Rede:
ID0113210000

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Wilhelm Mellies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Wir sind es gewohnt, daß von dieser Stelle aus große Worte leicht ausgesprochen werden, und wenn der Herr Abgeordnete Loritz eben behauptet hat, daß es sich bei dem § 15 Abs. 2 um eine Schlüsselposition des Gesetzes handele, dann ist das angesichts der gesamten Materie nicht nur leicht, sondern ganz erheblich übertrieben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ebenso ist es keine richtige Darstellung, wenn dauernd behauptet wird, es habe sich hier bei der letzten Abstimmung um eine knappe Zufallsmehrheit gehandelt.

    (Zurufe rechts: Doch! Doch!)

    Es hat in diesem Hause um diese Frage ganz erhebliche Auseinandersetzungen gegeben, und, meine Damen und Herren, das war keine Zufallsmehrheit, sondern das war — nach dieser Auseinandersetzung, Herr Kollege! — eine ganz klare Scheidung der Geister, in der die Bedeutung der Bestimmung herausgestellt wurde. Und daß das Problem in seiner ganzen Bedeutung erkannt worden ist — wenigstens zum großen Teil —, ersehen Sie ja aus den heute vorliegenden Abänderungsanträgen. Sie haben beim vorigen Mal von dieser Stelle aus wiederholt erklärt: „Der § 15 Abs. 2, so wie er vorliegt, muß unbedingt angenommen werden". In der Zwischenzeit haben Sie sich selbst davon überzeugt, daß ein erheblicher Teil nicht so durchgeführt werden kann, und deshalb sind auch von Ihnen jetzt die Änderungsanträge gestellt worden.
    Wenn nun Herr Kollege Farke darauf hingewiesen hat, daß gerade durch die neu gewünschte Bestimmung für die Angestellten die notwendigen Möglichkeiten geschaffen werden könnten, dann muß ich ihm sagen, er kennt wirklich die Zahlen aus den einzelnen Städten nicht. Herr Kollege Farke, wenn Sie sich nur einmal die Muhe gemacht hätten und hätten sich das Zahlenmaterial vom Städtetag über einige Großstädte geben lassen, dann wurden Sie sich sehr bald zu einer anderen Auffassung bekannt haben.

    (Zuruf des Abg. Farke.)

    — Wenn Sie es so genau kennen, dann können Sie die Auffassung, die Sie eben hier zum Ausdruck gebracht haben, nicht vertreten.
    Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist auch nicht richtig, wenn man versucht, wie es der Kollege Fröhlich in der Generalaussprache getan hat, die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände, die ihre Pflicht erfüllt haben, gegen die anderen auszuspielen. Ich kann Ihnen nur sagen, daß in den kommunalen Spitzenverbänden eine völlig einheitliche Auffassung in dieser Frage herrscht und daß keine Gemeinde, die die Bestimmungen des Gesetzes erfüllt hat, daran gedacht hat, nun zu sagen: Jetzt muß erst recht auf die anderen Gemeinden ein besonderer Druck ausgeübt werden!
    Es ist hier an dieser Stelle heute sehr viel von der Gerechtigkeit gesprochen worden. Ich glaube, Sie sollten sich bei der Abstimmung über diesen Antrag einmal überlegen, daß Sie hier auch den Gemeinden Gerechtigkeit widerfahren lassen müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, es handelt sich hier um gar nichts anderes als um den Versuch, einen besonderen Finanzausgleich zu Lasten der Gemeinden durchzuführen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn Sie daran denken, welche Lasten den Gemeinden jetzt z. B. durch die Besoldungserhöhung erwachsen werden — und Sie können ja heute in der Zeitung lesen, daß die vorgesehenen Besoldungserhöhungen den Ländern und Gemeinden auch zur Pflicht gemacht werden; eine Regelung, gegen die wir bestimmt nichts einzuwenden haben —, dann sollten Sie sich auch überlegen, ob es dann wirklich tragbar ist, hier wieder eine besondere Belastung vorzunehmen. Wenn Sie eine Lösung nach der Gerechtigkeit wollen, dann bitte nach allen Seiten Gerechtigkeit, und lassen Sie auch. gegenüber den Gemeinden keine Ungerechtigkeit zu!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Strauß: Die sogenannte Rundum-Gerechtigkeit!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr von Aretin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Anton von Aretin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine Bemerkung vorweg. Eins ist überraschend: daß gerade die Regierungsparteien hier für die Strafbestimmung gegenüber den Gemeinden eintreten. Nachdem die Regierungsparteien ja auch in den meisten größeren Ländern die Kommunalaufsicht in eigener Hand haben, spricht dieses Verhalten nicht für ein Selbstvertrauen in bezug auf die Kommunalaufsichtsbehörden.
    Meine Herren, darf ich noch eine Bemerkung daran anfügen. Die Gemeinden haben bei einer anderen Sollbestimmung, nämlich bei dem Schwerbeschädigtengesetz, auch ohne jede Bußandrohung in aller Regel_ ihr Soll hundertprozentig und darüber hinaus erfüllt. Es ist nicht einzusehen, warum nun justament bei dieser Bestimmung eine Strafe eingeführt werden soll.

    (Widerspruch.)

    — Meine Herren, Sie widersprechen und sagen, es ist keine Strafe; aber in der Praxis ist es doch so etwas Ähnliches.
    Und nun darf ich daran noch eine zweite Bemerkung anknüpfen:

    (Abg. Strauß: Ich denke, nur eine?!)

    Gemeinde ist nicht gleich Gemeinde! Man hat in
    den Jahren nach 1945 den Gemeinden generell wohl
    keinen Vorwurf machen können. Sie haben mit
    aller Kraft das getan, was sie tun konnten, um
    das Schicksal zu meistern. Es gibt kriegszerstörte
    Gemeinden, gerade die großen Städte, die unter
    den Folgen des Krieges gelitten haben und auf die
    sich eine mit diesem Antrag geforderte Bestimmung sehr hart und ungerecht auswirken würde.

    (Beifall bei der Bayernpartei.)