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ID0113107100

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    5. Bundesinnenminister.: 1
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    Deutscher Bundestag - 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1951 5019 131. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5020B, 5038A Anfrage Nr. 173 der Abg. Hagge, Steinhörster u. Gen. betr. allgemeine Neuwahlen aller Vertretungen von Gemeinden und Kreisen im Lande Schleswig-Holstein vor Ablauf der festgesetzten Wahlperiode (Nrn. 2066 und 2118 der Drucksachen) . . 5020B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Umdruck Nr. 108) . . . . 5020C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . 5020C, 5028A, 5034C, 5035B, 5037D, 5044A, 5047A Freiherr von Aretin (BP) 5021D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5022B, 5043D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5022C Gundelach (KPD) 5022D, 5037B Matzner (SPD) 5023A, 5044C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . 5023C, 5041A Fröhlich (BHE-DG) 5024A Farke (BP) 5024C, 5034D, 5042C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5025D Mellies (SPD) . . . . 5027B, 5045D, 5046C Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5028C, 5032B, 5042D, 5045A, D, 5046D Loritz (WAV) 5028B Jacobs (SPD) 5031A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5031C Dr. Miessner (FDP) . 5036C, 5038A, 5040A Jacobi (SPD) 5039B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5042A Gaul (FDP) 5043B Schoettle (SPD) 5045B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5045C Dr. Seelos (BP) 5046D Euler (FDP) 5047B Abstimmungen. . 5032D, 5034D, 5035B, 5036C, 5037B, 5038A, 5039D, 5044D, 5046A, 5047A Zur Geschäftsordnung - Abwicklung der Tagesordnung bzw. Vertagung 5047A, 5056C, 5057B Mellies (SPD) 5047A, 5056D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Ersuchen des Bundesministers der Justiz vom 5. April 1951 (Nr. 2116 der Drucksachen) 5047D Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 5047D als Abgeordneter 5050A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5048C Dr. von Merkatz (DP) 5049B Ritzel (SPD) 5049C Beschlußfassung 5051B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen) 5051B zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 5051B Mellies (SPD) 5051C Dr. Oellers (FDP) 5051D Beratung abgesetzt 5052A Einzelplan XXII - Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 1921 der Drucksachen) 5052A Mellies (SPD), Berichterstatter . . 5052A Frau Kalinke (DP) 5052C, 5054C Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 5053B, 5055D Bausch (CDU) 5054A Horn (CDU) 5054A Renner (KPD) 5055B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5056B Beschlußfassung 5056C Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 109) 5056D zur Geschäftsordnung: Arndgen (CDU) 5057A Gengler (CDU) 5057A Bausch (CDU) 5057B Beratung vertagt 5057B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen) - 5057B Ausschußüberweisung 5057C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Papierversorgung für den Zeitungsdruck (Nr. 2034 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mende, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Wirths u. Gen. betr. Papierversorgung der Tageszeitungen (Nr. 2036 der Drucksachen) . . 5057C Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . . 5057C Wirths (FDP), Antragsteller . 5058A, 5060D Ehren (CDU) 5058D Huth (CDU) 5059D Loritz (WAV) 5060A Beschlußfassung 5060D Beratung der Übersicht Nr. 23 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 104) 5060D Beschlußfassung 5060D Nächste Sitzung 5060D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    — das gehört ja zur Sache! — auch die Grundlage für eine immer höhere Forderung der Besatzungskosten zu schaffen. Ich glaube, es wird möglich sein, auch den Besatzungsmächten klarzumachen, daß die Verwirklichung des Rechtsgedankens,

    (Zurufe von der SPD: Zur Sache!)

    um den es hier geht, an erster Stelle zu stehen hat.

    (Beifall bei der BP.)




Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesinnenminister.

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    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte namens der Bundesregierung Sie eindringlich bitten, diesen Paragraphen so, wie ihn der Ausschuß verabschiedet hat, stehenzulassen. Ich erinnere Sie daran, daß dieser Paragraph einen der Grundgedanken des Gesetzes enthalt. Wäre diese Regelung hier nicht vorgesehen, dann, müßte ich sagen, wäre das ganze Gesetz im Grunde überflüssig.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Nun möchte ich erstens einmal fragen: Was ist der eigentliche Sinn? Ich möchte zweitens feststellen, daß dieses Gesetz verfassungsrechtlich zulässig ist, und drittens, daß es in keiner Weise eine Diskriminierung der aus Art. 131 zu Berechtigenden darstellt.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Zur rechtlichen Seite zunächst stellt dieser Paragraph zweierlei klar. Der erste Gesichtspunkt ist, daß das Gesetz die Ansprüche des Personenkreises aus Art. 131 gegen den Bund und gegen die übrigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren erschöpfend regelt.
    Der zweite Gesichtspunkt ist der, daß die Ansprüche gegen das Reich und gegen öffentlichrechtliche Dienstherren außerhalb des Bundesgebietes offen geblieben sind. Was bedeutet das? Diese Klarstellung gegenüber dem Bund und den übrigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren im Bundesgebiet ist wichtig erstens für die Personen, die nach dem Gesetz keine Ansprüche haben, und zweitens hinsichtlich aller Personen allgemein für die Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Damit werden die zahlreichen schwebenden Prozesse erledigt, und es wird eine abermalige Rechtsunsicherheit, die durch die Möglichkeit verschiedenartiger Entscheidungen in neuen Prozessen besteht, für die Zukunft verhindert.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Deshalb dienen diese Vorschriften ausgesprochen der inneren Befriedung. Ich habe hier ein Schreiben des Dritten Zivilsenats unseres Bundesgerichtshofes vorliegen, das, soviel ich weiß, auch Ihren Ausschußberatungen vorgelegen hat und Ihnen bekannt geworden ist. In diesem Schreiben wird. diese Auffassung auch von dem Dritten Zivilsenat nachdrücklich unterstrichen. Es heißt dort: „Durch diese gesetzliche Regelung werden sich zahlreiche Prozesse über die Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 fallenden Personen erledigen". Diese Angelegenheit ist auch innerhalb der Regierung, sowohl eingehend mit dem Bundesjustizminister, der dieser eben dargelegten Auffassung durchaus beitritt, als auch mit dem Bundesminister für Vertriebene und mit dem Herrn Finanzminister geprüft worden.
    Meine Herren! Der Rechtsweg ist durch diese Fassung in keiner Weise ausgeschlossen. Deshalb ist der Einwand, es handele sich um eine verfassungswidrige Regelung, nicht stichhaltig. Der Rechtsweg ist völlig offen geblieben. Auch soweit es sich nicht um Ansprüche nach dem Gesetz handelt, kann der Einwand der Verfassungswidrigkeit jederzeit vor der zuständigen Stelle gerichtlich geltend gemacht werden. Ich darf damit feststellen, daß keinerlei Beeinträchtigung der Rechte der Berufsbeamten vorliegt, selbstverständlich auch keinerlei Diskriminierung und selbstverständlich keine Verfassungswidrigkeit.
    Auch in dem zweiten Fall, in dem gesagt ist, daß die Ansprüche gegen das Reich und öffentlichrechtliche Dienstherren außerhalb des Bundesgebietes unberührt bleiben, ist die Klarstellung von Wichtigkeit, weil sie alle Zweifel darüber ausschließt, daß das Bundesgesetz nicht beabsichtigt, die entsprechenden Ansprüche der 131er mit Wirkung gegenüber dem Reich oder den öffentlich-rechtlichen Dienstherren außerhalb des Bundesgebietes irgendwie zu beeinträchtigen.
    Aus diesen zwingenden Gründen — weil es sich um eine grundlegende Bestimmung dieses Gesetzes handelt — bitte ich Sie, die Bestimmung stehen zu lassen.

    (Bravo! in der Mitte.)