Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Einzelplanes XI, des Bundesministeriums für Arbeit, im Haushaltsausschuß ist diesem Ausschuß bezüglich des Stellenplanes wie auch des gesamten Aufgabengebietes dieses Ministeriums ausreichendes Material vorgelegt worden. Dieses Material vermittelte uns einen genauen Einblick in den Aufbau und die Organisation dieses Ministeriums. Dem
Haushaltsausschuß hat ein Stellenplan vorgelegen, der 171 Beamten-, 144 Angestellten- und 58 Arbeiterstellen, insgesamt also 373 Stellen für das Haushaltsjahr 1950 vorsieht. Gegenüber dem Jahre 1949 sind das 69 Beamten-, 31 Angestellten- und 30 Arbeiterstellen, insgesamt 130 Stellen mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Mehr an Stellen im Bundesarbeitsministerium ist notwendig geworden, weil dieses Ministerium aus dem jüngsten Amt des damaligen Zweizonen-Wirtschaftsrates in den Bund hineingewachsen ist. Das jetzige Ministerium hat seine Arbeit mit dem Stellen- und Organisationsplan des damaligen Amtes für Arbeit beim Zweizonen-Wirtschaftsrat begonnen, obwohl die Zuständigkeit und das Aufgabengebiet dieses Ministeriums gegenüber dem Aufgabengebiet des damaligen Amtes für Arbeit gewaltig angewachsen sind. Aber nicht nur das Aufgabengebiet ist ausgeweitet worden. Dem jetzigen Bundesarbeitsministerium fällt auch die Aufgabe zu, die aus der Zeit des früheren Deutschen Reiches stammenden und auch die sonst bestehenden Gesetze, die sich mit Fragen der Arbeit, des Arbeitsrechts, mit dem Lohn- und Tarifwesen sowie mit der gesamten Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung beschäftigen, zu überholen, neu zu fassen und auf die heutigen Verhältnisse abzustellen. Fast alle hier einschlägigen Gesetze müssen durch- und umgearbeitet werden.
Um dem Arbeitsministerium die notwendigen Kräfte zeitig zur Verfügung zu stellen, hatte der Haushaltsausschuß schon im Verlaufe des Jahres 1950 von den vorhin genannten Mehrstellen im Wege der Vorwegbewilligung 42 neue Beamten-, 25 neue Angestellten- und 30 neue Arbeiterstellen genehmigt. Diese neuen Stellen wurden in der Hauptsache in der Abteilung III dieses Ministeriums benötigt, das die Fachgebiete Arbeit, Arbeitsrecht, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen und den Arbeiterschutz behandelt. Diese Abteilung ist in sechs Referate aufgeteilt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Haushaltsplan des Arbeitsministeriums die Auffassung vertreten und verlangt, daß in dieser Abteilung aus dem Plan zwei Referate gestrichen werden und nur vier verbleiben. Im Haushaltsausschuß haben wir uns gerade mit dieser Abteilung und ihrem Aufgabengebiet eingehend beschäftigt und sind der Meinung gewesen, daß es bei sechs Referaten bleiben soll.
Des weiteren wurde das Mehr an Arbeitskräften in der Abteilung IV b dieses Ministeriums benötigt, die sich mit der Kriegsopferversorgung zu beschäftigen hat. In dieser letztgenannten Abteilung sind nicht nur die Gesetze betreffend die Versorgung der Kriegsopfer zu erarbeiten, sondern in ihr wird auch der gesamte finanzielle Aufwand, der für die Kriegsopferversorgung erforderlich ist, verwaltet. Dieser Aufwand ist im Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten in Höhe von etwa 3 2/10 Milliarden DM ausgewiesen. Das Arbeitsministerium hat diese Mittel zu verwalten und ihre Verwendung zu beaufsichtigen.
Ferner ergeben sich für das Arbeitsministerium zusätzliche Aufgaben durch die Notwendigkeit, die in den letzten Jahren obsolet gewordenen zwischenstaatlichen Abkommen auf dem Gebiete der Sozialversicherung neu zu beraten und mit den einzelnen Ländern neu abzuschließen. Einige dieser Abkommen haben wir in den letzten Monaten in diesem Hause schon behandelt. Außerdem hat das Internationale Arbeitsamt in Genf im Rahmen
der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit wie in allen OEEC-Ländern im November des vergangenen Jahres eine Außensteile auch hier im Bundesgebiet errichtet. Diese Außenstelle ist unter Kap. 1 Tit. 33 in den Ausgabeposten dieses Planes eingebaut. Zudem ist in diesen Haushaltsplan, der ab 1. April dieses Jahres läuft, auch das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Soest eingegliedert worden als Nachfolger der ehemaligen Reichsstelle für den Arbeitsschutz. Die Aufgaben dieses Instituts, die bisher im Auftrage der Länderarbeitsminister von dem Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommen wurden, hat nun der Bund übernommen. Die Kosten für dieses Institut entstehen zwar erst im kommenden Haushaltsjahr, mußten aber bei der Bearbeitung des Stellenplanes jetzt schon mitberücksichtigt werden.
