Rede von
Fritz
Erler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und 'Herren! Der vorliegende Haushaltsplan des Bundesministeriums der Justiz enthält nicht nur den Plan für das Ministerium selbst, sondern auch für eine Reihe nachgeordneter Dienststellen. Sie finden im Kap. 1 das Ministerium, im Kap. 2 das Bundesverfassungsgericht, im Kap. 3 einen Leerabschnitt für das Oberste Bundesgericht, im Kap. 4 den Bundesgerichtshof, im Kap. 4 a das Deutsche Obergericht,
im Kap. 4b die Generalanwaltschaft bei diesem Deutschen Obergericht und im Kap. 5 das Bundespatentamt.
Damit wir einen Überblick darüber bekommen, um welche Größenordnungen es sich bei diesem Haushaltsplan handelt, ist es gut, wenn ich Ihnen jetzt die Personalstärken der Beamten. Angestellten und Arbeiter bekanntgebe, die Sie bei diesen verschiedenen Institutionen finden. Das Bundesministerium der Justiz selbst hat 76 Beamte, 24 dorthin abgeordnete Beamte, 69 Angestellte und 29 Arbeiter. Beim Bundesverfassungsgericht sind nach den Plänen 55 Beamte, 6 abgeordnete Beamte, 23 Angestellte und 13 Arbeiter vorgesehen. Das Oberste Bundesgericht ist bisher noch nicht eingerichtet. Für den Bundesgerichtshof finden wir an Stellen 128 Beamte, 11 abgeordnete Beamte, 56 Angestellte und 22 Arbeiter, beim Deutschen Obergericht 9 Beamte, 1 abgeordneten Beamten, 4 Angestellte und 4 Arbeiter, bei der Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht 4 Beamte, 1 abgeordneten Beamten, 3 Angestellte und 3 Arbeiter. Das macht zusammen bei all diesen Behörden — ohne den größten Brocken, nämlich das Bundespatentamt — 272 Beamte, 43 abgeordnete Beamte, 155 Angestellte und 71 Arbeiter. Sie sehen, daß allein beim Bundespatentamt mehr Personal tätig ist als bei allen übrigen Dienststellen des Bundesministeriums der Justiz zusammen, nämlich 579 Beamte, 20 abgeordnete Beamte, 291 Angestellte und 161 Arbeiter, so daß der gesamte Personalbestand des Bundesjustizministeriums mit allen nachgeordneten Dienststellen zusammen rund 1600 Köpfe beträgt. Das ist deshalb wichtig zu wissen, weil eine Reihe von Zentralabteilungen des Ministeriums insbesondere auf dem Gebiet der Personalwirtschaft natürlich mit dem Personalbestand aller nachgeordneten Dienststellen zu tun hat. So manche Zentralabteilung eines Ministeriums wäre in ihrem Aufbau nicht recht verständlich, wenn sie nur für die 76 Beamten des Ministeriums zuständig wäre. Wenn man aber weiß, daß es sich eben nicht um diese 76 Beamtenhandelt, sondern insgesamt um 851 Beamte, dann wird einem klar, daß die Zentralabteilung in dem Ministerium auf diesem Gebiet auch noch Aufgaben hat. die über den Aufgabenbereich des Ministeriums hinausreichen.
Die Einzelergebnisse der Beratungen des Haushaltsnlans finden Sie in den Ihnen vorliegenden Drucksachen, insbesondere in der Drucksache Nr. 1908, die eine ganze Reihe von Anlagen enthält. Dazu müssen Sie allerdings zum Vergleich dann immer noch das Druckstück des Einzelplans VII zur Hand nehmen, das Ihnen bei der ersten Lesung des Haushaltsplanes vorgelegen hat. Einige sehr wesentliche Ausgaben kommen noch auf uns zu und sind nicht in dem jetzigen Bericht des Haushaltsausschusses enthalten. Sie werden dem Bundestag erst mit dem Nachtragshaushalt endgültig vorgelegt. Im einzelnen handelt es sich um 50 000 DM an Kosten für den Richterwahlausschuß, 420 000 DM für die Dienststelle Berlin des Bundespatentamtes und weiter 145 000 DM für die Beschaffung von ausländischem Prüfmaterial für das Patentamt.
