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ID0113206600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Genau das gleiche habe ich ja ieben vorgeschlagen. Ich hatte mich auf § 46 der Geschäftsordnung bezogen. Damit wir uns einig werden, weise ich auf diese Bestimmung hin:
    Am Schluß der dritten Beratung wird über die Annahme oder Ablehnung der Vorlage abgestimmt. Sind die Beschlüsse der zweiten Beratung unverändert geblieben, so erfolgt die
    Schlußabstimmung unmittelbar; sind aber Änderungen vorgenommen, so muß sie auf Antrag von 10 Mitgliedern ausgesetzt werden, bis die Beschlüsse zusammengestellt und gedruckt verteilt sind.
    Meine Damen und Herren, ich nehme an, daß wir uns auf diese Bestimmung beziehen können. Herr Präsident Löbe beantragt das.
    Ich vertage die Sitzung mit dem Einverständnis des Hauses bis 18 Uhr 30.

    (Unterbrechung der Sitzung: 17 Uhr 28 Minuten.)

    Die Sitzung wird um 18 Uhr 44 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers wieder eröffnet.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Die zur Klärung der aufgetretenen Mißverständnisse laufenden Besprechungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich möchte Ihnen den Vorschlag machen, nicht zu warten, bis das geschehen ist, da die Fraktionen — ganz gleich, welches Ergebnis dabei herauskommt — zweifellos Gelegenheit haben, im einzelnen Stellung zu nehmen. Ich schlage Ihnen also vor, die dritte Beratung des Punktes 1 der Tagesordnung zu unterbrechen. Ich vermag Ihnen noch keinen Vorschlag zu machen, diese Beratung auf einen anderen Zeitpunkt der heutigen Sitzung oder der morgigen Sitzung zu verschieben.
Ich schlage Ihnen vor, mit Punkt 2 der Tagesordnung — Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen — zu beginnen. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist. —

(Widerspruch rechts.)

Meine Damen und Herren, dann muß ich über den Vorschlag, die dritte Beratung des Gesetzentwurfes nach Punkt 1 der Tagesordnung weiterhin zu unterbrechen, abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die .für die Unterbrechung sind, eine Hand zu erheben. —

(Zuruf rechts: Termin!)

— Meine Damen und Herren, ich bin — ich habe das auch angedeutet — kein Prophet. Ich habe Ihnen gesagt: ich kann Ihnen noch nicht vorschlagen, die Beratung auf einen anderen Zeitpunkt der heutigen Sitzung oder der morgigen Sitzung zu verschieben; das heißt, die morgige Sitzung scheint mir nach Lage der Sache das Spätestmögliche zu sein.

(Zuruf rechts: Es kommt auf den Termin an!)

— Die Mehrheit war für Unterbrechung in der von mir vorgeschlagenen Form.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nm. 1306, 2075 der Drucksachen);
Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung

(Umdruck Nr. 129).


(Erste Beratung: 84. Sitzung, zweite Beratung: 130. Sitzung)

Ich eröffne die dritte Beratung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Generalaussprache der dritten Beratung eine Redezeit von 60 Minuten vor. Für die Einzelbesprechung kann eine Begrenzung naturgemäß kaum vorgenommen werden.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wuermeling.

(Abg. Dr. Wuermeling: Erst der Berichterstatter!)

— Ich weiß nicht, ob der Herr Berichterstatter das Wort noch nehmen will. Ich habe bisher nicht den Eindruck gehabt, daß zwischen der zweiten und dritten Beratung noch eine Beratung des Ausschusses stattgefunden hat.
Bitte, Herr Abgeordneter Wuermeling!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, die den Gesetzesauftrag des Art. 131 des Grundgesetzes notwendig machte, ist der Zusammenbruch von 1945 mit seinen nur allzubekannten Auswirkungen. Das hier geregelte Gebiet betrifft einen Teilausschnitt aus dem Chaos des Unrechts und der Ungerechtigkeit, das uns vom sogenannten Dritten Reich als schicksalsgeschlagenen Erben hinterlassen wurde, Erben, meine Damen und Herren, die leben wollen in gerechter sozialer Ordnung, die aber immer wieder erkennen müssen, daß diese Sisyphusarbeit nur Stück fur Stück mit unendlich viel Geduld und mit noch mehr sozialem Gerechtigkeitssinn erfolgreich geleistet werden kann.
    Nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz vom vergangenen Jahre, nach dem der Wiedererrichtung zerstörter Heime dienenden ersten Wohnungsbaugesetz vom vergangenen Jahr, nach er kürzlichen Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze und im Höhepunkt der Ausschußberatungen über das Lastenausgleichsgesetz verabschieden wir dieses Gesetz jetzt zu einem Zeitpunkt, in dem die endgültige Sanierung der Sozialversicherung in Angriff genommen ist und in dem die vom Bundestag eindringlichst geforderte unerläßliche erneute Erhöhung der Sozialrenten unmittelbar bevorsteht. Meine Damen und Herren, ich möchte namens unserer Fraktion in diesem Zusammenhang keinen Zweifel darüber


    (Dr. Wuermeling)

    lassen, daß die ganz kurzfristige Erhöhung der Sozialrenten in dem vollen von uns geforderten Ausmaß für uns eine unabdingbare Voraussetzung für die Verabschiedung dieses Gesetzes ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wir erwarten und fordern vom Herrn Finanzminister und vom Herrn Arbeitsminister, daß diese Voraussetzung einschließlich der Einbringung der erforderlichen Deckungsvorlagen ohne jede Verzögerung erfüllt wird.
    Man kann dieses Gesetz nicht ganz losgelöst von allen diesen drängenden Nachkriegsproblemen sehen, und in dieser Verbundenheit mit der Gesamtheit der Nachkriegsprobleme liegt die eigentliche Problematik dieses Gesetzes begründet. Als Mitglied desjenigen Ausschusses dieses Hauses, der sich nun sechs Monate lang unter Einsatz aller Kräfte bemüht hat, dem Personenkreis des Art. 131 nun endlich, endlich sein Recht werden zu lassen, darf ich mit besonderer Betonung darauf hinweisen, daß wir dieses Gesetz nicht ausschließlich unter formalrechtlichen Gesichtspunkten sehen dürfen, sondern daß auch soziale, allgemeinpolitische, beamtenpolitische wie auch technische und nicht zuletzt auch finanzielle Gesichtspunkte für die Betrachtung und Beurteilung maßgebend sein müssen.
    Keine Schicht der Bevölkerung kann für sich das Recht in Anspruch nehmen, als einzige ihre Forderungen gegen die staatliche Gemeinschaft hundertprozentig erfüllt zu bekommen, während andere nicht weniger von der Katastrophe des Jahres 1945 betroffene Volkskreise ihre ebenfalls begründeten Rechtsansprüche noch nicht erfüllt sehen oder sich mit Teilleistungen abfinden müssen. Sicherlich weisen die Staatsdiener, also die Behördenbediensteten und die Berufssoldaten mit vollem Recht darauf hin, daß sie als Staatsdiener einen urkundlich begründeten Anspruch auf Erfüllung der Treupflicht auch seitens der staatlichen Gemeinschaft haben und daß selbst im Konkurs des Privatrechts die in einem Betrieb Beschäftigten bezüglich ihrer Lohn- und Gehaltsforderungen bevorrechtet sind. Dieser Gesichtspunkt ist bei den Beratungen des Beamtenrechtsausschusses in einem solchen Ausmaß berücksichtigt worden, daß es für manchen nicht einfach sein wird, andere Volksschichten von der Richtigkeit des Ergebnisses der Beratungen, wie es Ihnen vorliegt, zu überzeugen.
    Wir müssen in diesem Zusammenhang ganz eindeutig und klar den Grundsatz herausstellen, daß die Rechtsansprüche jedes Staatsbürgers gegen die staatliche Gemeinschaft ihre natürlichen Grenzen finden an dem nicht weniger berechtigten Anspruch anderer Volksschichten auf das Existenzminimum, das ein menschenwürdiges Leben gewährleistet.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Dieser Satz, meine Damen und Herren, bedeutet in keiner Weise, daß die Ansprüche der Staatsdiener etwa denen der Sozialrentner oder sonstigen Rentenempfänger mehr oder weniger angeglichen werden sollen. Er bedeutet aber, daß die Regelung nach Art. 131 nicht ausschließlich auf die noch so berechtigt erscheinenden Ansprüche des betroffenen Personenkreises gegenüber ihren früheren Anstellungskörperschaften abgestellt werden kann, sondern auch im Blick auf die ungeheure Not breitester Volksschichten bei den Rentenempfängern zu treffen ist.
    . (Sehr richtig! in der Mitte.) Höchstes Prinzip, meine Damen und Herren, ist nicht das' formalistische Recht, sondern das höchste Prinzip ist und bleibt, zumal nach einer Katastrophe, wie sie hinter uns liegt, die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im formalen Recht.

    (Sehr richtig! und Sehr gut! in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren! Wir haben bei der Ausarbeitung des Gesetzes — um das nochmals zu sagen — so weitgehend, ja vielfach so hundertprozentig die Erfüllung der Rechtsansprüche des betroffenen Personenkreises auf den Bund übernommen, daß weite Volksschichten uns dieserhalb angreifen werden. Wir haben aber gehandelt im vollen Bewußtsein unserer Verantwortung gegenüber allen Volksschichten, die ja schließlich alle ein echtes Interesse an der Erhaltung des Rechtsbewußtseins und auch an der Erhaltung der Einrichtung des Berufsbeamtentums haben.
    Alle diese Gesichtspunkte, meine Damen und Herren, möge man von beiden Seiten beachten, werten und würdigen. Gewiß können über diesen oder jenen Punkt, der in diesem Gesetz geregelt ist, verschiedene Meinungen bestehen, nach der einen wie nach der andern Seite hin. Man möge im Lande draußen auf allen Seiten immer wieder daran denken, daß leitend für unsere Arbeit die Gesichtspunkte des Rechtes, der sozialen Gerechtigkeit und des Staatswohles gewesen sind. Der Kreis der unter Art. 131 fallenden Personen, dem nun endlich nach langen Jahren der Entrechtung und des bitteren Wartens wieder sein Recht wird, möge die gewaltige Kraftanstrengung unserer zerschlagenen Heimat werten und ihr durch vollen persönlichen Einsatz bei der Wiederherstellung von Recht und Ordnung auch auf anderen Gebieten danken, damit uns durch gemeinsame Arbeit aller Volksschichten eine nochmalige Katastrophe wie die vergangene erspart bleibt.
    Die letzte Ursache all unserer gegenwärtigen Not ist begründet in dem Verlassen der Grundsätze demokratischer Ordnung und der für die ganze zivilisierte Menschheit bestehenden sittlich bindenden Gesetze. Möge die Verabschiedung dieses Gesetzes dazu beitragen, daß die Grundlagen der Demokratie, des Rechtes und der sozialen Gerechtigkeit nach allen Seiten in unserem gesamten Volk gestärkt und vor allem auch von denjenigen vertreten werden, für die nun die gewaltige Leistung dieses Gesetzes bewirkt wird. Jetzt soll nach langen, bitteren Jahren der Not und Entrechtung endlich wieder Recht und Gerechtigkeit auch für den unter Art. 131 fallenden Personenkreis gelten. Jetzt ist auch Schluß mit jeder Diffamierung, und gleiche Rechtsgrundsätze für einheimische wie vertriebene Beamte und Berufssoldaten sind gesetzlich sichergestellt. Nun gilt für jeden erst recht die volle Verpflichtung zu letztem persönlichen Einsatz für den weiteren Wiederaufbau unserer Heimat und die volle persönliche Verpflichtung zur Mitarbeit mit allen demokratischen Kräften, die sich — wahrlich im Schweiße ihres Angesichts — in der unendlich schweren, opferreichen Arbeit am Wiederaufbau unseres Vaterlandes verzehren.
    In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möge dieses Gesetz ein Baustein sein für Recht, Ordnung und sozialen Frieden.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)