Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder. Ich begrüße Sie zu dieser nächtlichen Stunde und freue mich über die vollständige Besetzung des Hauses.
Unterbrochen worden ist die
Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie .
— Meine Damen und Herren, nehmen Sie doch nicht gleich die ganze Pointe durch Zwischenrufe vorweg!
Ich rufe in Ihre Erinnerung, daß wir die Einzelabstimmung über die Paragraphen des Gesetzes, Einleitung und Überschrift beendet hatten. Ich hatte vor der Schlußabstimmung dem Herrn Abgeordneten Euler das Wort gegeben, wie er es beantragt hatte. Dann ist durch eine Geschäftsordnungsbemerkung des Herrn Abgeordneten Ollenhauer zum Ausdruck gebracht worden, daß eine Differenz über das Verständnis der Abstimmung über § 8 Abs. 3 des Gesetzes bestand. Sie erinnern sich, daß ein Abänderungsantrag und ein Eventual-antrag der Fraktion der SPD abgelehnt waren, daß über einen Abänderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU satzweise abgestimmt wurde, wobei der erste Satz angenommen wurde und die übrigen Sätze abgelehnt wurden. Ich hatte dann unter ausdrücklichem Hinweis auf die Beschlüsse der zweiten Beratung unter Berücksichtigung des Abänderungsbeschlusses, der nach Ablehnung des zweiten Teils des CDU-Antrages keine Abänderung mehr darstellte, um Abstimmung über § 8 Abs. 3 gebeten, wobei dieser Absatz angenommen wurde.
Es hat sich inzwischen herausgestellt, daß offensichtlich — insbesondere bei der Fraktion der SPD
— eine Meinungsverschiedenheit insofern bestand, als angenommen wurde, daß alleiniger Inhalt — ich rekapituliere richtig? — des § 8 Abs. 3 der angenommene erste Satz des CDU-Antrages sei.
Die Fraktion der SPD hat den Standpunkt vertre-
ten, daß nur über diesen Satz abgestimmt sei. Andere Mitglieder des Hauses haben ,darüber eine andere Auffassung gehabt.
Ich bin darüber unterrichtet worden, daß inzwischen Besprechungen stattgefunden haben, um einen Weg zu finden, diese Meinungsverschiedenheit zu klären.
Ich darf, um für die geschäftsordnungsmäßige Debatte, die sich ja zweifellos anschließen wird, von vornherein . meine Meinung darzulegen, folgendes sagen. Der Fall, daß eine Abstimmung in einem Irrtum über den Inhalt der Bestimmung, über die abgestimmt wird, stattfindet, ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Die Geschäftsordnung bietet also keine unmittelbare Möglichkeit, diesen Fall zu klären. Wir befanden uns vor der Schlußabstimmung. Es ist von einer größeren Zahl von Mitgliedern des Hauses die Meinung vertreten worden, es müsse möglich sein, einen offenbaren Irrtum über den Inhalt einer Abstimmung, der bei einer ins Gewicht fallenden Zahl von Mitgliedern des Hauses vorliegt — ich präjudiziere damit bewußterweise nicht die Frage, ob ein Irrtum bei einem einzelnen Abgeordneten die gleichen Folgen haben müsse —, dadurch zu berichtigen, daß die Abstimmung wiederholt wird.
Ich persönlich halte, obwohl die Geschäftsordnung eine dahingehende Bestimmung nicht enthält, eine solche Möglichkeit für durchaus erwägenswert, und zwar dann, wenn die Schlußabstimmung noch nicht stattgefunden hat, wie es hier der Fall ist. Wenn man diesen Standpunkt einnimmt, haben
wir den Fall, daß die Einzelabstimmungen noch nicht erledigt sind. Gemäß § 38 der Geschäftsordnung könnte in diesem Falle ein Teil eines Gesetzes oder das ganze Gesetz erneut einem Ausschuß überwiesen werden. Das würde selbstverständlich in sich schließen, daß dieser Ausschuß neue Anträge stellen könnte, und würde auch in sich schließen, daß in diesem Hause neue Anträge auch zu bereits erledigten Teilen gestellt werden könnten. Ich muß also den Standpunkt vertreten, daß, wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß die Berichtigung eines Irrtums durch eine Wiederholung der Abstimmung möglich ist, auch die Stellung neuer Anträge möglich ist.
Der Abgeordnete Sabel hat, wie mir berichtet worden ist, die Absicht, einen Antrag zu stellen. Ich darf aber zunächst, damit wir eine klare geschäftsordnungsmäßige Situation haben, diese Ansicht zur Geschäftsordnung zur Diskussion stellen. — Herr Abgeordneter Dr. Schmid.