Ich darf Ihnen mitteilen, daß sich der Bundesrat, der sich gleichfalls eingehend mit dem Haushalt des Justizministeriums beschäftigt hat, keine wesentlichen Einwendungen erhoben hat. Das, was der Bundesrat seirerzeit geltend gemacht hat, ist im wesentlichen, soweit es angängig war und soweit nicht eine andere 'gesetzliche Regelung inzwischen erfolgt ist — wie zum Beispiel beim Bundesverfassungsgericht —, in die Pläne hineingearbeitet worden.
Die Einzelansätze der Pläne und elbstverständlich auch die Organisations- und Stellenpläne aller dem Ministerium angegliederten Dienststellen sind im Haushaltsausschuß gründlich beraten worden. Wir haben die Einzelansätze — das hatten wir bei all diesen Beratungen jetzt verhältnismäßig einfach — nach dem tatsächlichen Bedarf berichtigen können; denn das Rechnungsjahr ist ja im wesentlichen schon abgeschlossen, so daß man weiß, was tatsächlich gebraucht worden ist. Man war also nicht auf die bloßen Vorausschätzungen angewiesen. Natürlich mußten wir ein wenig auf die Lage im Jahre 1951 Rücksicht nehmen und beachten, daß wir im Grundsatz ja 'diesen Haushaltsplan auch für das Jahr 1951 übernehmen wollen, so daß also irgendwelche zufälligen Minder- oder Mehrausgaben des Jahres 1950 nicht ohne weiteres für das Jahr 1951 jetzt hier eingesetzt werden konnten. Wir hatten also auch im Jahre 1950 etwas auf die voraussichtlichen Bedürfnisse des Jahres 1951 mit abgestellt, aber eben an Hand der Erfahrungen der tatsächlichen Ausgabenwirtschaft des Jahres 1950.
Das gleiche Prinzip wurde angewendet beim Ansatz der Einnahmen. Auch hier konnten wir uns auf 'den Ansatz der Einnahmen in dem Umfang eben beschränken, wie die Einnahmen tatsächlich eingegangen waren oder mit Sicherheit für eben dieses Jahr nach dem damaligen Stand der Beratungen des Haushaltsausschusses noch zu erwarten waren. Irgendwelche überhöhten Einnahmeschätzungen, die zu einem falschen Bild der Ausgaben- und Einnahmewirtschaft des Bundes führen könnten, sind in diesem Plan nicht enthalten.
'Der Stellen- und Organisationsplan des Ministeriums zeigt gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen. Es ist — darauf komme ich bei Tit. 1 noch zu sprechen — ein einziges Referat reu geschaffen worden. Es ist dem Ministerium bisher gelungen, die Mehrarbeit, die bei einer Reihe von gesetzgeberischen Arbeiten notwendig gewesen ist, 'durch Abordnung von Länderbeamten, also durch Bezahlung aus dem Tit. 3, oder auch durch Beschäftigung von Angestellten zu bewältigen, ohne daß neue Planstellen ausgebracht worden sind. Man muß dem Bundesministerium der Justiz die Anerkennung aussprechen — das war die Meinung des Haushaltsausschusses —, daß es sich bei seinem Stellenplan außerordentlicher Sparsamkeit befleißigt und keinen Versuch unternommen hat, durch jetzt vorübergehend notwendige Aufgaben sich Dauerstellen für Beamte einrichten zu lassen. Das Ministerium hat da ein erfreuliches Maß an Zurückhaltung bewiesen. Auch der Bundesrat hat diese gleiche Anerkennung dem Bundesministerium der Justiz ausgesprochen.
