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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 18g. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. April 1951 5119 133. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5120B Änderungen der Tagesordnung 5120C Erste Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen) 5120C Storch, Bundesminister für Arbeit 5120C Ausschußüberweisung 5121C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen, Umdruck Nrn. 99, 130) . 5121D Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 5121D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5125C Dr. Arndt (SPD) 5131D Dr. von Merkatz (DP) 5139B Kiesinger (CDU) 5141C Neumayer (FDP) 5145A Dr. Schneider (FDP) 5147C Loritz (WAV) 5149C Dr. Reismann (Z) 5151C Müller (Frankfurt) (KPD) 5154D Dr. Greve (SPD) 5156A Abstimmungen 5156D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats (Nr. 2109 der Drucksachen) 5157A Dr. Seelos (BP) 5157B Dr. Horlacher (CSU) 5158A Abstimmungen 5158B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen) 5158C Ausschußüberweisung 5158C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 127) 5158D Ausschußüberweisung 5158D Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 2100 der Drucksachen) 5158D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5158D Ausschußüberweisung 5159A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Aufhebung von Kriegsvorschriften (Nr. 2093 der Drucksachen) . . 5159A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159A Ausschußüberweisung 5159B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Schaffung eines Internationalen Patentbüros (Nr. 2094 der Drucksachen) . . . . 5159B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159C Ausschußüberweisung 5159C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2095 der Drucksachen) 5159C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5159C Ausschußüberweisung 5159D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nrn. 720, 1153 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2106 der Drucksachen) 5159D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5159D Strauß (CSU) 5160B Arnholz (SPD) 5160B Abstimmungen 5160A, C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Nr. 1907 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Wiederbesiedlung der Insel Helgoland (Nr. 2017 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Sicherung von Eigenturn auf der Insel Helgoland (Nr. 2018 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Bemühungen zur Freilassung von in der Ostzone inhaftierten Jugendlichen (Nr. 2019 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zurückziehung des Beschlusses der Bundesregierung über Maßnahmen gegen Unternehmungen, die politische Organisationen verfassungsfeindlichen Charakters unterstützen (Nr. 2099 der Drucksachen) . . 5160D Steinhörster (SPD), Berichterstatter . 5161A Dr. Hamacher (Z), Antragsteller . 5164A Renner (KPD): als Antragsteller 5164C als Abgeordneter 5189D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5166A, 5172D, 5182C, 5183C, 5195C Maier (Freiburg) (SPD) 5167A Dr.-Ing. Decker (BP) 5177A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5177C, 5189C Brunner (SPD) 5179B Bausch (CDU) 5180D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 5183A Neumayer (FDP) 5184A Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . 5184D Loritz (WAV) 5185C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 5187B Brese (CDU) 5188C Kunze (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5195D Dr. Reismann (Z): zur Geschäftsordnung 5196A zur Sache 5196C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5196B Weiterberatung vertagt 5197D Nächste Sitzung 5197D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Aus den Ausführungen derjenigen Kollegen, die sich weniger mit dem Herrn Bundesjustizminister und seinem Etat als mit meinem Freunde Dr. Arndt befaßt haben, ist — von ganz wenigen abgesehen — nichts sachlich Gegenteiliges herausgekommen; nicht ein einziges der von Herrn Dr. Arndt vorgetragenen Argumente mit den von ihm zitierten Belegen ist von Ihnen irgendwie gegenstandslos gemacht worden. Warum nicht? — Weil die Argumente von Herrn Dr. Arndt und die Unterlagen, die er zu diesen Argumenten beigebracht hat, einfach nicht zu widerlegen sind.

    (Abg. Kiesinger: War das keine Widerlegung aus dem Protokoll?)

