    Das Kap. 2 Tit. 31-32 Umsiedlung und Auswanderung ist mit einem Betrag von 29 000 000 DM eingesetzt, untergeteilt: Tit. 31 Kosten der Umsiedlung für Heimatvertriebene 25 500 000 DM, Tit. 32 Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfeempfängern 3 500 000 DM.
    Kap. 3 a Tit. 31-32 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihrer Hinterbliebenen 300 000 000 DM.
    Kap. 3 b Tit. 31-37 Unterhaltsbeträge für ehemalige berufsmäßige Wehrmachtangehörige und ihre Hinterbliebenen 150 000 000 DM.
    Kap. 4 Tit. 31-38 und Kap. E 14 Kriegsopferversorgung machen den Betrag von 2 776 557 900 DM aus. Gemäß der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung Drucksache Nr. 1784 wurde in Kap. 4 ein
    neuer Tit. 38 „Verstärkung der Mittel bei Tit. 31 bis 35 zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes" mit 129 400 000 DM eingesetzt. Hierdurch erhöht sich der in Kap. 4 für die Kriegsopferversorgung vorgesehene Betrag von 2 647 157 900 DM auf 2 776 557 900 DM. Ich bitte die verehrten Damen und Herren, in der Drucksache Nr. 1925, Anlage Seite 2 die unter Kap. 4 angegebenen Zahlen nach den von mir vorgetragenen zu berichtigen. Es ist der in Kap. E 14 vorgesehene Betrag von 157 900 DM noch hinzuzusetzen. Für die weitere Entwicklung dieses hohen Ausgabepostens ist zu beachten, daß das Bundesversorgungsgesetz mit seinen erhöhten Ausgaben erst seit dem 1. Oktober 1950 in Kraft ist, die Rentenumrechnungen noch im Gange und ferner über 800 000 Rentenanträge noch zu erledigen sind. Wir haben im neuen Etat mit einer ansehnlichen Steigerung des Postens Kriegsopferversorgung zu rechnen. Das gleiche gilt auch für die anderen Versorgungsausgaben.
    In den Erläuterungen zu Tit. 36 im Einzelplan XXVI ist der Stellenplan der Kriegsopferversorgung enthalten. Es handelt sich um Landesbeamte, die von den Landesregierungen bestellt werden. Die Kosten gehen aber zu Lasten des Bundes. Im Sinne einer Begrenzung dieser Kosten wurde der erste Absatz der Erläuterungen zu Tit. 36 wie folgt gefaßt: „Kosten für die Durchführung der Kriegsopferversorgung. Der Bund trägt die Verwaltungskosten nach Maßgabe der Anlage, die Personalkosten im Rahmen des der Veranschlagung zugrunde gelegten Stellenplans."
    Im außerordentlichen Haushalt Kap. 4 Tit. 1-40 waren für Bauaufwendungen der Kriegsopferversorgung 14 842 100 DM vorgesehen. Dieser Betrag war teilweise für die Fortführung früherer Bauarbeiten, zum anderen für Neubauten vorgesehen Der angeforderte Betrag wurde im Haushaltsausschuß um 4 Millionen DM gekürzt, also auf 10 842 100 DM heruntergesetzt. In der Erläuterung zu Kap. 4 wird zu diesen Ausgaben vermerkt:

    (siehe Erläuterungen zu Kap. 4 Tit. 36 des ordentlichen Haushalts)

    müssen auch in gewissem Umfange einmalige
    Ausgaben übernommen werden für die Einrichtung und den Ausbau von Unterkünften
    für die Versorgungsdienststellen, die Versehrtenkrankenhäuser und für den Ausbau
    früherer reichseigener Dienstgebäude. Hierdurch wird die erste Voraussetzung für den
    Aufbau einer sparsamen und schnell arbeitenden Verwaltung geschaffen.
    Wie aus der Einzelaufstellung in Drucksache Nr. 1925 Tit. 1 bis 40 ersichtlich ist, erstrecken sich die Bauten für die Kriegsopferversorgung über das ganze Bundesgebiet. Zu einem wesentlichen Teil waren die Bauten von den Ländern bereits begonnen. Es handelt sich nicht nur um Dienststellen, sondern auch Versorgungskrankenhäuser. Die für die Versorgungskrankenhäuser vorgesehenen Bauaufwendungen in Kap. 4 des außerordentlichen Haushaltsplans betragen 4 761 100 DM. Ich verweise hierzu auf die Einzelbeträge in Tit. 1, — 7, — 8, — 9, — 10, — 21, — 30, — 34, — 35, — 36 — und 38. Aber auch bei den Versorgungsdienststellen kommen ärztliche Untersuchungsräume und Heilbehandlungsstellen in Betracht. Unzureichende Behelfszustände können auch nicht dauernd belassen werden.
    Der Einzelplan XXVI sieht im Abschluß vor: in


    (Gengler)

    Einnahmen 69 125 000, in Ausgaben 3 841 900 000 DM. Das ergibt einen Zuschußbedarf von 3 772 775 000 DM. Hinzu treten, wie bereits angeführt, im Einzelplan XI, Arbeitsministerium, Kap. 1 a, Arbeitslosenhilfe, 760 700 000 DM, Kap. 1 c Sozialversicherung, 729 400 000 DM, im Einzelplan XI zusammen ein Betrag von 1 490 100 000 DM. Beides zusammen ergibt den runden Betrag von 5,3 Milliarden.
    Diese weiter stark ansteigende Riesensumme von 5,3 Milliarden DM zeigt nicht nur die hohen sozialen Kriegsfolgelasten, sondern auch soziale Leistungen des deutschen Volkes im Riesenausmaß. Diese Leistungen müssen laufend durch die Arbeit des ganzen deutschen Volkes aufgebracht werden. Das müssen auch die Leistungsempfänger sehen und bei ihren Forderungen beachten.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Die notwendigen sozialen Leistungen stehen neben dem Aufwand für Besatzungskosten. •
    Namens des Ausschusses beantrage ich Zustimmung zu Einzelplan XXVI, Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten, Drucksache Nr. 1925.