Eine weitere Anerkennung verdient das Ministerium für eine technische Erleichterung unserer gesamten Arbeit. Der Haushaltsausschuß hat gebeten, künftig auch bei allen anderen Ministerien das gleiche Prinzip anzuwenden. Das Ministerium hat nämlich die Stellen für die abgeordneten Beamten, die zum Ministerium kommen, nicht nur in einem Geldtitel ausgewiesen, sondern durchgehend auch nach den Besoldungsgruppen aufgegliedert und in den Besoldungsplan eingebaut.
Nun das Gesamtergebnis unserer Beratungen: Nach den Beratungen des Haushaltssausschusses ergibt sich für das Bundesministerium der Justiz
und die nachgeordneten Dienststellen. also für den gesamten Einzelplan VII, ein Zuschußbedarf von 3 313 300 DM. Das sind als Ergebnis der Beratungen des Ausschusses, bei denen wir eben 'die Ausgaben dem tatsächlichen Stand angepaßt haben, 223 700 DM weniger, als die Regierungsvorlage ursprünglich vorsah. Der Zuschuß ist aber nur deshalb so gering, weil der größte Einzelplan, das Kan. 5 für das Bundespatentamt, mit einem Überschuß abschließt. Das Bundespatentamt trägt sich nicht nur selbst, sondern zahlt aus seinen Einrahmen auch einen Teil der Ausgaben der übrigen Justizverwaltung mit.
Zu den einzelnen Kapiteln. Beim Kap. 1, dem Bundesministerium der Justiz selbst, fällt Ihnen der sehr hohe Einnahmeposten von 1 060 000 DM für Einnahmen aus Veröffentlichungen auf. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um den Bundesanzeiger und das Bundesgesetzblatt. Außerdem sind noch aus dem Öffentlichen Anzeiger für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet für die Zeit vor dem 1. April 1950 Einnahmen eingegangen, die erst im Rechnungsjahr 1951 zu vereinnahmen waren.
Bei den Ausgaben — ich habe das schon angekündigt — ist zum Tit. 1 auf ein neues Referat hinzuweisen, das in Verbindung mit der Schaffung des Bundesgerichtshofes für die Verbindung mit dem Oberbundesanwalt und die Bearbeitung der Strafsachen bei eben diesem Oberbundesanwalt eingerichtet werden mußte. Das Referat ist bescheiden ausgestattet worden: mit einem Beamten des höheren Dienstes, einem Beamten des gehobenen Dienstes und einem Angestellten.
Zu Tit. 7 a, Trennungsentschädigung, kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß es gelungen ist, den Ansatz um 100 000 DM herabzusetzen. Natürlich müssen wir die Umzugskosten entsprechend um 50 000 DM erhöhen. Der Haushaltsausschuß wäre sehr froh, wenn eine solche Möglichkeit für alle Ministerien bestanden hätte. Das beweist nämlich, daß es glungen ist, für eine ganze Anzahl bisher getrennt lebender Beamten nun auch Familienwohnungen am Dienstort ausfindig zu machen. Das Bundesministerium der Justiz scheint auf diesem Gebiet sehr erfolgreich verfahren zu sein. Wir werden nachher bei dem Bundespatentamt noch einen ähnlichen Posten finden.
Mit großer Freude hat der Haushaltsausschuß von einer Absicht Kenntnis genommen. die sich in dem Ausgabenansatz bei Kap. E 11 Tit. 4, also unter den einmaligen Ausgaben des Ministeriums selbst, niederschlägt. Sie finden sie auf der Seite 12 unserer Vorlage. Es sind dort für einen Monat nur 8 000 DM angesetzt. Das Bild ist natürlich optisch nicht zutreffend. Das Ganze ist aus einem Jahresansatz von 96 000 DM errechnet. Vermutlich wird man die ganze Arbeit, die dort vorgesehen ist, in der Zeit von zwei Jahren durchführen. und zwar handelt es sich dabei um Kosten vorübergehender überregionaler Förderungsmaßnahmen für straffällige Jugendliche. Dieser Posten dient der Erprobung neuer Maßnahmen für diesen Probezeitraum von zwei Jahren. Es sollen Versuche unternommen werden, von denen man sich viel Erfolg verspricht, wie man abweichend von der bisherigen Art der Bestrafung der Jugendlichen straffällig gewordene junge Menschen durch neuartige Erziehungsmaßnahmen wieder in die Gesellschaft eingliedert, ohne ihnen für ständig den Stempel des Vorbestraftseins aufzudrücken, sie vielmehr I bessert und nicht wie jetzt in den Mühlen des bisherigen Strafvollzuges verschlechtert; denn das ist ja normalerweise das Ergebnis des augenblicklich betriebenen Strafvollzuges.