    — Ich sagte: von einigen Ausnahmen abgesehen — wenn Sie persönlich deswegen angesprochen werden wollen, Herr Kollege Kiesinger, bin ich in diesem Falle bereit, Ihnen eine Ausnahme zu konzedieren.
    Meine Damen und Herren, diese Argumente und die Belege, die Herr Dr. Arndt Ihnen beibrachte, waren einfach nicht zu widerlegen; das vermochten auch die Herren Dr. von Merkatz, Neumayer und Dr. Schneider nicht, die sich gegen seine „zersetzende, ätzende und verletzende Art" wandten. Sicher ein sehr nettes Wortspiel, das aber in keiner Weise geeignet ist, sachlich dem entgegenzutreten, was Herr Dr. Arndt dem Herrn Bundesjustizminister vorgeworfen hat; und er hat ihm allerlei vorgeworfen. Sicher, Sie haben mehr oder weniger die Art und Weise kritisiert, in der Herr Dr. Arndt das, was er sachlich zu sagen hatte, vorgetragen hat. Das ist zu einem großen Teil der Inhalt Ihrer Ausführungen gewesen. Wenn Sie, Herr Dr. von Merkatz, zum Ausdruck brachten, daß das, was Herr Dr. Arndt gesagt hat, die schuldhafte HerbeiOführung der Volksverhetzung sei, so möchte ich Sie fragen, wer zuerst das Porzellan zerschlagen hat, das in der Auseinandersetzung, um die es sich hier handelt, zerschlagen worden ist.
    In den „Frankfurter Heften" vom Dezember vorigen Jahres können Sie auf Seite 1326 von Herrn Friedrich Reiferscheid, München, unter der Überschrift: „Sprechen so Demokraten?" Kritik an dem Herrn Bundesjustizminister und an dem Herrn Präsidenten des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe lesen. Ich empfehle Ihnen diese Lektüre, damit Sie den Beweis dafür erhalten, daß nicht nur von sozialdemokratischer Seite Kritik an dem Herrn Bundesjustizminister und an einem Teil dieser Justiz geübt wird. Ich bin mir völlig darüber im klaren, daß der Herr Bundesjustizminister für das, was draußen in den Gerichten geschieht, in keinem Fall voll verantwortlich zu machen ist. Wir wissen, daß ein großer Teil der Richter in Ordnung ist; ein großer Teil nicht. Darüber kann ich mich hier nicht mehr auslassen.
    Ich möchte nur noch auf einen Punkt hinweisen, nämlich auf die Frage der Rechtsschutzstelle. Herr Dr. Arndt hat in keiner Weise irgendwie etwas zum Ausdruck gebracht, was Ihnen Veranlassung zur Kritik geben könnte. Diese Rechtsschutzstelle ist bereits als Dreizoneneinrichtung in Stuttgart eingerichtet worden. Wir haben uns dagegen gewandt, daß von seiten der Bundesregierung bei der Besprechung über den Plevenplan in Paris nicht darauf hingewirkt wurde, daß gerade auf diesem Gebiet eine Änderung in der Tendenz der französischen Gesetzgebung stattfinden möge, und nichts anderes! Auch dagegen haben wir uns mit Recht zu wenden. Wir haben nicht allein vom Bundesjustizministerium aus fürsorgerisch für Krieggefangene tätig zu sein — das auch —, sondern in erster Linie darauf hinzuwirken, daß in der Tendenz der französischen Gesetzgebung auf diesem Gebiete eine Änderung vollzogen wird, wenn wir uns mit den Franzosen auf die Dauer an einen Tisch setzen sollen. Das wird von uns verlangt. Ich glaube, es kann sich keiner in diesem Hause dem entziehen, daß insoweit eine gerechte und sachlich gerechtfertigte Kritik an dem bisherigen Unterlassen des Herrn Bundesministers der Justiz angebracht ist.
    Meine Damen und Herren, und nun noch als letztes ein persönliches Wort zu dem Herrn Bundesminister der Justiz! Ich glaube, als einer von denjenigen, die ihn sehr lange kennen, kann ich mir erlauben, ihm das zu sagen. Der Herr Bundesminister der Justiz hat es bisher nicht, wie seine Vorgänger in der Weimarer Republik und vielleicht auch im Kaiserreich, die entsprechenden Beamten im Reich und in den einzelnen Ländern, als das nobile officium empfunden, sich aus der „politischen Drecklinie" herauszuhalten. Wir sind nicht der Auffassung, daß sich der Herr Bundesjustizminister in eine politische Klausur begeben soll; das verlangen wir von keinem Menschen, auch von dem Bundesjustizminister nicht. Aber wir erwarten von ihm, daß er sich nicht bewußt in die politische Drecklinie hineinbegibt. Daß wegen dieses Umstands auch in Ihren eigenen Reihen sehr viel Kritik geübt worden ist, das wissen Sie selbst, Herr Minister. Es ist von dem „Amokredner Dehler" gesprochen worden. Ja, wer Amok redet, der muß sich auch gefallen lassen, daß er dabei einige Stiche abbekommt; und anders ist es auch heute nicht gewesen. Wir haben nach wie vor den Wunsch, mit dem Herrn Bundesjustizminister in sachlicher und in erfolgversprechender Weise zusammenzuarbeiten. Dann kann man aber nicht nur von uns verlangen, daß, wir uns ändern mögen, daß wir in unserer Kritik ablassen mögen; dann mag auch der Herr Bundesjustizminister erst einmal von sich aus als Justizminister und als Politiker den Beweis des guten Willens gegenüber der Sozialdemokratie und ihrem ersten Repräsentanten, Herrn Dr. Schumacher, erbringen!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Rednerliste ist erschöpft. Keine weiteren Wortmeldungen? — Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt vor der Antrag des Haushaltsausschusses Umdruck Nr. 99 Ziffer 2, nach dem auf Seite 9 der Drucksache Nr. 1908 unter der Überschrift „Allgemeine Haushaltsausgaben" Tit. 32 in beiden Spalten zu streichen ist. Wer für diese Streichung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —(Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, der Antrag ist vom Haushaltsausschuß unter Ziffer 2 des Umdrucks Nr. 99 gestellt:
Auf Seite 9 ist unter der Überschrift „Allgemeine Haushaltsausgaben" Tit. 32 in beiden Spalten zu streichen.
Es ist der Titel, der überschrieben ist: „Auslagen in Rechtssachen (einschließlich Reisekosten)". Es handelt sich um einen Betrag von 30 000 DM bzw. 34 000 DM.

(Zuruf von der SRP: Alles Zureden hilft nichts!)



(Vizepräsident Dr. Schmid)

Wer für die Streichung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —

(Zuruf von der SRP: Aha!) Gegenprobe! — Das letztere ist die Mehrheit. Die Streichung ist abgelehnt.

Dann liegt ein Entschließungsentwurf Ollenhauer und der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 130 vor. Grundsätzlich ist nach der Geschäftsordnung über Entschließungen erst nach Abschluß der dritten Lesung zu beschließen. Besteht der Wunsch nach einer Ausnahme, d. h. schon in zweiter Lesung zu beschließen?

(Rufe: Nein!)

— Das ist nicht der Fall. Dann wird das bis zur dritten Lesung zurückgestellt. Weitere Änderungsanträge oder Entschließungsanträge liegen nicht vor.
Wir haben nunmehr über den Antrag des Haushaltsausschusses abzustimmen, der dahin geht, die Vorlage mit den aus der Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen anzunehmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. Damit ist Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz — in zweiter Lesung angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 a) der gestrigen Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats

(Nr. 2109 der Drucksachen).

Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß sich das Haus mit der schriftlichen Begründung begnügen möge. Ist das Haus einverstanden?

(Zurufe: Jawohl!)

Weiter schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, daß keine Generaldebatte erster Lesung stattfinden soll, sondern daß die Anträge, die angekündigt sind, in zweiter Lesung paragraphenweise begründet werden sollen. Ist das Haus einverstanden?

(Zurufe: Jawohl!)

Dann rufe ich auf zur ersten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die allgemeine Aussprache. Damit ist die erste Beratung geschlossen.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
§ 1. Hier ist ein Antrag der Bayernpartei, Umdruck Nr. 144, angekündigt, und zwar zu Abs. 1 und Abs. 2. Sie begründen gleich beide, Herr Abgeordneter Seelos?

(Abg. Seelos: Ja!)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seelos.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gebhard Seelos


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bayernpartei hat sich bereits bei der ersten Wahl der deutschen Delegierten zum Europarat dagegen gewandt, daß diese ausschließlich aus den Reihen des Bundestages genommen werden, wodurch verhindert wird, daß führende Männer der Europabewegung teilnehmen können und wodurch auch dem förderalistischen Charakter des Bundes nicht Rechnung getragen wird. Es ist doch so, daß in Straßburg eine ganz wichtige und wesentliche Kommission bzw. ein Ausschuß die kulturellen Fragen behandelt. Es ist nun einmal C in unserer Verfassung so festgesetzt, daß die kulturellen Fragen von den Ländern behandelt werden. Ich glaube also, daß es durchaus richtig ist, wenn hier diesem Bundescharakter Rechnung getragen wird.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Ich darf darauf hinweisen, daß der Bundesratspräsident Dr. Ehard sich im vorigen Jahr in Verhandlungen mit allen politischen Parteien sehr bemüht hat, ein gewisses Zugeständnis zu der Auffassung des Bundesrats zu bekommen. Der Bundesrat hat am 23. Juni 1950 eine Entschließung gefaßt, die in Anlage 2 der hiesigen Vorlage enthalten ist und worin er vorschlägt, daß der Bundestag 12 Delegierte und 12 Stellvertreter wählt und der Bundesrat 6 Delegierte und 6 Stellvertreter. Dann hat er am 28. Juli erneut Stellung genommen, nachdem der Bundestag in seiner Wahl vom 26. Juli über diese Entschließung des Bundesrats einfach hinweggegangen ist und, was ihn mit Recht etwas verärgert hat — im Verkehr zwischen verfassungsmäßigen Organen —, überhaupt keiner Antwort gewürdigt hat. Ich glaube, daß wir diesem Wunsche des Bundesrats doch etwas stärker Rechnung tragen sollten.
    Die Bayernpartei hat deshalb einen Antrag gestellt, der der Haltung des Bundestages etwas mehr entgegenkommt, daß nämlich die Vertreter der Bundesrepublik in der Beratenden Versammlung des Europarats und ihre Stellvertreter vom Bundestag zu zwei Dritteln aus seiner Mitte und zu einem Drittel auf Vorschlag des Bundesrats gewählt werden. Es ist also so, daß sämtliche Vertreter zwar vom Bundestag gewählt werden, aber ein Drittel auf Vorschlag des Bundesrats. Ich glaube, man sollte dieses kleine Zugeständnis an den Bundesrat wohl machen. Die Bayernpartei kann erwarten, daß insbesondere die CDU/CSU diesem Vorschlag zustimmt,

    (Abg. Dr. Laforet: Jawohl!)

    nachdem der Fraktionsvorsitzende Herr von Brentano in der Sitzung des Bundestags vom 28. Juli 1950 folgende Erklärung abgegeben hat, daß nämlich diese erste Wahl keine präjudizielle Bedeutung für die Zukunft haben soll. Er sagte ferner:
    Wir hoffen und wünschen, daß die Regierung, wie wir es erbeten haben, ein Wahlgesetz für die Wahl der Delegierten zum Europarat vorlegt, und wir hoffen und wünschen insbesondere auch, daß dieses Wahlgesetz in vollkommener Übereinstimmung mit dem Bundesrat zustande kommt, weil wir glauben, daß das auch der gemeinsamen Aufgabe in Straßburg dienen könnte.
    Ich nehme an, daß die CDU dieses Wort, diese Zusage ihres Fraktionsvorsitzenden heute honoriert und, da der Bundesrat seine Meinung ja nicht geändert hat, die Auffassung, die im Antrag der Bayernpartei zum Ausdruck gebracht wird, teilt.
    Ich darf noch zu § 1 Abs. 2 sagen, daß auch das Verfahren der Wahl nicht durch Gesetz geregelt worden ist, wie es Bundesrat und Bundestag eigentlich wünschten, sondern es wird durch einfachen Beschluß des Bundestages festgelegt, der nur geschäftsordnungsmäßigen Charakter hat. Ich darf daher bitten, daß der Zusatz in Abs. 2, daß nämlich die Wahl mit Zustimmung des Bundesrats erfolgt, angenommen wird.
    Ich darf schließlich als eine Anregung den Parteien folgendes sagen. Vielleicht kommt, wenn unser Antrag abgelehnt werden sollte, aus Ihrer


    (Dr. Seelos)

    Mitte der Antrag, daß zum mindesten die Worte gestrichen werden: „aus seiner Mitte". Ich bitte, daß eine der anderen Parteien vielleicht diesen Antrag stellt, weil er uns zu weit geht. Aber man hätte bei dieser Fassung den Vorteil, daß Sie zwar praktisch alle Vertreter aus der Mitte des Bundestages wählen können, daß es aber keiner gesetzlichen Änderung dazu bedarf, wenn sich in Zukunft aus irgendeinem Grunde die Notwendigkeit herausstellen sollte, doch irgend jemand anderen zu wählen, der nicht dem Bundestag angehört, gleichgültig wieviele, ob einen oder zwei, ob sie dem Bundesrat oder dem Bundestag angehören oder nicht. Das ließe Ihnen jedenfalls jede Möglichkeit offen.
    Also ich bitte, zunächst unserem Antrag zuzustimmen und, wenn das nicht geschehen sollte, daß eine der anderen Parteien wenigstens diesen Streichungsantrag einbringt.