Rede:
ID0113207200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 18
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter,: 1
    3. ich: 1
    4. mache: 1
    5. darauf: 1
    6. aufmerksam,: 1
    7. daß: 1
    8. Ihre: 1
    9. Redezeit: 1
    10. abgelaufen: 1
    11. ist.: 1
    12. Ich: 1
    13. bitte: 1
    14. Sie,: 1
    15. zum: 1
    16. Schluß: 1
    17. zu: 1
    18. kommen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Gerd Fröhlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der dem Hohen Hause am 13. September vergangenen Jahres vorgelegte Gesetzentwurf nach Art. 131 des Grundgesetzes hat in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages von seiten aller Fraktionen des Hauses eine sehr scharfe Kritik erfahren, weil er nur andeutungsweise dem Auftrage des Hohen Hauses vom 2. Dezember 1949 Rechnung trug. Inzwischen hat sich der Ausschuß für Beamtenrecht in sechsmonatigen Verhandlungen bemüht, die dem Regierungsentwurf anhaftenden Härten zu mildern oder ganz zu beseitigen. Von seiten des betroffenen Personenkreises wurde reichlich und oftmals in sehr massiver Form an der nach ihrer Ansicht zu langsam fortschreitenden Arbeit des Ausschusses für Beamtenrecht Kritik geübt. Ich fühle mich dazu verpflichtet, an dieser Stelle besonders zu betonen, daß nach meiner Überzeugung gerade die sehr eingehenden Beratungen unter mehrmaliger Hinzuziehung von Vertretern der Interessenverbände dazu beigetragen haben, dem Gesetzentwurf der Regierung ein wesentlich freundlicheres Gesicht zu geben. Erst im letzten Abschnitt der Beratungen — hierauf sei besonders hingewiesen — wurde die größte Härte dieses Gesetzes beseitigt. Es fiel in § 36 die Jahresklausel für die Zahlung des Unterhaltsgeldes für diejenigen, die eine zehnjährige Dienstzeit abgeleistet haben.
    Die gesetzliche Regelung dieser außerordentlich schwierigen Materie sieht naturgemäß für den Betroffenen, der sich jahrelang als Staatsbürger


    (Fröhlich)

    zweiter Klasse fühlen mußte und oftmals mit seiner Familie in furchtbarem Notstand lebte, wesentlich einfacher aus als für den verantwortlichen Abgeordneten, der sich in seiner politischen Tätigkeit nicht nur mit dem Fragenkomplex nach Art. 131 zu befassen hatte, sondern auf den sich täglich die ganze massive Wucht wirtschaftlicher und sozialer Schwierigkeiten der gesamten Bevölkerung auswirkt.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Der verlorene Krieg und seine Folgen haben der Bundesregierung und diesem Hohen Hause nicht allein das Problem der verdrängten Beamten, Angestellten und Arbeiter serviert, sondern darüber hinaus die Betreuung von mehr als vier Millionen Kriegsopfern und ihrer Hinterbliebenen, der Heimkehrer, der Opfer des vergangenen Regimes, der Bombengeschädigten und der Millionen Heimatvertriebener, die als selbständige Handwerker, Bauern und Fabrikanten im Osten ihre Existenzgrundlage verloren haben und nach dem derzeitigen Gesetzentwurf für den Lastenausgleich nur einen kümmerlichen Bruchteil von dem bekommen werden, was wir hier den Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes zubilligen.
    Mit Recht wurde von seiten des betroffenen Personenkreises mit besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Staatsdienerschaft in einem besonderen Treueverhältnis zum Staate stehe und auch für die Zukunft zu stehen habe und daß umgekehrt der Staat seinen Staatsdienern gegenüber die übernommenen Verpflichtungen halten müsse. Entsprechend den Grundprinzipien der Demokratie, wie sie im Grundgesetz verankert sind, und unter Würdigung all der Schwierigkeiten, die die verdrängten Staatsdiener seit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes durchzumachen hatten, ist es für die Betroffenen schwer verständlich, wenn für die nach dem Kriege in ihrem Beruf Verbliebenen und jene durch Auflösung ihrer Dienststelle Verdrängten zweierlei Recht geschaffen wird. Hierzu bekenne ich in voller Offenheit, daß alle Angehörigen des Ausschusses für Beamtenrecht, gleich welcher Partei sie angehörten, den besten Willen zur Herstellung gleichen Rechtes für alle unter den Art. 131 fallenden Personen mit den in ihrer Stellung Verbliebenen bewiesen haben, daß aber die harte Realität des verlorenen Krieges und der Teilung Deutschlands diesen guten Absichten entgegenstand. Diesen Tatsachen kann sich gerechterweise niemand verschließen. Die Beschlüsse des 25. Ausschusses haben große Härten beseitigt, haben andere einfach nicht beseitigen können. Die verdrängten Beamten, Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes bedauern es außerordentlich, daß in der zweiten Lesung dieses Gesetzes die in § 15 Abs. 2 festgelegten Verpflichtungen bei Nichterfüllung der Bestimmungen des § 14 in diesem Hohen Hause zu Fall gebracht wurden.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Der betroffene Personenkreis und diejenigen Länder, die bereits im voraus die 20-Prozent-Quote und darüber hinaus entsprechend den früheren Landesflüchtlingsgesetzen erfüllt haben, würden es nicht verstehen und würden es geradezu als eine Bestrafung empfinden, wenn sich die anderen der ihnen in diesem Gesetz auferlegten Verpflichtung aus mangelndem guten Willen oder aus Unterschätzung der politischen Folgen bei Nichterfüllung des Pflichtanteils entziehen würden. Die bisherigen Erfahrungen seit der Verabschiedung
    des Unterbringungsgesetzes beweisen sehr eindeutig — und der Ausschuß für Beamtenrecht hat sich auch hiermit befaßt —, daß im Augenblick noch ein gewisser Druck auf die zur Unterbringung Verpflichteten ausgeübt werden muß. Die Abgeordneten dieses Hohen Hauses werden mehr oder weniger alle 'die Erfahrung gemacht haben, daß die demokratische Ordnung auch von der Bürokratie dazu benutzt wird, um sich Zügellosigkeiten in der Erfüllung der Gesetze zu leisten. Dem muß durch entsprechende Strafbestimmungen entgegengewirkt werden. Es ist nun mal eine Tatsache, daß innerhalb der Flüchtlingsländer die Landkreise, die kleinen und die mittleren Städte den Unterbringungsanteil nach diesem Gesetz längst erfüllt bzw. überschritten haben, daß aber die mittleren und größeren Städte bisher dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Deshalb erwarten die Landkreise, insbesondere der Flüchtlingsländer, daß nunmehr durch die Auswirkung des § 15 Abs. 2 dieses Gesetzes die größeren Städte gezwungen werden, die Landgemeinden und die kleineren Städte zu entlasten.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, ich mache darauf aufmerksam, daß Ihre Redezeit abgelaufen ist. Ich bitte Sie, zum Schluß zu kommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Gerd Fröhlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Vielleicht stellt mir eine der großen Parteien noch einige Minuten zur Verfügung.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Wuermeling: Nein, ist bereits ausgenutzt! — Abg. Renner: Von meiner Seite aus genehmigt!)