Zum Kap. 2, Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht ist von uns nach unserem Gesetz am 1. Februar 1951 beschlossen worden. Das Gesetz selbst ist noch nicht verkündet. Der größte Teil der Ansätze dieses Kapitels ist zwangsläufige Folge des von uns beschlossenen Gesetzes. Der Bundesrat hatte z. B. gegen die vorgesehene Einstufung der Richter am Bundesverfassungsgericht Einspruch erhoben. Diese Einwendungen sind in dem Augenblick hinfällig, in dem es sich nicht mehr um eine haushaltsrechtliche Vorlage der Regierung zur Einstufung irgendwelcher Beamten allein, sondern um eine klare gesetzliche Regelung handelt, wenn im Gesetz also drinsteht, wie die Richter beim Bundesverfassungsgericht zu besolden sind. Wir mußten die Bestimmungen des Gesetzes in den Haushaltsplan einbauen.
Das Gericht ist noch gar nicht da. Die meisten Posten, die Sie hier finden, sind also nur auf einen einzigen Monat bemessene Merkposten, damit das Gerippe im Haushaltsplan des nächsten Jahres erscheint und wir nicht erst noch langwierige Beratungen hier zu pflegen haben. Wenn eben ein Merkposten für einen Monat da ist. dann 'bedeutet das, daß wir im Kern damit ein Zwölftel des künftigen Jahresansatzes beschlossen haben. damit das Gericht, wenn einmal der Sitz bestimmt ist, tatsächlich zu arbeiten anfangen kann und dann nicht noch erst langwierige Haushaltsberatungen erforderlich sind, um dem Gericht den notwendigen materiellen Apparat für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Ursprünglich war mit der Aufnahme der Arbeit zum 1. März 1951 gerechnet worden. Dieser Termin hat sich durch die Schwierigkeiten wegen der Bestimmung des Sitzes, die ihnen ja allen bekannt sind, bisher nicht einhalten lassen.
Unter den einmaligen Ausgaben für die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichtshofes finden Sie beim Kap. E 12 einen Ansatz von 200 000 DM. Diese Mittel sind übertragbar und stehen daher dem Gericht auch im neuen Jahr für seine Einrichtung uneingeschränkt zur Verfügung. Es ist gut, wenn wir sie jetzt schon beschließen. Sie brauchen, weil es sich um einmalige Mittel handelt, nicht jetzt in diesem Jahr verausgabt zu werden. Die Mittel stehen dann eben für die Einrichtung an dem Ort zur Verfügung, der als Sitz des Bundesverfassungsgerichtshofes bestimmt werden wird. Welcher das sein wird, steht dahin; aber die Mittel sind dann halt da. Von diesen 200 000 DM sind vorgeschen 80 000 DM für die erstmalige Einrichtung von Diensträumen und Sitzungssälen, 25 000 DM für die Beschaffung von Schreib-, Druck- und sonstigen Maschinen, 50 000 DM für die Einrichtung der Bücherei, die für jedes hohe Gericht immer ein wesentliches Hilfsmittel seiner Arbeit ist, 24 000 DM für die Einrichtung einer Fernsprechanlage und 21 000 DM für die Beschaffung von Dienstkraftwagen. Dabei handelt es sich um einen Personenwagen und zwei Aktenwagen, die für die Bedürfnisse der Behörde erforderlich sind.
