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ID0113208100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Loritz.


Rede von Alfred Loritz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich liegt uns dieses so wichtige Gesetz in dritter Lesung zur Verabschiedung vor. Lange, lange hat es gedauert, und lange genug dauerten auch die Geburtswehen, aus denen jetzt der vorliegende Entwurf entstanden ist. Wir finden in diesem Gesetz eine erhebliche Anzahl von Mängeln und Lücken. Bezüglich der Streichung des § 15 Abs. 1 und 2 in der zweiten Lesung — einer der wichtigsten Mängel — werden wir uns erlauben, bei der Beratung der einzelnen Paragraphen Ihnen noch einen Antrag auf Wiederherstellung dieses Artikels in der Fassung des Ausschußentwurfes vorzulegen. Es bestehen also — ich wiederhole das — eine Reihe wesentlicher Lücken und Mängel. Das darf aber nicht davon ablenken, daß das Gesetz als solches so ist, daß die WAV-Fraktion ihm ihre Zustimmung geben kann. Wir hoffen nur, daß diese Lücken, namentlich hinsichtlich des § 15 Abs. 1 und 2 und anderer, von Ihnen heute noch durch eine vernünftige Regelung gefüllt werden, auf die wir die Mehrheit dieses Hauses vereinigen können
Eine Hoffnung möchte ich zum Schluß noch zum Ausdruck bringen: Möge schließlich auch die Bürokratie dieses Gesetz, wenn es hoffentlich mit einer möglichst großen Mehrheit dieses Hauses angenommen ist, auch durchführen und nicht durch kleinliche Schikanen aller Art wiederum denjenigen, die das Gesetz schützen will, das Leben sauer machen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen für dieses Gesetz und hoffen, daß es ein weiterer Schritt und Markstein sein wird zur Regelung der Rechte eines Berufsstandes, der sein Leben lang schon immer dem deutschen Volke und dem deutschen Vaterland treu gedient hat.

(Zuruf rechts: Wie die Berufssoldaten! — Beifall bei der WAV.)


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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Nowack.
    Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt zur abschließenden Beratung dieses wesentlichen Gesetzes kommen, so lassen Sie mich dazu noch einige grundsätzliche Bemerkungen vom Standpunkt meiner Fraktion machen.
    Die FDP hat von Anfang an bei der Besprechung der rechtlichen Gestaltung dieses Gesetzes immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß sie den Art. 131 des Grundgesetzes nur insoweit als konstitutiv aufgefaßt hat, als durch den Verlust des Krieges Verhältnisse eingetreten sind, deren Vorkommen und damit auch Regelung in den bestehenden gesetzlichen Vorschriften für Beamte und Berufssoldaten nicht vorgesehen war. Um nur zwei besonders gewichtige Punkte dieser Art anzuführen: der Wartestandsparagraph des deutschen Beamtengesetzes, der im wesentlichen für die sogenannten politischen Beamten als Ausnahmebestimmung in Frage kommt, konnte nicht auf Zehntausende von Beamten Anwendung finden. Und das Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz sah natürlich keine Lösung vor für den Fall, daß die Wehrmacht


    (Dr. Nowack [Rheinland-Pfalz])

    in ihrer Gesamtheit an einem Tage entlassen würde. Insoweit, aber auch nur insoweit mußte also Art. 131 konstitutiv ausgelegt werden. Diese Notwendigkeit brauchte aber nicht zu verhindern, den Art. 131 soweit deklaratorisch aufzufassen, als er auf den bestehenden Gesetzen aufbaute. Diese Gesetze waren und sind für die Beamten, die Berufssoldaten, die Polizei oder die Hochschullehrer verschieden. Diese Verschiedenartigkeit ist keine Erfindung des Nationalsozialismus, sondern im Gegenteil, sie ergibt sich so natürlich aus den Unterschieden in der Tätigkeit dieser Gruppen, daß selbst die dem Nationalsozialismus innewohnende primitive Tendenz zur Gleichmacherei an ihnen nicht vorübergehen konnte.
    Diese unsere Auffassung wird noch dadurch gestützt, daß die verschiedenen Gremien des Parlamentarischen Rates bei der Beratung und Ausarbeitung des Art. 131 zweimal einen von dem sozialdemokratischen Abgeordneten Zinn gestellten Antrag, die Rechte des unter diesen Artikel fallenden Personenkreises für erloschen zu erklären — offenbar um damit den Weg für eine rein konstitutive Regelung freizumachen —, abgelehnt haben. Als nun der Regierungsentwurf erschien — man wird sich erinnern, daß das erst der Fall war, nachdem meine Fraktion sich geweigert hatte, sich dem Antrag auf parlamentarische Ferien anzuschließen, bevor nicht der Entwurf in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht war — und als dieser Entwurf nicht unseren Rechtsvorstellungen entsprach, sind wir darangegangen und haben mit dankenswerter Unterstützung von Fachleuten auf den verschiedenen Rechtsgebieten einen Entwurf ausgearbeitet, der unseren rechtlichen Vorstellungen entsprach.
    Die Fertigstellung dieses Entwurfs, mit dessen Ausarbeitung bereits während der Ferien des Bundestags begonnen wurde, nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, da er von völlig anderer rechtlicher Betrachtung bei der Lösung verschiedener Probleme ausging und vollkommen neu erarbeitet werden mußte. Diesen Entwurf haben wir in voller Wahrung der Loyalität und, da wir nicht unserer Partei, sondern dem Recht und der Sache einen Dienst erweisen wollten, vor seiner Einbringung den Vertretern der Koalitionsparteien zur Kenntnis gebracht, mit ihnen besprochen und gemeinsam vor der Öffentlichkeit vertreten.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Um s'o größer war unser Bedauern, als wir bei der Arbeit im Beamtenrechtsausschuß feststellen mußten, daß die Mehrheit des Ausschusses, bewirkt durch Herrn Wuermeling und einen Teil seiner CDU-Kollegen, es ablehnte, den sogenannten Abgeordnetenentwurf zur Grundlage der weiteren Beratungen zu machen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Nanu! Nanu! — Zurufe von der Mitte.)

    Damit war das Schicksal dieses Entwurfs, der übrigens der erste Antrag war, der die Zahlung der vollen Pensionen für alle über 65 Jahre Alten vorsah, praktisch besiegelt; denn bei seiner völlig anderen . rechtlichen Konstruktion war die Übertragung von Teilen zur Abänderung des Regierungsentwurfs nicht möglich.

    (Zuruf von der FDP: Leider!)

    Wir bedauern die Notwendigkeit der Erörterung
    dieser Einzelheiten, die hervorgerufen worden ist
    durch die leichtfertigen Ausführungen des Herrn
    Wuermeling bei der zweiten Beratung dieses Gesetzes.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Er hat damit sich selbst und seinen Freunden keinen guten Dienst erwiesen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Lesen Sie die Ausschußprotokolle nach, Herr Nowack, dann können Sie das nicht sagen! — Zurufe von der KPD.)

    — Leider müssen wir es so sagen, Herr Wuermeling.

    (Zuruf von der Mitte: Wahlreden! — Gegenruf rechts: Sehr gut war das! — Weitere Zurufe.)

    Wenn wir nun zur Schlußabstimmung dieses Gesetzes kommen, dann wird meine Fraktion diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. Unsere rechtlichen Vorbehalte, wie ich sie hier noch einmal dargelegt habe, bleiben hierdurch unberührt. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil es in seiner materiellen Regelung bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit des Bundes geht. Mehr als zwei Drittel der Anspruchsberechtigten erhalten ihre vollen Pensionen. Das ist eine Regelung, die bei den Betroffenen zweifellos große Befriedigung auslösen wird und die eine ganz außerordentliche Verbesserung gegenüber der Regierungsvorlage bedeutet.
    Gefallen ist weiter die in dem Regierungsentwurf vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren, die alle Jüngeren von dem Empfang des sogenannten Übergangsgehalts ausschließen wollte. Und — um eine weitere wesentliche Verbesserung aufzuführen —das Übergangsgehalt ist jetzt von einer Höhe, die alle vorhergehenden Vorschläge übersteigt. Damit ist eine materielle Regelung getroffen, die dazu führen wird, daß die Beamten zur Wiederverwendung für die Übergangszeit eine vertretbare Besoldung erhalten.

    (Zuruf des Abg. Renner.)

    Eine weitere wesentliche Verbesserung und Neuerung stellt die sozialversicherungsrechtliche Regelung dar, die allen denen, die nach diesem Gesetz keine Versorgungsansprüche geltend machen können, die Nachversicherung in der Sozialversicherung sichert.
    Diese wichtigen und wertvollen materiellen Bestimmungen des Gesetzes lassen uns nicht nur der Hoffnung, sondern auch der Erwartung Ausdruck geben, daß dieses Gesetz zur Befriedung der Betroffenen beiträgt. Lassen Sie mich gerade zu diesem Thema noch einige Sätze sagen. Die jahrelange Notlage, in der die Personen lebten, die unter dieses Gesetz fallen — eine Not, die nun endlich durch dieses Gesetz gebannt werden soll —, hat zu einer wachsenden Verbitterung dieser Kreise geführt. Diese Menschen, vor allem die Beamten, gewohnt, die Normen des Rechts an den Ablauf des Lebens zu -legen, sahen sich plötzlich und zum größten Teil ohne persönliche Schuld in eine Umgebung versetzt, die nicht bereit schien, ihnen ihr Recht anzuerkennen. Die Verbitterung stieg in den Kreisen, denen ursprünglich durch alliierte Gesetze die Zahlung ihrer Versorgungsgebührnisse gesperrt, später aber freigegeben, jedoch von den Länderregelungen nur zum Teil erfüllt wurde. Meine Damen und Herren, alle diejenigen, die mit diesem Gesetz in Zusammenhang standen und für dieses Gesetz gearbeitet haben, haben im Lauf der letzten Monate aus diesen Kreisen Briefe bekommen, in denen oftmals Formulierungen gestanden haben, die von Diffamierung, von Staatsbürgern zweiter


    (Dr. Nowack [Rheinland-Pfalz])

    Klasse und von allen möglichen Entrechtungen sprachen. Es waren nicht immer Formulierungen, die man eigentlich lautlos hätte hinnehmen dürfen. Aber wir haben die Verbitterung dieser Menschen gekannt.
    Ich glaube, wenn dieses Gesetz auch noch einen politischen Sinn haben soll, dann muß es doch wohl der sein, daß die Betroffenen heute anerkennen, was ihnen mit diesem Gesetz von der deutschen Volksgesamtheit gegeben wird. Meine Damen und Herren, diese Menschen sind in diese Verbitterung und zum Teil Negation des Staates durch die Notlage gekommen, in der sie sich befunden haben. Diese Verbitterung, diese Negation entsprechen nicht ihrem Charakter als Menschen, dem Charakter ihres Herkommens. Sie entsprechen auch nicht ihrer ganzen staatspolitischen Auffassung. Nur die Not hat sie dorthin getrieben.

    (Zurufe links.)

    Wir hoffen und erwarten, daß die Regelung dieses Gesetzes dazu führt, daß diese Kreise den Weg zu staatsbejahender Arbeit zurückfinden und sich einschließen in den Kreis der Menschen, die bemüht sind, die Not und das Elend, das der Krieg und ein vergangenes System nun einmal über Deutschland heraufbeschworen haben, mit zu beseitigen und Wunden wieder zu heilen.