Rede von
Oskar
Matzner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich auch hier auf eine kurze Begründung beschränken. Sie liegt auf derselben Linie, aus der heraus wir die Streichung des Abs. 4 in § 36 beantragt haben.
Unsere Bedenken gegen in zwei Richtungen. Einmal sind wir der Meinung, daß dieser § 79 den haushaltsrechtlichen Gebräuchen nicht entspricht. In dieser Hinsicht sind wir, wenn man vom fachmännischen Gesichtspunkt her sprechen will, in guter Gesellschaft; denn auch der Finanzminister hat gestern im Haushaltsausschuß erklärt, daß er gar nichts dagegen hätte, wenn man den § 79 streichen würde. Er ist also in dieser Beziehung derselben Ansicht.
Unsere Bedenken gehen aber noch in einer anderen Richtung. Hier wird von der Voraussetzung ausgegangen, es werde sich im Laufe des Jahres erweisen, daß der veranschlagte Betrag nicht gebraucht werden wird. In den Verhandlungen des Beamtenrechtsausschusses sind stets zwei gegensätzliche Meinungen aufeinandergeprallt. Die Meinungsverschiedenheiten bestanden aber nicht zwischen der Regierung und der Opposition, sondern in den meisten Fällen zwischen der Regierung und den Regierungsparteien. Die Regierungsparteien waren immer der Meinung, die Ansätze des Herrn Finanzministers seien — wenigstens zum Teil — viel zu hoch, die Zahlen würden sich als bedeutend niedriger erweisen. Wir haben sozusagen daneben gestanden und gelächelt. Wir wissen ganz genau, daß die Regierung angesichts der Haushaltslage auch im Falle des § 79 nicht einen übermäßig hohen Betrag einsetzen, sondern sehr vorsichtig sein wird. Weil wir das wissen, glauben wir nicht daran, daß man im Laufe des Jahres aus diesem Titel Ersparnisse erreichen kann. Wir haben also keine Hoffnung darauf, daß durch Ersparnisse aus diesem Titel eine Erhöhung der Übergangsgelder zu erzielen ist. Vielmehr haben wir die große Befürchtung, daß die in § 50 in Aussicht gestellten Beihilfen und Unterstützungen nicht gewährt werden könnten. Aber gerade auf die Gewährung dieser Beihilfen und Unterstützungen legen wir entscheidenden Wert, weil wir wissen, daß verschiedene Bestimmungen des Gesetzes zu Härten führen, die nur auf diesem Wege ausgeglichen werden können.
Deshalb haben wir den Antrag gestellt, den § 79 zu streichen, wollen aber dafür dem Hohen Hause eine Entschließung vorlegen, über die wie über die andern in der dritten Lesung abgestimmt werden soll. Ich darf mir gestatten, sie heute schon bekanntzugeben, damit Sie unsere Stellungnahme verstehen. Sie lautet:
Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, im Haushalt 1951 einen Betrag von mindestens 60 Millionen Deutsche Mark für Beihilfen und Unterstützungen gemäß § 50 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie diese Entschließung annehmen und für
die Einsetzung dieses Betrages in den Haushalt 1951 stimmen, tragen Sie in haushaltsrechtlicher Beziehung den Dingen Rechnung und dienen so auch am besten dem Interesse des betroffenen Personenkreises. Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen.