Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich habe zur Beurteilung dieser geschäftsordnungsmäßigen Frage, von der ich glaube, daß wir sie ohne Erregung erörtern können, folgendes zu sagen:
Es lag zunächst vor der Eventualabänderungsantrag der Fraktion 'der SPD, Umdruck Nr. 136 Ziffer 5b. Ich habe, nachdem der Antrag zu 5a abgelehnt war, über den Antrag zu 5b abstimmen lassen. Der Antrag ist abgelehnt worden. Wenn der Antrag der Fraktion der CDU/CSU nur den gleichen wörtlichen Inhalt gehabt hätte, hätte darüber überhaupt nicht abgestimmt werden können.
Ich habe, da der Antrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Umdruck Nr. 135 Ziffer 3 einen darüber hinausgehenden Inhalt in weiteren Sätzen hat, begonnen, 'über diesen Antrag abstimmen zu lassen. Von der Fraktion der SPD ist daraufhin satzweise Abstimmung beantragt worden.
Das Haus hat dem zugestimmt; ich bin so verfahren. Die satzweise Abstimmung beinhaltet keine Beschränkung des Antrages auf irgendwelche Sätze, sondern bedeutet nach meiner Überzeugung lediglich, daß 'über den gesamten Antrag in einzelnen Teilen abgestimmt wird. Bei dieser Abstimmung hat sich ergeben, daß der erste Satz angenommen,
der zweite Satz abgelehnt wurde. Damit ist ein Abänderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu § 8 Abs. 3 zu einem Teil angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Ich muß mich auf den Standpunkt stellen, daß die Überschrift des Antrages „erhält folgende Fassung" für den Antrag, für seinen Inhalt und die Beurteilung des Antrages nicht konstitutiv ist.
Diese Formulierung hätte ebensogut heißen können: „§ 8 Abs. 3 wird folgendermaßen verändert". Das würde keinen sachlichen Unterschied bedeutet haben.
— Meine Damen und Herren, es fördert gar nicht, wenn wir uns erregen. Sie müssen mir schon genau so gestatten, meine Meinung darzulegen, wie Herrn Kollegen Ollenhauer. — Ich habe darüber hinaus, nachdem dieser erste Satz angenommen und der zweite abgelehnt war, also ein von mir so verstandener Abänderungsantrag zu § 8 Abs. 3 nur zu einem Teil angenommen war, über § 8 Abs. 3 in der Fassung der zweiten Beratung abstimmen lassen müssen,
da sonst ein Teil des Beschlusses der zweiten Beratung, nämlich alles, was hinter dem ersten Satz steht, in der Luft geblieben wäre.
Ich habe das getan und habe, wie Sie, meine Damen und Herren, sich erinnern werden, es zur Klarstellung in der Form getan, daß ich gesagt habe, ich käme zur Abstimmung über § 8 Abs. 3 unter Berücksichtigung 'der beschlossenen Veränderung, 0 die keine Veränderung sei.
Ich muß den Standpunkt vertreten, daß ich insofern den Sachverhalt klargestelt habe.
Ich lese zur Klärung aus dem stenographischen Protokoll vor:
Ich komme zur Abstimmung über 'den § 8 in der Fassung der zweiten Beratung unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Abänderungen. Ich hoffe, daß jedes Mitglied des Hauses sich über die Abänderungen und den Inhalt der jetzt folgenden Abstimmung im klaren ist. Ich stelle noch einmal fest, 'damit kein Zweifel 'besteht: Es ist der Antrag der Fraktion der ,CDU/CSU, in Abs. 1 — —
Das interessiert hier nicht.
Die Abänderungsanträge zu Abs. 2 des § 8 sind abgelehnt worden. Bei § 8 Abs. 3 ist der Abänderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU hinsichtlich des Satzes 1 angenommen worden. Das heißt also: Dieser eben beschlossene Abänderungsantrag deckt sich völlig mit dem Beschluß der zweiten Beratung, stellt also gar keine Abänderung dar, .. .
— Kollege Greve, ich kann ja doch nicht Ihre Meinung, sondern muß m eine Meinung vortragen; das werden Sie mir konzedieren.
Es heißt dann:
Die weiteren Abänderungsanträge sind abgelehnt. Zur Erleichterung bitte ich, über den
Inhalt der Beschlüsse der zweiten Beratung
absatzweise abstimmen lassen zu können. Daraufhin kommt die Abstimmung über Abs. 1, dann die über Abs. 2. Danach sagte ich:
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abs. 3 unter Berücksichtigung der Abänderung, die keine Abänderung ist, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
Daraufhin ist der Antrag angenommen worden. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Brentano.