Damit komme ich zum Kap. 3, zum Obersten Bundesgericht. Dieses Kapitel wird als Leertitel geführt, damit wir das Gericht später einmal haushaltsmäßig an der richtigen Stelle einordnen. Es
5124 Deutscher undestag — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. April 1931
ist noch nicht da. Das Oberste Bundesgericht ist zur Wahrung der Einheit des Bundesrechtes bestimmt. Wenn also obere Bundesgerichte in ihrer Rechtsprechung sonst voneinander abzuweichen drohen, muß das Oberste Bundesgericht in einem solchen Falle entscheiden. Seine Organisation wird später durch ein besonderes Bundesgesetz bestimmt. Im Jahre 1950 war das Gericht noch nicht vorhanden. Mit einem unmittelbaren Bevorstehen seiner Einrichtung ist auch noch nicht zu rechnen. Infolgedessen ist dieses Kapitel für das Rechnungsjahr 1950 leer geblieben. Wir müssen uns dann eben später überlegen, wie es beim Haushaltsplan 1951 mit diesem Obersten Bundesgericht zu halten ist.
Zu Kap. 4 — Bundesgerichtshof — ist zu bemerken, daß der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit am 1. Oktober 1950 aufgenommen hat. und zwar unserem Beschluß entsprechend in Karlsruhe. Mit dem 30. September 1950 wurde infolgedessen der Oberste Gerichtshof für die britische Zone in Köln aufgelöst. Im wesentlichen ist der Bundesgerichtshof Revisionsinstanz gegen Endurteile der Oberlandesgerichte, soweit es sich um Bundesrecht handelt, und in bestimmten Strafsachen wird er auch erstinstanzlich tätig. Ich erinnere an bestimmte Strafsachen auf dem Gebiet des Hoch- und des Landesverrats. Sie finden Näheres über seine Aufgaben auf den Seiten 2 und 3 des Druckstücks des Einzelplans VII. Dieses Vorwort gibt Ihnen ohnehin einen recht knappen, aber doch präzisen Überblick über die Aufgaben all der Behörden, deren Haushaltsplan wir jetzt zu verabschieden haben.
Bei dem Bundesgerichtshof sind 10 Richter mehr vorgesehen als in dem letztbeschlossenen Stellenplan, den Richtern entsprechend auch mehr Verwaltungspersonal und mehr Wachtmeister. Das hat sich mit dem allmählichen Anlaufen der Tätigkeit in der Revisionsinstanz als unbedingt erforderlich erwiesen. Ich darf darauf hinweisen, daß trotzdem unvergleichlich weniger Personal vorhanden ist als im Jahre 1932 beim damaligen Reichsgericht. Das Reichsgericht hatte 1932, also in einem Jahr großer Sparsamkeit und der Wirtschaftskrise,, 13 Präsidenten und Senatspräsidenten und 89 Richter. Der Bundesgerichtshof hat jetzt 9 Präsidenten und Senatspräsidenten und nur 45 Richter, also nur die Hälfte. Auch bei einem genauen Vergleich mit dem Jahr 1935, für das wir im Haushaltsausschuß über etwas genauere Unterlagen verfügt haben als für das Jahr 1932,, hat sich der Haushaltsausschuß davon überzeugen können, daß bei allen Positionen, und zwar auch beim Verwaltungspersonal, heute wesentlich weniger Stellen als bei dem früheren Reichsgericht ausgebracht sind, und zwar nicht etwa nur in dem Verhältnis weniger, in dem das Bundesgebiet oder die Bevölkerung heute gegenüber dem damaligen Reichsgebiet und seiner Bevölkerung zurückbleibt, sondern darüber hinaus noch weniger.
Auch beim Bundesgerichtshof ist die Trennungsentschädigung um 100 000 DM gekürzt worden, was auf die Mehrzuweisung von Wohnungen zurückzuführen ist. Der Bücherei haben wir 40 000 DM über den ursprünglichen Ansatz hinaus zur Verfügung gestellt, und unter den einmaligen Ausgaben in Kap. E 14 haben wir 15 000 DM mehr angesetzt und den Ansatz auf 125 000 DM erhöht. Es sind insgesamt 21 400 DM für Schreibmaschinen, Vervielfältiger usw. vorgesehen. Ich darf darauf hinweisen, daß hier genau wie beim Bundesverfassungsgericht an Kraftwagen einer für den Präsidenten und sein Personal und zwei Aktenwagen vorgesehen sind.
Nun die Kapitel 4 a und 4 b, die zusammen behandelt werden können. Es handelt sich um das Deutsche Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und die Generalanwaltschaft bei diesem Gericht. Beide sind durch die Proklamation Nr. 8 und die Verordnung Nr. 127 der Militärregierung geschaffen. Beide Einrichtungen werden im Zuge des Aufbaus der Bundesgerichtsbarkeit aufgelöst und abgewickelt. Es fehlt aber bisher noch -der rechtliche Schlußakt der Militärregierung. Sie hat durch ihre Gesetzgebung diese Einrichtungen geschaffen; also müssen diese Gesetze bzw. die Proklamation und die Verordnung noch formell aufgehoben werden, bis auch rechtlich die Einrichtungen aufgehört haben zu bestehen. Der Ansatz für beide Institute ist im wesentlichen dem Jahre 1949 entnommen, nur mit der Ergänzung, daß das Personal selbstverständlich mit dem Schwinden der Aufgaben stark zusammengeschmolzen ist. Der Haushaltsausschuß wünscht, daß die Bemühungen der Bundesregierung auf sofortige Liquidation beider Einrichtungen verstärkt werden. Beide sind in dem Maße, in dem wir eine Bundesgerichtsbarkeit haben, heute völlig überflüssig.
Nun zum letzten Kapitel, 'dem Kap. 5: Bundespatentamt. Das Deutsche Patentamt hat seine Tätigkeit 'am 1. Oktober 1949 in München aufgenommen. Es bearbeitet das Patent-, WarenzeichenGebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht. Es ist selbstverständlich, 'daß es daher über große technische Abteilungen und Senate verfügt und für den Kern der Behörde über eine Präsidialabteilung, der auch die Verwaltung angegliedert ist. Dem Patentamt — das ist sehr natürlich — steht eine Bibliothek von 300 000 Bänden zur Verfügung, die allein einen ziemlichen Aufwand an Personal für die laufende Unterhaltung und die laufende Verfügbarkeit im Dienste 'des Amtes erfordert. Der Gesamtbehörde sind neben den Senaten allgemeine Dienststellen für den Index, die Patentrolle und die Statistik angegliedert.
Vom haushaltsrechtlichen Standpunkt aus ist für uns wichtig, daß das Patentamt sich selber trägt. Die Gebühren für die gewerblichen Schutzrechte bilden seine Haupteinnahmequelle, und zwar mit 12 713 000 DM in einem Jahr. Das ist ein erheblicher Betrag. Mit der Normalisierung der Tatigkeit des Patentamts steigen die Einnahmen. Hier haben wir aber den Zustand, daß die Einnahmen auch vom Personalbestand abhängig sind. Das Patentamt kann seine Gebühren nur kassieren, wenn es vorher seine Leistungen vollbracht hat, wenn also auch das Personal ausreichend ist. um in kurzer Frist die gestellten Anträge ordnungsgemäß zu bearbeiten. Von dem Aufbau der Dienststellen und dem Personal dieser Dienststellen hängt daher nicht nur die Leistung des Patentamts. sondern auch sein materieller Ertrag für den Haushaltsplan des Justizministeriums ab.
Aus diesem Grunde haben weder der Haushaltsausschuß noch der Bundesrat gegen die Personalaufwendungen des Patentamtes irgendwelche Einwendungen erhoben. Wir sind der Meinung, daß das Personal in dem Umfange tatsächlich erforderlich ist. Zur Zeit sind beim Patentamt 1031 Stellen und 20 zusätzlich abgeordnete Nachwuchskräfte vorhanden. Im Jahre 1932 hat das damalige Patentamt über 1466 Stellen verfügt, also über fast die Hälfte mehr.
An Gesamteinnahmen sind vorgesehen 13 168 000 Mark, an laufenden Ausgaben nur 10 507 000 Mark. Der Überschuß wäre erheblich, wenn nicht jetzt noch ein ziemlicher Investitionsaufwand für die erstmalige Einrichtung des Amtes erforderlich wäre. Wir haben für solche einmalige Ausgaben in diesem Plan eine weitere Summe von 1 555 000 Mark vorgesehen, zusammen also an Ausgaben 12 162 000 Mark. Das bedeutet aber, daß trotz dieser erheblichen Anfangsaufwendungen das Patentamt immer noch einen Überschuß von über 1 Million Mark erbringt.
Ein besonderer Hinweis sei mir auf den Tit. 3 gestattet. Hier hat der Haushaltsausschuß den Betrag um 150 000 Mark für die Abordnung von Nachwuchsbeamten der Länder zum Patentamt eingesetzt, damit rechtzeitig qualifizierter Nachwuchs für dieses Amt, das über eine speziell ausgebildete Fachbeamtenschaft verfügen muß, heran-. gezogen werden kann, und zwar sind hier 10 Stellen des höheren Dienstes und 10 Stellen des gehobenen Dienstes vorgesehen.
Bei Tit. 7 a war es ebenfalls möglich, den Ansatz für die Trennungsentschädigungen infolge der erfreulich starken Zuweisung von Wohnungen um 290 000 Mark zu senken. Beim Patentamt stehen im nächsten Jahr noch hundert Umzüge bevor; dann ist es untergebracht. Das will bei einer Behörde, die immerhin über 1000 Köpfe stark ist, einiges heißen.
Wir wollen auch das Patentamt loben. Es hat bei Kap. E 15, in seinem: einmaligen Haushalt, bei den Baukosten 100 000 DM eingespart. Das ist ein sehr erfreulicher Vorgang, der in der Bundesverwaltung so einmalig ist, daß er an dieser Stelle nicht verschwiegen werden soll. Er hat das Wohlwollen des Haushaltsausschusses hervorgerufen.
Bei Tit. 30 sind für Reisen in das Ausland 30 000 DM vorgesehen. Hierunter befinden sich auch Reisen nach Washington. Von dort her erwarten wir eine Gabe an Prüfmaterial, das für die Arbeit des Amtes außerordentlich wichtig ist. Außerdem müssen Reisen nach Den Haag unternommen werden, wo Deutschland bei den internationalen Patentbesprechungen wieder eine große Rolle spielt. Außerdem nimmt das deutsche Bundespatentamt an den Vorbereitungen für die Schaffung eines europäischen Patentamtes sehr aktiv teil.
Das Patentamt wird in seinem Aufbau — wie viele andere größere Behörden, die wir neu eingerichtet haben — zweifelsohne durch den Bundesrechnungshof überprüft werden müssen. Der Haushaltsausschuß hat sich der Meinung der Verwaltung angeschlossen, daß diese Überprüfung erst dann möglich ist, wenn über die Einführung des Vorprüfverfahrens, das vorläufig ausgesetzt ist, endgültig entschieden ist; denn davon hängen in entscheidendem Umfange der Aufbau und die Organisation der gesamten Behörde ab. Aber für das normale Verfahren bei der Erteilung gewerblicher Schutzrechte sollte das Vorprüfverfahren eigentlich wieder angewandt werden.
Damit ist der sachliche Teil meines Berichtes beendet.
Ich komme nun zum Antrage des Haushaltsausschusses. Er ist ergänzt worden. Ich bitte Sie, nicht nur die Drucksache Nr. 1908 zur Hand zu nehmen, sondern auch zu beachten, daß die Drucksache durch den Umdruck Nr. 99 berichtigt worden ist. Der Haushaltsausschuß bittet Sie also, zu beschließen:
die Anlage Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz für das Rechnungsjahr 1950 — mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen.