Rede von
Wilhelm
Mellies
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Wir sind es gewohnt, daß von dieser Stelle aus große Worte leicht ausgesprochen werden, und wenn der Herr Abgeordnete Loritz eben behauptet hat, daß es sich bei dem § 15 Abs. 2 um eine Schlüsselposition des Gesetzes handele, dann ist das angesichts der gesamten Materie nicht nur leicht, sondern ganz erheblich übertrieben.
Ebenso ist es keine richtige Darstellung, wenn dauernd behauptet wird, es habe sich hier bei der letzten Abstimmung um eine knappe Zufallsmehrheit gehandelt.
Es hat in diesem Hause um diese Frage ganz erhebliche Auseinandersetzungen gegeben, und, meine Damen und Herren, das war keine Zufallsmehrheit, sondern das war — nach dieser Auseinandersetzung, Herr Kollege! — eine ganz klare Scheidung der Geister, in der die Bedeutung der Bestimmung herausgestellt wurde. Und daß das Problem in seiner ganzen Bedeutung erkannt worden ist — wenigstens zum großen Teil —, ersehen Sie ja aus den heute vorliegenden Abänderungsanträgen. Sie haben beim vorigen Mal von dieser Stelle aus wiederholt erklärt: „Der § 15 Abs. 2, so wie er vorliegt, muß unbedingt angenommen werden". In der Zwischenzeit haben Sie sich selbst davon überzeugt, daß ein erheblicher Teil nicht so durchgeführt werden kann, und deshalb sind auch von Ihnen jetzt die Änderungsanträge gestellt worden.
Wenn nun Herr Kollege Farke darauf hingewiesen hat, daß gerade durch die neu gewünschte Bestimmung für die Angestellten die notwendigen Möglichkeiten geschaffen werden könnten, dann muß ich ihm sagen, er kennt wirklich die Zahlen aus den einzelnen Städten nicht. Herr Kollege Farke, wenn Sie sich nur einmal die Muhe gemacht hätten und hätten sich das Zahlenmaterial vom Städtetag über einige Großstädte geben lassen, dann wurden Sie sich sehr bald zu einer anderen Auffassung bekannt haben.
— Wenn Sie es so genau kennen, dann können Sie die Auffassung, die Sie eben hier zum Ausdruck gebracht haben, nicht vertreten.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist auch nicht richtig, wenn man versucht, wie es der Kollege Fröhlich in der Generalaussprache getan hat, die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände, die ihre Pflicht erfüllt haben, gegen die anderen auszuspielen. Ich kann Ihnen nur sagen, daß in den kommunalen Spitzenverbänden eine völlig einheitliche Auffassung in dieser Frage herrscht und daß keine Gemeinde, die die Bestimmungen des Gesetzes erfüllt hat, daran gedacht hat, nun zu sagen: Jetzt muß erst recht auf die anderen Gemeinden ein besonderer Druck ausgeübt werden!
Es ist hier an dieser Stelle heute sehr viel von der Gerechtigkeit gesprochen worden. Ich glaube, Sie sollten sich bei der Abstimmung über diesen Antrag einmal überlegen, daß Sie hier auch den Gemeinden Gerechtigkeit widerfahren lassen müssen.
Meine Damen und Herren, es handelt sich hier um gar nichts anderes als um den Versuch, einen besonderen Finanzausgleich zu Lasten der Gemeinden durchzuführen.
Wenn Sie daran denken, welche Lasten den Gemeinden jetzt z. B. durch die Besoldungserhöhung erwachsen werden — und Sie können ja heute in der Zeitung lesen, daß die vorgesehenen Besoldungserhöhungen den Ländern und Gemeinden auch zur Pflicht gemacht werden; eine Regelung, gegen die wir bestimmt nichts einzuwenden haben —, dann sollten Sie sich auch überlegen, ob es dann wirklich tragbar ist, hier wieder eine besondere Belastung vorzunehmen. Wenn Sie eine Lösung nach der Gerechtigkeit wollen, dann bitte nach allen Seiten Gerechtigkeit, und lassen Sie auch. gegenüber den Gemeinden keine Ungerechtigkeit zu!