Die Einnahmen dieses Haushalts setzen sich zusammen aus Einnahmen aus Dienstgrundstücken, aus Einnahmen durch Veröffentlichungen, aus Erstattung von Verwaltungs- und Prozeßkosten, aus dem Erlös durch den Verkauf von unbrauchbar gewordenen Gegenständen, aus Einnahmen aus der Förderung der Arbeitsaufnahme und der beruflichen Bildungsmaßnahmen für Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger, aus Rückzahlungen und Tilgungsbetragen aus Darlehen zum Zwecke von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger, ferner aus Zinsen und Verwaltungsgebühren sowie aus Einnahmen aus der Förderung aus der Arbeitsaufnahme und der beruflichen Bildungsmaßnahmen für Heimkehrer. Diese Einnahmen beziffern sich auf 843 000 DM.
Die Ausgaben für Gehälter, Zulagen, Unterstützungen, Unfallfursorge und Trennungsentschädigung für die Bediensteten belaufen sich auf 3 206 000 DM. Zu diesen persönlichen Ausgaben kommen die sachlichen Verwaltungsausgaben hinzu, und zwar für Aufwendungen zur Forderung von Studienprojekten, zu Unterstützungen und zur Förderung der Arbeitslohn- und Gesundheitsverhältnisse von Arbeitnehmern in Höhe von 916 000 DM, zu denen für die erstmalige Beschaffung von Geräten, Ausstattungsgegenständen, Büromaschinen, Bücherei und Kraftfahrzeuge noch weitere 176 500 DM hinzutreten. Insgesamt sind somit für die persönlichen und sachlichen Ausgaben in diesem Ministerium 4 331 100 DM veranschlagt.
Der Hauptanteil der Ausgaben dieses Ministeriums entfallt auf die fortdauernden Ausgaben, und zwar insbesondere für soziale Leistungen. In Kap. 1 a Tit. 31 bis 34 finden Sie die Ausgaben für Arbeitslosenhilfe. Dabei wird unter „Arbeitslosenhilfe" nicht nur die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung verstanden, sondern es fallen auch alle Mittel darunter, die für Berufsförderung und Arbeitsbeschaffung zur Verfügung gestellt werden. Hierfür sind in den genannten Titeln 760 700 000 DM veranschlagt.
Des weiteren sind für Ausgaben in der Rentenversicherung der Arbeiter, für Grundbeträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung, für Zuschläge an die knappschaftliche Renten- und Krankenversicherung sowie für Erstattung der Mehraufwendungen von Sozialversicherungsträgern an die Verfolgten des Naziregimes, der Flüchtlingsrenten und Erstattung der Aufwendungen für Krankenhilfe an Heimkehrer 729 400 000 DM in diesem Etat vorgesehen, so daß im Gesamt-
haushalt auf der Ausgabenseite 1 494 431 100 DM ausgewiesen sind.
Diesen Ausgaben steht, wie ich schon eingangs dargelegt habe, eine Einnahme von 843 400 DM gegenüber, so daß dieses Ministerium für das Haushaltsjahr 1950/51 einen Zuschuß in Höhe von 1 493 587 700 DM benötigt.
Meine Damen und Herren! Damit habe ich in ganz kurzen Zügen den Haushaltsplan des Bundesarbeitsministeriums erläutert. Es handelt sich um den Haushaltsplan des Ministeriums, in dem die Sorgen des Staates um die Existenz der Menschen in abhängiger Beschäftigung zusammengefaßt sind. Des weiteren handelt es sich um das Ministerium, das als Stütze für diejenigen Menschen dient, die im Schatten des Lebens stehen. Ich bitte daher, dem Antrag des Haushaltsausschusses beizutreten, der darum ersucht, den Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit für das Rechnungsjahr 1950 — mit den Ihnen in der vorliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen.