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ID0113211400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Mellies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich muß leider die Gelegenheit benutzen, um zunächst in aller Form einen Protest gegen die Abstimmung anzumelden, wie sie bei § 15 Abs. 2 vorgenommen wurde und diesen Protest zu Protokoll geben.

    (Zustimmung bei . der SPD.)

    Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn Sie sich angesichts der Bedeutung dieser Bestimmung und angesichts der Bedeutung des Gesetzes dem Wunsch auf eine weitere Abstimmung bzw. auf eine Auszählung angeschlossen hätten.
    Nun zu dem vorgeschlagenen Antrag. Ich glaube nicht, daß seine Formulierung besser ist als die Bestimmungen, die wir gehabt haben. Ich glaube sogar, daß diese Bestimmung wesentlich schlechter ist, denn sie ist so vage und unbestimmt, daß niemand etwas damit anfangen kann. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß der Herr Bundeskanzler erst heute mittag Gelegenheit genommen hat, dem Hause eine kleine Vorlesung über den Unterschied zwischen einer Soll-Vorschrift und einer Muß-Vorschrift zu halten. Ich glaube, daß gerade die Verteidiger des Beamtenrechts sich sehr überlegen sollten, ob man eine solche Bestimmung hier einfügen kann, denn es ist doch so, daß nach den Beamtengesetzen Gehälter — in diesem Falle auch Übergangsgehälter — nur durch Gesetz geändert werden können. Wenn Sie hier feststellen, daß bei entsprechendem Fortschreiten der Unterbringung später Zuschläge gezahlt werden sollen, dann könnten Sie unter Umständen auch erleben, daß man demnächst einmal festsetzt, daß durch eine solche einfache Bestimmung auch Abschläge verfügt werden können. Ich glaube, daß gerade diejenigen, denen daran gelegen ist, das Beamtenrecht zu erhalten, mit solchen Bestimmungen sehr vorsichtig sein sollten. Darüber hinaus ist doch das weiter gar nichts als eine der optischen Bestimmungen, über die wir uns hier schon öfter unterhalten haben. Sie bringt zunächst niemandem etwas, sie erweckt nur Hoffnungen, die unter Umständen gar nicht erfüllt werden können. Wenn wir die Möglichkeit zu einer finanziellen Aufbesserung der Übergangsgelder haben — das hängt ja, wieder nach dem jetzigen Gesetz, mit einer späteren Aufbesserung der Pensionen zusammen —, dann werden wir auch sehr leicht und schnell die Möglichkeit haben, hier ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Ich meine also aus diesen grundsätzlichen Erwägungen, man sollte solche Bestimmungen, wie sie hier vorgeschlagen wurden, nicht in das Gesetz hineinbringen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Abänderungsantrag Umdruck Nr. 132 Ziffer 5 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich bitte diejenigen, die dem § 36 in der soeben beschlossenen abgeänderten Form zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe weiter auf die §§ 37, — 38, — 39, — 39 a, —40,-41,-41a,-41b,-41c,-42,-43,-
44, — 45, — 46, — 47. Ich bitte diejenigen, die den soeben aufgerufenen Paragraphen in der Fassung der Beschlüsse der zweiten Lesung zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? -- Anscheinend einstimmig angenommen.


(Vizepräsident Dr. Schäfer)

Ich rufe nun § 48 auf. Dazu liegen zwei Abänderungsanträge der SPD auf Umdruck Nr. 133 Ziffer 1 und 2 vor.
Das Wort hat der Abgeordnete Matzner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Matzner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon in der zweiten Lesung im Auftrag meiner Fraktion zwei Abänderungsanträge zu diesem Paragraphen zu begründen. Uns scheinen die Bestimmungen, die wir da eingefügt haben wollten, so wichtig, daß wir, obschon wir die dritte Lesung nicht mit Abänderungsanträgen belasten wollten, in diesem Falle doch einen stellen mußten. Es handelt sich — ich will mich in äußerster Kürze mit diesen Dingen beschäftigen — um die Unteroffiziere, die wir in dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen bedeutend schlechter gestellt haben als die Offiziere. Ich habe damals ausgeführt: Bei 12jähriger Dienstzeit ist nach Meinung aller Betroffenen und der gesamten Sachverständigen die Rechtslage die gleiche wie für Beamte auf Lebenszeit. Das heißt also, nach 12jähriger Dienstzeit bestand• ein Recht auf Versorgung.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das Gegenteil steht im Versorgungsgesetz!)

    — Dann haben Sie das Gesetz und die früheren Rechtsverhältnisse wahrscheinlich nicht so genau studiert; denn sie hatten nach dem Wehrmachtsfürsorgegesetz den Anspruch. Wenn wir nun heute sagen, wir können das nicht anerkennen, so sollten wir daran denken, daß wir beschlossen haben, alle diese Personenkreise gleichzustellen.
    Wir können noch einen weiteren Umstand anführen. Denken Sie doch einmal daran, daß viele Unteroffiziere Offiziere geworden sind. Diese Offiziere aus dem Unteroffiziersstand bekommen bei 10jähriger Dienstzeit die Vollversorgung. Vergleichen Sie nun einen Unteroffizier, der 17 Dienstjahre hat — gewiß eine sehr aufopferungsvolle Dienstzeit, die sich mit der des anderen durchaus messen kann —, mit dem. Offizier mit 11 Dienstjahren, so erkennen Sie die Ungleichheit. Aus dem Zufall, daß der eine zum Offizier befördert wurde, dürfen und können Sie keine Besserstellung bzw. Schlechterstellung ableiten. Darauf wollte ich mit allem Nachdruck hinweisen und Sie nochmals bitten, diesen Personenkreis schon deswegen noch in das Gesetz einzubeziehen, weil die ihm Angehörigen zu den untersten Gehaltsstufen zählten und zählen. Sie werden dadurch viel Verbitterung vermeiden. Auch die Offiziere, die bei uns vorsprachen, haben besonderes Gewicht darauf gelegt, daß die Unteroffiziere den Offizieren gleichgestellt werden. Das ware der eine Antrag.
    Der zweite Antrag betrifft die Kriegsgefangenen. Ich hatte schon damals die Ehre, auszuführen, daß der Stichtag des 8. Mai 1935, den wir aus gewissen Gründen einführen mußten, fühlbare Härten mit sich bringt, und eine der unvertretbarsten Härten betrifft die Heimkehrer. Wir haben deshalb den Antrag gestellt, jene Heimkehrer, die nach dem 8. Mai 1946 wieder in ihre Heimat gekommen sind oder kommen, vielleicht noch in das Gesetz einzubeziehen, wenn sie durch Hinzurechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft eine Dienstzeit von 10 Jahren erreichen. Wir bitten Sie, für diese Fälle die Bestimmung über den Stichtag des 8. Mai 1935 nicht anzuwenden. In diesem Hause sind viele und schöne Worte über die Heimkehrer gesprochen worden. Hier können wir einmal den Beweis antreten, daß wir dazu stehen, indem wir nämlich diese Härte in dem Gesetz noch beseitigen. Ich bitte Sie auch hier, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich bekanntgeben, daß wir den Abänderungsantrag zu § 80 c zurückziehen.